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| BayObLG, 13.08.1986 - BReg. 2 Z 77/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 800
Papierfundstellen
- DNotZ 1987, 216
- Rpfleger 1987, 152
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 28.09.1989 - V ZB 17/88
Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung wegen eines "zuletzt zu zahlenden …
Das reicht aus (§ 185 Abs. 2 BGB; vgl. BayObLG DNotZ 1987, 216; KG DNotZ 1988, 238). - BGH, 29.05.2008 - V ZB 6/08
Zustimmungsbedürftigkeit einer Vollstrckungsunterwerfung durch den Ehegatten
Für die Wirksamkeit einer dinglichen Unterwerfungserklärung reicht es nach unbestrittener Ansicht aus, wenn der sich Unterwerfende bei Eintragung des Grundpfandrechts Eigentümer des Grundstücks, bei der Belastung eines Erbbaurechts dessen Inhaber, ist (Senat, BGHZ 108, 372, 376; RGZ 132, 6, 8; BayObLG DNotZ 1987, 216; OLG Saarbrücken, NJW 1977, 1202, 1203; KG NJW-RR 1987, 1229; OLG Naumburg NotBZ 2001, 114; LG Erfurt NotBZ 2003, 478, 479;… Musielak/Lackmann, aaO, § 800 Rdn. 4, 6;… Zöller/Stöber, aaO, § 800 Rdn. 5;… Wolfsteiner, Die vollstreckbare Urkunde, aaO, Rdn. 28.37). - BayObLG, 03.12.1987 - BReg. 2 Z 116/86
Darstellung einer Grenzveränderung infolge Überflutung nach Art. 7 Abs. 1 BayWG …
Handelt es sich um die Berichtigung derartiger Eintragungen, so sind freilich an den Nachweis der Unrichtigkeit gemäß § 22 GBO strenge Anforderungen zu stellen, da infolge der Vermutungswirkung und des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs auch hinsichtlich der im Wege der Berichtigung vorgenommenen Eintragungen sonst am Verfahren nicht beteiligte Personen geschädigt werden können (vgl. BayObLGZ 1986, 317/320; BayObLG DNotZ 1987, 216/217; Horber/Demharter Anm. 11a, KEHE RdNr. 58, je zu § 22 m. Nachw.). - LG Düsseldorf, 30.07.2010 - 25 T 536/09
Nichterhebung von Notarkosten wegen falscher Sachbehandlung i. S. d. § 16 Abs. 1 …
Allerdings kann er sie wirksam auch schon vor dem Eigentumserwerb als künftiger Eigentümer abgeben (…vgl. OLG Naumburg NotBZ 2001, 114 juris Rn. 5 m.w.N. aus der RSpr.), wenn er zum Zeitpunkt des Wirksamenwerdens der Unterwerfungserklärung mit Eintragung im Grundbuch (§ 800 Abs. 1 ZPO) Eigentümer des Grundstücks ist bzw. gleichzeitig wird (vgl. BayObLG DNotZ 1987, 216 juris Os.).
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