Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 12.11.1980 - 3 W 298/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1981, 130 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 09.12.1996 - 20 W 425/96
Pfändung des Eigentumsverschaffungsanspruchs
Es entsteht, wenn die Auflassung erklärt und der Umschreibungsantrag vom Erwerber gestellt (BGHZ 49, 197 = NJW 1968, 493 = DNotZ 1968, 483 = Rpfleger 1968, 83; BGHZ 106, 108 = NJW 1989, 1093 == DNotZ 1990, 289 = Rpfleger 1989, 192 mit Anm. Hintzen S. 439) oder statt dessen eine Auflassungsvormerkung ( § 883 BGB ) für den Erwerber eingetragen ist (BGHZ 83, 395 = NJW 1982, 1639 = DNotZ 1982, 619 mit Anm. Ludwig = Rpfleger 1982, 271;… BGHZ 106, 108 = aaO; BGH NJW 1991, 2019 [BGH 05.04.1991 - V ZR 39/90] ; OLG Hamm OLGZ 1975, 142 = NJW 1975, 897 = DNotZ 1975, 488 = Rpfleger 1975, 128; OLG Düsseldorf DNotZ 1981, 130 = Rpfleger 1981, 199 mit krit. An. Eickmann), da in beiden Fällen eine einseitige Zerstörung der Rechtsposition des Erwerbers durch den Veräußerer nicht mehr möglich ist.Die Pfändung eines Rechts nach § 857 Abs. 2 ZPO garantiert ebensowenig seinen Bestand wie die formell ordnungsgemäße Pfändung einer Forderung, daß dem Schuldner ein Anspruch gegen den Drittschuldner zusteht (OLG Düsseldorf DNotZ 1981, 130 = aaO).
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