Rechtsprechung
| BFH, 22.01.2002 - VII R 2/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Simons & Moll-Simons
StBerG § 36 Abs. 1 Nr. 2, § 38a
- Wolters Kluwer
Steuerberaterprüfung - Zulassung zur Prüfung - Hochschulstudium - Zulassungsvoraussetzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StBerG § 36 Abs. 1 Nr. 2 § 38a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Zollrecht; Veredelungsrückwaren - Voraussetzungen für die Vorzugsbehandlung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hessen, 19.10.2000 - 13 K 774/99
- BFH, 22.01.2002 - VII R 2/01
Papierfundstellen
- BFHE 198, 271
- NJW-RR 2002, 857
- BB 2002, 560
- DB 2002, 670
- BStBl II 2002, 251
- DStRE 2002, 594
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BFH, 25.04.1995 - VII R 12/95
Zulassung zur Steuerberaterprüfung: Gleichwertigkeit der Ausbildung an der …
Auszug aus BFH, 22.01.2002 - VII R 2/01
Dementsprechend hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 8. Juni 1993 VII R 125/92 (BFHE 172, 261, BStBl II 1994, 665) die Prüfung verlangt, welche systematisch-wissenschaftliche Befähigungen das von dem angehenden Steuerberater absolvierte Studium seinem wissenschaftlichen Inhalt und seiner Intensität nach vermittelt; der Senat hat diese Prüfung nicht etwa als infolge Anerkennung des von jenem erworbenen Abschlusses überflüssig angesehen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 14. September 1999 VII B 32/99, BFH/NV 2000, 234, sowie Senatsurteile vom 25. April 1995 VII R 12/95, BFHE 177, 307, BStBl II 1995, 648, und vom 23. April 1985 VII R 65/84, BFHE 144, 108, BStBl II 1985, 534).Aus der vom Kläger an der SIUE erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung oder seiner Zulassung zum Studium an der SIUE einen Rückschluss darauf zu ziehen, dass der Kläger ein Hochschulstudium bzw., worauf das FG offenbar abstellen will, ein einem Fachhochschulstudium vergleichbares Studium an einer Universität absolviert hat, ist indes ausgeschlossen, nachdem der Kläger seine Ausbildung zum überwiegenden Teil an der IMS erhalten hat und diese Schule nicht nach Maßgabe des insoweit allein einschlägigen deutschen Hochschulrechts als Fachhochschule oder als Universität anerkannt oder diesen gleichgestellt ist (s. dazu Urteil des Senats in BFHE 177, 307, BStBl II 1995, 648).
Das für die Ausübung des Berufs des Steuerberaters erforderliche Fachwissen wird zwar nicht durch das Hochschulstudium, sondern durch die spezielle Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung erworben, zwischen der in § 36 Abs. 1 Nr. 2 StBerG verlangten Vorbildung und der Tätigkeit als Steuerberater besteht also nur ein mittelbarer Bezug (Urteil des Senats in BFHE 177, 307, BStBl II 1995, 648).
Dies kann unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Bedeutung für die Auslegung und Handhabung der vorgenannten Vorschrift erlangen (s. auch dazu das Urteil des Senats in BFHE 177, 307, BStBl II 1995, 648); es rechtfertigt es aber nicht, über vom StBerG klar und eindeutig festgelegte --für Berufszulassungsregelungen typische-- Vorbildungsvoraussetzungen hinwegzugehen.
- BFH, 08.06.1993 - VII R 125/92
Abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium an einer ausländischen …
Auszug aus BFH, 22.01.2002 - VII R 2/01
Dementsprechend hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 8. Juni 1993 VII R 125/92 (BFHE 172, 261, BStBl II 1994, 665) die Prüfung verlangt, welche systematisch-wissenschaftliche Befähigungen das von dem angehenden Steuerberater absolvierte Studium seinem wissenschaftlichen Inhalt und seiner Intensität nach vermittelt; der Senat hat diese Prüfung nicht etwa als infolge Anerkennung des von jenem erworbenen Abschlusses überflüssig angesehen (…vgl. auch Senatsbeschluss vom 14. September 1999 VII B 32/99, BFH/NV 2000, 234, sowie Senatsurteile vom 25. April 1995 VII R 12/95, BFHE 177, 307, BStBl II 1995, 648, und vom 23. April 1985 VII R 65/84, BFHE 144, 108, BStBl II 1985, 534).Dass der (volle) Studiengang, der an der SIUE angeboten wird, nach Maßgabe der von dem erkennenden Senat in dem Urteil in BFHE 172, 261, BStBl II 1994, 665 aufgestellten Kriterien den Anforderungen an ein Hochschulstudium möglicherweise genügen würde, ist ohne Bedeutung.
- BFH, 03.03.1998 - VII R 88/97
Zulassungsvoraussetzungen für die Steuerberaterprüfung
Auszug aus BFH, 22.01.2002 - VII R 2/01
Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 3. März 1998 VII R 88/97 (BFHE 185, 341, BStBl II 1998, 408) ebenfalls bereits im Einzelnen ausgeführt hat, bestimmt sich nach dem Hochschulrecht, was ein Hochschulstudium ist und was für seinen Abschluss erforderlich ist.
