Rechtsprechung
| BVerwG, 28.04.1981 - 9 B 751.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Auslegung des Begriffs "nächste Asylbehörde" in § 38 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG) - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 12.12.1978 - 281 I 78
- VGH Bayern, 16.10.1980 - 12.B-312/79
- BVerwG, 28.04.1981 - 9 B 751.81
Papierfundstellen
- DVBl 1981, 775
- DÖV 1982, 39
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80
Rechtsschutz im Asylverfahren
Auszug aus BVerwG, 28.04.1981 - 9 B 751.81
Die Verpflichtung ergab sich dann aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG und der alleinigen Zuständigkeit des Bundesamtes für die Prüfung der Berechtigung von Asylbegehren (vgl. auch Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 25. Februar 1981 - 1 BvR 413/80, 768/80, 820/80 -). - BVerwG, 16.08.1977 - 1 C 15.76
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Voraussetzungen für einen …
Auszug aus BVerwG, 28.04.1981 - 9 B 751.81
Wer als Ausländer unter Berufung auf Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG unmittelbar aus dem Land, in dem ihm angeblich politische Verfolgung droht, in die Bundesrepublik Deutschland ohne Beachtung der allgemeinen Vorschriften einreist, reist nicht illegal, sondern unter Inanspruchnahme eines ihm verbürgten Grundrechts ein (s. Urteil vom 16. August 1977 - BVerwG 1 C 15.76 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 7]).
- BVerwG, 15.05.1984 - 1 C 59.81
Ausländer - Einreise - Sichtvermerk - Duldung - Ausweisung - Beeinträchtigung …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf die Ausländerbehörde die Einreise eines Asylsuchenden aus dem Verfolgungsland ohne den sonst erforderlichen Sichtvermerk grundsätzlich nicht als illegal werten (Urteil vom 16. August 1977 - BVerwG 1 C 15.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 7; Beschluß vom 28. April 1981 - BVerwG 9 B 751.81 - Buchholz 402.24 § 38 AuslG Nr. 1). - VG Düsseldorf, 18.12.2003 - 4 K 9352/98 Rn. 166 Vgl. Clausen in Knack, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 7. Auflage, § 24 Rdnr. 23; P. Stelkens/Kallerhoff in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 6. Auflage, § 24 Rdnr. 87 jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. in diesem Sinne auch BVerwG, Beschluss vom 28. April 1981 - 9 B 751.81 -, DVBl. 1981, 775 und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27. September 1972 - VI 572/72 -, NJW 1973, 385.
- BVerwG, 06.07.1984 - 1 B 27.84
Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - …
Asylbewerber, die aus dem angeblichen Verfolgungsland kommen, bedürfen aber grundsätzlich keines Sichtvermerks (vgl. Urteil vom 16. August 1977 - BVerwG 1 C 15.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 7; Beschluß vom 28. April 1981 - BVerwG 9 B 751.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 1).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 07.05.1981 - 1 B 257.78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ermessen der Ausländerbehörde - Erteilung der Aufenthaltserlaubnis - Ehemann der Antragstellerin - Asylbewerber
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 28.10.1976 - X A 603.75
- BVerwG, 07.05.1981 - 1 B 257.78
Papierfundstellen
- DVBl 1981, 775
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76
Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der …
Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 1 B 257.78
Deshalb vermittelt Art. 6 Abs. 1 GG nicht ohne weiteres einen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis; vielmehr kann über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Konflikten zwischen Art. 6 Abs. 1 GG und anderen Belangen der Allgemeinheit nur im Wege einer Güter- und Interessenabwägung entschieden werden (BVerwGE 56, 246 [249 f.]; Urteil vom 20. Mai 1980 - BVerwG 1 C 55.75 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 18 = NJW 1980, 2657]). - BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 55.75
Voraussetzungen für die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis - …
Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 1 B 257.78
Deshalb vermittelt Art. 6 Abs. 1 GG nicht ohne weiteres einen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis; vielmehr kann über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Konflikten zwischen Art. 6 Abs. 1 GG und anderen Belangen der Allgemeinheit nur im Wege einer Güter- und Interessenabwägung entschieden werden (BVerwGE 56, 246 [249 f.]; Urteil vom 20. Mai 1980 - BVerwG 1 C 55.75 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 18 = NJW 1980, 2657]). - OVG Berlin, 16.08.1978 - I S 148.78
Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 1 B 257.78
Das alles bedarf keiner Klärung in einem Revisionsverfahren (vgl. auch OVG Berlin, Beschluß vom 16. August 1978, NJW 1978, 2471; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 20. Oktober 1980, BWVPr 1981, 14 [15]). - BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77
Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 1 B 257.78
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß von dem Ermessen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG auf Grund einer angemessenen Abwägung der öffentlichen Interessen mit den Interessen des Ausländers Gebrauch zu machen ist und daß dieses Ermessen durch vorrangiges Verfassungsrecht, insbesondere durch die Grundrechte und die in ihnen verkörperte Wertordnung, begrenzt wird (BVerwGE 56, 254 [259 f.]; 59, 104 [108]). - BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75
Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Abschreckung
Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 1 B 257.78
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß von dem Ermessen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG auf Grund einer angemessenen Abwägung der öffentlichen Interessen mit den Interessen des Ausländers Gebrauch zu machen ist und daß dieses Ermessen durch vorrangiges Verfassungsrecht, insbesondere durch die Grundrechte und die in ihnen verkörperte Wertordnung, begrenzt wird (BVerwGE 56, 254 [259 f.]; 59, 104 [108]).
