Rechtsprechung
| FG Nürnberg, 30.03.2010 - 2 K 1093/2008 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Keine steuerbefreite Wohnraumvermietung bei kurzfristiger Überlassung von möblierten Wohnungen an Prostituierte zur Ausübung deren Gewerbe - Auslegung des Begriffs Vermietung von Grundstücken nach dem UStG und der 6. EG-Richtlinie
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a
Vermietung von Wohnungen an Prostituierte zur Ausübung ihres Gewerbes nicht von der Umsatzsteuer befreit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umsatzsteuerfreiheit der Vermietung von Wohnungen in verschiedenen Häusern an Prostituierte zur Ausübung deren Gewerbes; Überlassung von Wohnungen und Duldung der Ausübung von Prostitution in diesen Räumen als eine einheitliche sonstige Leistung; Steuerbefreiung für ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Vermietung von Wohnungen an Prostituierte zur Ausübung ihres Gewerbes nicht von der Umsatzsteuer befreit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 30.03.2010 - 2 K 1093/2008
- BFH, 19.02.2014 - XI R 1/12
- BFH - XI R 10/10 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- DStRE 2011, 692 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- FG Düsseldorf, 09.10.1996 - 5 K 7121/92
Steuerfreiheit der Raumüberlassung an Prostituierte; Definition des Begriffs …
Auszug aus FG Nürnberg, 30.03.2010 - 2 K 1093/08
Wegen der Beurteilung ihrer Umsätze als steuerbefreit berief sie sich auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf (Urteil vom 09.10.1996, Az. 5 K 7121/92 U, EFG 1997, 506).Die vorliegenden tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse entsprächen dem Sachverhalt der Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf in seinem Urteil vom 09.10.1996 (Az. 5 K 7121/92 U, EFG 1997, 506).
Rn. 29 c) Der Senat folgt nicht dem Einwand der Klägerin, nach der von ihr gestalteten Vertragssituation könne sie sich auf die Entscheidung des FG Düsseldorf berufen (Urteil vom 09.10.1996, Az. 5 K 7121/92 U, EFG 1997, 506), nach der die Steuerbefreiung auf die von ihr ausgeführten Umsätze zu gewähren sei.
Rn. 48 Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zuzulassen, weil der Senat mit seiner Entscheidung von dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 09.10.1996 (Az. 5 K 7121/92 U, EFG 1997, 506) abweicht.
- BFH, 24.01.2008 - V R 12/05
Überlassung von Standplätzen auf Wochenmärkten als umsatzsteuerfreie …
Auszug aus FG Nürnberg, 30.03.2010 - 2 K 1093/08
Rn. 21 b) Grundsätzlich ist jede Leistung als eigene, selbständige Leistung zu betrachten, jedoch dürfen einheitliche wirtschaftliche Vorgänge nach umsatzsteuerrechtlichen Gesichtspunkten nicht künstlich aufgespaltet werden (vgl. BFH-Urteil vom 24.01.2008 V R 12/05, BStBl. II 2009, 60 m.w.N.d. Rspr.).Rn. 33 a) § 4 Nr. 12 UStG setzt Art. 13 Teil B Buchst. b der 6. EG-RL in nationales Recht um und ist entsprechend der Richtlinienvorgabe auszulegen (vgl. BFH-Urteil vom 24.01.2008 V R 12/05, a.a.O.;… Klenk in Sölch/Ringleb, a.a.O., § 4 Nr. 12 Rz. 3).
- BFH, 13.09.2002 - V B 51/02
USt; Prostitution - Nutzungsüberlassung eines Ladenlokals
Auszug aus FG Nürnberg, 30.03.2010 - 2 K 1093/08
Eine einheitliche steuerpflichtige Leistung kann in Fällen der Überlassung von Wohnräumen an Prostituierte dann angenommen werden, wenn nicht die Grundstücksnutzung, sondern die Möglichkeit, eine bestimmte Betätigung auf dem Grundstück auszuüben, aus der Sicht des Leistungsempfängers im Vordergrund steht (vgl. BFH-Beschluss vom 13.09.2002 V B 51/02, BFH/NV 2003, 212).Somit kann sich die Klägerin insbesondere unter Berücksichtigung der nach der Entscheidung des FG Düsseldorf ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Beschlüsse vom 26.04.2002 V B 168/01, 1345 und vom 13.09.2002 V B 51/02, jeweils a.a.O.) nicht auf die Steuerbefreiungsvorschrift in § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG berufen.
