Rechtsprechung
| BVerwG, 22.04.1966 - IV C 17.65 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 65 Abs. 2 VwGO; § 36 Abs. 1 BBauG.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 36 Abs. 1; VwGO § 65 Abs. 2
Notwendige Beiladung einer Gemeinde - rechtsportal.de
BauGB § 36 Abs. 1 ; VwGO § 65 Abs. 2
Notwendige Beiladung der am Beugenehmigungsverfahren beteiligten Gemeinde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 27.09.1960 - 10 I 59
- BVerwG, 17.01.1961 - I B 157.60
- BVerwG, 12.05.1962 - I C 34.61
- BVerwG, 22.04.1966 - IV C 17.65
Papierfundstellen
- NJW 1966, 1530
- DVBl 1966, 792
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.03.1963 - V C 96.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.04.1966 - IV C 17.65
Das Unterlassen der notwendigen Beiladung in der letzten Tatsacheninstanz führt zur Rückverweisung der Sache von Amts wegen (im Anschluß an BVerwGE 16, 23 [BVerwG 27.03.1963 - V C 96/62] und 18, 124).Das unterlassen der notwendigen Beiladung ist von Amts wegen zu berücksichtigen (BVerwGE 16, 23 [BVerwG 27.03.1963 - V C 96/62] [25]).
- BVerwG, 19.11.1965 - IV C 184.65
Rechtsfolgen der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens bei Baugesuchen
Auszug aus BVerwG, 22.04.1966 - IV C 17.65
Der Senat hat in seinen Urteilen vom 19. November 1965 - BVerwG IV C 133.65 - (DVBl. 1966, 181) und BVerwG IV C 184.65 (DVBl. 1966, 177 [179]) entschieden, daß die Mitwirkung der Gemeinde an dem ein Bauvorhaben im Außenbereich betreffenden Baugenehmigungsverfahren so wesentlich ist, daß die Nichtbeteiligung der Gemeinde oder das Übergehen ihrer das Bauvorhaben ablehnenden Äußerung zur Aufhebung einer gleichwohl erteilten Baugenehmigung führen muß. - BVerwG, 10.03.1964 - II C 97.61
ständiger Vertreter des Verwaltungsgerichtspräsidenten - § 65 Abs. 2 VwGO, …
Auszug aus BVerwG, 22.04.1966 - IV C 17.65
Sie ist daher ohne Rücksicht auf den nicht im voraus zu beurteilenden Ausgang des Rechtsstreits immer dann notwendig, wenn ein Urteil möglich ist, das auch dem Dritten gegenüber nur einheitlich ergehen kann (BVerwGE 18, 124 [127/128]). - BVerwG, 19.11.1965 - IV C 133.65
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BVerwG, 22.04.1966 - IV C 17.65
Der Senat hat in seinen Urteilen vom 19. November 1965 - BVerwG IV C 133.65 - (DVBl. 1966, 181) und BVerwG IV C 184.65 (DVBl. 1966, 177 [179]) entschieden, daß die Mitwirkung der Gemeinde an dem ein Bauvorhaben im Außenbereich betreffenden Baugenehmigungsverfahren so wesentlich ist, daß die Nichtbeteiligung der Gemeinde oder das Übergehen ihrer das Bauvorhaben ablehnenden Äußerung zur Aufhebung einer gleichwohl erteilten Baugenehmigung führen muß.
- BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66
Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion …
Dem läßt sich - entgegen der Auffassung der Kläger - nicht mit dem Einwand begegnen, nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats sei die Nichtbeteiligung der Gemeinde im gerichtlichen Verfahren durch das Unterlassen der notwendigen Beiladung noch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. Urteil vom 22. April 1966 - BVerwG IV C 17.65 - [NJW 1966, 1530 = DVBl. 1966, 792]). - BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64
Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen …
- Nun könnte es in der Tat immerhin bedenklich erscheinen, wenn im Streitfälle dem Gericht eins Aufgabe zufiele, die originär und von der Sache her eine Verwaltungsaufgabe ist, und zwar ohne daß der für sie zuständige Rechtsträger selbst Prozeßpartei wird (er wird allerdings als Beigeladener beteiligt, und dies jedenfalls notwendigerweise; vgl. Urteil vom 22. April 1966 - BVerwG IV C 17.65 - [NJW 1966 S. 1530]). - BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84
Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung …
Das ändert sich auch dann nicht, wenn der Kläger mit seinem Genehmigungsanspruch unterliegt; denn die Notwendigkeit der Beiladung, über die die Tatsacheninstanz (vgl. § 142 VwGO ) zu entscheiden hat, kann nicht davon abhängen, wie ihr künftiges - zudem nicht rechtskräftiges - Urteil lautet (vgl. Urteil vom 10. März 1964 - BVerwG 2 C 97.61 - BVerwGE 18, 124 [127 f.]; Urteil vom 22. April 1966 - BVerwG 4 C 17.65 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 3 = DVBl 1966, 792 = BayVBl 1966, 421 ).
- BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70
Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Errichtung eines Ersatzbaues …
Daß die Gemeinde im Verpflichtungsprozeß notwendig beigeladen werden muß, entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. insbesondere die Urteile vom 22. April 1966 - BVerwG IV C 17.65 - [Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 3 S. 9 f.] und vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 64.68 - [RdL 1970, 26]). - BVerwG, 14.02.1969 - IV C 215.65
Klagebefugnis der Gemeinden gegen Planfeststellung
Diese Rechtsprechung setzt logisch gerade solche eigenen Rechte der Gemeinde voraus, die nicht nur im (fiskalischen) Kosteninteresse oder in privaten Rechten der Gemeinde begründet sind; dementsprechend hat der Senat u.a. in seinen Entscheidungen vom 19. November 1965 - BVerwG IV C 184.65 - (BVerwGE 22, 342) und vom 22. April 1966 - BVerwG IV C 17.65 - (NJW 1966, 1530) die "Planungshoheit", das "Planungsrecht" der Gemeinden als das in Frage stehende Recht bezeichnet. - BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 9.75
Beiladung der Gemeinde im Verwaltungsstreitverfahren wegen …
Daraus ergäbe sich für ein Verfahren, in dem mit der Klage eine Bau- oder Bebauungsgenehmigung verlangt wird, daß die Gemeinde Westerstede notwendig beigeladen werden müßte (vgl. Urteil vom 22. April 1966 - BVerwG IV C 17.65 - [Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 3 S. 9 f.]). - BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81
Notwendigkeit der Zustimmung des Reichsministers des Innern zu landesbehördlichen …
Diese Grundsätze, an denen festgehalten wird, hat das Bundesverwaltungsgericht in verschiedenen Zusammenhängen wiederholt dargelegt (vgl. z.B. BVerwGE 18, 124 [127 f.]; 42, 8 [10 f.]; 54, 328 [331];Urteil vom 22. April 1966 - BVerwG 4 C 17.65 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 3). - BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 30.81
Einbürgerung - Asylberechtigter - Iran - Iranische Regierung - Staatsangehöriger …
Die Zurückverweisung ist danach bei unterlassener notwendiger Beiladung ohne Rücksicht darauf erforderlich, ob sich die Revisionsentscheidung in der Sache selbst auf die Rechte des Dritten auswirken kann oder nicht; auch in der Revisionsinstanz ist maßgebend, ob nach dem Klagebegehren ein Urteil möglich ist, das dem Dritten gegenüber nur einheitlich ergehen kann (vgl. BVerwGE 18, 124 [128]; Urteil vom 22. April 1966 - BVerwG 4 C 17.65 - NJW 1966, 1530). - BVerwG, 17.02.1971 - IV C 2.68
Notwendigkeit der Beiladung von Gemeine höherer Verwaltungsbehörde; Umfang des …
Im Urteil vom 22. April 1966 - BVerwG IV C 17.65 - (DVBl. 1966, 792) ging es um die Notwendigkeit der Beiladung einer Gemeinde in einem Rechtsstreit, der gegen die Baugenehmigungsbehörde auf Erteilung einer - dort nur im Einvernehmen mit der Gemeinde zulässigen - Baugenehmigung, geführt wurde. - BVerwG, 14.02.1969 - IV C 82.66
Rechtsstellung von Gemeinden bei überörtlicher Planung
Diese Rechtsprechung setzt logisch eigene Rechte der Gemeinde voraus, und zwar gerade solche, die nicht nur im (fiskalischen) Kosteninteresse oder in privaten Rechten der Gemeinde begründet sind; dementsprechend hat der Senat u.a. in seinenEntscheidungen vom 19. November 1965 - BVerwG IV C 184.65 - (BVerwGE 22, 342) undvom 22. April 1966 - BVerwG IV C 17.65 - (NJW 1966, 1530) die "Planungshoheit", das "Planungsrecht" der Gemeinden als das in Frage stehende Recht bezeichnet. - BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 56.79