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2017 - 11 B 16.16
Ausländerrecht: Kindernachzug nach Vollendung des 16. Lebensjahres; Beherrschen …
Insbesondere war bei der Ermessensausübung Art. 6 GG zu berücksichtigen, aus dem sich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung indes für ausländische Familienmitglieder kein Anspruch auf Einreise und Aufenthalt ergab (…vgl. Kanein, Ausländergesetz, 3. Aufl. 1980, § 2 B.3, S. 35 ff.; BVerwG, Beschluss vom 07. Mai 1981 - 1 B 257/78 -, juris Rn. 3, …und Urteil vom 27. September 1978 - I C 79.76 -, juris Rn. 19 und 25). - BVerwG, 03.08.1984 - 1 B 159.83
Anforderungen an den aufenthaltsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie bei …
Diese Grundsätze gelten nicht nur dann, wenn ein Ehegatte den Zuzug zu seinem im Bundesgebiet ein Asylverfahren betreibenden Ehepartner erstrebt (vgl. dazuBeschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 1 B 257.78 - DVBl. 1981, 775), sondern auch dann, wenn der Ehegatte ebenfalls ein Asylverfahren betrieben hat und nach dessen erfolglosem Abschluß ausreisen soll, obwohl das Asylverfahren seines Ehepartners noch nicht abgeschlossen ist.Eine vorübergehende Trennung des Asylbewerbers von seiner Familie ist danach nicht ohne weiteres unzumutbar (Beschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 1 B 257.78 - a.a.O.).
Die Fragen, welches Gewicht den einzelnen bei der Ermessensausübung zu beachtenden Umständen beigemessen werden darf und zu welchem Ergebnis eine sachgerechte Abwägung führen kann, beurteilen sich nach den besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls und entziehen sich deswegen in der Hegel einer grundsätzlichen, die Revisionszulassung ermöglichenden Bewertung (Beschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 1 B 257.78 - a.a.O.).
Der Kläger rügt zunächst eine Abweichung von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 7. Mai 1981 - BVerwG 1 B 257.78 (…a.a.O.) undvom 20. August 1981 - BVerwG 1 CB 35.81 - (…a.a.O).
- BVerwG, 28.08.1984 - 1 B 31.84
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Antrag auf Asyl
Diese Grundsätze gelten nicht nur dann, wenn ein Ehegatte den Zuzug zu seinem im Bundesgebiet ein Asylverfahren betreibenden Ehepartner erstrebt (vgl. dazu Beschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 1 B 257.78 - DVBl. 1981, 775), sondern auch dann, wenn der Ehegatte ebenfalls ein Asylverfahren betrieben hat und nach dessen erfolglosem Abschluß ausreisen soll, obwohl das Asylverfahren seines Ehepartners noch nicht abgeschlossen ist.Eine vorübergehende Trennung des Asylbewerbers von seiner Familie ist danach nicht ohne weiteres unzumutbar (Beschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 1 B 257.78 - a.a.O.).
Die Fragen, welches Gewicht den einzelnen bei der Ermessensausübung zu beachtenden Umständen beigemessen werden darf und zu welchem Ergebnis eine sachgerechte Abwägung führen kann, beurteilen sich nach den besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls und entziehen sich deswegen in der Regel einer grundsätzlichen, die Revisionszulassung ermöglichenden Bewertung (Beschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 1 B 257.78 - a.a.O.).
Der Kläger rügt zunächst eine Abweichung von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Mai 1981 - BVerwG 1 B 257.78 - (…a.a.O.) und vom 20. August 1981 - BVerwG 1 CB 35.81 - (…a.a.O.).