- BFH, 26.04.2002 - V B 168/01
Überlassung von Räumen an Prostituierte als steuerpflichtiger Umsatz
Auszug aus FG Nürnberg, 30.03.2010 - 2 K 1093/08
Dabei ist zu beachten, dass die Dauer der Grundstücksnutzung ein Hauptelement des steuerfreien Umsatzes ist (vgl. BFH-Beschluss vom 26.04.2002 V B 168/01, BFH/NV 2002, 1345 m.N.d. Rspr.).Somit kann sich die Klägerin insbesondere unter Berücksichtigung der nach der Entscheidung des FG Düsseldorf ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Beschlüsse vom 26.04.2002 V B 168/01, 1345 …und vom 13.09.2002 V B 51/02, jeweils a.a.O.) nicht auf die Steuerbefreiungsvorschrift in § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG berufen.
- BFH, 10.08.1961 - V 31/61 U
Annahme einer Grundstücksvermietung bei Vermietung von Zimmern an Prostituierte
Auszug aus FG Nürnberg, 30.03.2010 - 2 K 1093/08
Nur für die Fälle der Vermietung von Wohnungen an Prostituierte zu deren festem Wohnsitz sah der BFH keinen Anlass, diese Mietverträge als besondere Leistungen eigener Art anzusehen, auch wenn die Mieterinnen dort der Prostitution nachgingen (vgl. BFH-Urteil vom 10.08.1961 V 31/61 U, BStBl. III 1961, 526).Auch hat es bei seiner Entscheidung nicht ausreichend berücksichtigt, dass der BFH nur für die Fälle der Vermietung von Wohnungen an Prostituierte zu deren festem Wohnsitz keinen Anlass sah, diese Mietverträge als besondere Leistungen eigener Art anzusehen, auch wenn die Mieterinnen dort der Prostitution nachgingen (vgl. BFH-Urteil vom 10.08.1961 V 31/61 U, BStBl. III 1961, 526).
- EuGH, 12.02.1998 - C-346/95
STEUERRECHT
Auszug aus FG Nürnberg, 30.03.2010 - 2 K 1093/08
So stellt etwa die Dauer der Beherbergung ein geeignetes Kriterium für die Unterscheidung zwischen der Gewährung von Unterkunft im Hotelgewerbe als steuerpflichtigem Umsatz und der Vermietung von Wohnräumen als befreitem Umsatz dar, weil sich eine Hotelbeherbergung gerade hinsichtlich der Verweildauer von der Wohnraumvermietung unterscheidet (vgl. EuGH-Urteil vom 12.02.1998 C-346/95 "Blasi", UR 1998, 189 Rz. 23). - EuGH, 18.01.2001 - C-150/99
Stockholm Lindöpark - "Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames …
Auszug aus FG Nürnberg, 30.03.2010 - 2 K 1093/08
Bei der Begriffsbestimmung "Vermietung und Verpachtung von Grundstücken" ist insbesondere die Dauer der Grundstücksnutzung zu berücksichtigen, die ein Hauptelement eines Mietvertrages bildet (vgl. EuGH-Urteil vom 18.01.2001 C-150/99 "Stockholm Lindöpark", UR 2001, 153 Rz. 27). - EuGH, 04.10.2001 - C-326/99
ECLI:EU:C:2001:506 - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befugnis eines …
Auszug aus FG Nürnberg, 30.03.2010 - 2 K 1093/08
Außerhalb der besonderen Fälle, die Art. 13 Teil B Buchstabe b der 6. EG-RL ausdrücklich nennt, ist der Begriff "Vermietung von Grundstücken" jedoch eng auszulegen, da er eine Ausnahme von dem allgemeinen Grundsatz darstellt, dass jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Umsatzsteuer unterliegt (…vgl. EuGH-Urteile vom 12.09.2000 C-358/97 "Kommission/Irland", Slg 2000, I-6301 Rz. 51 ff und vom 04.10.2001 C-326/99 "Goed Wonen", UR 2001, 484 Rz. 46). - EuGH, 12.09.2000 - C-358/97
