Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 05.05.2010 - 12 K 18/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Höhe der Abzugsfähigkeit der Kosten eines Laptops - Abzugsfähigkeit von Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung - Anrechnung des Kindergelds auch bei nicht durch österreichische Familienbeihilfe geminderten Barunterhalt
- IWW
- Betriebs-Berater
Privater Nutzungsanteil eines Laptops
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Privater Nutzungsanteil eines Laptops bei einem Berufspiloten; Beerdigungskosten für Bruder als außergewöhnliche Belastungen; Anrechnung des Kindergelds bei barunterhaltspflichtigem Elternteil
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuermindernde Berücksichtigung von aufgewendeten Kosten für einen Laptop; Steuermindernde Berücksichtigung der für die Beerdigung des Bruders eines Steuerpflichtigen entstandenen Kosten als außergewöhnliche Belastung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Privater Nutzungsanteil eines Laptops bei einem Berufspiloten - Beerdigungskosten für Bruder als außergewöhnliche Belastungen - Anrechnung des Kindergelds bei barunterhaltspflichtigem Elternteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Privater Nutzungsanteil eines Laptops
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Schätzung des privaten Nutzungsanteils eines Laptops
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Ist ein privat angeschaffter Computer absetzbar?
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitsmittel
- Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 05.05.2010 - 12 K 18/07
- BFH, 18.10.2010 - VI B 91/10
Papierfundstellen
- BB 2011, 406
- DStRE 2011, 1443
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BFH, 04.04.1989 - X R 14/85
Grabpflegekosten nicht als dauernde Last nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.05.2010 - 12 K 18/07
Sie belasten demnach regelmäßig das übernommene Vermögen, nicht jedoch den Erben als einkommensteuerpflichtige Person, so dass bei Werthaltigkeit des Nachlasses ein Abzug der Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen ausscheidet (BFH-Urteil vom 4. April 1989 X R 14/85, BStBl II 1989, 779).Beerdigungskosten, die zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören (§ 1968 BGB), können nach der Rechtsprechung des BFH, der sich das Gericht anschließt, beim Erben allenfalls dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn sie den Nachlass übersteigen (BFH-Urteile vom 4.4.1989 X R 14/85, BStBl II 1989, 779; vom 22.2.1996 III R 7/94, BStBl II 1996, 413).
- BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01
Gemischt genutzter privater PC
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.05.2010 - 12 K 18/07
Will der Steuerpflichtige oder das FA von diesem Aufteilungsmaßstab abweichen, so bedarf es zusätzlicher Anhaltspunkte und Umstände, die von dem betreffenden Beteiligten jeweils näher darzulegen sowie nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen sind (Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Februar 2004 VI R 135/01, BStBl II 2004, 958). - BFH, 22.02.1996 - III R 7/94
Leistungen aus einer Lebensversicherung (hier: Kapitallebensversicherung), die …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.05.2010 - 12 K 18/07
Beerdigungskosten, die zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören (§ 1968 BGB), können nach der Rechtsprechung des BFH, der sich das Gericht anschließt, beim Erben allenfalls dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn sie den Nachlass übersteigen (BFH-Urteile vom 4.4.1989 X R 14/85, BStBl II 1989, 779; vom 22.2.1996 III R 7/94, BStBl II 1996, 413).