- VGH Hessen, 16.10.1989 - 12 TH 1182/88
Keine Aufenthaltserlaubnis aus Vertrauensschutzgründen bei nur kurzfristig …
Zwar gilt das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG auch für Ausländer (BVerwG, 07.05.1981 -- 1 B 257.78 --, EZAR 105 Nr. 2 = DVBl. 1981, 775), d.h. der Staat hat die nachteiligen Auswirkungen seiner Maßnahmen auf die Erhaltung von Ehe und Familie im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zu begrenzen; allerdings steht das Verlöbnis nicht unter dem gleichen verfassungsrechtlichen Schutz wie Ehe und Familie (BVerwG, 16.10.1979 -- 1 C 20.75 --, BVerwGE 58, 252 = InfAuslR 1980, 115; OVG Hamburg, 15.10.1980 -- OVG Bs. V 101/80 --, InfAuslR 1981, 120).Es ist grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, von dem ausländischen Ehegatten die zeitweise Trennung von einem Asylbewerber zu verlangen und ihn darauf zu verweisen, den Ausgang des Asylverfahrens des Ehegatten im Heimatland abzuwarten (BVerwG, 07.05.1981, aaO); dies gilt um so mehr, wenn die Ehe noch nicht geschlossen ist.
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.04.1989 - 11 L 8/89
Asylbewerber; Asyl; Ablehnung; Asylklage; Anerkennung; Ausländische Flüchtlinge; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidung in Art. 6 GG eine vorübergehende Trennung eines Asylbewerbers von seiner Familie nicht ohne weiteres unzumutbar (Beschl. v. 7.5. 1981 - 1 B 257.78 -, DVBl 1981, 775; ferner vom 3.8.1984 - 1 B 159.83 -, DVBl 1984, 119). - VGH Hessen, 16.02.1988 - 12 TH 1682/87
Asylrecht: Aufenthalt bei Folgeantrag
Das war hinsichtlich der Ehefrau des Antragstellers nicht der Fall, denn ihr Aufenthaltserlaubnisantrag vom 7. Oktober 1980 war unter dem 29. April 1981 bestandskräftig abgelehnt worden, und allein wegen des auch von ihr eingeleiteten Asylfolgeverfahrens mußte dem Antragsteller der Aufenthalt im Bundesgebiet nicht ermöglicht werden (Hess. VGH, B. v. 8. Februar 1988 - 12 TH 1006/87 -, unter Hinweis auf BVerwG, Be. v. 7. Mai 1981, EZAR 105 Nr. 2 = DVBl. 1981, 775, und v. 3. August 1984, EZAR 223 Nr. 8 = NVwZ 1985, 50 = Buchholz 402.24 Nr. 60 zu § 2 AuslG). - BVerwG, 14.10.1983 - 1 B 111.83
Beachtung des Schutzgebotes des Art. 6 des Grundgesetzes (GG) vor der …
Dieses erfordert regelmäßig eine Güter- und Interessenabwägung, in deren Rahmen grundsätzlich auch zu prüfen ist, ob und inwieweit eine vorübergehende Trennung des Asylbewerbers von seiner Familie zumutbar ist (Beschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 1 B 257.78 - DVBl. 1981, 775). - BVerwG, 11.02.1983 - 1 A 6.83
Rechtsmittel
In solchen Fällen dürfen bei der Ermessensabwägung namentlich das öffentliche Interesse an einer Eindämmung des Zustroms von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland und der Umstand berücksichtigt werden, daß eine vorübergehende Trennung des Asylbewerbers von seiner Familie nicht von vornherein unzumutbar ist (Beschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 1 B 257.78 - DVBl. 1981, 775). - BVerwG, 11.02.1983 - 1 A 2.83
Rechtsmittel
In solchen Fällen dürfen bei der Ermessensabwägung namentlich das öffentliche Interesse an einer Eindämmung des Zustroms von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland und der Umstand berücksichtigt werden, daß eine vorübergehende Trennung des Asylbewerbers von seiner Familie nicht von vornherein unzumutbar ist (Beschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 1 B 257.78 - DVBl. 1981, 775). - BVerwG, 24.08.1982 - 1 A 46.82
Rechtsmittel
Die Sache wird an das Verwaltungsgericht Köln verwiesen, da sie entgegen der Auffassung der Kläger nicht von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung ist (vgl. dazu BVerwGE 48, 299 [303]; Beschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 1 B 257.78 - DVBl. 19.81, 775).
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