Kommission / Irland - "Vertragsverletzung - Artikel 4 Absatz 5 der Sechsten …
Auszug aus FG Nürnberg, 30.03.2010 - 2 K 1093/08
Außerhalb der besonderen Fälle, die Art. 13 Teil B Buchstabe b der 6. EG-RL ausdrücklich nennt, ist der Begriff "Vermietung von Grundstücken" jedoch eng auszulegen, da er eine Ausnahme von dem allgemeinen Grundsatz darstellt, dass jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Umsatzsteuer unterliegt (vgl. EuGH-Urteile vom 12.09.2000 C-358/97 "Kommission/Irland", Slg 2000, I-6301 Rz. 51 ff …und vom 04.10.2001 C-326/99 "Goed Wonen", UR 2001, 484 Rz. 46). - BFH, 10.08.1961 - V 95/60 U
Entgeltliche Überlassung von Räumen zu Zwecken der Prostitution bei …
Auszug aus FG Nürnberg, 30.03.2010 - 2 K 1093/08
So hat der BFH bereits zu § 4 Nr. 10 UStG 1951 entschieden, dass die Überlassung von Zimmern mit bordellartiger Organisation (BFH-Urteil vom 10.08.1961 V 111/60, HFR 1962, 145) oder im Zusammenhang mit sonstigen Maßnahmen zur Förderung der Prostitution (BFH-Urteil vom 10.08.1961 V 95/60 U, BStBl. III 1961, 525) als eine einheitliche Leistung besonderer Art zu beurteilen ist und nicht nur als Mietvertrag. - BFH, 10.08.1961 - V 111/60
- FG München, 08.06.2016 - 3 K 3397/14
Maßgeblichkeit der Dauer der Grundstücksnutzung im Rahmen einer …
Insoweit kann nicht streng auf die zivilrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen nationalen Vorschriften der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zurückgegriffen werden, also auch nicht auf die nationalen deutschen Regelungen in §§ 535 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (…BFH-Urteil vom 7. Juli 2011 V R 41/09, BStBl II 2014, 73, Rz. 19; FG-Nürnberg-Urteil vom 30. März 2010 2 K 1093/2008, DStRE 2011, 692, Rz. 26 und Schüler-Täsch, in Sölch/Ringleb, Kommentar zum UStG, § 4 Nr. 12 Rz. 14).Eine steuerbefreite Vermietungsleistung kann grundsätzlich nur dann angenommen werden, wenn eine längerfristige Vertragsbindung gewollt ist (so auch das FG-Nürnberg im Urteil vom 30. März 2010, 2 K 1093/2008, DStRE 2011, 692, Rz. 30).
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Rechtsprechung
| FG Nürnberg, 11.05.2010 - 2 K 748/2007 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Umsatzschlüssel als maßgebender Aufteilungsmaßstab für die Vorsteuer aufgrund seiner Beantragung in der Umsatzsteuererklärung
- rechtsportal.de
Führt der erstmals gewählte Vorsteueraufteilungsmaßstab (Umsatzschlüssel) zu sachgerechten Ergebnissen, so ist sowohl der Steuerpflichtige als auch das Finanzamt hieran gebunden. Dies gilt auch, wenn das Finanzamt nach einer Prüfung den Aufteilungsmaßstab geändert hat, ...
- Wolters Kluwer
Abzug von Vorsteuerbeträgen bei Ausnutzen der Option gem. § 9 Umsatzsteuergesetz (UStG); Bestimmen des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs nach Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 1 Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie (77/388/EWG); Aufteilung der Vorsteuerbeträge durch den Unternehmer ...
