Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 03.11.2006 - StO 1/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,22254
OLG Nürnberg, 03.11.2006 - StO 1/06 (https://dejure.org/2006,22254)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03.11.2006 - StO 1/06 (https://dejure.org/2006,22254)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03. November 2006 - StO 1/06 (https://dejure.org/2006,22254)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,22254) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    StGB § 203; ; StBerG § 57 Abs. 4; ; StBerG § 57 Abs. 4 Nr. 1; ; StBerG § 89 Abs. 1; ; BDSG § 28

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 57 Abs. 4 Nr. 1
    Vereinbarkeit einer Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer mit dem Beruf des Steuerberaters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Vereinbarkeit einer Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer mit dem Beruf des Steuerberaters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DStRE 2007, 1599
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Rechtsanwaltsberuf

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.11.2006 - StO 1/06
    Diese Auslegung folgt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1993, 317, 321).

    In seiner Entscheidung vom 04.11.1992 (NJW 1993, 317, 321)) zur Vereinbarkeit des Anwaltsberufs mit anderen beruflichen Tätigkeiten hat das Bundesverfassungsgericht die überaus nahe liegende Interessenkollision bei gewerblicher Tätigkeit eines Steuerberaters hervorgehoben und die aufgezeigte andersartige Interessenlage des Rechtsanwalts davon abgesetzt; nur diese gebiete danach von Verfassungswegen im Hinblick auf die Freiheit der Berufswahl eine differenzierte Regelung, die dem Einzelfall gerecht werden könne.

  • BGH, 04.03.1996 - StbSt (R) 4/95

    Verbot der Tätigkeit eines Berufsangehörigen der steuerberatenden Berufe im …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.11.2006 - StO 1/06
    Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung des Steuerberatungsgesetzes ist es, bereits der Gefahr einer möglichen Interessenkollision zwischen den verschiedenen Tätigkeitsfeldern des Berufsangehörigen zu begegnen (BGH NJW 1996, 1833-1866).

    In einer weiteren Entscheidung vom 04.03.1996 (NJW 1996, 1833-1836) zum Verbot einer Tätigkeit eines Steuerberaters im Vorstand einer unternehmensberatenden Aktiengesellschaft hat der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen des Bundesgerichtshofs unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes seine Rechtsprechung zum Verbot der gewerblichen Tätigkeit eines Steuerberaters bestätigt und ausgeführt, dass die Grundsätze zur Vermeidung einer Kommerzialisierung für die steuerberatenden Berufe im Interesse einer wirksamen Steuerrechtspflege auch weiterhin gelten würden und die unterschiedliche Behandlung von Rechtsanwälten und Steuerberatern hinsichtlich einer gewerblichen Tätigkeit gerechtfertigt seien.

  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Berufsbilder

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.11.2006 - StO 1/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in der Entscheidung vom 15.02.1967 (NJW 1967, 1317; betreffend einen Steuerbevollmächtigten) ausgeführt, dass der Gesetzgeber befugt ist, Berufe, die sich zunächst den Bedürfnissen des Lebens frei entwickelt haben, rechtlich zu ordnen und Berufsbilder rechtlich zu "fixieren" und durch die Festlegung eines Berufsbildes zwangsläufig das Recht der Berufswahl zu verengen und teilweise auszuschließen.
  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 28/80

    Gewerbsmäßige Maklertätigkeit eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.11.2006 - StO 1/06
    Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 23.10.1980 (NJW 1981, 399) zur gewerbsmäßigen Tätigkeit eines Steuerberaters als Makler ausgeführt, das Verbot, neben dem Beruf des Steuerberaters gleichzeitig eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben, diene dem Hauptziel des Steuerberatungsgesetzes, nämlich dem Bestreben, den Beruf der Steuerberater zu heben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Nürnberg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht