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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 17.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1841
BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 17.98 (https://dejure.org/1999,1841)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.1999 - 3 C 17.98 (https://dejure.org/1999,1841)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 1999 - 3 C 17.98 (https://dejure.org/1999,1841)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    VwVfG § 48

  • Wolters Kluwer

    Begünstigender Verwaltungsakt - Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts - Adressat des Rücknahmebescheides - Begünstigter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 48
    Begünstigender Verwaltungsakt; Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts; Adressat des Rücknahmebescheides; Begünstigter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Bestimmungsgemäße Weiterleitung einer Zuwendung Begünstigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verwaltungsverfahren, Begründung eines Verwaltungsrechtsverhältnisses zu Drittbegünstigtem

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 196
  • NVwZ-RR 2000, 378
  • DVBl 2000, 907
 
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Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 3.77

    Widerruf der Anerkennung eines steuerbegünstigt errichteten und dann veräußerten …

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 17.98
    In dieser Entscheidung, die eine gefestigte Rechtsprechung fortsetzt (vgl. u.a. Urteil vom 2. März 1977 - BVerwG 8 C 36.76 - Buchholz 454.4 § 9 Nr. 7 II. WoBauG; Urteil vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 3.77 - Buchholz 454.4 § 83 II. WoBauG Nr. 11), hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, der Widerruf der Anerkennung sei entsprechend den allgemeinen Grundsätzen an denjenigen zu richten, der durch die rückgängig zu machende Anerkennung begünstigt sei.

    Im Urteil vom 1. März 1978 (a.a.O.) heißt es etwa, der Anerkennungsbescheid begründe den Status einer steuerbegünstigten Wohnung.

  • EuGH, 20.09.1990 - C-5/89

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 17.98
    Mit Urteil vom 20. September 1990 (- Rs. C-5/89 - EUGHE 1990, 3453) stellte der Gerichtshof fest, die Bundesrepublik Deutschland habe dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen, daß sie der Entscheidung der Kommission über eine vom Beklagten gewährte Beihilfe an die B. GmbH nicht nachgekommen sei.
  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 23.81

    Nahe Angehörige - Persönliche Tätigkeit bei Heilmaßnahme - Ausschluss der …

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 17.98
    Da ein Erbe - oder ein anderer Gesamtrechtsnachfolger - in vollem Umfang in die Rechte und Pflichten des Erblassers - oder des sonstigen Rechtsvorgängers - eintritt, gilt dies auch für das durch Verwaltungsakt begründete Rechtsverhältnis und die damit unter Umständen verbundene Inanspruchnahme durch einen Rücknahmebescheid (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1982 - BVerwG 2 C 23.81 - ZBR 1983, 206, 207;… Erichsen, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11. Auflage, § 17 Rn. 7 S. 332;… Kopp a.a.O.).
  • BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 71.84

    Steuerbegünstigte Mietwohnung - Umwandlung in eine Kauferbbaurechtswohnung - …

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 17.98
    Es beruft sich dazu auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Widerruf der Anerkennung von Häusern und Wohnungen als steuerbegünstigt im Urteil vom 21. November 1986 (- BVerwG 8 C 71.84 - NJW 1987, 2598 f.).
  • BVerwG, 29.09.1987 - 7 B 161.87

    Atomrecht - Genehmigung - Rücknahme

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 17.98
    So hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in einem Beschluß vom 29. September 1987 (- BVerwG 7 B 161.87 - NVwZ 1988, 151) ausgesprochen, es bedürfe keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, daß die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts nur dem Adressaten dieses begünstigenden Verwaltungsakts gegenüber verfügt werden könne (…ebenso Kopp, VwVfG, 6. Auflage, § 48 Rn. 22 a).
  • BVerwG, 02.03.1977 - 8 C 36.76

    Widerruf der Anerkennung eines Einfamilienhauses als steuerbegünstigte Wohnung - …

