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Rechtsprechung
   FG Münster, 15.03.2000 - 12 V 1054/00 AO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7634
FG Münster, 15.03.2000 - 12 V 1054/00 AO (https://dejure.org/2000,7634)
FG Münster, Entscheidung vom 15.03.2000 - 12 V 1054/00 AO (https://dejure.org/2000,7634)
FG Münster, Entscheidung vom 15. März 2000 - 12 V 1054/00 AO (https://dejure.org/2000,7634)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsbehelfe gegen einen vom Finanzamt gestellten Insolvenzantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbehelfe gegen einen vom Finanzamt gestellten Insolvenzantrag; Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Antrags des Finanzamts auf Konkurseröffnung als eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit ; Rechtmäßigkeit einer finanzgerichtlichen Überprüfung trotz Prüfungskompetenz ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren - Rechtsbehelfe gegen einen vom Finanzamt gestellten Insolvenzantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 634
  • DStRE 2000, 668
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 11.12.1990 - VII B 94/90

    Zuständigkeit des Finanzgerichts bei Antrag gegen Antrag des Finanzgerichts auf …

    Auszug aus FG Münster, 15.03.2000 - 12 V 1054/00
    a) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es sich bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Antrags des Finanzamts auf Konkurseröffnung um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit über Abgabenangelegenheiten handelt (…BFH-Urteile vom 19. Dezember 1989 VII R 30/89, BFH/NV 1990, 710; vom 11. Dezember 1990 VII B 94/90, BFH/NV 1991, 787; BFH-Beschluß vom 1. März 1978 VII B 41/77, BFHE 124, 311 , BStBl. II 1978, 313).

    Ebenso wie die Stellung des Konkursantrags stellt die Stellung eines Antrags auf Durchführung des Insolvenzverfahrens eine Maßnahme der Vollstreckung dar (BFH-Urteil BFH/NV 1991, 787, betreffend den Konkursantrag), da es letztlich um die zwangsweise Durchsetzung eines Verwaltungsakts geht.

    So läßt die Ablehnung eines Eröffnungsantrags durch das Insolvenzgericht keinen Schluß darauf zu, ob die Antragstellung ermessensfehlerhaft war (vgl. BFH-Urteil BFH/NV 1991, 787 zum Konkursantrag).

    Da die Beantragung des Insolvenzverfahrens eine Maßnahme der Vollstreckung darstellt, kann unter Berücksichtigung dieser Rechtslage die Beantragung eines Insolvenzverfahrens aufgrund vollziehbarer, aber noch nicht bestandskräftiger Steuerforderungen nicht als ermessensfehlerhaft beanstandet werden (BFH-Urteil BFH/NV 1991, 787 und BFH-Beschluß vom 20. November 1984 VII B 39/84 für den Fall des Konkursantrags).

  • BFH, 04.07.1986 - VII B 56/86

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruches - Einstellung …

    Auszug aus FG Münster, 15.03.2000 - 12 V 1054/00
    Unabhängig von dem Umstand, daß dieser Antrag erst nach Stellung des Insolvenzantrags durch den Ag. gestellt worden ist und von diesem daher nicht berücksichtigt werden konnte, hindert ein schwebendes Erlaß- und Stundungsverfahren nach ständiger Rechtsprechung die Vollstreckung nur dann, wenn das betreffende Verfahren voraussichtlich zur Gewährung der beantragten Billigkeitsmaßnahme führen wird (BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1986 VII B 56/86, BFH/NV 1987, 20 …und vom 11. April 1989 VII B 202/88, BFH/NV 1989, 766).

    Die Erlaßwürdigkeit als eigenständige und unverzichtbare Voraussetzung des Steuererlasses aus Billigkeitsgründen (vgl. Tipke/Kruse AO , FGO § 227 AO Randnr. 27 m.w.N.) fehlt insbesondere dann, wenn der Schuldner bei der Tilgung seiner Verbindlichkeiten den Fiskus gegenüber anderen Gläubigern benachteiligt hat (BFH-Beschluß BFH/NV 1987, 20).