Verurteilung zur Einbürgerung - § 65 Abs. 2 VwGO, notwendige Beiladung des …
- BVerwG, 06.09.1968 - IV C 12.66
Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung
- BVerwG, 10.12.1971 - IV C 32.69
Beiladung der Gemeinde; Eintritt der formellen Legalität eines Bauvorhabens nach …
- BVerwG, 12.12.1973 - IV C 76.71
Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des …
- BVerwG, 13.06.1969 - IV C 21.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 25.08.1966 - III C 61.65
Wirkung einer Beiladung im Streit um die Wirksamkeit der Abtretung eines …
- BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 230.79
Beiladung der Bundesrepublik Deutschland bei einer Einbürgerung - …
- BVerwG, 01.02.1967 - IV C 81.65
Erteilung einer beantragten Wohnsiedlungsgenehmigung eines Vertrages über die …
- BVerwG, 14.12.1966 - VI C 86.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 19.06.1984 - 4 CB 35.84
Zwangsvollstreckung bezüglich der Beseitigung eines formell und materiell …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1976 - VII B 1619/76
- BVerwG, 03.04.1968 - IV B 75.66
Rechtsmittel
- BVerwG, 14.08.1969 - IV B 73.68
Aufklärungspflichten des Berufungsgerichts im Verwaltungsprozess - Notwendigkeit …
- BVerwG, 25.06.1969 - IV C 64.68
Bauen im Außenbereich im Falle bereits vorhandener bäuerliche Betriebe - Anspruch …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 14.01.1966 - IV C 111.65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Aufforderung zur Beseitigung eines ohne behördliche Genehmigung errichteten Wochenendhauses - Notwendige Beiladung der Miteigentümerin des Grundstückes
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)
§ 65 Abs. 2 VwGO.
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 20.01.1964 - 178 I 63
- BVerwG, 04.11.1965 - IV CB 111.65
- BVerwG, 22.11.1965 - IV C 111.65
- BVerwG, 14.01.1966 - IV C 111.65
Papierfundstellen
- NJW 1966, 610
- ZMR 1966, 122
- DVBl 1966, 792
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 10.03.1964 - II C 97.61
ständiger Vertreter des Verwaltungsgerichtspräsidenten - § 65 Abs. 2 VwGO, …
Auszug aus BVerwG, 14.01.1966 - IV C 111.65
Unterläßt das Verwaltungsgericht der letzten Tatsacheninstanz eine notwendige Beiladung, so hat das Revisionsgericht diesen Mangel von Amts wegen zu beachten und die Sache zurückzuverweisen (vgl. u.a. BVerwG II C 97.61 - BVerwGE 18, 124).Hat das Verwaltungsgericht der letzten Tatsacheninstanz eine notwendige Beiladung unterlassen, so hat das Revisionsgericht diesen Mangel von Amts wegen zu beachten und die Sache zurückzuverweisen (vgl. u.a. BVerwG II C 97.61 in BVerwGE 18, 124).
- BVerwG, 28.04.1972 - IV C 42.69
Wochenendhaus - Erbengemeinschaft - § 65 LBO, eine evtl. neben einer …
Die dadurch bedingte Fehlerhaftigkeit der Abbruchverfügung könne entgegen der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 14. Januar 1966 - BVerwG IV C 111.65 - (DVBl. 1966, 792) durch die Beiladung des beteiligten Eigentümers im Verwaltungsstreitverfahren nicht ausgeräumt werden.Insoweit hat auch das vom Beklagten angeführte Urteil des Senats vom 14. Januar 1966 - BVerwG IV C 111.65 - (DVBl. 1966, 792) nichts anderes zum Ausdruck gebracht.
