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Rechtsprechung
   KG, 08.10.2018 - 8 U 111/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,37022
KG, 08.10.2018 - 8 U 111/18 (https://dejure.org/2018,37022)
KG, Entscheidung vom 08.10.2018 - 8 U 111/18 (https://dejure.org/2018,37022)
KG, Entscheidung vom 08. Oktober 2018 - 8 U 111/18 (https://dejure.org/2018,37022)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • RA Kotz

    Mietvertrag - Eigentumsübertragung des Mietobjekts - Verpflichtung aus dem Mietvertrag

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Übertragung des Eigentumsanteils (hier: an einer Garage) auf den Mitvermieter

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 566
    Eintritt in die Vermieterstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Übertragung des Eigentumsanteils (hier: an einer Garage) auf den Mitvermieter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Übertragung des Eigentumsanteils (hier: an einer Garage) auf den Mitvermieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    § 566 Abs. 1 BGB bei Übertragung von Bruchteilseigentum an weiteren Vermieter nicht anwendbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Stellplatzmietvertrag und die Eigentumsübertragung - wer ist der Vermieter?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Miteigentümer verliert durch Verkauf des Miteigentumsanteils nicht Vermieterstellung - Keine Anwendung des "Kauf bricht nicht Miete"-Regelung des § 566 BGB

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Übertragung von Bruchteilseigentum an Mitvermieter ist keine Veräußerung i.S.v. § 566 BGB (IMR 2019, 63)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 153
  • DNotZ 2019, 104
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.2017 - XII ZR 26/16

    Gewerberaummiete: Fehlende Identität zwischen Vermieter und Veräußerer bei …

    Auszug aus KG, 08.10.2018 - 8 U 111/18
    Es fehle vorliegend an einer Verschiedenheit von Grundstückseigentümer und Vermieter im Zeitpunkt der Vermietung wie beim Urteil des BGH vom 12.7.2017 - XII ZR 26/16.

    Der Gesetzgeber hat die Frage, ob ein Miteigentümer durch Übertragung des restlichen Miteigentumsanteils alleiniger Vermieter wird, offenbar nicht bedacht und nicht abschließend regeln wollen (s. a. BGH, Urteil vom 12.7.2017 - XII ZR 26/16 - MDR 2017, 1234 zum Fall fehlender Identität zwischen Eigentümer, Veräußerer und Vermieter).

    Die Voraussetzungen für eine solche Analogie, nämlich dass die Vermietung mit Zustimmung und im alleinigen wirtschaftliche Interesse des Eigentümers erfolgt ist und der Eigentümer kein eigenes Interesse am Fortbestand des Mietverhältnisses hat (s. BGH, Urteil vom 12.7.2017 a. a. O. Tz. 26), liegen aber bei der Übertragung des Miteigentumsanteils eines Mitvermieters regelmäßig vor.

  • BGH, 23.11.2011 - VIII ZR 74/11

    Wohnraummiete: Mietvertragseintritt nach Erwerb eines Mehrparteienhauses durch …

    Auszug aus KG, 08.10.2018 - 8 U 111/18
    Rn. 11 Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.11.2011 - VIII ZR 74/11 - MDR 2012, 78, wonach es eine Veräußerung im Sinne von § 566 BGB darstellt, wenn die vermietete Wohnung in einer Auseinandersetzung einer Vermieter-GbR einem Gesellschafter übertragen wird, streitet - anders im angefochtenen Urteil angenommen - nicht für den Kläger.

    Rn. 17 Im Urteil des BGH vom 23.11.2011 (a. a. O. Tz. 17) heißt es dazu:.

  • BGH, 06.07.1994 - VIII ARZ 2/94

    Eigenbedarf des Erwerbers von Mit- bzw. Sondereigentum

    Auszug aus KG, 08.10.2018 - 8 U 111/18
    In diesem Zusammenhang hat der BGH im Rechtsentscheid vom 6.7.1994 - VIII ARZ 2/94 - BGHZ 126, 357, juris Tz. 23 f. ausgeführt:.
  • LG Berlin, 20.01.2021 - 64 S 50/20

    Übersetzter Eigenbedarf

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH - VIII ZB 26/17 -, Beschl. v. 09.01.2019, GE 2019, 249 f.; ebenso schon KG - 8 U 111/18 -, Urt. v. 08.10.2018, GE 2018, 1458;… so auch Lützenkirchen in: Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 566 BGB, Rn. 5 alle zitiert nach juris) findet auf die Übertragung der Eigentumsanteile an einem Grundstück von einem auf den anderen Mit-Vermieter § 566 BGB weder unmittelbare noch entsprechende Anwendung.
  • LG Berlin, 11.11.2020 - 64 S 80/20

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung bei Vermieterwechsel; …

    Rn. 13 Vielmehr hat der Bundesgerichtshof klar gestellt, dass im Falle der Vermietung einer Wohnung durch zwei Miteigentümer kein Wechsel in der Person des Vermieters eintritt, wenn der eine Miteigentümer seine Eigentumsanteile auf den anderen überträgt (vgl. BGH - VIII ZB 26/17 -, Beschl. v. 09.01.2019, GE 2019, 249 f.; ebenso schon KG - 8 U 111/18 -, Urt. v. 08.10.2018, GE 2018, 1458; beide zitiert nach juris): Der Erwerber der Miteigentumsanteile sei schon vor der Veräußerung Vermieter gewesen, mithin nicht "Dritter", sodass eine unmittelbare Anwendung des § 566 BGB ausscheide.
  • KG, 15.12.2020 - 1 W 1461/20

    Zulässigkeit der Übertragung von Miteigentumsanteilen eines Grundstücks an …

    Rn. 22 Diese Vorschriften dienen der Erhaltung des aus dem Mietvertrag folgenden Besitzrechts des Mieters gegenüber dem Erwerber (BGH, DNotZ 2019, 922, 923; ZfIR 2017, 729, 732; NJW-RR 2012, 237, 239; KG, 8. ZS, DNotZ 2019, 104 ).
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