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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.01.2022 - 17 W 136/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,1364
OLG Köln, 20.01.2022 - 17 W 136/21 (https://dejure.org/2022,1364)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.01.2022 - 17 W 136/21 (https://dejure.org/2022,1364)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Januar 2022 - 17 W 136/21 (https://dejure.org/2022,1364)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW

    KV Nr. 208 GVKostG
    Gebühren, gütliche Erledigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weitere Beschwerde gegen einen Kostenansatz in einem Zwangsvollstreckungsverfahren; Gebühr für den Versuch einer gütlichen Einigung in ermäßigter Höhe; Wiederholte Abrechnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DGVZ 2022, 90
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 13.07.2020 - 4 W 37/20
    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2022 - 17 W 136/21
    Die Gesetzesbegründung führt daran anschließend ausdrücklich auf, dass der Versuch einer gütlichen Erledigung stets eine Gebühr auslösen soll (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 4 W 37/20, DGVZ 2020, 208, zitiert juris Rn. 2f; LG Kassel…, Beschluss vom 08. November 2017 - 3 T 433/17, DGVZ 2019, 44, zitiert juris Rn. 23f).

    Die Regelung des Nr. 208 KV GvKostG ist jedoch über ihren Wortlaut hinaus entsprechend auch auf den Fall anzuwenden, dass der Gerichtsvollzieher die Maßnahmen zur gütlichen Einigung im Rahmen des besonderen Auftrages zur Vollziehung des Haftbefehls entfaltet (vgl. LG Kassel…, Beschluss vom 08. November 2017 - 3 T 433/17, DGVZ 2019, 44, zitiert juris Rn. 26; a.A. OLG Celle, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 4 W 37/20, DGVZ 2020, 208, zitiert juris Rn. 4).

  • LG Kassel, 08.11.2017 - 3 T 433/17
    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2022 - 17 W 136/21
    Die Gesetzesbegründung führt daran anschließend ausdrücklich auf, dass der Versuch einer gütlichen Erledigung stets eine Gebühr auslösen soll (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 4 W 37/20, DGVZ 2020, 208, zitiert juris Rn. 2f; LG Kassel, Beschluss vom 08. November 2017 - 3 T 433/17, DGVZ 2019, 44, zitiert juris Rn. 23f).

    Die Regelung des Nr. 208 KV GvKostG ist jedoch über ihren Wortlaut hinaus entsprechend auch auf den Fall anzuwenden, dass der Gerichtsvollzieher die Maßnahmen zur gütlichen Einigung im Rahmen des besonderen Auftrages zur Vollziehung des Haftbefehls entfaltet (vgl. LG Kassel, Beschluss vom 08. November 2017 - 3 T 433/17, DGVZ 2019, 44, zitiert juris Rn. 26; a.A. OLG Celle…, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 4 W 37/20, DGVZ 2020, 208, zitiert juris Rn. 4).

  • LG Osnabrück, 16.02.2021 - 9 T 18/21
    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2022 - 17 W 136/21
    Soweit in diesem Zusammenhang teilweise ein einheitlicher Auftrag angenommen wird, weil die Verhaftung nur subsidiär zur Erzwingung der Vermögensauskunft erfolge und sich folglich als Fortsetzung des Verfahrens zur Abgabe der Vermögensauskunft darstelle (vgl. LG Osnabrück, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 9 T 18/21, DGVZ 2021, 94, zitiert juris Rn. 14f), trifft dies bei einer verfahrensbezogenen Sichtweise zwar zu.
  • LG Aachen, 21.04.2021 - 5 T 16/21
    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2022 - 17 W 136/21
    Auf die weitere Beschwerde der Landeskasse vom 17. August 2021 werden die Beschlüsse des Landgerichts Aachen vom 21. April 2021 - 5 T 16/21 - und des Amtsgerichts Eschweiler vom 13. Januar 2021 - 61 M 1785/20 - wie folgt abgeändert:.
  • AG Eschweiler, 13.01.2021 - 61 M 1785/20
    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2022 - 17 W 136/21
    Auf die weitere Beschwerde der Landeskasse vom 17. August 2021 werden die Beschlüsse des Landgerichts Aachen vom 21. April 2021 - 5 T 16/21 - und des Amtsgerichts Eschweiler vom 13. Januar 2021 - 61 M 1785/20 - wie folgt abgeändert:.
  • AG Essen, 23.11.2022 - 120 M 1565/22
    Er verwies dabei auf die beiden Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 08.12.2020, I-10 W 90/20 und des Oberlandesgerichts Köln vom 20.01.2022, 17 W 136/21.