- BFH, 13.08.2002 - VIII R 53/01
Auch österreichisches Kindergeld ist in die Günstigerprüfung nach § 31 EStG …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.05.2010 - 12 K 18/07
Bei diesen Leistungen handelt es sich aber um eine dem deutschen Kindergeld "vergleichbare Leistung" im Sinne des § 31 Satz 5 EStG a. F., welche nach § 36 Abs. 2 EStG a. F. ebenso zu verrechnen ist (vgl. auch BFH-Urteile vom 13. August 2002 VIII R 110/01, BFH/NV 2003, 31 VIII R 53/01, BStBl II 2002, 867;… 25. März 2003 VIII R 95/02, BFH/NV 2003, 1306). - BFH, 17.09.1987 - III R 242/83
Bewirtung von Trauergästen nicht zwangsläufig i. S. von § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.05.2010 - 12 K 18/07
Für solche Kosten besteht auch bei unterhaltspflichtigen Steuerpflichtigen auch keine sittliche Verpflichtung (vgl. BFH-Urteil vom 17. September 1987 III R 242/83, BStBl II 1988, 130). - BFH, 25.03.2003 - VIII R 95/02
Kindergeld, Zahlung in Österreich, sog. Günstigerrechnung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.05.2010 - 12 K 18/07
Bei diesen Leistungen handelt es sich aber um eine dem deutschen Kindergeld "vergleichbare Leistung" im Sinne des § 31 Satz 5 EStG a. F., welche nach § 36 Abs. 2 EStG a. F. ebenso zu verrechnen ist (…vgl. auch BFH-Urteile vom 13. August 2002 VIII R 110/01, BFH/NV 2003, 31 VIII R 53/01, BStBl II 2002, 867; 25. März 2003 VIII R 95/02, BFH/NV 2003, 1306). - BFH, 13.08.2002 - VIII R 110/01
Sog. Günstigerrechnung; Berücksichtigung von in Dänemark gezahltem Kindergeld
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.05.2010 - 12 K 18/07
Bei diesen Leistungen handelt es sich aber um eine dem deutschen Kindergeld "vergleichbare Leistung" im Sinne des § 31 Satz 5 EStG a. F., welche nach § 36 Abs. 2 EStG a. F. ebenso zu verrechnen ist (vgl. auch BFH-Urteile vom 13. August 2002 VIII R 110/01, BFH/NV 2003, 31 VIII R 53/01, BStBl II 2002, 867;… 25. März 2003 VIII R 95/02, BFH/NV 2003, 1306). - FG München, 11.12.1990 - 13 K 833/89
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.05.2010 - 12 K 18/07
Bei einer Mehrheit von Erben ist jeder Erbe nur in Höhe seiner jeweiligen Erbquote zur Übernahme von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bestattung des Erblassers rechtlich und sittlich verpflichtet (FG München - Urteil vom 11. Dezember 1990 13 K 833/89, "Juris").
- SG Aachen, 09.08.2016 - S 14 AS 175/16
Nichtabsetzbarkeit der Verluste aus einer selbständigen Tätigkeit als …
Soweit nach Vorstehendem einerseits davon auszugehen ist, dass sowohl die der einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre als auch die der privaten Sphäre zuzuordnenden Anteile der Nutzung des Monatstickets nicht so untergeordnet ist, dass nach wertender Betrachtung die Zuordnung zu einem Bereich zu erfolgen hat, andererseits weitere belastbare Fakten für eine Schätzung des jeweiligen Anteiles fehlen, ist es aus Sicht der Kammer nicht zu beanstanden, im Zweifel die Absetzung auf 50 % zu beschränken (vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 05. Mai 2010 - 12 K 18/07, Rn. 36 f., juris). - FG Hamburg, 13.12.2016 - 6 K 94/16
Kein Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen aus einer Arbeitsecke - Aufwendungen …
Für solche Kosten besteht auch bei unterhaltspflichtigen Steuerpflichtigen keine sittliche Verpflichtung (siehe z. B. Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 05. Mai 2010 12 K 18/07, DStRE 2011, 1443, unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 17. September 1987 III R 242/83, BStBl II 1988, 130).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| FG Nürnberg, 15.12.2010 - 3 K 352/2008 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Anerkennung der Aufwendungen für eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung
- Wolters Kluwer
Anerkennung der Aufwendungen für eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung; Feststellung des Lebensmittelpunktes eines Arbeitnehmers
- datenbank.nwb.de
Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DStRE 2011, 1443
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BFH, 21.04.2010 - VI R 26/09
Unterhalten eines eigenen Hausstands bei doppelter Haushaltsführung
Auszug aus FG Nürnberg, 15.12.2010 - 3 K 352/08
Rn. 18 Dies gilt grundsätzlich auch für einen alleinstehenden Arbeitnehmer, auch er kann einen doppelten Haushalt führen (vgl. BFH-Urteil vom 21.04.2010 VI R 26/09, BFHE 230, 5, DStR 2010, 1667;… Schmidt/Drenseck, EStG, § 9 Rz. 144).Dann liegt keine eigene Haushaltsführung vor (vgl. BFH-Urteil vom 21.04.2010 VI R 26/09, BFHE 230, 5, DStR 2010, 1667;… BFH-Beschluss vom 02.12.2009 VI B 124/08, BFH/NV 2010, 638).
