Rechtsprechung
| BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsches Notarinstitut
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG a.F. § 7 Abs. 4, § 21 Abs. 4, BGB § 242
Wohnungseigentum; Sondereigentumbegründung bei aufteilungsplanwidriger Herstellung der Wohnanlage; Ausgleichsanspruch eines benachteiligten Wohnungseigentümers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufteilungsplan als Voraussetzung für die Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch und damit für die Begründung von Wohnungseigentum; Aufzeigen des Gebäudes oder mehrerer Gebäude auf dem Grundstück durch den Aufteilungsplan; Abweichung vom Aufteilungsplan als ...
- Wolters Kluwer
Aufteilungsplan als Voraussetzung für die Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch und damit für die Begründung von Wohnungseigentum; Aufzeigen des Gebäudes oder mehrerer Gebäude auf dem Grundstück durch den Aufteilungsplan; Abweichung vom Aufteilungsplan als ...
- Wolters Kluwer
Aufteilungsplan als Voraussetzung für die Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch und damit für die Begründung von Wohnungseigentum; Aufzeigen des Gebäudes oder mehrerer Gebäude auf dem Grundstück durch den Aufteilungsplan; Abweichung vom Aufteilungsplan als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Erstellung einer Garage abweichend vom Aufteilungsplan (IBR 1990, 323)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Differenz zwischen Wohnanlage und Aufteilungsplan: Rechtsfolgen? (IBR 1990, 396)
Verfahrensgang
- AG München - UR II 1267/87
- LG München I, 18.10.1989 - 1 T 4464/89
- BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 332
- MDR 1990, 448
- DNotZ 1990, 263
- Rpfleger 1990, 204
- BayObLGZ 1989, 470
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (9)
- OLG Düsseldorf, 26.05.1981 - 20 U 1/81
Lieferung und Montage von Fertigteil-Garagen; Werkvertrag BGB §§ 631 ff.
Auszug aus BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89
Daß auch Fertiggaragen wesentliche Grundstücksbestandteile sind und damit Sondereigentum an ihnen begründet werden kann, hat der Senat am 11.11.1988 (BReg. 2 Z 92/88) insbesondere unter Hinweis auf BFH NJW 1979, 392 und OLG Düsseldorf BauR 1982, 164/165 entschieden. - BayObLG, 31.07.1980 - BReg. 2 Z 54/79
Zur Frage, welche Anforderungen an die Bauzeichnung zu stellen sind
Auszug aus BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89
Der Aufteilungsplan, dessen Vorliegen gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 1 WEG Voraussetzung für die Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch und damit für die Begründung von Wohnungseigentum ist, soll sicherstellen, daß dem Bestimmtheitsgrundsatz des Sachen- und Grundbuchrechts Rechnung getragen wird, also das Sondereigentum auf die dafür vorgesehenen Räume beschränkt bleibt und die Grenzen des Sondereigentums und des gemeinschaftlichen Eigentums klar abgesteckt werden (BayObLGZ 1980, 226/228 f.; OLG Frankfurt Rpfleger 1980, 391;… Weitnauer WEG 7. Aufl. § 7 Rn. 10 a). - BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 111/86
Anspruch auf Beseitigung eines Erweiterungsbaus
Auszug aus BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89
Grundsätzlich kann jeder Wohnungseigentümer von den übrigen Wohnungseigentümern gemäß § 21 Abs. 4 , Abs. 5 Nr. 2 WEG die Mitwirkung bei der Herstellung eines erstmaligen ordnungsmäßigen Zustands der Wohnanlage entsprechend dem Aufteilungsplan und den Bauplänen verlangen (BayObLG NJW-RR 1986, 954/955; BayObLGZ 1987, 78/82).
