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Weitere Entscheidung unten: BAG, 12.04.2011

Rechtsprechung
   BAG, 06.04.2011 - 7 ABR 136/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6023
BAG, 06.04.2011 - 7 ABR 136/09 (https://dejure.org/2011,6023)
BAG, Entscheidung vom 06.04.2011 - 7 ABR 136/09 (https://dejure.org/2011,6023)
BAG, Entscheidung vom 06. April 2011 - 7 ABR 136/09 (https://dejure.org/2011,6023)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierungen

  • openjur.de

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierungen; Änderung der Einstufung der Arbeitnehmer innerhalb einer Entgeltgruppe

  • Bundesarbeitsgericht

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierungen - Änderung der Einstufung der Arbeitnehmer innerhalb einer Entgeltgruppe

  • rechtsinformationen.bund.de

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierungen - Änderung der Einstufung der Arbeitnehmer innerhalb einer Entgeltgruppe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 15 Abs 1 TVöD
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierungen - Änderung der Einstufung der Arbeitnehmer innerhalb einer Entgeltgruppe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 15 Abs 1 TVöD
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierungen - Änderung der Einstufung der Arbeitnehmer innerhalb einer Entgeltgruppe

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Die der Mitbeurteilung des Betriebsrats unterfallende Rechtsanwendung des Arbeitgebers wird durch einen diesem eingeräumten Beurteilungsspielraum nicht ausgeschlossen; Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierungen; Ausschluss einer die der Mitbeurteilung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierungen; Ausschluss einer die der Mitbeurteilung des Betriebsrats unterfallenden Rechtsanwendung des Arbeitgebers durch einen diesem von den Urhebern der kollektiven Vergütungsordnung eingeräumten Beurteilungsspielraum

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 137, 260
  • DB 2011, 2207
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (18)

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung und ERA-TV

    Auszug aus BAG, 06.04.2011 - 7 ABR 136/09
    Sie kann in einem für den Arbeitgeber geltenden oder auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag enthalten sein, auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen im Betrieb allgemein zur Anwendung kommen oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen sein (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 16 mwN, EBE/BAG 2011, 84).

    Eine vom Arbeitgeber vorzunehmende und vom Betriebsrat mitzubeurteilende Ein- oder Umgruppierung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG entfiele allenfalls dann, wenn die Normgeber selbst - die Zulässigkeit einer solchen Regelung unterstellt - die Zuordnung konkreter Arbeitnehmer zu einer bestimmten Vergütungs- oder Entgeltgruppe vornähmen (BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 18 mwN, EBE/BAG 2011, 84).

    Eine tarifliche Regelung, welche die Mitbestimmung des Betriebsrats ausschlösse, wäre daher - jedenfalls dann, wenn die Tarifvertragsparteien im Tarifvertrag die Einreihung der einzelnen Arbeitnehmer nicht selbst konkret vornähmen - unwirksam (BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 28 mwN, EBE/BAG 2011, 84).

  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Stufenzuordnung.

    Auszug aus BAG, 06.04.2011 - 7 ABR 136/09
    Der tarifrechtliche und der mitbestimmungsrechtliche Ein- und Umgruppierungsbegriff sind aber nicht zwingend deckungsgleich (vgl. [zur Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierungen nach § 16 Abs. 2 TV-L entsprechend der personalvertretungsrechtlichen Regelungen in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz] BVerwG 27. August 2008 - 6 P 11.07 und 6 P 3.08 - jeweils Rn. 20, BVerwGE 131, 383 und EzTöD 200 TV-L § 16 Stufenzuordnung Nr. 4).

    Rn. 34 (c) Die Annahme eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG - auch - bei dem Erreichen der nächsten Stufe nach Ende der regulären Stufenlaufzeit (§ 2 Abs. 1 Satz 1, § 6 TV-SW iVm. § 16 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 3 Halbs. 1 (Bund), § 17 Abs. 3 TVöD) sowie bei der Verkürzung oder Verlängerung der Stufenlaufzeiten (§ 2 Abs. 1 Satz 1, § 6 TV-SW iVm. § 17 Abs. 2 Satz 1 bis Satz 3 TVöD) kollidiert nicht mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das bei den vergleichbaren Stufenzuordnungsregelungen nach dem TV-L eine Mitbestimmung des Personalrats bei Ein-, Rück- und Höhergruppierungen nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Baden-Württemberg - PersVG BW - verneint hat (BVerwG 13. Oktober 2009 - 6 P 15.08 - Rn. 37 und 40 bis 44, EzTöD 200 TV-L § 16 Stufenzuordnung Nr. 5 [vgl. aber auch BVerwG 27. August 2008 - 6 P 11.07 - Rn. 32 aE und 33, BVerwGE 131, 383]).

