Rechtsprechung
| BFH, 03.04.2013 - V B 125/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Aufteilung eines Gesamtkaufpreises - Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei sog. "Spar-Menüs" eines Schnellrestaurantbetreibers
- openjur.de
Aufteilung eines Gesamtkaufpreises; Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei sog. "Spar-Menüs" eines Schnellrestaurantbetreibers
- Bundesfinanzhof
UStG § 10, FGO § 69, UStG § 10, UStG VZ 2005, UStG VZ 2006, UStG § 15 Abs 4, UStG § 15 Abs 4
Aufteilung eines Gesamtkaufpreises - Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei sog. "Spar-Menüs" eines Schnellrestaurantbetreibers - rechtsinformationen.bund.de
Aufteilung eines Gesamtkaufpreises - Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei sog. "Spar-Menüs" eines Schnellrestaurantbetreibers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 10 UStG 1999, § 69 FGO, § 10 UStG 2005, UStG VZ 2005, UStG VZ 2006
Aufteilung eines Gesamtkaufpreises - Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei sog. "Spar-Menüs" eines Schnellrestaurantbetreibers - IWW
- IWW
- cpm-steuerberater.de
Aufteilung eines Gesamtkaufpreises – Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei sog. “Spar-Menüs” eines Schnellrestaurantbetreibers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 69; UStG § 10
Kriterien für die Aufteilung eines Gesamtkaufpreises auf den regel- und den ermäßigten Umsatzsteuersatz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Aufteilung eines Gesamtkaufpreises - Der Bundesfinanzhof und das "Spar-Menü"
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kriterien für die Aufteilung eines Gesamtkaufpreises auf den regel- und den ermäßigten Umsatzsteuersatz
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Behandlung sog. Spar-Menüs eines Schnellrestaurantbetreibers
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Gesamtpreisaufteilung
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Entgeltaufteilung beim Gesamtverkaufspreis
- pwc.de (Kurzinformation)
Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Pauschalpreismenüs
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Entscheidungsspielraum zur Entgeltaufteilung bei Hotelleistungen nutzen
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Aufteilung eines Gesamtkaufpreises
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Bemessungsgrundlage
- Personenbeförderung
- Steuersatzermäßigung des § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG
- Die begünstigten Verkehrsarten des § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG im Einzelnen
- Genehmiger Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
- Restaurationsumsätze
- Einzelheiten zum Verzehr an Ort und Stelle
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 04.10.2012 - 4 V 30/11
- BFH, 03.04.2013 - V B 125/12
Papierfundstellen
- BFHE 240, 447
- BB 2014, 1245
- DB 2013, 1096
- BStBl II 2013, 973
- DStR 2013, 1025
Wird zitiert von ... (44) Zitiert selbst (8)
- BFH, 20.07.2012 - V B 82/11
Leistungsort bei Schadensregulierung und Rückwirkung der Rechnungsberichtigung - …
Auszug aus BFH, 03.04.2013 - V B 125/12
Ernstliche Zweifel i.S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO liegen bereits dann vor, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Bescheides neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung entscheidungserheblicher Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung seit dem Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182; BFH-Beschluss vom 20. Juli 2012 V B 82/11, BFHE 237, 545, BStBl II 2012, 809, unter II.1.).Die Entscheidung hierüber ergeht bei der im AdV-Verfahren gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage ergibt (vgl. BFH-Beschlüsse in BFHE 237, 545, BStBl II 2012, 809, unter II.1.; vom 7. September 2011 I B 157/10, BFHE 235, 215, BStBl II 2012, 590, unter II.2.).
Zur Gewährung der AdV ist es nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe im Sinne einer Erfolgswahrscheinlichkeit überwiegen (BFH-Beschluss in BFHE 237, 545, BStBl II 2012, 809, unter II.1.).