  • BFH, 08.03.1984 - I R 44/80

    Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit bei Überschuldung und …

    Auszug aus FG Münster, 15.03.2000 - 12 V 1054/00
    Ein dauerndes Unvermögen ist schon dann zu bejahen, wenn feststeht, daß der Schuldner in den nächsten 3 bis 6 Monaten seine wesentlichen und fälligen Verbindlichkeiten nicht wird begleichen können (BFH-Urteil vom 8. März 1984 I R 44/80, BStBl. II 1984, 415).
  • BFH, 26.05.1982 - I R 16/78

    Verständigungsverfahren - Beseitigung einer wirtschaftlichen Doppelbelastung - …

    Auszug aus FG Münster, 15.03.2000 - 12 V 1054/00
    In § 102 FGO ist dies für das finanzgerichtliche Verfahren konkretisiert (BFH-Urteile vom 26. Mai 1982 I R 16/78, BStBl. II 1982, 583 m.w.N. …und vom 12. April 1994 VII R 67/93, BFH/NV 1995, 77).
  • BFH, 19.12.1989 - VII R 30/89

    Rechtmäßigkeit des Antrags eines Finanzamts auf Eröffnung des Konkursverfahrens …

    Auszug aus FG Münster, 15.03.2000 - 12 V 1054/00
    a) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es sich bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Antrags des Finanzamts auf Konkurseröffnung um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit über Abgabenangelegenheiten handelt (BFH-Urteile vom 19. Dezember 1989 VII R 30/89, BFH/NV 1990, 710;… vom 11. Dezember 1990 VII B 94/90, BFH/NV 1991, 787; BFH-Beschluß vom 1. März 1978 VII B 41/77, BFHE 124, 311 , BStBl. II 1978, 313).
  • BFH, 23.07.1985 - VII B 29/85

    Antrag auf Aufhebung der Anordnung der einstweiligen Verfügung zur Eröffnung des …

    Auszug aus FG Münster, 15.03.2000 - 12 V 1054/00
    Zahlungsunfähigkeit ist das auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende dauernde Unvermögen des Schuldners, seine fälligen Geldschulden zu berichtigen (BFH-Beschluß vom 23. Juli 1985 VII B 29/85, BFH/NV 1986, 41).
  • BFH, 11.04.1989 - VII B 202/88

    Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung auf Unterlassung der …

    Auszug aus FG Münster, 15.03.2000 - 12 V 1054/00
    Unabhängig von dem Umstand, daß dieser Antrag erst nach Stellung des Insolvenzantrags durch den Ag. gestellt worden ist und von diesem daher nicht berücksichtigt werden konnte, hindert ein schwebendes Erlaß- und Stundungsverfahren nach ständiger Rechtsprechung die Vollstreckung nur dann, wenn das betreffende Verfahren voraussichtlich zur Gewährung der beantragten Billigkeitsmaßnahme führen wird (…BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1986 VII B 56/86, BFH/NV 1987, 20 und vom 11. April 1989 VII B 202/88, BFH/NV 1989, 766).
  • BFH, 12.04.1994 - VII R 67/93

    Zulässigkeit des Finanzrechtsweges - Anspruch des Herstellers oder Vertreibers …

    Auszug aus FG Münster, 15.03.2000 - 12 V 1054/00
    In § 102 FGO ist dies für das finanzgerichtliche Verfahren konkretisiert (BFH-Urteile vom 26. Mai 1982 I R 16/78, BStBl. II 1982, 583 m.w.N. und vom 12. April 1994 VII R 67/93, BFH/NV 1995, 77).
  • BFH, 01.03.1978 - VII B 41/77

