Rechtsprechung
| BGH, 10.06.1959 - V ZR 30/58 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1959, 1680
- MDR 1959, 922
- DNotZ 1959, 495
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.06.1958 - V ZR 277/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.06.1959 - V ZR 30/58
Erst in diesem Falle, wenn also eine vertragliche Vereinbarung über die Tragung der Lastenausgleichsabgabe tatsächlich nicht vorliegt, ist im Wege ergänzender Vertragsauslegung nach § 157 BGB zu ermitteln, was die Vertragsschließenden, wenn sie mit der von ihnen nicht erwarteten Form der Lastenausgleichsabgabe gerechnet hätten, über deren Bezahlung vereinbart haben würden (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 11. Juni 1958 - V ZR 277/56 = LM § 157 - D - BGB Nr. 10 = WM 1958, 965 = NJW 1958, 1389 = MDR 1958, 672 = DNotZ 1958, 492). - BGH, 12.02.1958 - V ZR 185/56
Auszug aus BGH, 10.06.1959 - V ZR 30/58
Diese Auslegung ist möglich (Urteil des Senats vom 12. Februar 1958 - V ZR 185/56 = LM § 157 - C - BGB Nr. 6 = WH 1958, 432 = MDR 1958, 322 = DNotZ 1958, 490) und steht auch mit den von den Parteien in den Tatsacheninstanzen vertretenen Meinungen in Einklang.
- BGH, 13.01.1961 - V ZR 78/59
Rechtsmittel
Bleibt auch diese Untersuchung ergebnislos, dann muß schließlich noch geprüft werden, ob und in welchem zahlenmäßigen Umfang gemäß § 242 BGB ein Ausgleichsanspruch zu gewähren ist (Urteile des Senats vom 11. Juni 1958 - V ZR 277/56 = LM § 157 - D - BGB Nr. 10 = NJW 1958, 1389 = MDR 1958, 672 = DNotZ 1958, 492 und vom 10. Juni 1959 - V ZR 30/58 = LM § 36 LAG Nr. 1 = NJW 1959, 1680 = MDR 1959, 922 = DNotZ 1959, 495).Es kann aus ihr nichts für das Verhältnis zwischen dem Abgabepflichtigen und einem Dritten und damit nichts dafür entnommen werden, wie der von der Beklagten zu 1 übernommene Anteil an der Vermögensabgabe der Kläger zu berechnen ist (Urteil des Senats vom 10. Juni 1959 a.a.O.).
Diese Auslegung liegt aber deshalb näher, weil die in § 36 Abs. 2 LAG festgesetzten Vierteljahressätze in unmittelbarer Beziehung zu den einzelnen Vermögensarten stehen und weil bei der Anwendung des nach § 36 Abs. 2 LAG maßgebenden Vierteljahressatzes die Berechnung des von dem Käufer für einen bestimmten Gegenstand übernommenen Anteils an der Vermögensabgabe nicht von der zufälligen und ihm auch häufig nicht erkennbaren Zusammensetzung des Vermögens des Verkäufers abhängt (Urteil des Senats vom 10. Juni 1959 a.a.O.).
- BGH, 03.02.1960 - V ZR 159/58
Prüfung eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage - Inhalt des Vertrages selbst als …
Falls sich erweisen sollte, daß dem Kaufvertrag eine Regelung des Streitfalles weder zugunsten der Kläger noch zugunsten des Beklagten zu entnehmen ist, dann liegt möglicherweise eine Vertragslücke vor, und es wäre deshalb weiter zu prüfen, ob sich durch ergänzende Vertragsauslegung (BGHZ 9, 273 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52]; Urteil des Senats NJW 1959, 1680 mit Nachweisen) unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ermitteln läßt, wie die Parteien diesen Fall, wenn sie bei Vertragsabschluß daran gedacht hätten, geregelt haben würden.
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