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 15/09

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - Arbeitsplatzbewertung und personelle …

    Auszug aus BAG, 06.04.2011 - 7 ABR 136/09
    Umgruppierung ist jede Änderung dieser Einreihung (BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 23).

    Soweit die Urheber der Vergütungsordnung selbst die betreffende Stelle, den Arbeitsplatz oder die Tätigkeit mit bindender Wirkung in ihr abstraktes Vergütungsschema eingereiht, also bewertet, haben, ist kein Raum für eine - erneute - Beurteilung des Arbeitsplatzes und eine damit korrespondierende Mitbeurteilung des Betriebsrats (BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 24 mwN).

  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09

    Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 06.04.2011 - 7 ABR 136/09
    Das Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen betrifft stets einzelne Arbeitnehmer (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 30, NZA 2011, 531).
  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 06.04.2011 - 7 ABR 136/09
    Beide Faktoren sind für die Einreihung des Arbeitnehmers in die Vergütungsordnung relevant und damit Bestandteile der einheitlichen Ein- oder Umgruppierung (vgl. [zur Stufenzuordnung als Schritt der Rechtsanwendung bei der Überleitung der Beschäftigten nach §§ 6 und 7 TVÜ-VKA in die Entgelttabelle des TVöD] BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 56, BAGE 130, 286).
  • BVerwG, 13.10.2009 - 6 P 15.08

    Mitbestimmung bei Ein-, Höher- und Rückgruppierung; Stufenzuordnung nach §§ 16, …

    Auszug aus BAG, 06.04.2011 - 7 ABR 136/09
    Rn. 34 (c) Die Annahme eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG - auch - bei dem Erreichen der nächsten Stufe nach Ende der regulären Stufenlaufzeit (§ 2 Abs. 1 Satz 1, § 6 TV-SW iVm. § 16 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 3 Halbs. 1 (Bund), § 17 Abs. 3 TVöD) sowie bei der Verkürzung oder Verlängerung der Stufenlaufzeiten (§ 2 Abs. 1 Satz 1, § 6 TV-SW iVm. § 17 Abs. 2 Satz 1 bis Satz 3 TVöD) kollidiert nicht mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das bei den vergleichbaren Stufenzuordnungsregelungen nach dem TV-L eine Mitbestimmung des Personalrats bei Ein-, Rück- und Höhergruppierungen nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Baden-Württemberg - PersVG BW - verneint hat (BVerwG 13. Oktober 2009 - 6 P 15.08 - Rn. 37 und 40 bis 44, EzTöD 200 TV-L § 16 Stufenzuordnung Nr. 5 [vgl. aber auch BVerwG 27. August 2008 - 6 P 11.07 - Rn. 32 aE und 33, BVerwGE 131, 383]).
  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 11/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung - Bestimmung der Fallgruppe …

    Auszug aus BAG, 06.04.2011 - 7 ABR 136/09
    Die personalvertretungsrechtliche und die betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung sind nicht gleichzusetzen (vgl. ausf. BAG 27. Juli 1993 - 1 ABR 11/93 - zu B IV der Gründe, BAGE 74, 10).
  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 3.08

    Unterliegen der bei Einstellungen vorzunehmenden Stufenzuordnung innerhalb der …

    Auszug aus BAG, 06.04.2011 - 7 ABR 136/09
    Der tarifrechtliche und der mitbestimmungsrechtliche Ein- und Umgruppierungsbegriff sind aber nicht zwingend deckungsgleich (vgl. [zur Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierungen nach § 16 Abs. 2 TV-L entsprechend der personalvertretungsrechtlichen Regelungen in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz] BVerwG 27. August 2008 - 6 P 11.07 und 6 P 3.08 - jeweils Rn. 20, BVerwGE 131, 383 und EzTöD 200 TV-L § 16 Stufenzuordnung Nr. 4).
  • BAG, 11.11.2008 - 1 ABR 68/07

    Pflicht zur Eingruppierung in tarifliche Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 06.04.2011 - 7 ABR 136/09
    Sie ist keine ins Ermessen des Arbeitgebers gestellte, rechtsgestaltende Maßnahme, sondern Rechtsanwendung (BAG 11. November 2008 - 1 ABR 68/07 - Rn. 23, BAGE 128, 265).
  • BAG, 07.04.2004 - 7 ABR 35/03

    Schwerbehindertenvertretung - Heranziehung - Vertretung

    Auszug aus BAG, 06.04.2011 - 7 ABR 136/09
    Die Frage, ob das geltend gemachte Mitbestimmungsrecht in allen vom Antrag erfassten Fallgestaltungen besteht, stellt sich erst bei der Prüfung, ob der Antrag begründet ist (vgl. BAG 7. April 2004 - 7 ABR 35/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 110, 146).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95