Dabei ist das Merkmal der Entgeltlichkeit ein Indiz, das im Zusammenhang mit einer Gesamtwürdigung aller Umstände zu einer zutreffenden Beurteilung führen kann, nicht jedoch eine unerlässliche Voraussetzung (conditio sine qua non) (vgl. BFH-Urteil vom 21.04.2010 VI R 26/09, BFHE 230, 5, DStR 2010, 1667).
Denn ungeachtet der Frage, ob die Wohnung entgeltlich oder unentgeltlich überlassen wird, ist der Umstand, ob der Arbeitnehmer für die Kosten des Haushalts im Übrigen aufkommt, ein besonders gewichtiges Indiz für das Unterhalten eines eigenen Haushalts i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 21.04.2010 VI R 26/09, DStR 2010, 1667).
Von Bedeutung sind auch die Dauer des Aufenthaltes am Beschäftigungsort, die Entfernung beider Wohnungen, die Zahl der Heimfahrten sowie insbesondere auch der Umstand, zu welchem Wohnort die engeren persönlichen Beziehungen stehen und wo sich Bezugspersonen des Arbeitnehmers überwiegend aufhalten (vgl. BFH-Urteile vom 21.04.2010 VI R 26/09, BFHE 230, 5, DStR 2010, 1667; vom 09.08.2007 VI R 10/06, BStBl. II 2007, 820 m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 02.12.2009 VI B 124/08, BFH/NV 2010, 638; Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 06.11.2007 8 K 44/07, EFG 2008, 442;… Blümich/Thürmer, EStG, § 9 Rz. 349;… von Beckerath in Kirchhof, EStG, 9. Auflage, § 9 Rz. 74).
- BFH, 02.12.2009 - VI B 124/08
Lebensmittelpunkt bei doppelter Haushaltsführung
Auszug aus FG Nürnberg, 15.12.2010 - 3 K 352/08
Dann liegt keine eigene Haushaltsführung vor (vgl. BFH-Urteil vom 21.04.2010 VI R 26/09, BFHE 230, 5, DStR 2010, 1667; BFH-Beschluss vom 02.12.2009 VI B 124/08, BFH/NV 2010, 638).Von Bedeutung sind auch die Dauer des Aufenthaltes am Beschäftigungsort, die Entfernung beider Wohnungen, die Zahl der Heimfahrten sowie insbesondere auch der Umstand, zu welchem Wohnort die engeren persönlichen Beziehungen stehen und wo sich Bezugspersonen des Arbeitnehmers überwiegend aufhalten (vgl. BFH-Urteile vom 21.04.2010 VI R 26/09, BFHE 230, 5, DStR 2010, 1667; vom 09.08.2007 VI R 10/06, BStBl. II 2007, 820 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 02.12.2009 VI B 124/08, BFH/NV 2010, 638; Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 06.11.2007 8 K 44/07, EFG 2008, 442;… Blümich/Thürmer, EStG, § 9 Rz. 349;… von Beckerath in Kirchhof, EStG, 9. Auflage, § 9 Rz. 74).
- BFH, 17.01.1986 - VI R 16/83
Maßgebliche finanzielle Beteiligung am Familienhaushalt im Ausland bei doppelter …
Auszug aus FG Nürnberg, 15.12.2010 - 3 K 352/08
Einen Haushalt unterhält der Steuerpflichtige nur dann, wenn er sich finanziell und persönlich maßgeblich an dem Haushalt beteiligt (vgl. BFH-Urteil vom 17.01.1986 VI R 16/83, BStBl II 1986, 306;… von Beckerath in Kirchhof, EStG, 9. Auflage, § 9 Rz. 76;… Schmidt/Drenseck, EStG, § 9 Rz. 141).
- BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06
Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung
Auszug aus FG Nürnberg, 15.12.2010 - 3 K 352/08
Von Bedeutung sind auch die Dauer des Aufenthaltes am Beschäftigungsort, die Entfernung beider Wohnungen, die Zahl der Heimfahrten sowie insbesondere auch der Umstand, zu welchem Wohnort die engeren persönlichen Beziehungen stehen und wo sich Bezugspersonen des Arbeitnehmers überwiegend aufhalten (vgl. BFH-Urteile vom 21.04.2010 VI R 26/09, BFHE 230, 5, DStR 2010, 1667; vom 09.08.2007 VI R 10/06, BStBl. II 2007, 820 m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 02.12.2009 VI B 124/08, BFH/NV 2010, 638; Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 06.11.2007 8 K 44/07, EFG 2008, 442;… Blümich/Thürmer, EStG, § 9 Rz. 349;… von Beckerath in Kirchhof, EStG, 9. Auflage, § 9 Rz. 74). - BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07
Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog. …
Auszug aus FG Nürnberg, 15.12.2010 - 3 K 352/08
Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung liegt auch dann vor, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können (sog. Wegverlegungsfälle; vgl. BFH-Urteile vom 05.03.2009 VI R 58/06, BStBl II 2009 1012; vom 05.03.2009 VI R 23/07, BStBl II 2009, 1016, vom 06.05.2010 VI R 34/09, BFH/NV 2010, 2046;… Schmidt/Drenseck, EStG, § 9 Rz. 149; BMF-Schreiben vom 10.12.2009 IV C 5-S 2352/0, BStBl I 2009, 1599). - BFH, 05.03.2009 - VI R 58/06
Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog. …
Auszug aus FG Nürnberg, 15.12.2010 - 3 K 352/08
Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung liegt auch dann vor, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können (sog. Wegverlegungsfälle; vgl. BFH-Urteile vom 05.03.2009 VI R 58/06, BStBl II 2009 1012;… vom 05.03.2009 VI R 23/07, BStBl II 2009, 1016, vom 06.05.2010 VI R 34/09, BFH/NV 2010, 2046;… Schmidt/Drenseck, EStG, § 9 Rz. 149; BMF-Schreiben vom 10.12.2009 IV C 5-S 2352/0, BStBl I 2009, 1599). - BFH, 06.05.2010 - VI R 34/09
Doppelte Haushaltsführung im Wegverlegungsfall
Auszug aus FG Nürnberg, 15.12.2010 - 3 K 352/08
Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung liegt auch dann vor, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können (sog. Wegverlegungsfälle; vgl. BFH-Urteile vom 05.03.2009 VI R 58/06, BStBl II 2009 1012; vom 05.03.2009 VI R 23/07, BStBl II 2009, 1016, vom 06.05.2010 VI R 34/09, BFH/NV 2010, 2046;… Schmidt/Drenseck, EStG, § 9 Rz. 149; BMF-Schreiben vom 10.12.2009 IV C 5-S 2352/0, BStBl I 2009, 1599). - FG Hamburg, 06.11.2007 - 8 K 44/07
Einkommensteuer: Doppelte Haushaltsführung
Auszug aus FG Nürnberg, 15.12.2010 - 3 K 352/08
Von Bedeutung sind auch die Dauer des Aufenthaltes am Beschäftigungsort, die Entfernung beider Wohnungen, die Zahl der Heimfahrten sowie insbesondere auch der Umstand, zu welchem Wohnort die engeren persönlichen Beziehungen stehen und wo sich Bezugspersonen des Arbeitnehmers überwiegend aufhalten (vgl. BFH-Urteile vom 21.04.2010 VI R 26/09, BFHE 230, 5, DStR 2010, 1667; vom 09.08.2007 VI R 10/06, BStBl. II 2007, 820 m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 02.12.2009 VI B 124/08, BFH/NV 2010, 638; Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 06.11.2007 8 K 44/07, EFG 2008, 442;… Blümich/Thürmer, EStG, § 9 Rz. 349;… von Beckerath in Kirchhof, EStG, 9. Auflage, § 9 Rz. 74).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".