- BFH, 31.05.2001 - V R 97/98
Umsatzsteuerpflicht bei Vermietung von Sportanlagen
Auszug aus BFH, 03.04.2013 - V B 125/12
Nach dieser Rechtsprechung, der sich der BFH angeschlossen hat (BFH-Urteile vom 31. Mai 2001 V R 97/98, BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658, unter II.1.d, und vom 7. Oktober 2010 V R 12/10, BFHE 231, 349, BStBl II 2011, 303, unter II.4.b), ist ein einheitliches Entgelt, das für zwei unterschiedlich zu besteuernde Leistungen entrichtet wird, zum einen aufzuteilen, wobei zum anderen die Aufteilungsmethode zu verwenden ist, die "einfachstmöglich" ist. - EuGH, 25.02.1999 - C-349/96
CPP - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Gesamtheit von Dienstleistungen - …
Auszug aus BFH, 03.04.2013 - V B 125/12
Rn. 17 aa) Wie der EuGH in seinem Urteil vom 25. Februar 1999 C-349/96, CPP (Slg. 1999, I-973 Rdnr. 31) unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 22. Oktober 1998 C-308/96 und C-94/97, Madgett und Baldwin (Slg. 1998, I-6229) entschieden hat, ist, wenn "Kunden trotz des einheitlichen Preises aus ihrer Sicht zwei gesonderte Dienstleistungen erwerben, nämlich eine Versicherungsdienstleistung und eine Kartenregistrierungsdienstleistung, ... der Teil des einheitlichen Preises, der sich auf die Versicherungsdienstleistung bezieht und jedenfalls von der Steuer befreit bliebe, herauszurechnen".
- BFH, 07.10.2010 - V R 12/10
Verpflegung bei Seminaren grundsätzlich nicht steuerfrei - richtlinienkonforme …
Auszug aus BFH, 03.04.2013 - V B 125/12
Nach dieser Rechtsprechung, der sich der BFH angeschlossen hat (BFH-Urteile vom 31. Mai 2001 V R 97/98, BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658, unter II.1.d, und vom 7. Oktober 2010 V R 12/10, BFHE 231, 349, BStBl II 2011, 303, unter II.4.b), ist ein einheitliches Entgelt, das für zwei unterschiedlich zu besteuernde Leistungen entrichtet wird, zum einen aufzuteilen, wobei zum anderen die Aufteilungsmethode zu verwenden ist, die "einfachstmöglich" ist. - EuGH, 22.10.1998 - C-308/96
Madgett und Baldwin - Mehrwertsteuer - Artikel 26 der Sechsten …
Auszug aus BFH, 03.04.2013 - V B 125/12
Rn. 17 aa) Wie der EuGH in seinem Urteil vom 25. Februar 1999 C-349/96, CPP (…Slg. 1999, I-973 Rdnr. 31) unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 22. Oktober 1998 C-308/96 und C-94/97, Madgett und Baldwin (Slg. 1998, I-6229) entschieden hat, ist, wenn "Kunden trotz des einheitlichen Preises aus ihrer Sicht zwei gesonderte Dienstleistungen erwerben, nämlich eine Versicherungsdienstleistung und eine Kartenregistrierungsdienstleistung, ... der Teil des einheitlichen Preises, der sich auf die Versicherungsdienstleistung bezieht und jedenfalls von der Steuer befreit bliebe, herauszurechnen". - BFH, 07.09.2011 - I B 157/10
Steuerabzug bei einem in der Schweiz ansässigen Vergütungsgläubiger - Haftung des …
Auszug aus BFH, 03.04.2013 - V B 125/12
Die Entscheidung hierüber ergeht bei der im AdV-Verfahren gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage ergibt (vgl. BFH-Beschlüsse in BFHE 237, 545, BStBl II 2012, 809, unter II.1.; vom 7. September 2011 I B 157/10, BFHE 235, 215, BStBl II 2012, 590, unter II.2.). - BFH, 10.02.1967 - III B 9/66
Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids
Auszug aus BFH, 03.04.2013 - V B 125/12
Ernstliche Zweifel i.S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO liegen bereits dann vor, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Bescheides neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung entscheidungserheblicher Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung seit dem Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182; BFH-Beschluss vom 20. Juli 2012 V B 82/11, BFHE 237, 545, BStBl II 2012, 809, unter II.1.). - BFH, 10.11.2011 - V R 34/10
Vorsteueraufteilung bei Berufung auf Steuerfreiheit nach Unionsrecht - Kein …
Auszug aus BFH, 03.04.2013 - V B 125/12
Die dort vertretene Rechtsauffassung ist für die Gerichte im finanzgerichtlichen Verfahren zudem ebenso unbeachtlich, wie eine amtlich veröffentlichte Verwaltungsanweisung, der nur norminterpretierender Charakter zukommt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 10. November 2011 V R 34/10, BFH/NV 2012, 803, m.w.N.).