- BayObLG, 27.03.1986 - BReg. 2 Z 109/85
Anspruch auf Beseitigung von Fenstern, die im Bauplan nicht vorgesehen waren, …
Auszug aus BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89
Grundsätzlich kann jeder Wohnungseigentümer von den übrigen Wohnungseigentümern gemäß § 21 Abs. 4 , Abs. 5 Nr. 2 WEG die Mitwirkung bei der Herstellung eines erstmaligen ordnungsmäßigen Zustands der Wohnanlage entsprechend dem Aufteilungsplan und den Bauplänen verlangen (BayObLG NJW-RR 1986, 954/955; BayObLGZ 1987, 78/82). - BayObLG, 19.03.1973 - BReg. 2 Z 5/73
Wohnungseigentümer; Eigentumswohnung; Sondereigentum; Teilungserklärung; …
Auszug aus BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89
Umstritten ist, ob der Aufteilungsplan über den Gesetzeswortlaut hinaus, der verlangt, daß aus ihm "die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile" ersichtlich sein müssen, immer auch die Lage des Gebäudes oder der mehreren Gebäude auf dem Grundstück aufzeigen muß (bejahend: OLG Hamm Rpfleger 1976, 317/319; vgl. auch BayObLGZ 1973, 78/83 und OLG Bremen Rpfleger 1980, 68;… verneinend: Weitnauer § 7 Rn. 4 b; Demharter Rpfleger 1983, 133/135). - OLG Celle, 15.06.1979 - 4 U 30/79
Anspruch auf Veränderungen in einem Kellerraum in einer Wohnungseigentumsanlage; …
Auszug aus BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89
Allerdings kann es in diesen Fällen geboten sein, einem Wohnungseigentümer, der dadurch in seinen Rechten nicht nur unwesentlich beeinträchtigt ist, in geeigneter Weise einen Ausgleich zu verschaffen (vgl. OLG Celle OLGZ 1981, 106/108 f.). - BayObLG, 11.11.1988 - BReg. 2 Z 92/88
Auszug aus BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89
Daß auch Fertiggaragen wesentliche Grundstücksbestandteile sind und damit Sondereigentum an ihnen begründet werden kann, hat der Senat am 11.11.1988 (BReg. 2 Z 92/88) insbesondere unter Hinweis auf BFH NJW 1979, 392 und OLG Düsseldorf BauR 1982, 164/165 entschieden. - OLG Frankfurt, 09.05.1980 - 20 W 259/80
Anhörung von Kindern; Ablehnung eines Rechtshilfeersuchen; Rechtshilfegericht; …
Auszug aus BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89
Der Aufteilungsplan, dessen Vorliegen gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 1 WEG Voraussetzung für die Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch und damit für die Begründung von Wohnungseigentum ist, soll sicherstellen, daß dem Bestimmtheitsgrundsatz des Sachen- und Grundbuchrechts Rechnung getragen wird, also das Sondereigentum auf die dafür vorgesehenen Räume beschränkt bleibt und die Grenzen des Sondereigentums und des gemeinschaftlichen Eigentums klar abgesteckt werden (BayObLGZ 1980, 226/228 f.; OLG Frankfurt Rpfleger 1980, 391;… Weitnauer WEG 7. Aufl. § 7 Rn. 10 a). - BayObLG, 01.10.1981 - BReg. 2 Z 84/80
Zur Entstehung des Sondereigentumsbei Abweichung der Bauausführung von der …
Auszug aus BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89
Damit hat der Aufteilungsplan seine Funktion erfüllt, so daß Sondereigentum an den Garagen entstanden ist, so wie sie errichtet wurden (BayObLGZ 1981, 332/335 f.; OLG Köln Rpfleger 1982, 374).
- BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01
Rechtsfolgen der Abweichung der Bauausführung einer Wohnungseigentumsanlage von …
Daneben kann aus § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG ein Anspruch auf Herstellung eines erstmaligen ordnungsmäßigen Zustands der Wohnanlage entsprechend dem Aufteilungsplan und den Bauplänen folgen (vgl. BayObLGZ 1989, 470, 474). - BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 232/03
Voraussetzungen für die Geltendmachung des Anspruchs auf erstmalige Herstellung …
(3) Der Anspruch der Antragstellerin kann jedoch, ebenfalls auf der Grundlage von § 242 BGB, ausgeschlossen sein, wenn dessen Erfüllung den Antragsgegnern bei Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist (BayObLG ZMR 2002, 954 f.; ZMR 1999, 846 f.; BayObLGZ 1989, 470/473).(4) Sollten statische Gesichtspunkte der beantragten Mauerversetzung entgegenstehen, wäre auch zu erörtern, ob zugunsten der Antragstellerin ein finanzieller Ausgleich in Betracht kommt, weil sie sich mit dem planwidrigen Zustand abfinden muss (BayObLGZ 1989, 470/473 f.).
