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   BGH, 14.12.1992 - NotZ 3/91   

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https://dejure.org/1992,2029
BGH, 14.12.1992 - NotZ 3/91 (https://dejure.org/1992,2029)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1992 - NotZ 3/91 (https://dejure.org/1992,2029)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1992 - NotZ 3/91 (https://dejure.org/1992,2029)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Notar - Aufsichtsbehörde - Auskunft - Amtshilfe - Besichtigung der Geschäftsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtbarkeit von Disziplinarentscheidungen des Oberlandesgerichts in Notarsachen - Feststellungsanträge im Verfahren nach BNotO § 111

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1993, 465
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 14.07.1986 - NotZ 7/86

    Notar - Auskunftsverlangen - Aufsichtsbehörde - Ermessen

    Auszug aus BGH, 14.12.1992 - NotZ 3/91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gehört es zu den Amtspflichten des Notars, den Aufsichtsbehörden bei der Überprüfung und Überwachung der Amtsführung, unabhängig davon, ob die Amtsführung des Notars Anlaß zu Beanstandungen gegeben hat, Amtshilfe zu leisten und "über § 93 BNotO hinaus" die erforderlichen Auskünfte zu geben sowie angeforderte Berichte fristgemäß zu erstatten (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Juli 1986 - NotZ 7/86 = DNotZ 1987, 438, 439 = BGHR BNotO § 93 Abs. 1 Aufsicht 1 m.w.N.).

    Die Aufsichtsbehörden dürfen nur notwendige und geeignete Maßnahmen ergreifen, die die Unabhängigkeit des Notars nicht beeinträchtigen und die nicht außer Verhältnis zu dem Zweck der Dienstaufsicht stehen (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Juli 1986 - NotZ 7/86 a.a.O.).

    Grundsätzlich ist die Aufsichtsbehörde im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Notare nicht befugt, ihnen Weisungen für die Rechtsanwendung im Einzelfall zu erteilen (vgl. BGHZ 57, 351, 354 f [BGH 13.12.1971 - NotZ 2/71]; Beschluß vom 14. Juli 1986 - NotZ 7/86 = a.a.O.).

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus BGH, 14.12.1992 - NotZ 3/91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umfaßt das Grundrecht des Art. 13 Abs. 1 GG neben den persönlichen Räumen auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume (BVerfGE 32, 54, 68 ff; 42, 212, 219; 44, 353, 317; 76, 83, 88).

    Diese Maßnahmen der zuständigen Behörden beeinträchtigen die Grundrechtssphäre des betroffenen Bürgers nicht, wenn die Behörde zum Betreten gesetzlich ermächtigt sind und wenn sie das Betretungs- und Besichtungsrecht zur Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit ausüben (BVerfGE 32, 54, 76 ff; BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 1986 - 1 BvR 448/85 = ">132%20a%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4100 § 132 a Nr. 1 AFG; BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 1987 - 1 BvR 1041/86 = WuW/E VG 337 = EwiR 1987, 1215 Niederleithinger).

  • BGH, 19.02.1969 - 4 StR 357/68

    Finanzamt - Nebenkläger - Rechtsmittel - Steuerstrafverfahren

    Auszug aus BGH, 14.12.1992 - NotZ 3/91
    Sofern es nicht um nach altem Recht abgeschlossene Prozeßhandlungen und endgültig eingetretene Prozeßlagen geht, sind schwebende verfahren mit Inkrafttreten des Änderungsgesetzes nach neuem Recht weiterzuführen (herrschende Meinung; vgl. u.a. BVerfGE 11, 139, 146; 39, 156, 167; 45, 272, 297; 65, 76, 98; BGHZ 12, 254, 266; 76, 305, 309; 114, 1, 3/4; BGHSt 3, 283, 284 [BGH 11.11.1952 - 1 StR 465/52]; 22, 321, 325, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Dieser Grundsatz erfaßt nicht nur Vorschriften, die das Verfahren des Gerichts regeln, sondern auch Bestimmungen, welche die Stellung von Verfahrensbeteiligten im Prozeß sowie ihre Befugnisse und Pflichten betreffen (BGHSt 22, 321, 325).