- datenbank.nwb.de
Führt der erstmals gewählte Vorsteueraufteilungsmaßstab (Umsatzschlüssel) zu sachgerechten Ergebnissen, so ist sowohl der Steuerpflichtige als auch das Finanzamt hieran gebunden. Dies gilt auch, wenn das Finanzamt nach einer Prüfung den Aufteilungsmaßstab geändert hat, ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DStRE 2011, 692
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BFH, 17.08.2001 - V R 1/01
Vorsteueraufteilung bei Wohn- und Geschäftshaus
Auszug aus FG Nürnberg, 11.05.2010 - 2 K 748/07
Rn. 13 In dem Einspruchsschreiben vom 16.11.2006 machte die Klägerin geltend, dass entsprechend der BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 17.08.2001 V R 1/01, BStBl. II 2002, 833) die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze stets als sachgerechte Schätzung anzunehmen sei.Rn. 37 Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist als sachgerechte Schätzung im Sinne des § 15 Abs. 4 UStG auch eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge durch den Unternehmer nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze grundsätzlich anzuerkennen (vgl. BFH-Urteil vom 17.08.2001 V R 1/01, BStBl. II 2002, 833;… BFH-Beschluss vom 12.05.2005 V B 197/03, BFH/NV 2005, 1880; BFH-Urteile vom 02.03.2006 V R 49/05, BStBl. II 2006, 729 …und vom 13.08.2008 XI R 53/07, BFH/NV 2009, 228 mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
Dies gilt auch dann, wenn noch andere sachgerechte Ermittlungsmethoden in Betracht kommen, wie z.B. ein Flächenschlüssel oder die im Streitfall vom Finanzamt herangezogene Aufteilung nach dem umbauten Raum (…vgl. BFH-Urteile vom 05.02.1998 V R 101/96, a.a.O.; vom 17.08.2001 V R 1/01, a.a.O.;… vom 02.03.2006 V R 49/05, a.a.O.;… vom 10.12.2009 V R 13/08, BFH/NV 2010, 960 mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
Hat daher der Steuerpflichtige in der Steueranmeldung einen im Sinne von § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG sachgerechten Maßstab für die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen für Herstellungskosten gewählt, ist dieser grundsätzlich für die nachfolgenden Besteuerungszeiträume bindend und für einen möglichen Berichtigungszeitraum nach § 15a UStG beachtlich (…BFH-Urteile vom 05.02.1998 V R 101/96, a.a.O.; vom 17.08.2001 V R 1/01, a.a.O.;… vom 02.03.2006 V R 49/05, a.a.O.;… vom 10.12.2009 V R 13/08, a.a.O.;… EuGH-Urteil vom 08.06.2000 C-396/98 "Schloßstraße", a.a.O.).
Von der Rechtsprechung des BFH wurde ein Umsatzschlüssel als sachgerechte Aufteilungsmethode anerkannt (…vgl. BFH-Urteile vom 05.02.1998 V R 101/96, a.a.O. und vom 17.08.2001 V R 1/01, a.a.O.); er entspricht auch dem Pro-rata-Satz in Art. 17 Abs. 5, Art. 19 Abs. 1 der 6. EG-RL.
- BFH, 02.03.2006 - V R 49/05
Im Jahr der Umsatzsteuerfestsetzung nach § 15 Abs. 4 UStG angewandter …
Auszug aus FG Nürnberg, 11.05.2010 - 2 K 748/07
Rn. 37 Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist als sachgerechte Schätzung im Sinne des § 15 Abs. 4 UStG auch eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge durch den Unternehmer nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze grundsätzlich anzuerkennen (vgl. BFH-Urteil vom 17.08.2001 V R 1/01, BStBl. II 2002, 833;… BFH-Beschluss vom 12.05.2005 V B 197/03, BFH/NV 2005, 1880; BFH-Urteile vom 02.03.2006 V R 49/05, BStBl. II 2006, 729 …und vom 13.08.2008 XI R 53/07, BFH/NV 2009, 228 mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).Dies gilt auch dann, wenn noch andere sachgerechte Ermittlungsmethoden in Betracht kommen, wie z.B. ein Flächenschlüssel oder die im Streitfall vom Finanzamt herangezogene Aufteilung nach dem umbauten Raum (…vgl. BFH-Urteile vom 05.02.1998 V R 101/96, a.a.O.;… vom 17.08.2001 V R 1/01, a.a.O.; vom 02.03.2006 V R 49/05, a.a.O.;… vom 10.12.2009 V R 13/08, BFH/NV 2010, 960 mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
Dies gilt zugunsten wie zu Lasten des Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 02.03.2006 V R 49/05, a.a.O., mit Hinweis auf EuGH-Urteil vom 08.06.2000 C-396/98 "Schloßstraße", BStBl. II 2003, 446).
Hat daher der Steuerpflichtige in der Steueranmeldung einen im Sinne von § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG sachgerechten Maßstab für die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen für Herstellungskosten gewählt, ist dieser grundsätzlich für die nachfolgenden Besteuerungszeiträume bindend und für einen möglichen Berichtigungszeitraum nach § 15a UStG beachtlich (…BFH-Urteile vom 05.02.1998 V R 101/96, a.a.O.;… vom 17.08.2001 V R 1/01, a.a.O.; vom 02.03.2006 V R 49/05, a.a.O.;… vom 10.12.2009 V R 13/08, a.a.O.;… EuGH-Urteil vom 08.06.2000 C-396/98 "Schloßstraße", a.a.O.).