    Rücknahme eines Konkursantrags - Konkursantrag - Konkurseröffnung

    Auszug aus FG Münster, 15.03.2000 - 12 V 1054/00
    a) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es sich bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Antrags des Finanzamts auf Konkurseröffnung um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit über Abgabenangelegenheiten handelt (…BFH-Urteile vom 19. Dezember 1989 VII R 30/89, BFH/NV 1990, 710;… vom 11. Dezember 1990 VII B 94/90, BFH/NV 1991, 787; BFH-Beschluß vom 1. März 1978 VII B 41/77, BFHE 124, 311 , BStBl. II 1978, 313).
  • BFH, 20.11.1984 - VII B 39/84
    Auszug aus FG Münster, 15.03.2000 - 12 V 1054/00
    Da die Beantragung des Insolvenzverfahrens eine Maßnahme der Vollstreckung darstellt, kann unter Berücksichtigung dieser Rechtslage die Beantragung eines Insolvenzverfahrens aufgrund vollziehbarer, aber noch nicht bestandskräftiger Steuerforderungen nicht als ermessensfehlerhaft beanstandet werden (BFH-Urteil BFH/NV 1991, 787 und BFH-Beschluß vom 20. November 1984 VII B 39/84 für den Fall des Konkursantrags).
  • FG Berlin, 21.09.2004 - 7 K 7182/04

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Antrags eines Finanzamts auf Eröffnung des …

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  • FG Rheinland-Pfalz, 29.06.2021 - 4 K 1032/21

    Dokumentationserfordernisse bei finanzbehördlichem Insolvenzantrag

    Das Rechtsschutzbedürfnis für ein solches finanzgerichtliches Verfahren besteht solange, bis das Insolvenzgericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen oder den Eröffnungsantrag des Finanzamtes mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse rechtskräftig abgelehnt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH…, Beschluss vom 11. Dezember 1990 - VII B 94/90 -, BFH/NV 1991, 787; BFH…, Beschluss vom 15. Februar 2002 - XI S 32/01 -, BFH/NV 2002, 940; BFH…, Beschluss vom 25. Februar 2011 - VII B 226/10 -, BFH/NV 2011, 1017; BFH…, Beschluss vom 28. Februar 2011 - VII B 224/10 -, BFH/NV 2011, 763; FG Münster, Beschluss vom 15. März 2000 - 12 V 1054/00 AO -, EFG 2000, 634; FG Hamburg, Beschluss vom 27. Juni 2003 - VII 113/03 -, juris; FG Saarland, Urteil vom 17. März 2004 - 1 K 437/02 -, EFG 2004, 1021; FG Berlin, Urteil vom 21. September 2004 - 7 K 7182/04 -, EFG 2005, 11; FG Köln, Urteil vom 9. November 2004 - 15 K 4934/04 -, EFG 2005, 372; FG Hamburg, Beschluss vom 18. Mai 2017 - 2 V 117/17 -, EFG 2017, 1364).
  • FG Sachsen-Anhalt, 24.09.2015 - 3 V 916/15

    Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz - Finanzrechtsweg zur Überprüfung eines …

    Rn. 31 (1) Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Antrags eines Finanzamts auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit über Abgabenangelegenheiten (FG Münster Beschluss vom 15. März 2000 12 V 1054/00 AO, DStRE 2000, 668; FG des Saarlandes Urteil vom 17. März 2004 1 K 437/02, EFG 2004, 1021).
  • FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 437/02

    Streitwert bei Anfechtung eines Insolvenzantrages (§ 13 Abs. 1 GKG)

    Denn obwohl die Vorschriften der InsO und der Verwaltungsvollstreckung nach der AO von einander unberührt bleiben (§ 251 Abs. 2 Satz 1 AO), handelt es sich bei einem solchen Antrag dennoch um eine Abgabenangelegenheit im Sinne des § 33 Abs. 1 Nr. 1 mit Abs. 2 FGO, weil er sich letztlich gleichfalls als eine Vollstreckungsmaßnahme darstellt, mit welcher die zwangsweise Durchsetzung vollstreckbarer Steuerforderungen verfolgt wird (vgl. FG Münster, Beschluss vom 15. März 2000 12 V 1054/00 AO, EFG 2000, 634).
  • FG Sachsen-Anhalt, 10.01.2013 - 3 V 1340/12

    Zur Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf einstweilige Anordnung beim …