  • BGH, 20.07.2015 - NotSt (Brfg) 3/15

    Disziplinarverfügung gegen einen Notar: Vornahme von Grundschuldbestellungen

    Nach der Senatsrechtsprechung fehlt es am Verschulden eines Notars bei einer Gesetzesauslegung, die zwar unrichtig ist, die aber nach gewissenhafter Prüfung der zu Gebote stehenden Hilfsmittel auf vernünftige Erwägungen gestützt ist, wenn es sich um eine Bestimmung handelt, die für die Auslegung Zweifel in sich trägt und bei der die Zweifelsfragen noch nicht ausgetragen sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 1971 - NotZ 2/71, BGHZ 57, 351, 355 und vom 14. Dezember 1992 - NotZ 3/91, DNotZ 1993, 465, 467).
  • BGH, 18.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18

    Entfernung eines Notars aus dem Amt; Bindungswirkung eines strafgerichtlichen

    Er kann auf ein Auskunftsverlangen aber geltend machen, es sei nicht gerechtfertigt, insbesondere unzumutbar, und um gerichtliche Überprüfung ersuchen (§ 111 Abs. 1 BNotO; Senat, Beschlüsse vom 14. Juli 1986 - NotZ 7/86, DNotZ 1987, 438 unter 2 b; vom 14. Dezember 1992 - NotZ 3/91, DNotZ 1993, 465 unter III 1 b).
  • OLG Celle, 08.02.2008 - 2 W 32/08

    Erhebung einer Gebühr für die Notarprüfung im Widerspruch zur Finanzordnung des

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH DNotZ 1993, 465, 467. DNotZ 1985, 98, 100) soll die Dienstaufsicht, die im Wesentlichen vorbeugenden Charakter hat, gewährleisten, dass die Notare ihre amtliche Tätigkeit im Einklang mit den Vorschriften ausüben.

    Die Prüfung hat nämlich gerade auch den Zweck, etwaige Fehler bei der Amtsausübung des Notars aufzudecken und dazu beizutragen, zukünftige Fehler zu vermeiden (vgl. Arndt/Lerch, BNotO, 5. Aufl. § 93 Rdnr. 6. BGH DNotZ 1993, 465, 467).

    Die Aufsichtsbehörden dürfen nämlich nur solche notwendigen und geeigneten Maßnahmen ergreifen, welche die Unabhängigkeit des Notars nicht beeinträchtigen (vgl. BGH DNotZ 1993, 465, 467).

  • BGH, 16.11.2020 - NotSt (Brfg) 2/19

    Prüfung des Bestehens eines berechtigten Sicherungsinteresses für eine

    Allerdings steht dem Notar bei der Auslegung des Begriffs des "berechtigten Sicherungsinteresse" - ein unbestimmter Rechtsbegriff (vgl. zB Sandkühler aaO Rn. 52; Renner in Armbrüster/Preuß/Renner aaO Rn. 10) - ein aufgrund der sachlichen Unabhängigkeit seiner Amtsführung (§ 1 BNotO) von der Dienstaufsicht nur beschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. Dezember 1992 - NotZ 3/91, DNotZ 1993, 465, 467 und vom 13. Dezember 1971 - NotZ 2/71, BGHZ 57, 351, 354; OLG Celle, RNotZ 2011 S. 371; Hertel, aaO, § 57 BeurkG Rn. 8; Renner aaO Rn. 22; Sandkühler aaO).
  • OLG München, 17.04.2018 - DS-Not 1/16

    Verletzung notarieller Amtspflichten durch Missachtung der Hinwirkungspflicht aus

    Den Notar trifft kein Verschulden für eine unrichtige Gesetzesauslegung, wenn die sich bei der Auslegung der Norm ergebenden Zweifelsfragen noch nicht ausgetragen sind und das vom Notar zugrunde gelegte Verständnis nach gewissenhafter Prüfung der zu Gebote stehenden Hilfsmittel auf vernünftige Erwägungen gestützt ist (BGH vom 13.12.1971 - NotZ 2/71, BGHZ 57, 351, 355; vom 14.12.1992 - NotZ 3/91, DNotZ 1993, 465, 467; vom 20.07.2015 - NotSt (Brfg) 3/15, ZNotP 2015, 354, 356 Rn.19).
  • BGH, 14.02.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Er kann auf ein Auskunftsverlangen aber geltend machen, es sei nicht gerechtfertigt, insbesondere unzumutbar, und um gerichtliche Überprüfung ersuchen (§ 111 Abs. 1 BNotO; Senat, Beschlüsse vom 14. Juli 1986 - NotZ 7/86, DNotZ 1987, 438 unter 2 b; vom 14. Dezember 1992 - NotZ 3/91, DNotZ 1993, 465 unter III 1 b).
  • BGH, 08.07.2002 - NotZ 9/02