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 17.98
    In dieser Entscheidung, die eine gefestigte Rechtsprechung fortsetzt (vgl. u.a. Urteil vom 2. März 1977 - BVerwG 8 C 36.76 - Buchholz 454.4 § 9 Nr. 7 II. WoBauG; Urteil vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 3.77 - Buchholz 454.4 § 83 II. WoBauG Nr. 11), hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, der Widerruf der Anerkennung sei entsprechend den allgemeinen Grundsätzen an denjenigen zu richten, der durch die rückgängig zu machende Anerkennung begünstigt sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 1 A 2675/15

    Eintreten des Erben oder der sonstigen (Gesamt)Rechtsnachfolger in vollem Umfang …

    Rn. 42 Vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1999 - 3 C 17.98 -, juris, Rn. 17, und Vorlagebeschluss vom 9. Dezember 2004 - 3 C 37.03 -, juris, Rn. 14; ebenso im Beamtenrecht zur Rücknahme eines Versorgungsfestsetzungsbescheides BVerwG, Beschluss vom 3. März 1988 - 2 B 55.88 -, juris, Rn. 3 f.
  • BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 37.03

    Landwirtschaftsrecht; Gemeinschaftsrecht; Marktorganisationen; Agrarmarkt; …

    Das ist derjenige, dem gegenüber das Rechtsverhältnis begründet worden ist, sofern nicht zwischenzeitlich eine Rechtsnachfolge stattgefunden hat (Urteil vom 26. August 1999 - BVerwG 3 C 17.98 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 95 = DVBl 2000, 907 = NVwZ-RR 2000, 378;… vgl. Sachs in: Stelkens/ Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, Rn. 242 zu § 48).

    Damit ist jedoch der materiell Begünstigte gemeint, nicht ein Dritter, der lediglich als Zahlstelle fungiert hat (vgl. Urteil vom 26. August 1999, a.a.O. ).

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen, der dem Urteil des Senats vom 26. August 1999 (a.a.O.) zugrunde lag.

  • VG Hannover, 16.07.2008 - 11 A 3779/07

    Widerruf eines Bewilligungsbescheids über ein Förderdarlehen; Adressat eines …

    Daher muss der Widerruf regelmäßig an denjenigen gerichtet sein, der auch Adressat des zugrunde liegenden Zuwendungsbescheides ist, sofern nicht zwischenzeitlich eine Gesamtrechtsnachfolge stattgefunden hat (BVerwG, Urt. v. 26.08.1999 - 3 C 17.98 - NVwZ-RR 2000, 196, 197; Teilurt. v. 09.12.2004 - 3 C 37.03 - Juris).

    Eine solche Einbeziehung eines Dritten ist etwa denkbar, wenn der Bewilligungsbescheid einen Dritten rechtsverbindlich als Empfänger einer "gestreckten Zuwendung" festlegt, oder wenn der unmittelbare Zuwendungsempfänger durch den Bescheid verpflichtet wird, die Zuwendung an einen Dritten weiterzugeben, und wenn die Gewährung von vornherein davon abhängig gemacht wird, dass der Dritte sich den Bedingungen des Bescheids unterwirft (BVerwG, Urt. v. 26.08.1999, a.a.O., S. 197 f.).

    Da der Gesamtrechtsnachfolger in vollem Umfang in die Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers eintritt, gilt dies auch für das durch Verwaltungsakt begründete Rechtsverhältnis und die damit unter Umständen verbundene Inanspruchnahme durch einen Aufhebungsbescheid (BVerwG, Urt. v. 26.08.1999, a.a.O., S. 197).

    Allein die Bestimmung des Verwendungszwecks, wie sie hier durch Ziff. 3.1 des Bewilligungsbescheids erfolgt ist, führt nicht dazu, dass das geförderte Projekt eine besondere Rechtsqualität erhält (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.08.1999, a.a.O., S. 197).

    Ein zivilrechtlicher Akt des Adressaten des Verwaltungsakts kann diesen nicht zum Begünstigten des ursprünglichen Bescheids machen (BVerwG, Urt. v. 26.08.1999, a.a.O., S. 197).

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