Es hatte der BFH auch erst mit Urteil vom 02.03.2006 (V R 49/05, a.a.O.) entschieden, dass ein erstmals gewählter sachgerechter Aufteilungsmaßstab bindend bleibt, selbst wenn die Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht.
- BFH, 05.02.1998 - V R 101/96
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutztem Grundstück
Auszug aus FG Nürnberg, 11.05.2010 - 2 K 748/07
Rn. 36 2. In diesem Rahmen ist jedes Aufteilungsverfahren des Unternehmers als sachgerechte Schätzung der nicht abziehbaren Vorsteuer-Teilbeträge anzuerkennen, das objektiv nachprüfbar ist und nach einer einheitlichen Methode die beiden Nutzungsteile eines gemischt verwendeten Gegenstands bzw. einer sonstigen Leistung den damit ausgeführten steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen zurechnet (vgl. BFH-Urteil vom 05.02.1998 V R 101/96, BStBl. II 1998, 492).Dies gilt auch dann, wenn noch andere sachgerechte Ermittlungsmethoden in Betracht kommen, wie z.B. ein Flächenschlüssel oder die im Streitfall vom Finanzamt herangezogene Aufteilung nach dem umbauten Raum (vgl. BFH-Urteile vom 05.02.1998 V R 101/96, a.a.O.;… vom 17.08.2001 V R 1/01, a.a.O.;… vom 02.03.2006 V R 49/05, a.a.O.;… vom 10.12.2009 V R 13/08, BFH/NV 2010, 960 mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
Hat daher der Steuerpflichtige in der Steueranmeldung einen im Sinne von § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG sachgerechten Maßstab für die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen für Herstellungskosten gewählt, ist dieser grundsätzlich für die nachfolgenden Besteuerungszeiträume bindend und für einen möglichen Berichtigungszeitraum nach § 15a UStG beachtlich (BFH-Urteile vom 05.02.1998 V R 101/96, a.a.O.;… vom 17.08.2001 V R 1/01, a.a.O.;… vom 02.03.2006 V R 49/05, a.a.O.;… vom 10.12.2009 V R 13/08, a.a.O.;… EuGH-Urteil vom 08.06.2000 C-396/98 "Schloßstraße", a.a.O.).
Von der Rechtsprechung des BFH wurde ein Umsatzschlüssel als sachgerechte Aufteilungsmethode anerkannt (vgl. BFH-Urteile vom 05.02.1998 V R 101/96, a.a.O. …und vom 17.08.2001 V R 1/01, a.a.O.); er entspricht auch dem Pro-rata-Satz in Art. 17 Abs. 5, Art. 19 Abs. 1 der 6. EG-RL.
- EuGH, 08.06.2000 - C-396/98
Schloßstraße - "Mehrwertsteuer - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Artikel 17 …
Auszug aus FG Nürnberg, 11.05.2010 - 2 K 748/07
Dies gilt zugunsten wie zu Lasten des Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 02.03.2006 V R 49/05, a.a.O., mit Hinweis auf EuGH-Urteil vom 08.06.2000 C-396/98 "Schloßstraße", BStBl. II 2003, 446).Hat daher der Steuerpflichtige in der Steueranmeldung einen im Sinne von § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG sachgerechten Maßstab für die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen für Herstellungskosten gewählt, ist dieser grundsätzlich für die nachfolgenden Besteuerungszeiträume bindend und für einen möglichen Berichtigungszeitraum nach § 15a UStG beachtlich (…BFH-Urteile vom 05.02.1998 V R 101/96, a.a.O.;… vom 17.08.2001 V R 1/01, a.a.O.;… vom 02.03.2006 V R 49/05, a.a.O.;… vom 10.12.2009 V R 13/08, a.a.O.; EuGH-Urteil vom 08.06.2000 C-396/98 "Schloßstraße", a.a.O.).