- BFH, 22.01.2025 - XI R 19/23
Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf Liefergegenstände mit …
Das FA verwies auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 03.04.2013 - V B 125/12 (BFHE 240, 447, BStBl II 2013, 973) und Abschn. 10.1.Nach dem BFH-Beschluss vom 03.04.2013 - V B 125/12 (BFHE 240, 447, BStBl II 2013, 973) habe die Aufteilung eines Gesamtverkaufspreises nach der "einfachstmöglichen" Aufteilungsmethode zu erfolgen.
Auch der BFH habe in seinem Beschluss vom 03.04.2013 - V B 125/12 (BFHE 240, 447, BStBl II 2013, 973) die Komplexität der Berechnung und die Anzahl der zu erhebenden Daten als Maßstab für die Einfachheit einer Berechnung angesehen, indem er darauf abgestellt habe, dass die Methode der dortigen Antragstellerin nach deren eigenem Vortrag zu einer komplexen Berechnung zur Aufteilung des Gesamtpreises zwinge.
Das FA weite den BFH-Beschluss vom 03.04.2013 - V B 125/12 (BFHE 240, 447, BStBl II 2013, 973) unzulässigerweise auf den vorliegenden Fall aus.
Rn. 27 1. Zutreffend gehen das FG und beide Beteiligte davon aus, dass es sich bei der Ausgabe von Speisen und Getränken um zwei selbständige Lieferungen handelt (vgl. auch BFH-Beschluss vom 03.04.2013 - V B 125/12, BFHE 240, 447, BStBl II 2013, 973, Rz 15; s.a. Erkenntnisse des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofs --ÖVwGH-- vom 16.12.2009 - 2008/15/0075 und vom 20.12.2016 - Ro 2014/15/0039-3, Rz 18; beide abrufbar unter www.ris.bka.gv.at).
Rn. 32 b) Als einfachstmögliche Methode sieht der BFH dabei die Aufteilung nach Marktwerten beziehungsweise Einzelverkaufspreisen an (vgl. BFH-Beschluss vom 03.04.2013 - V B 125/12, BFHE 240, 447, BStBl II 2013, 973).
Rn. 33 aa) Der BFH hat dies unter anderem damit begründet (BFH-Beschluss vom 03.04.2013 - V B 125/12, BFHE 240, 447, BStBl II 2013, 973, Rz 18 f.), dass eine Aufteilung nach den Kosten der beiden Lieferungen nach dem eigenen Vortrag der dortigen Antragstellerin zu einer komplexen Berechnung zwinge, wie das FG zutreffend --insbesondere unter Hinweis auf unterjährige Kostenschwankungen-- entschieden habe.
Der BFH hat dies ausdrücklich offengelassen (vgl. BFH-Beschluss vom 03.04.2013 - V B 125/12, BFHE 240, 447, BStBl II 2013, 973, Rz 18) und der ÖVwGH sie --dem EuGH-Urteil MyTravel vom 06.10.2005 - C-291/03, EU:C:2005:591, Rz 34 folgend-- für möglich gehalten, wenn eine Aufteilung nach Marktwerten nicht sachgerecht sei (vgl. Erkenntnis vom 20.12.2016 - Ro 2014/15/0039-3, Rz 23 f.).
Da die vom FA stattdessen angewendete Methode (Aufteilung nach Einzelverkaufspreisen) sachgerecht ist (vgl. BFH-Beschluss vom 03.04.2013 - V B 125/12, BFHE 240, 447, BStBl II 2013, 973), bei nicht existierenden Einkaufspreisen fiktive Einkaufspreise zugrunde zu legen sind (vgl. BFH-Urteile vom 25.11.2021 - V R 45/20, BFHE 275, 392, BStBl II 2025, 173; vom 15.03.2022 - V R 34/20, BFHE 276, 369) und Fehler des FA innerhalb der von ihm angewandten Methode weder vorgetragen noch sonst ersichtlich sind, erweisen sich die angefochtenen Umsatzsteuerbescheide als rechtmäßig.