- OLG Hamburg, 25.02.2002 - 2 Wx 94/01
Keine Verwirkung von Sondereigentum als dinglichem Recht- Entstehung von …
Solange trotz der Abweichung eine Abgrenzung zwischen diesen beiden zweifelsfrei möglich ist, hat der Aufteilungsplan seine Funktion erfüllt und es entsteht Sondereigentum an dem Gebäude, so wie es errichtet wird (BayObLG NJW-RR 1990, 332; RPfl. 1982, 21; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 1294).Grundsätzlich kann jeder Wohnungseigentümer von den übrigen gem. § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG die Mitwirkung bei der Herstellung eines erstmaligen ordnungsgemäßen Zustandes der Wohnanlage entsprechend dem Aufteilungsplan und den Bauplänen verlangen (statt aller BayObLG NJW-RR 1990, 332 m.w.N.).
- OLG Schleswig, 05.08.2003 - 2 W 144/02
Schallschutzmängel in Wohnungseigentumsanlage
Zweifelsfrei unterfällt dieser u.a. die erstmalige ordnungsgemäße Herstellung des Bauwerks und damit auch die Beseitigung anfänglicher Baumängel (Senat WuM 1999, 180, 181; BayObLG ZMR 1999, 846, 847; OLG Hamm WE 1993, 244, 245; BayObLG NJW-RR 1990, 332, 332 f; OLG Celle OLGR 2001, 327, 328, jeweils m.w.N.).Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung der übrigen Oberlandesgerichte (etwa BayObLG WE 1980, 60, 61; BayObLG NJW-RR 1990, 332, 333; BayObLG ZMR 1999, 846, 847; OLG Hamm WE 1993, 244, 245; OLG Celle OLGR 2001, 327, 328).
Sind die Kosten von notwendigen Sanierungsmaßnahmen für die Gesamtheit der Wohnungseigentümer unzumutbar, ist der Anspruch auf Vornahme von Sanierungsmaßnahmen nach Treu und Glauben regelmäßig ausgeschlossen; es kann allerdings geboten sein, dem betroffenen Wohnungseigentümer in geeigneter Weise einen - auch finanziellen - Ausgleich zu verschaffen (OLG Celle OLGZ 1981, 106, 108 f; BayObLG NJW-RR 1990, 332, 333).
- OLG Hamm, 26.03.2007 - 15 W 131/06
WEG : Zur Rechtmäßigkeit der nachträglichen Errichtung eines Zaunes
Instandsetzung in diesem Sinne ist nach anerkannter Auffassung insbesondere auch die erstmalige Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums (vgl. etwa BayObLGZ 1989, 470, 473; NZM 2000, 515;… MK/BGB-Engelhardt, § 21 WEG, Rdnr. 10).Vielmehr ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass rechtmäßig im Sinne des § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG auch die erstmalige Herstellung eines sowohl nach den Bauplänen (BayObLGZ 1989, 470, 473; NZM 2000, 515; ZWE 2000, 312) als auch nach der Baubeschreibung vorgesehenen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums ist (BayObLGZ 1990, 120, 122;… Staudinger/Bub, BGB, 13. Bearb. 2005, § 21 WEG, Rdnr. 186a sowie § 22 Rdnr. 204).
- LG München I, 21.08.2009 - 36 T 11136/08
Anspruch des Wohnungseigentümers auf Beschlussfassung über Sanierungsmaßnahmen: …
Dies wird z. B. bei der Gefahr erheblicher Bauschäden angenommen (BayObLG, ZMR 2002, 854: Entfernung eines Stützpfeilers) bzw. wenn der Anspruch auf Herstellung eines den Plänen entsprechenden Zustands nur durch tiefgreifende Eingriffe in das Bauwerk verwirklicht werden kann (BayObLG, NJW-RR 1990, 332, 333: Versetzung von tragenden Wänden).Im übrigen wäre in einem solchen Fall, in dem § 242 BGB eingreift, dann zu diskutieren, ob dem Antragsteller ein finanzieller Ausgleich zugebilligt werden müsste, da er sich mit dem planwidrigen Zustand abzufinden hat (so BayObLG, NJW-RR 1990, 332, 333; Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 4.3.2004, Az.: 2 Z BR 232/03).
- BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 147/99
Widerspruch von Lageplan und Größenangaben bei Sondernutzungsflächen
(1) Jeder Wohnungseigentümer kann von den übrigen Wohnungseigentümern die Mitwirkung bei der Herstellung eines erstmaligen ordnungsmäßigen Zustands der Wohnanlage entsprechend dem Aufteilungsplan und den Bauplänen verlangen (BayObLG NJW-RR 1990, 332 ; WE 1997, 76).Ist bei einer aufteilungsplanwidrigen Herstellung einer Wohnanlage ein Anspruch auf erstmalige ordnungsmäßige Herstellung entsprechend dem Aufteilungsplan und den Bauplänen nach Treu und Glauben ausgeschlossen, kann dem benachteiligten Wohnungseigentümer ein Ausgleichsanspruch zustehen (BayObLG NJW-RR 1990, 332 f.).
- AG Hamburg-Bergedorf, 07.07.2016 - 407a C 5/15
Nachträglicher eigenmächtiger Einbau eines Fensters = bauliche Veränderung?
Instandsetzung in diesem Sinne ist nach anerkannter Auffassung insbesondere auch die erstmalige Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums (…Elzer in: BeckOK WEG, § 21 Rn. 244-247; vgl. auch BayObLGZ 1989, 470; Bay0bIG, NZM 2000, 515). - BayObLG, 21.02.2002 - 2Z BR 145/01
Beseitigungsanspruch des Wohnungseigentümers - wirksame Abbedingung …
Dieser Plan hat die Lage und die Größe der als Sondereigentum vorgesehenen Räume darzustellen und die Grenzen des Sondereigentums und des gemeinschaftlichen Eigentums klar abzustecken (BayObLGZ 1989, 470/471 f.;… Weitnauer WEG 8. Aufl. § 7 Rn. 12).Dazu gehört, dass geplante Gebäude an der Stelle errichtet werden, an der sie nach dem Aufteilungsplan vorgesehen sind (BayObLGZ 1989, 470/473).
- OLG München, 27.06.2005 - 34 Wx 38/05
Anpassung des Teilungsvertrages und des Aufteilungsplanes an die tatsächlichen …
a) Die in Abstimmung mit der Antragsgegnerin abweichend vom Aufteilungsplan errichteten zusätzlichen Räume unter der Terrasse der Antragsteller stehen nicht in deren Sondereigentum; sie bilden Gemeinschaftseigentum (BayObLG NJW-RR 1990, 332; OLG Stuttgart OLGZ 1979, 21/23;… Staudinger-Rapp WEG § 3 Rn. 74;… Palandt/Bassenge BGB 64. Aufl. § 2 WEG Rn. 6). - BayObLG, 18.09.2002 - 2Z BR 39/02
Treu und Glauben bei erstmaliger Herstellung des planmäßigen Zustands einer …
- BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 35/93
Anforderungen an Aufteilungsplan
- BayObLG, 09.05.1996 - 2Z BR 18/96
Herstellung eines erstmaligen ordnungsmäßigen Zustands bei Abweichung der …
- OLG Karlsruhe, 17.02.2006 - 11 Wx 72/05
Wohnungseigentum: Anspruch des Mitglieds einer Bruchteilsgemeinschaft in einer …
- BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 115/93
Sondereigentum, Sondernutzungsrecht, Überbau
- BayObLG, 18.01.2001 - 2Z BR 65/00
Zustimmung aller Wohnungseigentümer zur erstmaligen Herstellung eines …
- BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 9/92
Anspruch auf Verbesserung des Schallschutzes
- BayObLG, 26.05.2000 - 2Z BR 174/99
Rechtsbeschwerde wegen Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen
- BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 115/92
Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Sondereigentum
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