    Rn. 35 Eine Ansicht führt hierzu aus, dass im Falle des Verhaftungsauftrags im Rahmen des kombinierten Auftrages - jedenfalls wenn der Schuldner im Pfändungsverfahren nicht angetroffen wurde - zwei gesonderte Verfahren vorliegen, zum einen das Verhaftungsverfahren und zum anderen das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2018 - I-10 W 147/18; ebenso OLG Celle, Beschluss vom 13.07.2020 - 4 W 37/20 -, DGVZ 2020, 208; OLG Köln, Beschluss vom 20.1.2022 - 17 W 136/21).

    Insoweit bestimme § 3 Abs. 1 S. 4 GvKostG ausdrücklich, dass die Vollziehung eines Haftbefehls nach § 802g ZPO kostenrechtlich einen besonderen Auftrag darstellt (OLG Köln, Beschluss vom 20. Januar 2022 - I-17 W 136/21 -, Rn. 11, juris).

    Umstritten ist hierbei innerhalb dieser Ansichten insoweit, ob die gütliche Erledigung im Verhaftungsverfahren nach KV 208 GvKostG (vgl. OLG Köln DGVZ 2022, 90) oder nach KV 207 GvKostG (so OLG Celle DGVZ 2020, 208) abzurechnen ist, wobei dies nach Auffassung des Gerichts vorliegend dahinstehen kann, da der Obergerichtsvollzieher ohnehin nur den geringeren Kostenansatz gewählt hat.

  • OLG Braunschweig, 11.11.2024 - 2 W 88/24

    Gerichtsvollzieher; gütliche Erledigung; Verhaftungsverfahren; Gebühr; Keine …

    b) Ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche Gebühr auch für den Versuch einer gütlichen Erledigung im Rahmen der Vollziehung eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft von einem Gerichtsvollzieher in Rechnung gestellt werden darf, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (bejahend z. B. OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2022 - 17 W 136/21, DGVZ 2022, 90; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.12.2020 - 10 W 90/20, BeckRS 2020, 38140; OLG Celle, Beschluss vom 13.07.2020 - 4 W 37/20, DGVZ 2020, 208;… Uhl in: Toussaint, Kostenrecht, 54. Aufl., § 3 GvKostG, Rn. 38; verneinend: OLG Celle, Beschluss vom 10.12.2021 - 2 W 183/21, DGVZ 2022, 69;… Herrfurth in: BeckOK Kostenrecht, 46. Edition, 208 KV GvKostG, Rn. 17 f.;… Kawell in: Kindl/Meller/Hannich, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 4. Aufl., KV GvKostG Nr. 207-208, Rn. 18 f.).

    Ein in diesem Rahmen vorgenommener Versuch der gütlichen Erledigung erfolgt deshalb immer im zeitlichen und rechtlichen Zusammenhang mit der Vermögensauskunft (vgl. Herrfurth, DGVZ 2022, 90 (93)), so dass eine versuchte oder erfolgte gütliche Erledigung dem Verfahren der Vermögensauskunft zuzuordnen ist (…so Herrfurth in: BeckOK Kostenrecht, 46. Edition, 208 KV GvKostG Rn. 17).

    Im Übrigen bleibt es jedoch bei der Einheit der auf Vermögensauskunft und gütliche Erledigung zielenden Vollstreckungsanträge (vgl. a. dazu Herrfurth, DGVZ 2022, 90 (94)).

  • OLG Hamm, 23.09.2024 - 25 W 153/24
    Rn. 39 Das OLG Köln (Beschluss vom 20.01.2022, 17 W 136/21, DGVZ 2022, 90, 91 f.) hat ebenfalls gemeint, dass die Gebühr KV 207 GvKostG nicht auf eine isolierte Beauftragung mit der gütlichen Erledigung beschränkt sei, weil sich dies dem Wortlaut der Vorschrift nicht entnehmen lasse; soweit in der Gesetzesbegründung davon die Rede sei, handele es sich lediglich um eine Bestandsaufnahme der bis zur Gesetzesänderung geltenden Rechtslage (…Rn. 13).

    Rn. 51 Die Rechtsprechung tendiert, soweit ersichtlich, zu der Auffassung, dass § 10 Abs. 1 S. 1 GvKostG nicht zur Anwendung gelangt, weil, wie sich aus § 3 Abs. 1 S. 4 GvKostG ergibt, bei Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Vollziehung des Haftbefehls kostenrechtlich zwei Aufträge vorliegen und der Bestimmung nicht zu entnehmen sei, dass sich dies auf Gebühren und Auslagen beschränken solle, die für die Verhaftung anfielen (OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2022, 17 W 136/21, DGVZ 2022, 90, 91 Rn. 10 f.; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 02.01.2024, 6 W 50/23, BeckRS 2024, 205 Rn. 5 f.; Beschluss vom 09.01.2024, 6 W 105/23, DGVZ 2024, 114, 115; LG Görlitz, Beschluss vom 02.02.2024, 5 T 45/23, DGVZ 2024, 116, 117 f.).