- BFH, 28.05.2013 - XI R 32/11
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Zurverfügungstellung eines Grundstücks zu …
Daher steht auch das globale Interesse an einem intakten Lebensraum in seiner gesetzlichen Normierung durch das BNatSchG und den entsprechenden Landesgesetzen einem mehrwertsteuerrechtlichen Verbrauch nicht entgegen (wohl a.A. Bosche, MwStR 2013, 286). - FG Baden-Württemberg, 09.11.2022 - 12 K 3098/19
Zulässigkeit der Aufteilung von Pauschalentgelten für Sparmenüs mittels der sog. …
Diese Methode ist laut dem Schreiben des BFH vom 3.4.2013 (V B 125/12, BStBl II S. XXX), zusätzlich erklärt im angehängten Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28.11.2013 (GZ: IV D 2 - S 7200/13/10004, Dok. 2013/1093635), ausdrücklich zulässig.Mit Einspruchsentscheidung vom XX.XX.XXXX wies der Beklagte den Einspruch mit Verweis auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. April 2013 - V B 125/12 (BStBl. II 2013, 973) und Abschn. 10.1.
Der Beschluss des BFH vom 3. April 2013 - V B 125/12 (BStBl. II 2013, 973) könne nicht auf den Streitfall angewendet werden.
Dies sei bereits im Beschluss des BFH vom 3. April 2013 - V B 125/12 (BStBl. II 2013, 973) höchstrichterlich bestätigt worden.
Rn. 27 a) Mit der Ausgabe der Sparmenüs hat der Kläger mindestens zwei selbständige Lieferungen, die des Getränks und die der Speise bzw. der Speisen, ausgeführt (vgl. hierzu z.B. BFH-Beschluss vom 3. April 2013 - V B 125/12, BStBl. II 2013, 973; Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 5. Oktober 2020 - 11 V 112/20, DStRE 2021, 871).
Hierbei ist die "einfachstmögliche Berechnungs- oder Bewertungsmethode" zu verwenden (vgl. EuGH-Urteil vom 25. Februar 1999 C-349/96, CPP, Slg. 1999, I-973; BFH-Beschluss vom 3. April 2013 - V B 125/12, BStBl. II 2013, 973; vgl. auch BFH-Urteile vom 31. Mai 2001 - V R 97/98, BStBl II 2001, 658; vom 7. Oktober 2010 - V R 12/10, BStBl II 2011, 303; vom 21. Oktober 2015 - XI R 22/13, BStBl II 2018, 612).
- BFH, 21.11.2013 - II B 46/13
Vorläufiger Rechtsschutz wegen des beim BVerfG anhängigen …
Ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Steuerbescheids neben den für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen bewirken (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 3. April 2013 V B 125/12, BFHE 240, 447, m.w.N.). - FG Schleswig-Holstein, 21.09.2016 - 4 K 59/14
Aufteilung von Entgelten bei Leistungen gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG
Das für die Übernachtung mit Frühstück gezahlte Entgelt sei entsprechend dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. April 2013 (V B 125/12) zu den sog. "Sparmenüs" grundsätzlich nach Maßgabe der Einzelverkaufspreise aufzuteilen.Zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für zwei unterschiedlich zu besteuernde Leistungsbestandteile hat der BFH (Beschluss vom 3. April 2013, V B 125/12, BStBl II 2013; vgl. auch BMF vom 28. November 2013, BStBl I 2013, 1594) entschieden, dass die Aufteilung insoweit nach der "einfachsten möglichen Berechnungs- oder Bewertungsmethode zu erfolgen hat".
Nicht anders ist auch der BFH-Beschluss vom 3. April 2013 (V B 125/12, BStBl II 2013, 973) zu verstehen.
- FG Berlin-Brandenburg, 28.11.2018 - 7 K 7314/16
Frühstücksleistungen als Nebenleistung zu Beherbergungsleistungen eines Hotels - …
Rn. 57 Für von einem Schnellrestaurantbetreiber zu einem Pauschalpreis gelieferte Sparmenüs mit regelbesteuerten (Getränke) und ermäßigt besteuerten (Speisen) Leistungsbestandteilen hat der BFH (Beschluss vom 03.04.2013 V B 125/12, BStBl II 2013, 973) entschieden, dass eine Aufteilung des Pauschalpreises nach der einfachstmöglichen Aufteilungsmethode zu erfolgen hat.Vielmehr ähnelt die hiesige Konstellation eher dem vom BFH mit Beschluss vom 03.04.2013 (V B 125/12, BStBl II 2013, 973) entschiedenen Fall (Kombimenü).
