Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 20.09.1979 - 10 W 23/79 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vollzugsgeschäft; Befreiende Schuldübernahme; Grundpfandrecht; Sonstige Tätigkeit des Notars; Wertbestimmung; VorübergehendeVerwahrung; Bürgschaftserfahrung; Freies Ermessen
Papierfundstellen
- DNotZ 1980, 61
- VersR 1980, 335
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Düsseldorf, 21.04.1988 - 10 W 25/88
Beschaffung von Löschungsunterlagen mit Vollzugsgebühr abgegolten
Der Senat gibt insoweit die Rechtsmeinung auf, die seinem Beschluß vom 20.9.1979 - 10 W 23/79 - DNotZ 1980, 61 zugrundeliegt. - OLG Köln, 25.05.1988 - 2 Wx 29/87
Beurkundung von Grundschuldbestellung und Abtretung des Anspruchs auf …
OLG Düsseldorf MDR 1988, 786 : Hat sich der Verkäufer verpflichtet, ein belastetes Grundstück lastenfrei zu übertragen, so wird die Tätigkeit des Notars, mit welcher er eine Löschungsunterlage beschafft, durch die Vollzugsgebühr abgegolten (Aufgabe des Senatsbeschlusses v. 20.9.1979, DNotZ 1980, 61 ). - BayObLG, 17.03.1988 - BReg. 3 Z 190/87
Bewertung eines GmbH-Geschäftsanteils
Der Senat gibt insoweit die Rechtsmeinung auf, die seinem Beschluß vom 20.9.1979 - 10 W 23/79 - DNotZ 1980, 61 zugrundeliegt.
- OLG Frankfurt, 04.12.1987 - 20 W 329/87
Ausdrückliche Zahlungsaufforderung in Kostenrechnung nicht erforderlich
Gegenstand eines Geschäfts, das gemäß § 149 KostO zu vergüten ist, können nur Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten DNotZ 1980, 61, 62 und vom 19.3.1985 - 10 W 29/85 - JurBüro 1985, 1230 ). - OLG Düsseldorf, 22.10.1987 - 10 W 116/87
Treuhänderische Verwahrung von Löschungsunterlagen durch Vollzugsgebühr …
Gegenstand eines Geschäfts, das gemäß § 149 KostO zu vergüten ist, können nur Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten DNotZ 1980, 61, 62 und vom 19.3.1985 - 10 W 29/85 - JurBüro 1985, 1230 ). - OLG Düsseldorf, 14.04.1992 - 10 W 39/91
Beschaffung und treuhänderische Verwahrung von Löschungsunterlagen beim …
Ein anderer Teil des Schrifttums und die - soweit ersichtlich - einhellige Meinung der obergerichtlichen Rspr. faßt die genannte Tätigkeit hingegen unter den Vollzug des Veräußerungsgeschäftes (…vgl. Hartmann, Kostengesetze, 24. Aufl., § 146 KostO , Anm. 1 A e aa; OLG Schleswig JurBüro 1965, 398; OLG Frankfurt JurBüro 1985, 1391 ; OLG Düsseldorf JurBüro 1985, 1230; 1988, 82 f. = DNotZ 1988, 453 = MittRhNotK 1988, 74; OLG Düsseldorf 1988, 1205 = DNotZ 1980, 61 ; OLG Schleswig DNotZ 1988, 194,196; OLG Hamm JurBüro 1988, 1053; OLG Bremen KostRspr, § 146 KostO Nr. 66), so daß hierfür eine Gebühr gern. - LG Düsseldorf, 02.02.1988 - 25 T 916/87
Anforderung von Löschungsunterlagen durch Vollzugsgebühr nicht abgegolten
Gegenstand eines Geschäfts, das gemäß § 149 KostO zu vergüten ist, können nur Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten DNotZ 1980, 61, 62 und vom 19.3.1985 - 10 W 29/85 - JurBüro 1985, 1230 ).
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