    Rn. 30 aa) Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Antrags eines Finanzamts auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bildet eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit über Abgabenangelegenheiten (Finanzgericht Münster Beschluss vom 15. März 2000 12 V 1054/00 AO, DStRE 2000, 668; Finanzgericht des Saarlandes Urteil vom 17. März 2004 1 K 437/02, EFG 2004, 1021).
  • FG Köln, 09.11.2004 - 15 K 4934/04

    Insolvenzantrag durch das Finanzamt bei erfolgloser Vollstreckung von …

    Unabhängig davon, dass gegen den Eröffnungsbeschluss des Insolvenzverfahrens sowie gegen die Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gemäß §§ 6 Abs. 1 und 34 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung - InsO - gegeben ist, gehört die Rechtsfrage, ob das Finanzamt im Rahmen seiner Vollstreckungstätigkeit einen derartigen Antrag stellen durfte, in die Zuständigkeit der Finanzgerichte (…vgl. zur Rechtslage nach der InsO den Beschluss des BFH vom 12.12.2003 VII B 265/01, BFH/NV 2004, 464 unter Hinweis auf den Beschluss vom 11.12.1990 VII B 94/90, BFH/NV 1991, 787 betreffend die Rechtslage unter Geltung der Konkursordnung -KO - FG Münster, Beschluss vom 15.3.2000 12 V 1054/00 AO, EFG 2000, 634).
  • LG Hildesheim, 08.01.2007 - 7 T 140/06

    Hinreichende Ermessensausübung bei Stellung eines Insolvenzantrags bei …

    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind sie verpflichtet, vorrangig die Einzelzwangsvollstreckung zu betreiben (FG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Februar 1993 17 V 7392/92 AE (KV), EFG 1993, 592); FG Münster, Beschluss in DStRE 2000, 668; FG des Saarlandes, Urteil in EFG 2004, 759).
  • FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 67/03

    Rechtsweg und Klageart bei finanzamtlichem Insolvenzantrag / maßgebender …

    Denn obwohl nach § 251 Abs. 2 Satz 1 AO die Vorschriften der InsO von der eigentlichen Verwaltungsvollstreckung unberührt bleiben, handelt es sich bei dem Insolvenzantrag dennoch um eine Abgabenangelegenheit im Sinne des § 33 Abs. 1 Nr. 1 mit Abs. 2 FGO, weil er sich letztlich gleichfalls als eine Vollstreckungsmaßnahme darstellt, mit welcher die zwangsweise Durchsetzung vollstreckbarer Steuerforderungen verfolgt wird (vgl. FG Münster, Beschluss vom 15. März 2000 12 V 1054/00 AO, EFG 2000, 634).
  • FG Hamburg, 27.06.2003 - VII 113/03

    Stellung des Insolvenzantrages durch das Finanzamt

    Nach ständiger Rechtsprechung, der der Senat sich für den vorliegenden Fall anschließt, stellt die Frage, ob das Finanzamt im Wege der Vollstreckung von Abgabenrückständen einen Insolvenzantrag stellt (vgl. § 251 Abs. 2 und 3 AO ), zwar keinen Verwaltungsakt, aber eine Ermessensentscheidung in abgaberechtlichen Angelegenheiten dar, die gerichtlich vor den Finanzgerichten überprüft werden kann, wobei einstweiliger Rechtsschutz im Wege der einstweiligen Anordnung zu gewähren ist (ständige Rechtsprechung zuletzt Finanzgericht Münster vom 15.03.2000, 12 V 1054/00 AO , EFG 2000, 634 m.w.N. auch der BFH-Rechtsprechung;… vgl. auch von Beckerath in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 33 FGO Rdz. 93 m.w.N.).
  • FG Köln, 05.02.2001 - 10 V 7639/00

    Rechtsschutz gegen einen vom FA gestellten Insolvenzantrag

    Für die Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 13 Insolvenzordnung ( InsO ) gilt nach Ansicht des Senats nichts anderes (vgl. ebenso FG Münster Beschluß vom 15. März 2000 - 12 V 1054/00 AO , EFG 2000, 634 sowie FG Bremen Beschluß vom 13.09.1999 - 299224 V 2, EFG 1999, 1245).
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