Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 09.11.1977 - 3 W 178/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1978, 683
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 02.11.2012 - 15 W 404/11
Anforderungen an den Nachweis der gesetzlichen Erbfolge im Erbscheinsverfahren
Eine Ausnahmefall, für den die Zulässigkeit eines hinsichtlich der Erbquoten unbestimmten Antrags anerkannt worden ist, nämlich dass im Wege richterlicher Testamentsauslegung aus dem Wertverhältnis testamentarisch zugedachter Vermögensgegenstände die Erbquoten mehrerer eingesetzter Erben erst abgeleitet werden müssen (OLG Düsseldorf DNotZ 1978, 683), liegt hier nicht vor. - OLG Düsseldorf, 17.12.2019 - 25 Wx 55/19
Auslegung eines Testaments
Wie Teile der Literatur hierzu zutreffend hinweisen, war bereits vor Inkrafttreten des § 352a Abs. 2 S. 2 FamFG durch § 11 IntErbRErbschÄndG in der Rechtsprechung anerkannt, dass von dem grundsätzlichen Erfordernis der zahlenmäßig bestimmten Angabe der Erbquoten aller Miterben im Erbscheinsverfahren ausnahmsweise abgesehen werden kann bzw. diese auch noch im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden können und stattdessen zunächst die Mitteilung der zu deren Berechnung für maßgeblich gehaltenen Grundlagen ausreichend ist, wenn die genaue Erbquotenbezifferung des Antragsteller der Natur der Sache nach praktisch überfordert, z.B. bei unvermeidlichen Spielräumen im Rahmen der Ermittlung des Wertes einzelner Nachlassgegenstände (wenn - wie hier - der Erblasser sein Vermögen nicht nach Bruchteilen, sondern nach Gegenständen verteilt hat), die entgegen § 2087 Abs. 2 BGB eine Erbeinsetzung begründen (…Fröhler in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 352a Rn. 25; OLG Düsseldorf Beschluss vom 9. November 1977, 3 W 178/77 DNotZ 1978, 683-685). - OLG Zweibrücken, 06.10.1997 - 3 W 166/97
Formvorschriften beim Testament
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 13.10.1988 - 18 U 37/88
Beseitigung einer auf einem Dach installierten Kamera auf einem …
Vielmehr ist allein darauf abzustellen, daß der bestimmt geforderte Betrag nicht die Grenzen eines Schätzfehlersüberschreitet; das Gericht kann mithin auch dann, wenn es nicht dem vollen (bestimmt bezifferten) Klageanspruch entspricht, die gesamten Kosten dem beklagten Schädiger auferlegen, wenn der verlangte Betrag noch im Bereich dessen liegt, was der geschädigte Kläger bei verständiger Würdigung der Bemessungsgrundlagen erwarten durfte, wie dies auch im Falle BGH JZ 1965, 411 -413- anklingt (vgl. ferner OLG Frankfurt/Main NJW-RR 1986, 1118; OLG München aaO - S. 3090, S. 2 - auch OLG Düsseldorf DNOtZ 1978, 683 - 684 sowie Gerstenberg aaO - insbesondere ab S. 13 57 -). - OLG Frankfurt, 20.03.1998 - 20 W 489/95
Entwurf eines Berliner Testaments; Umdeutung des Willens des Erblassers; …
Zum richtigen Antragsinhalt gehört beim Antrag auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins auch die zahlenmäßig bestimmte Angabe, wie groß die beantragte Erbquote ist (§§ 2353 zweiter Fall, 2357 Abs. 2 BGB), notfalls unter Angabe der Berechnungsgrundlagen (vgl. dazu auch BGH DNotZ 1972, 500; OLG Düsseldorf DNotZ 1978, 683; BayObLGZ 1984, 208/212).
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