- FG Hessen, 19.10.2000 - 13 K 774/99
Master of Business Administration; Steuerberaterprüfung; Vergleichbares Studium; …
Auszug aus BFH, 22.01.2002 - VII R 2/01
Das Finanzgericht (FG) hat der deswegen erhobenen Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 462 veröffentlichten Urteil entsprochen und das Ministerium verpflichtet, bei der Auskunft davon auszugehen, dass die theoretische Vorbildung des Klägers die Zulassungsvoraussetzungen des § 36 Abs. 1 Nr. 2 StBerG erfüllt. - BFH, 23.04.1985 - VII R 65/84
Wissenschaftliches Hochschulstudium - Fernuniversität Hagen - …
Auszug aus BFH, 22.01.2002 - VII R 2/01
Dementsprechend hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 8. Juni 1993 VII R 125/92 (BFHE 172, 261, BStBl II 1994, 665) die Prüfung verlangt, welche systematisch-wissenschaftliche Befähigungen das von dem angehenden Steuerberater absolvierte Studium seinem wissenschaftlichen Inhalt und seiner Intensität nach vermittelt; der Senat hat diese Prüfung nicht etwa als infolge Anerkennung des von jenem erworbenen Abschlusses überflüssig angesehen (…vgl. auch Senatsbeschluss vom 14. September 1999 VII B 32/99, BFH/NV 2000, 234, sowie Senatsurteile vom 25. April 1995 VII R 12/95, BFHE 177, 307, BStBl II 1995, 648, und vom 23. April 1985 VII R 65/84, BFHE 144, 108, BStBl II 1985, 534). - BFH, 14.09.1999 - VII B 32/99
Zulassung zur Steuerberaterprüfung nach Studium in der DDR
Auszug aus BFH, 22.01.2002 - VII R 2/01
Dementsprechend hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 8. Juni 1993 VII R 125/92 (BFHE 172, 261, BStBl II 1994, 665) die Prüfung verlangt, welche systematisch-wissenschaftliche Befähigungen das von dem angehenden Steuerberater absolvierte Studium seinem wissenschaftlichen Inhalt und seiner Intensität nach vermittelt; der Senat hat diese Prüfung nicht etwa als infolge Anerkennung des von jenem erworbenen Abschlusses überflüssig angesehen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 14. September 1999 VII B 32/99, BFH/NV 2000, 234, sowie Senatsurteile vom 25. April 1995 VII R 12/95, BFHE 177, 307, BStBl II 1995, 648, und vom 23. April 1985 VII R 65/84, BFHE 144, 108, BStBl II 1985, 534).
- OLG Celle, 21.07.2025 - 20 U 11/24
Bindungswirkung; Rechtskraft; Feststellungsurteil; Haftungsbegründende …
Mit Urteil vom 6. November 2001 (Az. IX R 97/00, DStR 2002, 253 = BStBl II 2002, 253 [BFH 22.01.2002 - VII R 2/01]) änderte der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung zur Selbstnutzung einer Ferienwohnung entsprechend den folgenden Leitsätzen:.(1) Diese Risiken und Vermögensnachteile haben sich unzweifelhaft in den Steuernachforderungen realisiert, die aus dem pflichtwidrig unterbliebenen Hinweis des Beklagten auf die geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung in den Entscheidungen des Bundesfinanzhofes vom 6. November 2001 (Az. IX R 97/00, DStR 2002, 253 = BStBl II 2002, 253 [BFH 22.01.2002 - VII R 2/01]) und vom 17. September 2002 (Az. IX R 63/01, DStRE 2003, 513) resultieren.
Insbesondere hatte der Beklagte die Klägerin und ihren Ehemann auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes aufgrund der Entscheidungen vom 6. November 2001 (Az. IX R 97/00, DStR 2002, 253 = BStBl II 2002, 253 [BFH 22.01.2002 - VII R 2/01]) und vom 17. September 2002 (Az. IX R 63/01, DStRE 2003, 513) hinzuweisen.
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Rechtsprechung
| LG Limburg, 26.06.2000 - 1 O 433/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Berufsrecht - Umfang der Beratungspflicht des Steuerberaters in sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Steuerberatung; Umfang der Prüfungspflicht eines Steuerberaters in sozialversicherungsrechtlichen Fragen
Papierfundstellen
- DStRE 2002, 594
Wird zitiert von ...
- LG Bonn, 19.06.2015 - 15 O 444/14
Schadenersatzbegehren wegen einer Verletzung der Pflichten aus einem …
Ein Lohnbuchhaltungsmandat verpflichtet den Steuerberater nicht zur Beratung über die Gestaltung des Arbeitsvertrages und die Höhe des Arbeitsentgelts oder über tarifvertragliche Regelungen (OLG Köln, GI 2008, 92; LG Bonn, DStRE 2003, 318; LG Limburg, DStRE 2002, 594;… Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 4. Auflage, Rn. 307).Im Rahmen eines solchen Lohnbuchhaltungsmandates werden lediglich vereinzelt weitergehende Pflichten des Steuerberaters angenommen, etwa im Hinblick auf eine Prüfung, ob für einen Arbeitnehmer eine Befreiung von der Versicherungspflicht in Betracht kommt, wenn die Beiträge nicht abgeführt werden (BGH, NJW-RR 2005, 1227; OLG Köln, OLGR 2005, 11), die Feststellung und Ermittlung von Arbeitnehmeranteilen zur Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung (LG Limburg, DStRE 2002, 594) oder die Pflicht, hinsichtlich offener Fragen bezüglich der Sozialversicherungspflicht, jedenfalls die Ziehung eines Rechtsanwaltes zu empfehlen (BGH, NJW-RR 2004, 1558; aber keine generelle Pflicht zur Beratung im sozialversicherungsrechtlichen Fragen, OLG Düsseldorf, DStR 2008, 322; OLG Celle, DStRE 2001, 838).
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