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Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2011 - 6 K 2154/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21961
FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2011 - 6 K 2154/09 (https://dejure.org/2011,21961)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.11.2011 - 6 K 2154/09 (https://dejure.org/2011,21961)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. November 2011 - 6 K 2154/09 (https://dejure.org/2011,21961)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsort beim Verkauf einer Domain

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Leistungsort beim Verkauf einer Domain

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Leistungsort beim Verkauf einer Internet-Domain

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung des Ortes der Leistung beim Verkauf einer Domain

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Sonstige Leistung
    Einzelfälle der sonstigen Leistung
    Verkauf einer Domain

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 880
  • DStRE 2012, 936
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.10.2006 - III R 6/05

    Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens ("Internet-Adresse")

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2011 - 6 K 2154/09
    Soweit der BFH in seinem Urteil vom 19.10.2006 - III R 6/05 ausführe, dass der Domain-Name ein ähnliches Rechts i.S. des § 266 Abs. 2 Buchst. A I 1 HGB sei, sei dieses Urteil auf § 3 Abs. 4 Nr. 1 UStG nicht übertragbar.

    Rn. 10 Zur Begründung seiner Klage trägt der Kläger ergänzend zu seinem Vortrag im Einspruchsverfahren vor, die Grundsätze des BFH-Urteils vom 19.10.2006 - III R 6/05 seien auch für die Bestimmung des Leistungsortes anzuwenden.

    Dies hat der BFH aber im Urteil vom 19.10.2006 - III R 6/05 (BStBl II 2007, 301).

    Rn. 47 Der BFH hat mit Urteil vom 19.10.2006 - III R 6/05 (…aaO) hierzu entschieden, dass die Domain ein immaterielles, nicht abnutzbares Wirtschaftsgut darstellt, das einem gewerblichen Schutzrecht inhaltlich vergleichbar ist.

  • FG Köln, 20.04.2010 - 8 K 3038/08

    Einkommenssteuerpflichtigkeit des Verkaufserlöses einer Domain

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2011 - 6 K 2154/09
    Rn. 21 Im Urteil vom 20.04.2010 (8 K 3038/08, EFG 2010, 1216 mit Anmerkung Pfützenreuter) geht das FG Köln im Rahmen der Auslegung des § 22 Nr. 3 EStG 1997 (steuerbare sonstige Leistung) davon aus, dass keine Überlassung eines Rechts zur Nutzung vorliegt, sondern ein dem Verkauf eines Patents ähnlicher Sachverhalt.

    Rn. 48 Zum gleichen Ergebnis gelangt auch das FG Köln mit Urteil vom 20.04.2010 - 8 K 3038/08.

  • BFH, 19.10.2010 - V B 103/09

    Umsatzsteuerbare Verzichtsleistung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2011 - 6 K 2154/09
    Rn. 37 Auch in dem ertragsteuerlich nicht steuerbaren Verzicht auf die Durchführung eines Mietvertrages bis zu dessen vertraglich vereinbartem Ablauf gegen Entgelt liegt eine steuerbare sonstige Leistung (z.B. BFH Urteil vom 19.10.2010 - V B 103/09, BFH/NV 2011, 327).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.11.2004 - 2 K 1431/03

    Domain-Adresse nicht abschreibungsfähig

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2011 - 6 K 2154/09
    Zur Begründung führte der Beklagte unter Berufung auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 16.11.2004 - 2 K 1431/03 aus, dass Domain-Adressen dem Schutz des Namensrechts gemäß § 12 BGB unterlägen.
  • BGH, 22.07.2015 - 1 StR 447/14

    Vorlage an den EuGH (Treibhausmissionszertifikate als ähnliche Rechte im Sinne …

    In der deutschen Rechtsprechung ist zudem anerkannt, dass auch Rechte, die nicht von Gesetzes wegen als absolute Rechte ausgestaltet sind, den genannten gewerblichen Schutzrechten dadurch vergleichbar sein können, dass die Ausschließlichkeit von deren Nutzung und Verwertung durch schuldrechtliche oder andere Ansprüche abgesichert ist (vgl. zum Verkauf einer Internet-Domain vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. November 2011 - 6 K 2154/09, DStRE 2012, 936 mit Verweis auf BFH, Urteil vom 19. Oktober 2006 - III R 6/05, BFHE 215, 222 (Absicherung der faktischen Ausschließlichkeitsstellung des Domaininhabers durch den Registrierungsvertrag); zur Überlassung eines Berufsfußballers gegen Ablösezahlung mit der Folge einer "Exklusivität des Einsatzrechts' vgl. auch BFH, Urteil vom 14. Dezember 2011 - I R 108/10, BFHE 236, 117).
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