- BFH, 10.12.2009 - V R 13/08
Zur Vorsteueraufteilung bei Baumaßnahmen - Bindung an Revisionsantrag - …
Auszug aus FG Nürnberg, 11.05.2010 - 2 K 748/07
Dies gilt auch dann, wenn noch andere sachgerechte Ermittlungsmethoden in Betracht kommen, wie z.B. ein Flächenschlüssel oder die im Streitfall vom Finanzamt herangezogene Aufteilung nach dem umbauten Raum (…vgl. BFH-Urteile vom 05.02.1998 V R 101/96, a.a.O.;… vom 17.08.2001 V R 1/01, a.a.O.;… vom 02.03.2006 V R 49/05, a.a.O.; vom 10.12.2009 V R 13/08, BFH/NV 2010, 960 mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).Hat daher der Steuerpflichtige in der Steueranmeldung einen im Sinne von § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG sachgerechten Maßstab für die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen für Herstellungskosten gewählt, ist dieser grundsätzlich für die nachfolgenden Besteuerungszeiträume bindend und für einen möglichen Berichtigungszeitraum nach § 15a UStG beachtlich (…BFH-Urteile vom 05.02.1998 V R 101/96, a.a.O.;… vom 17.08.2001 V R 1/01, a.a.O.;… vom 02.03.2006 V R 49/05, a.a.O.; vom 10.12.2009 V R 13/08, a.a.O.;… EuGH-Urteil vom 08.06.2000 C-396/98 "Schloßstraße", a.a.O.).
- BFH, 13.08.2008 - XI R 53/07
Vorsteuerabzug bei Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes - Zurechnung und …
Auszug aus FG Nürnberg, 11.05.2010 - 2 K 748/07
Rn. 37 Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist als sachgerechte Schätzung im Sinne des § 15 Abs. 4 UStG auch eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge durch den Unternehmer nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze grundsätzlich anzuerkennen (vgl. BFH-Urteil vom 17.08.2001 V R 1/01, BStBl. II 2002, 833;… BFH-Beschluss vom 12.05.2005 V B 197/03, BFH/NV 2005, 1880; BFH-Urteile vom 02.03.2006 V R 49/05, BStBl. II 2006, 729 und vom 13.08.2008 XI R 53/07, BFH/NV 2009, 228 mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung). - FG Schleswig-Holstein, 07.09.2006 - 4 K 223/04
Keine Berücksichtigung von echten Zuschüssen bei der Vorsteueraufteilung
Auszug aus FG Nürnberg, 11.05.2010 - 2 K 748/07
Es stand nicht in einem konkreten Leistungsaustausch im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (vgl. BFH-Urteil vom 26.10.2000 V R 12/00, BFH-NV 2001, 494) und war als sog. echter Zuschuss (vgl. A 150 Abs. 7 UStR 1996) für die Aufteilung der abzugsfähigen Vorsteuerbeträge nicht von Bedeutung (vgl. FG Schleswig-Holstein Urteil vom 07.09.2006 4 K 223/04, EFG 2006, 1867). - BFH, 26.10.2000 - V R 12/00
USt; Gebietskörperschaft als GmbH-Gesellschafter
Auszug aus FG Nürnberg, 11.05.2010 - 2 K 748/07
Es stand nicht in einem konkreten Leistungsaustausch im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (vgl. BFH-Urteil vom 26.10.2000 V R 12/00, BFH-NV 2001, 494) und war als sog. echter Zuschuss (vgl. A 150 Abs. 7 UStR 1996) für die Aufteilung der abzugsfähigen Vorsteuerbeträge nicht von Bedeutung (vgl. FG Schleswig-Holstein Urteil vom 07.09.2006 4 K 223/04, EFG 2006, 1867). - BFH, 12.05.2005 - V B 197/03
Sachgerechter Aufteilungsschlüssel nach § 15 Abs. 4 UStG - Vorsteuerabzug für …
Auszug aus FG Nürnberg, 11.05.2010 - 2 K 748/07
Rn. 37 Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist als sachgerechte Schätzung im Sinne des § 15 Abs. 4 UStG auch eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge durch den Unternehmer nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze grundsätzlich anzuerkennen (vgl. BFH-Urteil vom 17.08.2001 V R 1/01, BStBl. II 2002, 833; BFH-Beschluss vom 12.05.2005 V B 197/03, BFH/NV 2005, 1880; BFH-Urteile vom 02.03.2006 V R 49/05, BStBl. II 2006, 729 …und vom 13.08.2008 XI R 53/07, BFH/NV 2009, 228 mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
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