- BFH, 12.12.2013 - XI B 88/13
AdV bei Berufung auf die Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. h und i der …
Rn. 14 a) Ernstliche Zweifel i.S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO liegen vor, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Bescheides neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung entscheidungserheblicher Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung, vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 2012 V B 82/11, BFHE 237, 545, BStBl II 2012, 809, Rz 9; vom 3. April 2013 V B 125/12, BFHE 240, 447, BFH/NV 2013, 1049, Rz 12;… vom 11. Juli 2013 XI B 41/13, BFH/NV 2013, 1647, Rz 16, jeweils m.w.N.).Die Entscheidung hierüber ergeht bei der im AdV-Verfahren gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. September 2011 I B 157/10, BFHE 235, 215, BStBl II 2012, 590, Rz 12; in BFHE 237, 545, BStBl II 2012, 809, Rz 9; in BFHE 240, 447, BFH/NV 2013, 1049, Rz 12;… in BFH/NV 2013, 1647, Rz 16, jeweils m.w.N.).
Zur Gewährung der AdV ist es nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe im Sinne einer Erfolgswahrscheinlichkeit überwiegen (ständige Rechtsprechung, vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse in BFHE 237, 545, BStBl II 2012, 809, Rz 9; in BFHE 240, 447, BFH/NV 2013, 1049, Rz 12;… in BFH/NV 2013, 1647, Rz 16, jeweils m.w.N.).
- BFH, 16.03.2023 - V R 17/21
Grundstücksbezug sonstiger Leistungen
Dass es an einer gesonderten Entgeltvereinbarung fehlte, ist dabei unerheblich, da die Bildung eines Gesamtpreises nicht ausreicht, um die Einheitlichkeit mehrerer ansonsten selbständiger Leistungen zu begründen, sondern der Gesamtpreis "einfachstmöglich" aufzuteilen ist (BFH-Beschluss vom 03.04.2013 - V B 125/12, BFHE 240, 447, BStBl II 2013, 973).Dies entspricht auch den Anforderungen des BFH-Beschlusses in BFHE 240, 447, BStBl II 2013, 973.
- FG Niedersachsen, 05.10.2020 - 11 V 112/20
Berechnungsmethode zur umsatzsteuerrechtlichen Aufteilung eines pauschalen …
Abs. 11 UStAE und im BMF-Schreiben vom 28. November 2013, BStBl. I 2013, 1594 auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 3. April 2013 V B 125/12, BStBl. II 2013, 973 beziehe, sei hierzu methodisch anzumerken, dass der BFH in einem Eilverfahren entschieden habe.Im Fall V B 125/12 habe der dortige Antragsteller keine transparente und nachvollziehbare einheitliche Aufteilungsmethode angewandt und eine solche auch nicht vorgetragen.
Rn. 13 - Die Auffassung der Finanzverwaltung, die in dem BMF-Schreiben vom 28. November 2013 (BStBl. I 2013, 1594) als Reaktion auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 3. April 2013 V B 125/12, BStBl. II 2013, 973 niedergelegt worden sei und dann auch Eingang in Abschn. 10.1.
Dabei ist die einfachstmögliche Berechnungs- oder Bewertungsmethode zu verwenden (BFH, Beschluss von 3. April 2013 V B 125/12, BStBl. II 2013, 973 = Juris Rdnr. 17).
