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Rechtsprechung
   BGH, 06.12.1968 - V ZR 76/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,4188
BGH, 06.12.1968 - V ZR 76/65 (https://dejure.org/1968,4188)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1968 - V ZR 76/65 (https://dejure.org/1968,4188)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1968 - V ZR 76/65 (https://dejure.org/1968,4188)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung einer persönlichen Dienstbarkeit von einer Grunddienstbarkeit - Anforderungen an die Auslegung eines im Grundbuch eingetragenen Rechts - Voraussetzungen für einen Gutglaubensschutz - Anforderungen an die Auslegung einer Eintragungsbewilligung - Voraussetzungen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 380
  • DNotZ 1969, 357
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.12.1964 - V ZR 173/62
    Auszug aus BGH, 06.12.1968 - V ZR 76/65
    Das Berufungsgericht geht bei seiner Auffassung, bei dem in Frage stehenden dinglichen Recht handle es sich um eine Grunddienstbarkeit, von der auf das Reichsgericht zurückgehenden ständigen Rechtsprechung des Senats aus, daß mit Rücksicht darauf, daß das Grundbuch über Inhalt und Umfang der eingetragenen Rechte für jeden Gutgläubigen sowie für jeden der unbestimmten Rechtsnachfolger und Rechtsverpflichteten die maßgebliche Auskunft erteilt, bei der Auslegung von Grundbucheintragungen auf ihren Wortlaut und Sinn abgestellt werden muß, wie er sich aus dem Grundbuch selbst und aus der etwa in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt, und daß Umstände, die außerhalb dieser Urkunden liegen, zur Ermittlung von Inhalt und Umfang einer dinglichen Berechtigung nur insoweit mit herangezogen werden dürfen, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (Urteile vom 10. Mai 1961 - V ZR 34/60 - LM § 1018 BGB Nr. 5 und vom 2. Dezember 1965 - V ZR 173/62 - LM § 1018 BGB Nr. 11 = WM 1965, 152).

    So hat der Senat in seinem Urteil vom 2. Dezember 1965 (a.a.O.) unter Bezugnahme auf seine Rechtsprechung ausgesprochen, daß es sich nicht um eine Grunddienstbarkeit handelt, jedoch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gegeben sein kann, wenn im Grundbuch ein Überfahrtsrecht für eine bestimmte Person und "deren Rechtsnachfolger" eingetragen ist und sich etwas anderes auch nicht aus der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung ergibt.

  • BGH, 15.04.1964 - V ZR 134/62
    Auszug aus BGH, 06.12.1968 - V ZR 76/65
    Bei seiner rechtlichen Würdigung hat sich das Berufungsgericht zutreffend auf die Rechtsprechung des Senats bezogen, nach welcher der Grundstückseigentümer von einer vorhandenen anderweitigen Verbindungsmöglichkeit auch dann Gebrauch machen muß, wenn sie umständlicher, weniger bequem oder kostspieliger ist als ein Notweg über das Nachbargrundstück, und nur solche Verbindungsmöglichkeiten außer Betracht bleiben, die so hohe Aufwendungen und Erschwernisse mit sich bringen, daß durch sie die Wirtschaftlichkeit der Grundstücksbenutzung in unzumutbarer Weise beeinträchtigt würde (Urteil vom 15. April 1964 - V ZR 134/62 MDR 1964, 583).
  • BGH, 11.11.1966 - V ZR 191/63
    Auszug aus BGH, 06.12.1968 - V ZR 76/65
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Eigentümer eines Grundstücks für Störungshandlungen seines Mieters jedenfalls dann verantwortlich gemacht werden, wenn er diesem sein Grundstück mit der Erlaubnis zu jenen Handlungen überlassen hat und nicht ausgeschlossen werden kann, daß er zur Beseitigung der Störung in der Lage ist (Urteil vom 11. November 1966 - V ZR 191/63, LM § 1004 BGB Nr. 90).
  • BGH, 10.05.1961 - V ZR 34/60
    Auszug aus BGH, 06.12.1968 - V ZR 76/65
    Das Berufungsgericht geht bei seiner Auffassung, bei dem in Frage stehenden dinglichen Recht handle es sich um eine Grunddienstbarkeit, von der auf das Reichsgericht zurückgehenden ständigen Rechtsprechung des Senats aus, daß mit Rücksicht darauf, daß das Grundbuch über Inhalt und Umfang der eingetragenen Rechte für jeden Gutgläubigen sowie für jeden der unbestimmten Rechtsnachfolger und Rechtsverpflichteten die maßgebliche Auskunft erteilt, bei der Auslegung von Grundbucheintragungen auf ihren Wortlaut und Sinn abgestellt werden muß, wie er sich aus dem Grundbuch selbst und aus der etwa in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt, und daß Umstände, die außerhalb dieser Urkunden liegen, zur Ermittlung von Inhalt und Umfang einer dinglichen Berechtigung nur insoweit mit herangezogen werden dürfen, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (Urteile vom 10. Mai 1961 - V ZR 34/60 - LM § 1018 BGB Nr. 5 und vom 2. Dezember 1965 - V ZR 173/62 - LM § 1018 BGB Nr. 11 = WM 1965, 152).
  • BGH, 22.04.1959 - V ZR 193/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.12.1968 - V ZR 76/65
    Dein steht jedoch die Rechtsprechung des Senats entgegen, nach der durch die uneingeschränkte Verweisung auf die Urkunde vom 14. Dezember 1950 in der Grundbucheintragung alles das zum Gegenstand der Eintragung gemacht worden ist, was nach einer dem § 133 BGB entsprechenden Auslegung zum Inhalt des eingetragenen Rechts gemacht werden sollte (Urteile vom 22. April 1959 - V ZR 193/57 - LM § 883 BGB Nr. 6; vom 22. April 1960 - V ZR 164/58 WM 1960, 919, 920 und vom 3. Juni 1964 - V ZR 46/62 WM 1964, 913, 916).
  • BGH, 03.06.1964 - V ZR 46/62
    Auszug aus BGH, 06.12.1968 - V ZR 76/65
    Dein steht jedoch die Rechtsprechung des Senats entgegen, nach der durch die uneingeschränkte Verweisung auf die Urkunde vom 14. Dezember 1950 in der Grundbucheintragung alles das zum Gegenstand der Eintragung gemacht worden ist, was nach einer dem § 133 BGB entsprechenden Auslegung zum Inhalt des eingetragenen Rechts gemacht werden sollte (Urteile vom 22. April 1959 - V ZR 193/57 - LM § 883 BGB Nr. 6; vom 22. April 1960 - V ZR 164/58 WM 1960, 919, 920 und vom 3. Juni 1964 - V ZR 46/62 WM 1964, 913, 916).
  • BGH, 22.04.1960 - V ZR 164/58

