Rechtsprechung
| BGH, 31.10.1962 - V ZR 231/60 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtliche Natur der Sicherungsgrundschuld - Zulässigkeit der Eintragung eines veränderlichen Zinssatzes - Auslegung der Eintragung von Grundschuldzinsen im Grundbuch - Erforderlichkeit der Angabe eines Mindestsatzes und Höchstsatzes bei der Grundschuldverzinsung - ...
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Papierfundstellen
- DNotZ 1963, 436
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.10.1957 - V ZR 212/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 31.10.1962 - V ZR 231/60
Die sogenannte Sicherungsgrundschuld ist im Rechtsverkehr, vor allem bei Sicherung von Ansprüchen aus einem Kreditverhältnis, weitgehend an die Stelle der Sicherungshypothek getreten (vgl. Urteil des Senatsvom 2. Oktober 1957, V ZR 212/57, LM BGB § 1191 Nr. 3 = DNotZ 1958, 383). - BGH, 07.04.1961 - V ZB 2/61
Hypothek mit veränderlichem Zinssatz
Auszug aus BGH, 31.10.1962 - V ZR 231/60
Von diesen Erwägungen ausgehend hat der erkennende Senat in einem Fall, in dem nach der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung der Gläubiger berechtigt war, bei einer künftig eintretenden Änderung der von den öffentlichen Sparkassen für Hypothekendarlehen allgemein in Ansatz gebrachten Zinsen durch Erklärung gegenüber dem Schuldner den Zinssatz im Rahmen des Mindest- und Höchstsatzes zu ändern, die Eintragung der Hypothek mit einem Höchst- und Mindestsatz für zulässig erklärt (BGHZ 35, 22) und dazu ausgeführt, daß in einem solchen Fall die Zinsänderung nicht allein vom Willen des Gläubigers abhänge, daß vielmehr das Ermessen des Gläubigers durch einen objektiven Umstand eingeschränkt und somit die Bestimmbarkeit der Belastung des Grundstücks gewährleistet sei. - BGH, 10.05.1961 - V ZR 34/60
Auszug aus BGH, 31.10.1962 - V ZR 231/60
Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl. Urteil des Senatsvom 10. Mai 1961, V ZR 34/60, LM BGB § 1018 Nr. 5 und die weiteren dort angeführten Entscheidungen), unterliegen Grundbucheintragungen der freien Auslegung durch das Revisionsgericht. - RG, 08.03.1905 - V 404/04
Eigentümergrundschuld im Konkurse.; Beweislast.
Auszug aus BGH, 31.10.1962 - V ZR 231/60
Die Sicherstellung einer persönlichen Forderung durch eine Grundschuld hat jedoch zur Folge, daß der Gläubiger die Grundschuld nur insoweit geltend machen darf, als die Forderung besteht (vgl. RGZ 60, 247, 249; zur Sicherungsgrundschuld vgl. insbesondere: Baur, Lehrbuch des Sachenrechts § 45;… Staudinger BGB 11. Aufl. § 1191 Anm. 6;… Westermann, Sachenrecht 4. Aufl. § 116).
- LG Aachen, 24.04.1996 - 3 T 316/94
Prüfungspflicht des Grundbuchamts bei Eintragung einer Hpyothek
Die Zulässigkeit der Eintragung eines solchen Zinssatzes ist bei einer Hypothek allgemein anerkannt (vgl. BGHZ 35, 22, 24; BGH DNotZ 1963, 436, 437; BayObLG Rpfleger 1975, 221 = DNotZ 1975, 682 ;… Demharter, a.a.O., Anhang zu § 44 GBO , Rn. 45;… Haegele/Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 1961).Diesem Grundsatz wird genügt, wenn außer der Eintragung des Höchstzinssatzes in der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung der regelmäßige oder Mindestzinssatz und die Voraussetzungen für die Entstehung der Verpflichtung zur Zahlung eines höheren Zinssatzes angegeben sind und die Höhe der hiernach geschuldeten Zinsen sicher bestimmbar ist (vgl. BGHZ 35, 22, 24; BGH DNotZ 1963, 436, 437; KG JW 1938, 1257;… Haegele/Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 1960; vgl. auch OLG Dresden JFG 5, 347, 350).
Ausreichend ist vielmehr, daß in der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung der regelmäßige oderMindestzinssatz angegeben ist (vgl. BHGZ 35, 22, 24; BGH DNotZ 1963, 436, 437;… Haegele/Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 1960).
Anerkannt ist, daß eine Vereinbarung, nach der der Gläubiger berechtigt ist, bei künftig eintretenden Änderungen der von den öffentlichen Sparkassen für Hypothekendarlehen allgemein angesetzten Zinsen auch die Hypothekenzinsen im einschlägigen Einzelfall durch Erklärung gegenüber dem Schuldner zu ändern, zulässig ist (vgl. BGHZ 35, 22, 25 f.; BGH DNotZ 1963, 436, 437; Rpfleger 1975, 296 = DNotZ 1975, 680 ;… Haegele/ Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 1961).
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