  • OLG Brandenburg, 09.01.2024 - 6 W 105/23
    Denn der Gesetzgeber hat mit § 3 Abs. 1 Satz 4 GvKostG bewusst eine von der verfahrensrechtlichen Dogmatik abweichende Kostenregelung gewählt, mit der Folge, dass für den Bereich des Kostenrechts und damit auch für die nach § 10 Abs. 1 Satz 1 GvKostG zu bestimmende Frage, ob für mehrere Amtshandlungen auch mehrere - ggf. gleiche - Gebühren entstehen und Auslagen mehrfach abgerechnet werden können, die Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 4 GvKostG maßgeblich ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2022 - I-17 W 136/21, juris Rn. 11; LG Lüneburg, Beschluss vom 17.08.2021 - 5 T 28/21 juris).

    Auf den Zusammenhang mit einer konkreten, gesetzlich normierten Vollstreckungshandlung im Sinne des § 802a Abs. 2 ZPO stellt § 802b ZPO dabei nicht ab (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2022 - I-17 W 136/21, juris; AG Gernsbach, Beschluss vom 05.03.2015 - 1 M 19/15, juris; AG Darmstadt, Beschluss vom 23.10.2019 - 63 M 34427/19, juris).

  • OLG Brandenburg, 02.01.2024 - 6 W 50/23

    Beschwerde der Landeskasse Brandenburg gegen den Kostenansatz des …

    Denn der Gesetzgeber hat mit § 3 Abs. 1 Satz 4 GvKostG bewusst eine von der verfahrensrechtlichen Dogmatik abweichende Kostenregelung gewählt, mit der Folge, dass für den Bereich des Kostenrechts und damit auch für die nach § 10 Abs. 1 Satz 1 GvKostG zu bestimmende Frage, ob für mehrere Amtshandlungen auch mehrere, ggf. gleiche, Gebühren entstehen und Auslagen mehrfach abgerechnet werden können, die Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 4 GvKostG maßgeblich ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2022 - I-17 W 136/21, juris Rn. 11; LG Lüneburg, Beschluss vom 17.08.2021 - 5 T 28/21 juris).

    Auf den Zusammenhang mit einer konkreten, gesetzlich normierten Vollstreckungshandlung im Sinne des § 802a Abs. 2 ZPO stellt § 802b ZPO dabei nicht ab (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2022 - I-17 W 136/21, juris; AG Gernsbach, Beschluss vom 05.03.2015 - 1 M 19/15, juris; AG Darmstadt, Beschluss vom 23.10.2019 - 63 M 34427/19, juris).

  • LG Essen, 09.10.2023 - 7 T 440/22

    Kostenrechnung, Gerichtsvollzieher

    Rn. 22 In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Gebühr nach den Nr. 207 und 208 KV GvKostG auch für den Versuch einer gütlichen Einigung im Rahmen der Vollziehung eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft von einem Gerichtsvollzieher in Rechnung gestellt werden darf, wenn dies eine Fortsetzung des Verfahrens über die Abgabe der Vermögensauskunft darstellt (verneinend: OLG Celle (2. Zivilsenat), Beschluss vom 10.12.2021 - 2 W 183/21, juris; LG Osnabrück, Beschluss vom 16. Februar 2021, Az.: 9 T 18/21, juris; Richter/Zuhn, Gerichtsvollzieherkosten im Rahmen der Vollziehung eines Haftbefehls, DGVZ 2020, 194ff., juris;… Eggers in: Schröder-Kay, Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher, 3. Besondere Erhebung der Gebühr gemäß Nr. 208 im Verfahren zur Vollziehung des Haftbefehls?, Rn. 41, juris; bejahend: OLG Celle (4. Zivilsenat), Beschluss vom 13. Juli 2020 - 4 W 37/20, juris; LG Krefeld DGVZ 2021, 93f. und nachfolgend OLG Düsseldorf, Az.: I-10 W 90/20; OLG Köln Beschluss vom 20. Januar 2022 - 17 W 136/21, juris; Mroß, Gebühr für Gütliche Erledigung bei Vollziehung eines Haftbefehls, DGVZ 2020, 118f.;… ders. Anmerkung zu LG Osnabrück, a.a.O., DGVZ 2021, 96;… Uhl, in: Touissant, Kostenrecht, 53. Auflage 2023, GvKostG Abs. KV 207, 208 Rn. 6).
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