    Beurteilung einer eingetragenen Hypothek als eine Höchstbetragshypothek - …

    Auszug aus BGH, 06.12.1968 - V ZR 76/65
    Dein steht jedoch die Rechtsprechung des Senats entgegen, nach der durch die uneingeschränkte Verweisung auf die Urkunde vom 14. Dezember 1950 in der Grundbucheintragung alles das zum Gegenstand der Eintragung gemacht worden ist, was nach einer dem § 133 BGB entsprechenden Auslegung zum Inhalt des eingetragenen Rechts gemacht werden sollte (Urteile vom 22. April 1959 - V ZR 193/57 - LM § 883 BGB Nr. 6; vom 22. April 1960 - V ZR 164/58 WM 1960, 919, 920 und vom 3. Juni 1964 - V ZR 46/62 WM 1964, 913, 916).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2021 - 12 U 124/21

    Begründung einer Grunddienstbarkeit im Jahr 1900 vor Anlegung der Grundbücher

    Rn. 71 Maßgeblich für die Auslegung als Grunddienstbarkeit oder beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist, ob die Berechtigung aus Sicht eines unbefangenen Betrachters an ein bestimmtes Grundstück oder an eine bestimmte Person geknüpft ist (vgl. BGH…, Urteil vom 2.12.1964 - V ZR 173/62, juris Rn. 42; BGH, Urteil vom 6.12.1968 - V ZR 76/65, juris Rn. 33).

    Insoweit ist der vorliegende Sachverhalt auch abweichend von der durch die Beklagtenseite zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH…, Urteil vom 2.12.1964 - V ZR 173/62, juris Rn. 42) zu bewerten, da es in dem dortigen Fall gerade an dem Zusatz "im Besitz" gefehlt hat (vgl. auch BGH, Urteil vom 6.12.1968 - V ZR 76/65, juris Rn. 32 f.: "persönliche Dienstbarkeit zugunsten des jeweiligen Eigentümers") .

  • BayObLG, 08.12.1982 - BReg. 2 Z 42/82

    Zur lastenfreien Abschreibung bei bestehender Grenzabstandsdienstbarkeit

    Umstände, die außerhalb dessen liegen, dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 13, 133/134; 47; 190/196; 59, 205/20 BGH DNotZ 1966, 486/487; 1969, 357; 1974, 294; 1976, 16/17; …
  • BayObLG, 27.10.1982 - BReg. 2 Z 84/82

    Auslegung eines Wohnungsrechts in Übergabevertrag

    Umstände, die außerhalb dessen liegen, dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (ständ. Rspr.; z. B. BGHZ 13, 133/134; 47, 190/196; 59, 205/209; BGH DNotZ 1966, 486 /487; 1969, 357; 1974, 294; 1976, 16/17; …
  • BayObLG, 27.10.1982 - 2 BReg. Z 84/82

    Löschung eines eingetragenen Wohnungsrechts wegen Standesveränderung der …

    Rspr.; z.B. BGHZ 13, 133/134; 47, 190/196; 59, 205/209; BGH DNotZ 1966, 486/487; 1969, 357; 1974, 294; 1976, 16/17; …
  • BayObLG, 12.08.1981 - BReg. 2 Z 53/81

    Ausgestaltung der Belastung von Grundstücken mit beschränkten persönlichen …

    Umstände, die außerhalb dessen liegen, dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH stand.Rspr., z.B. BGHZ 13, 133/134; 47, 190/196; 59, 205/209; BGH DNotZ 1966, 486/487 [BGH 29.10.1965 - V ZR 77/63] ; 1969, 357; 1974, 294; 1976, 16/17, …
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