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Rechtsprechung
   LG Hildesheim, 16.01.2001 - 10 O 135/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,19256
LG Hildesheim, 16.01.2001 - 10 O 135/00 (https://dejure.org/2001,19256)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 16.01.2001 - 10 O 135/00 (https://dejure.org/2001,19256)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 16. Januar 2001 - 10 O 135/00 (https://dejure.org/2001,19256)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Klagebefugnis des Insolvenzverwalters im Falle der persönlichen Haftung von Gesellschaftern einer GmbH; Verwischung der Grenzen zwischen Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen durch eine undurchsichtige Buchführung als Begründung für eine derartige Haftung; ...

  • archive.org

    § 13 GmbHG
    Durchgriffshaftung - Gesellschafts- und Privatvermögen - Vermischung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagebefugnis des Insolvenzverwalters im Falle der persönlichen Haftung von Gesellschaftern einer GmbH; Verwischung der Grenzen zwischen Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen durch eine undurchsichtige Buchführung als Begründung für eine derartige Haftung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 42
  • DStR 2001, 1447 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84

    Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung …

    Auszug aus LG Hildesheim, 16.01.2001 - 10 O 135/00
    Rn. 16 Eine persönliche Haftung eines GmbH-Gesellschafters kommt in Betracht, wenn eine Abgrenzung von Gesellschafts- und Privatvermögen durch eine undurchsichtige Buchführung oder auf andere Weise verschleiert worden ist, sodass insbesondere die Beachtung der Kapitalerhaltungsvorschriften, derentwegen die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen allein vertretbar ist, unkontrollierbar wird (vgl. BGHZ 95, 330, 333, 334) [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84].
  • BGH, 13.04.1994 - II ZR 16/93

    Haftung des GmbH-Gesellschafters bei Vermischung des Gesellschafts- mit dem …

    Auszug aus LG Hildesheim, 16.01.2001 - 10 O 135/00
    Rn. 17 Die persönliche Haftung kann jedoch nur diejenigen Gesellschafter treffen, die auf Grund des ihnen in dieser Stellung gegebenen Einflusses in der Gesellschaft für den Vermögensvermischungstatbestand verantwortlich sind (vgl. BGHZ 125, 366 f).
  • OLG Köln, 14.05.2004 - 16 W 11/04

    Gerichtsstand für eine Klage des Insolvenzverwalters gegen die …

    Gegenstand des Klageentwurfs sind Ansprüche von Gläubigern der Gemeinschuldnerin gegenüber den Antragsgegnern persönlich, die normalerweise unmittelbar gegenüber den Antragsgegnern geltend zu machen wären, falls nicht § 93 InsO entsprechend anwendbar sein sollte, was sehr problematisch ist (vgl. LG Hildesheim DStR 2001, 1447 m. Anm. Holla; OLG Celle GmbHR 2001, 1042; K. Schmidt, ZGR 1996, 209, 217; Jawensky, DB 2003, 2757, 2760), aber an dieser Stelle keiner Entscheidung bedarf.
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