    Anrechnung von Nebeneinkünften eines Notars auf die Einkommensergänzung

    a) Der Notar ist als Träger eines öffentlichen Amts auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege (§ 1 BNotO) zwar, was seine Amtsbefugnisse und die Regelung seiner Aufgaben angeht, in die Nähe des öffentlichen Dienstes gerückt (Senat, BGHZ 23, 46, 48; Beschl. v. 14. Dezember 1992, NotZ 3/91, BGHR BNotO § 93 Abs. 1, Aufsicht 3).
  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 29/93

    Prüfung der Verwahrungsgeschäfte eines Notars; Ungeeignetheit einer Maßnahme der

    § 93 BNotO macht die Prüfung und Überwachung der Amtsführung der Notare den Aufsichtsbehörden zur Pflicht (vgl. Bohrer, Das Berufsrecht der Notare, 1991, S. 52), umreißt, wenn auch nicht abschließend (Senatsbeschl. v. 14. Dezember 1992, NotZ 3/91, DNotZ 1993, 465 = BGHR BNotO § 93 Abs. 1, Aufsicht 3), Gegenstand und Grenzen der Aufsicht, und räumt den Aufsichtsbehörden in diesem Rahmen das Recht ein, nach ihrem Ermessen Aufsichtsbefugnisse auszuüben und sich hierzu geeigneter Aufsichtsmittel zu bedienen (Senatsbeschl. v. 14. Juli 1986, NotZ 7/86, DNotZ 1987, 438 = BGHR BNotO § 93 Abs. 1, Aufsicht 1).

    Bei der Ausübung des Aufsichtsrechts hat die Justizverwaltung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren, insbesondere darauf zu achten, daß die durch die Prüfung hervorgerufene Belastung des Notars nicht das durch den Prüfungszweck gebotene Maß überschreitet (Senatsbeschl. v. 26. März 1973, NotZ 1/73, DNotZ 1972, 549; v. 14. Dezember 1992, NotZ 3/91, DNotZ 1993, 465 = BGHR BNotO § 93 Abs. 1, Aufsicht 3).

  • OLG Frankfurt, 24.06.2014 - 2 Not 1/13

    Notarrecht: Berücksichtigung der Dauer des Disziplinarverfahrens bei Bemessung

    Sie ist etwa bei der Anwendung materiellen Rechts regelmäßig größer - eine fehlerhafte materielle Rechtsanwendung stellt nur dann eine schuldhafte Pflichtverletzung dar, wenn sie eindeutig gegen das Gesetz verstößt (vgl. BGH DNotZ 1993, 465) - , während Verstöße gegen das Beurkundungsgesetz einer schärferen Kontrolle unterliegen.
  • BGH, 23.07.2012 - NotSt (Brfg) 6/11

    Klärungsbedürftigkeit des Vorliegens seiner erzwingbaren Mitwirkungspflicht bei

    Denn anders als die als Sollvorschrift gestaltete Regelung des § 64a Abs. 1 BNotO i. V. m. § 26 Abs. 2 VwVfG ordnet § 93 Abs. 4 BNotO ausdrücklich eine Verpflichtung des Notars an, den Aufsichtsbehörden bei der Prüfung und Überwachung der Amtsführung Amtshilfe zu leisten und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 1986 - NotZ 7/86, BNotZ 1987, 438; vom 14. Dezember 1992 - NotZ 3/91, BNotZ 1993, 465).
  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 24/94

    Befugnisse der Aufsichtsbehörde gegenüber einem Notar

  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 39/94

    Rechte der Notarkammer; Genehmigung der Beschäftigung von Mitarbeitern eines

  • KG, 24.09.2007 - Not 4/06

    Notarhaftung: Prüfungspflicht von Eintragungsmitteilungen des Grundbuchamtes auf

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