- BFH, 17.12.2015 - XI B 84/15
AdV von nach § 27 Abs. 19 UStG geänderten Umsatzsteuerbescheiden
Zur Gewährung der AdV ist es nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe im Sinne einer Erfolgswahrscheinlichkeit überwiegen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. April 2013 V B 125/12, BFHE 240, 447, BStBl II 2013, 973, Rz 12;… vom 11. Juli 2013 XI B 41/13, BFH/NV 2013, 1647, Rz 16;… in BFH/NV 2015, 537, Rz 15; jeweils m.w.N.). - FG Hamburg, 11.04.2014 - 4 V 154/13
Kernbrennstoffsteuer, Verfahrensrecht: Aufhebung der Vollziehung wegen …
- BFH, 22.01.2025 - XI R 22/22
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.01.2025 XI R 19/23 - Aufteilung …
- BFH, 02.01.2014 - XI B 48/13
Rennsportfahrzeug als "Beförderungsmittel" im umsatzsteuerrechtlichen Sinne - Ort …
- BFH, 21.07.2014 - II B 40/14
Schenkungsteuer bei Zuwendungen ausländischer Stiftungen
- BFH, 16.09.2015 - XI R 27/13
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung - …
- FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 303/14
Unterfallen eines Nahrungsergängzungsmittels unter den ermäßigten Steuersatz nach …
- BFH, 21.10.2015 - XI R 22/13
Zur Umsatzbesteuerung der Lieferung von Erstexemplaren eines Buches durch einen …
- FG Hamburg, 15.08.2016 - 1 V 41/16
Prüfungsumfang des gerichtlichen AdV-Verfahrens: kein Löschen des Datenspeichers …
- FG Saarland, 22.08.2023 - 1 K 1270/21
Die Zurverfügungstellung eines Zugangs zum Bezug von E-Paper für Print-Abonnenten …
- FG Münster, 14.11.2017 - 15 K 281/14
Umsatzsteuerbemessungsgrundlage für Leistungen gegen Prämienpunkte
- FG Münster, 08.09.2015 - 15 K 594/14
Aufteilung des für die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen in Kombination …
- BFH, 28.05.2015 - V B 15/15
Verhältnis Umsatzsteuer zur Grunderwerbsteuer
- FG Hamburg, 18.07.2016 - 6 V 84/16
Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen: Hinzuschätzung von Bareinzahlungen auf das …
- BFH, 31.03.2016 - XI B 13/16
Aussetzung der Vollziehung - berechtigtes Interesse - ernstliche Zweifel an der …
- BFH, 15.06.2022 - X B 87/21
Zulässigkeit einer Prüfungsanordnung gemäß § 193 Abs. 1 AO gegenüber den Erben …
- FG Berlin-Brandenburg, 06.02.2019 - 2 K 2250/14
Umsatzsteuerpflichtige Verpachtung von Zahlungsansprüchen nach der sog. …
- FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 128/15
Unterfallen eines Nahrungsergängzungsmittels unter den ermäßigten Steuersatz nach …
- BFH, 20.01.2015 - XI B 112/14
Keine AdV bei fehlendem Gutglaubensschutz hinsichtlich der Rechnungsangaben des …
- BFH, 15.04.2014 - II B 71/13
Kein berechtigtes Interesse an Aussetzung der Vollziehung eines …
- FG Münster, 02.07.2019 - 15 K 1755/17
Angemessene Bemessungsgrundlage bei Umsatzbesteuerung der entgeltlichen …
- FG Hamburg, 17.06.2015 - 3 V 91/15
Versagung des Vorsteuerabzugs trotz Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen …
- FG Hamburg, 29.01.2014 - 3 V 259/13
Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug aus "Strohmanngeschäften"; Leistungsbeschreibung bei …
- FG Hamburg, 08.12.2015 - 3 V 194/15
Aussetzung der Vollziehung: Bekanntgabe eines Einkommensteuerbescheides an einen …
- BFH, 11.12.2024 - XI R 9/23
Keine Differenzbesteuerung bei anteiligem Recht zum Vorsteuerabzug am …
- FG Niedersachsen, 12.05.2022 - 5 K 303/14
Vorsteuerabzug und Einbeziehung der Reisevorleistungen in die Margenbesteuerung …
- FG Niedersachsen, 12.05.2022 - 5 K 307/14
Vorsteuerabzug und Einbeziehung der Reisevorleistungen in die Margenbesteuerung …
- FG Münster, 25.03.2021 - 5 K 1132/18
Einordnung der Überlassung von Brennrechten und Zahlungsansprüchen aus dem …
- FG Hamburg, 11.02.2014 - 3 V 247/13
Umsatzsteuer: Rechnungsberichtigung nach bestandskräftiger, materiell-rechtlich …
- FG München, 27.02.2017 - 2 V 2628/16
Erweiterung der Prüfungsanordnung
- FG Hamburg, 20.06.2013 - 3 V 69/13
Abgabenordnung: Steuerhinterziehung durch Überweisung angeblicher …
- FG Hamburg, 03.11.2015 - 6 V 259/15
Aussetzung der Vollziehung: Voraussetzung für die Option zur Tonnagesteuer ist, …
- FG Hamburg, 17.12.2015 - 6 V 264/15
Aussetzung der Vollziehung: Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit eines …
- FG Hamburg, 09.10.2014 - 6 V 183/14
Keine Beiladung der Gesellschaft im AdV-Verfahren der Gesellschafter gegen einen …
- FG Düsseldorf, 14.01.2019 - 5 V 1991/18
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