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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.04.2008 - 20 W 131/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6750
OLG Frankfurt, 07.04.2008 - 20 W 131/08 (https://dejure.org/2008,6750)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.04.2008 - 20 W 131/08 (https://dejure.org/2008,6750)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. April 2008 - 20 W 131/08 (https://dejure.org/2008,6750)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 883 BGB
    Auflassungsvormerkung: Anspruch auf Inhaltsänderung einer eingetragenen Vormerkung bzw. Pflicht zur Bewilligung und Eintragung einer neuen Vormerkung

  • Judicialis

    BGB § 883

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 883
    Zum Erlöschen einer Rückübertragungsvormerkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Erlöschen einer Rückübertragungsvormerkung bei Nichtentstehen des gesicherten bedingten Anspruchs; Erlöschen des Rückübertragungsanspruchs und der zu seiner Sicherung eingetragenen Vormerkung mit Eintragung des Einzelrechtsnachfolgers als Eigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann erlischt Rückübertragungsvormerkung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2009, 130
  • BauR 2008, 1672
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98

    Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2008 - 20 W 131/08
    Zwar treffe es zu, dass nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2000, 805) selbst eine erloschene Auflassungsvormerkung durch eine erneute Bewilligung ohne Grundbuchberichtigung und inhaltsgleiche Neueintragung wieder zur Sicherung eines neuen deckungsgleichen Anspruchs verwendet werden könne, wenn Eintragung und Bewilligung den gleichen sicherungsfähigen, auf dingliche Rechtsänderung gerichteten Anspruch betreffen.

    Nach dem Urteil des BGH vom 26.11.1999 (BGHZ 143, 175=Rechtspfleger 2000, 153= NJW 2000, 805-807) kann zwar eine erloschene Auflassungsvormerkung durch erneute Bewilligung ohne Grundbuchberichtigung und inhaltsgleiche Neueintragung wieder zur Sicherung eines neuen deckungsgleichen Anspruchs verwendet werden.

    Deckungsgleich ist der Anspruch aber nur, wenn Schuldner, Gläubiger und Ziel des Anspruchs identisch sind (BGHZ 143, 175, 181;… Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 13. Aufl., Rdnr. 1488).

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 21/07

    Erweiterung des Sicherungszwecks einer Rückauflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2008 - 20 W 131/08
    Dies stehe auf Grund der Entscheidung des BGH vom 17.12.2007 (NJW 2008, 578) fest, wonach es ausreiche, dass sich der Gegenstand des Anspruchs und der Anspruchsgläubiger aus dem Grundbuch entnehmen lassen, während die Angabe des Schuldgrundes und des Schuldners des gesicherten Anspruchs nicht erforderlich sei.

    Auch das Urteil des BGH vom 07.12.2007 -V ZR 21/07- (NJW 2008, 578 =Rechtspfleger 2008, 187), auf das sich die Antragsteller berufen, kann zu keiner anderen Beurteilung führen.

  • BayObLG, 26.03.1993 - 2Z BR 91/92

    Erledigung eines Verfahrens über eine Zwischenverfügung durch Eintragung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2008 - 20 W 131/08
    In den Fällen, in denen wie vorliegend Beschwerdeverfahren gegen Zwischenverfügungen mit dem Ziel der Eigentumsumschreibung betrieben werden, kann der Wert des betroffenen Grundbesitzes als Beziehungswert herangezogen werden (BayObLGZ 1993, 137, 142; BayObLG Jur Büro 1995, 259; Senat, Beschl. v. 28.04.2006 -20 W 16/05-).
  • OLG München, 16.12.2015 - 34 Wx 283/15

    Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines Ankaufsrechts

    Ein Anspruch gegen den jeweiligen Eigentümer oder gegen den Einzelrechtsnachfolger des gegenwärtigen Eigentümers ist daher nicht vormerkbar (BGH NJW 1993, 324/326; OLG Frankfurt DNotZ 2009, 130/131).
  • OLG München, 31.03.2014 - 34 Wx 206/13

    Grundbuchverfahren: Wirksamkeit der unter einer Bedingung erklärten …

    Ist das Recht außerhalb des Grundbuchs erloschen, etwa weil der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch nachträglich erloschen ist, ist das Grundbuch unrichtig; in diesem Fall kann die Löschung der Vormerkung gemäß § 22 GBO verlangt werden (vgl. OLG Frankfurt DNotZ 2009, 130;… Demharter GBO 29. Aufl. Anhang zu § 44 Rn. 89 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 10.11.2010 - 2 W 144/10

    Löschung einer Vormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung nach Erlöschen des …

    Erforderlich ist jeweils, dass Schuldner, Gläubiger und Anspruchsgegenstand der neuen oder zusätzlichen Ansprüche identisch sind (…BGH, aaO.; vgl. auch OLG Frankfurt, DNotZ 2009, S. 130 f.;… Heggen, RNotZ 2008, S. 213 ff.).
  • OLG München, 24.09.2013 - 34 Wx 205/13

    Grundbuchverfahrensrecht: Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit bei Erlöschen eines …

    Rn. 23 Wenn der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch nachträglich erloschen ist, ist das Grundbuch unrichtig; dessen Berichtigung kann gemäß § 22 GBO verlangt werden (vgl. OLG Frankfurt DNotZ 2009, 130;… Demharter GBO 28. Aufl. Anhang zu § 44 Rn. 89 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 29.12.2020 - 12 Wx 33/20

    Grundbuchberichtigung: Löschung einer Auflassungsvormerkung aus dem Jahr 1934

    Erforderlich ist jeweils, dass Schuldner, Gläubiger und Anspruchsgegenstand der neuen oder zusätzlichen Ansprüche identisch sind (BGH, Urteil vom 26. November 1999, V ZR 432/98; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. April 2008, 20 W 131/08; beide zitiert nach Juris).
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