- BVerwG, 28.04.1972 - IV C 22.71
Auswirkung einer Abbruchanordnung gegen Miteigentümer des betroffenen Grundstücks …
Der dem offenbar entgegenstehenden Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 14. Januar 1966 - BVerwG IV C 111.65 - (DVBl. 1966, 792) könne nicht gefolgt werden.Insofern hat auch das vom Berufungsgericht angeführte Urteil des Senats vom 14. Januar 1966 - BVerwG IV C 111.65 - (DVBl. 1966, 792) nichts anderes zum Ausdruck gebracht.
- BVerwG, 05.09.1968 - IV B 172.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Abbruchsverfügung betreffend …
Der Kläger ist der Auffassung, das Berufungsurteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Januar 1966 - BVerwG IV C 111.65 - ab und beruhe auf dieser Abweichung.Das Berufungsurteil weicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Januar 1966 - BVerwG IV C 111.65 - entscheidungserheblich nicht ab.
- VGH Hessen, 13.12.1968 - IV OE 108/67 Wird die Verfügung von dem Adressaten angefochten, so wird der ihr anhaftende Mangel durch die Beiladung des Grundstückseigentümers im Verwaltungsstreitverfahren nicht ausgeräumt (abw. von BVerwG, Urt. v. 14.01.1966, NJW 1966, 610 = DVBl 1966, 792 [BVerwG 14.01.1966 - BVerwG IV C 111.65] ).
- BVerwG, 15.12.1969 - IV B 178.69
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Umfang der erforderlichen …
Das Miteigentum der Ehefrau des Klägers berührt nicht die Rechtmäßigkeit der an den Kläger gerichteten Verfügung, sondern kann allenfalls - was nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist - ein Hindernis für den Vollzug der angefochtenen Verfügung sein (vgl. die Beschlüsse vom 14. Januar 1966 - BVerwG IV C 111.65 - [S. 3] und vom 18. März 1969 - BVerwG IV B 70.68 - [S. 2 f.]). - BVerwG, 12.01.1973 - IV B 146.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Baugenehmigung für ein …
Was die weitere von der Beschwerde angesprochene Frage der Beiladung der dritten Miteigentümer angeht, so hat der Senat in dem Urteil vom 28. April 1972 (…a.a.O.) unter Aufgabe seiner im Urteil vom 14. Januar 1966 - BVerwG IV C 111.65 - (DVBl. 1966, 792; NJW 1966, 610) anklingenden Auffassung folgendes klargestellt: Wenn die Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsverfügung dadurch beeinträchtigt würde, daß diese Verfügung nicht gegen sämtliche Miteigentümer ergangen ist, so könnte dieser Mangel nicht durch Beiladung der übergangenen Miteigentümer zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren geheilt werden. - BVerwG, 18.03.1969 - IV B 70.68
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im verwaltungsgerichtlichen …
Auf jeden Fall fehlt es an klärungsbedürftigen Fragen des Bundesrechts deshalb, weil der erkennende Senat insoweit bereits mit seinem Urteil vom 14. Januar 1966 - BVerwG IV C 111.65 - (S. 3) entschieden hat, daß bei der Beseitigung ungenehmigter Bauten das Miteigentum eines Dritten nicht die Rechtmäßigkeit der Beseitigungsverfügung berührt, sondern lediglich ein Vollzugshindernis bildet, das dementsprechend auch nachträglich durch eine gegen den Dritten gerichtete Verfügung ausgeräumt werden kann. - BVerwG, 18.05.1967 - IV CB 93.66
Zulässigkeit einer Revision wegen Nichteinhaltung der Revisionsbegründungsfrist - …
Der Umstand, daß die Abbruchsverfügung nur gegen den Kläger, der das Haus errichtet hat und damit Verhaltensstörer und Zustandsstörer ist, nicht aber gegen die beigeladene Ehefrau ergangen ist, gibt dem Bundesverwaltungsgericht entgegen der Kritik B... ... an dem Urteil des erkennenden Senats vom 14. Januar 1966 - BVerwG IV C 111.65 - (DVBl. 1966, 792 [793 zu 2.]) keinen Anlaß zu Bedenken.
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