    Gewährung von Zulage als mitbestimmungspflichtige Eingruppierung

  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

  • BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 70/08

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats - …

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01

    Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler …

  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 44/01

    Feststellungsinteresse - Mitbestimmung bei Regelungen zum Gesundheitsschutz - …

  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 27/95

    Zum Inhalt eines Verweisungstarifvertrages

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.09.2009 - 12 TaBV 845/09

    Mitbestimmung bei Anwendung des TVöD durch privaten Arbeitgeber

  • LAG München, 27.02.2018 - 7 TaBV 91/17

    Stufenvorweggewährung

    Dass es sich bei § 20 Abs. 5 TV-Ärzte/VKA um eine Zulage handele, ergebe sich nach Darstellung der Arbeitgeberin auch aus der Rechtsprechung verschiedener Landesarbeitsgerichte zu vergleichbaren tarifvertraglichen Vorschriften des TV-L. Das Arbeitsgericht könne sich auch nicht darauf berufen, dass seine Entscheidung im Einklang mit einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.11.2011 - 7 ABR 136/09 - stünde, das sich mit der Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Stufenvorrückung beschäftigte, denn vorliegend handele es sich gerade nicht um eine Ein- oder Umgruppierung.

    Umgruppierung ist jede Änderung dieser Einreihung (BAG, 06.04.2011 - 7 ABR 136/09).

    Nicht nur die Zuordnung zu ausdrücklich so bezeichneten Entgelt-, Vergütungs-, Lohn- oder Gehaltsgruppen" kann eine Einoder Umgruppierung im Sinne des § 99 Abs. 1 BetrVG darstellen, sondern auch etwa die Feststellung, dass ein Arbeitnehmer die Voraussetzungen für eine bestimmte Leistung erfüllt, die nach dem Entgeltschema zu einer höheren Einreihung führt oder wegen der höheren Bewertung seiner Tätigkeit zu zahlen ist (BAG, 06.04.2011 - 7 ABR 136/09).

    Sie wird andererseits aber durch einen dem Arbeitgeber von den Urhebern der Vergütungsordnung eingeräumten Beurteilungsspielraum auch nicht ausgeschlossen (BAG, 06.04.2011 - 7 ABR 136/09).

    Soweit die Urheber der Vergütungsordnung selbst die betreffende Stelle, den Arbeitsplatz oder die Tätigkeit mit bindender Wirkung in ihr abstraktes Vergütungsschema eingereiht, also bewertet, haben, ist kein Raum für eine - erneute - Beurteilung des Arbeitsplatzes und eine damit korrespondierende Mitbeurteilung des Betriebsrats (BAG 06.04.2011 - 7 ABR 136/09; 12.01.2011 - 7 ABR 15/09).

    Eine vom Arbeitgeber vorzunehmende und vom Betriebsrat mitzubeurteilende Ein- oder Umgruppierung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG entfiele allenfalls dann, wenn die Normgeber selbst - die Zulässigkeit einer solchen Regelung unterstellt - die Zuordnung konkreter Arbeitnehmer zu einer bestimmten Vergütungs- oder Entgeltgruppe vornähmen (BAG, 06.04.2011 - 7 ABR 136/09; 12.01.2011 - 7 ABR 34/09; 03.05.2006 - 1 ABR 2/05).

  • BAG, 20.01.2021 - 4 ABR 1/20

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren - …

    Dies gilt selbst dann, wenn eine Höherstufung allein durch Zeitablauf erfolgt (BAG 6. April 2011 - 7 ABR 136/09 - Rn. 29, BAGE 137, 260).

    Rn. 13 4. Entgegen der Auffassung des Betriebsrats ändert der Umstand, dass über die Erhöhung der Stufen der Entgelttabelle zwischen den Beteiligten kein Streit besteht, hieran nichts (vgl. hierzu schon BAG 6. April 2011 - 7 ABR 136/09 - Rn. 29, BAGE 137, 260).

  • BAG, 29.01.2020 - 4 ABR 26/19

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - Berechnung der …

    Das gilt selbst dann, wenn eine Höherstufung allein durch Zeitablauf erfolgt und über diese zwischen den Betriebsparteien - anders als im vorliegenden Fall - kein Streit besteht (BAG 6. April 2011 - 7 ABR 136/09 - Rn. 29, BAGE 137, 260).
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Rechtsprechung
   BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 505/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8343
BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 505/09 (https://dejure.org/2011,8343)
BAG, Entscheidung vom 12.04.2011 - 1 AZR 505/09 (https://dejure.org/2011,8343)
BAG, Entscheidung vom 12. April 2011 - 1 AZR 505/09 (https://dejure.org/2011,8343)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Sozialplan - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Stichtag

  • openjur.de

    Sozialplan - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Stichtag

  • Bundesarbeitsgericht

    Sozialplanabfindung - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Wirksamkeit einer Stichtagsreglung im Sozialplan

  • rechtsinformationen.bund.de

    Sozialplanabfindung - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Wirksamkeit einer Stichtagsreglung im Sozialplan

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 1 BetrVG, § 7 Abs 2 AGG, § 3 Abs 2 AGG
    Sozialplanabfindung - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Wirksamkeit einer Stichtagsreglung im Sozialplan

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 1 BetrVG, § 7 Abs 2 AGG, § 3 Abs 2 AGG
    Sozialplanabfindung - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Wirksamkeit einer Stichtagsreglung im Sozialplan

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Abfindung aus Nr. 2 GBV Sozialplan i.V.m. Abschn. III Nr. 7.1, Nr. 7.3 Tarifsozialplan bei vor dem Stichtag ausgesprochener Eigenkündigung

  • Betriebs-Berater

    Sozialplan - Stichtag bei Eigenkündigung

  • Betriebs-Berater

    Stichtagsregelung im Sozialplan

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BetrVG § 75 Abs. 1; AGG § 7 Abs. 2; AGG § 3 Abs. 2
    Betriebsverfassungsrecht - Sozialplan; betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Stichtag

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 2074
  • NZA 2011, 1302
  • BB 2011, 2100
  • BB 2011, 2752
  • DB 2011, 2207
  • NZG 2011, 1062
 
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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 20.04.2010 - 1 AZR 988/08

    Sozialplan - Auslegung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 505/09
    Rn. 17 a) Sie ist am Zweck des Sozialplans ausgerichtet, der keine Entschädigung für geleistete Dienste gewähren, sondern konkret absehbare oder eingetretene betriebsänderungsbedingte Nachteile ausgleichen soll (BAG 20. April 2010 - 1 AZR 988/08 - Rn. 21, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 208 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 37).
  • BAG, 01.02.2011 - 1 AZR 417/09

    Sozialplanabfindung - persönlicher Geltungsbereich - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 505/09
    Maßgeblich für das Vorliegen eines die Bildung unterschiedlicher Gruppen rechtfertigenden Sachgrundes ist vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (BAG 1. Februar 2011 - 1 AZR 417/09 - Rn. 17).
  • LAG Köln, 01.04.2009 - 9 Sa 1020/08

    Sozialplan; Abfindung; Stichtagregelung; Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 505/09
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1. April 2009 - 9 Sa 1020/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Damit haben sie den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, der darauf abzielt, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Sachverhalten sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Gruppenbildung auszuschließen (BAG 12. April 2011 - 1 AZR 505/09 - Rn. 15), beachtet.
  • BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 881/13

    Auslegung eines Sozialplans - Einzelfallentscheidung

    Ein solcher Stichtag hat sich grundsätzlich an dem Zweck des Sozialplans auszurichten, der keine Entschädigung für geleistete Dienste gewähren, sondern konkret absehbare oder voraussichtlich eintretende betriebsänderungsbedingte Nachteile ausgleichen soll (vgl. BAG 12. April 2011 - 1 AZR 505/09 - Rn. 17 mwN).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann die Ausgleichspflicht in einem Sozialplan an einen Zeitpunkt anknüpfen, in dem die Art und Weise der durchzuführenden Betriebsänderung für die betroffenen Arbeitnehmer feststeht (BAG 12. April 2011 - 1 AZR 505/09 - Rn. 17).

    Vor allem im Zusammenhang mit Eigenkündigungen dürfen die Betriebsparteien bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise davon ausgehen, dass Arbeitnehmer, die auf eigene Veranlassung ihr Arbeitsverhältnis beenden, bevor das Ausmaß einer sie treffenden Betriebsänderung konkret absehbar und der Umfang der daran knüpfenden wirtschaftlichen Nachteile prognostizierbar ist, ihr Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Betriebsänderung beenden (BAG 12. April 2011 - 1 AZR 505/09 - aaO).

    Eigenkündigungsbezogene Stichtagsregelungen können daher sachlich gerechtfertigt sein, wenn in ihnen auf den Zeitpunkt des Abschlusses oder des endgültigen Scheiterns der Verhandlungen über den Interessenausgleich oder auch - wenn weitere besondere Umstände dazu kommen - des Abschlusses des Sozialplans Bezug genommen wird (vgl. BAG 12. April 2011 - 1 AZR 505/09 - aaO).

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 951/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer …

    Maßgeblich für das Vorliegen eines die Bildung unterschiedlicher Gruppen rechtfertigenden Sachgrundes ist vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (vgl. etwa BAG 12. April 2011 - 1 AZR 505/09 - Rn. 15;… 18. Mai 2010 - 3 AZR 97/08 - Rn. 27, BAGE 134, 254).
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