Rechtsprechung
| OVG Berlin, 30.01.1981 - 2 B 75.78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Ermittlung einer Rechtsgrundlage für einen Verwaltungsakt; Tragung der Kosten einer Ersatzvornahme durch einen Wohneigentümer für die Beseitigung baulicher Mängel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 15.09.1978 - 13 A 436.77
- OVG Berlin, 30.01.1981 - 2 B 75.78
- BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81
Papierfundstellen
- NJW 1981, 2484
- NJW 1984, 2600 (Ls.)
- DVBl 1981, 788
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 16.01.1976 - IV C 25.74
Zulässigkeit einer vorschussweisen Anforderung der für eine Ersatzvornahme …
Auszug aus OVG Berlin, 30.01.1981 - 2 B 75.78
Dies ist hier möglich, denn nichts liegt näher als die Annahme, daß der in § 10 VwVG der Behörde gewährte Kostenanspruch nach den im selben Gesetz enthaltenen Vorschriften über die Vollstreckung wegen Geldforderungen ( §§ 1 ff. VwVG ) durchgesetzt wird (ebenso BVerwG, U. v. 16.1.1976 - IV C 25.74 -, NJW 1976, 1703 [1705] - DÖV 1976, 317 = BRS 30 Nr. 185).Daß diese Formulierung ungenau ist, hat das Bundesverwaltungsgericht (NJW 1976, 1703 [1704]) zu Recht betont.
Ihr steht zunächst das Recht auf Nachforderung in § 13 Abs. 4 Satz 2 VwVG entgegen, das jedenfalls grundsätzlich die Bindung an den im Voranschlag angegebenen Kostenbetrag ausschließt und damit dem Pflichtigen die Berufung auf den vorläufig geschätzten Betrag verwehrt (vgl. BVerwG, NJW 1976, 1703 [1704]).
- VG Freiburg, 15.04.1975 - VI 161/73
Auszug aus OVG Berlin, 30.01.1981 - 2 B 75.78
Der vom Verwaltungsgericht Freiburg (U. v. 15.4.1975 - VI 161/73 -, NJW 1976, 1366 [1367]) gewählte Weg, in Fällen erheblicher Diskrepanz die zu niedrige Schätzung einem fehlenden Voranschlag gleichzusetzen, erscheint ausgeschlossen.Läßt man den Rückgriff auf spezielle Kenntnisse des Schuldners zu, wie dies mitunter geschieht (PrOVGE 44, 418 [422 f.]; VG Freiburg, NJW 1976, 1366 [VG Freiburg 15.04.1975 - VI 161/73] [1367], so auch noch der erkennende Senat im Urteil vom 10. Februar 1978 - II B 6.77 - GE 1979 S. 288), so führt dies dazu, daß der Schuldner unter Berufung auf seine Fachkunde die niedrige Schätzung für korrekt erklären wird.
- BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74
Irrevisibles Landesrecht - Revisibles Bundesrecht - Notwendigkeit einer Beiladung
Auszug aus OVG Berlin, 30.01.1981 - 2 B 75.78
Da das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz im vorliegenden Fall nur kraft landesrechtlicher Verweisungsnormen zur Anwendung gelangt (vgl. oben I), beruht seine Geltung auf einem Entschluß des Landesgesetzgebers (vgl. BVerwG, U. v. 4.11.1976 - V C. 73.74 - BVerwGE 51, 268 [271 f.];… U. v. 16.1.1976, S. 17 [insoweit nicht veröffentlicht]).
- BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 2.79
Auszug aus OVG Berlin, 30.01.1981 - 2 B 75.78
Das Bundesverwaltungsgericht (U. v. 12.12.1979 - 8 C 2/79 -, NJW 1980, 1970 [1971]; vgl. auch U. v. 23.10.1979 - 1 C 48/75 -, NJW 1980, 1243 [1245]) sieht es als mit dem Prinzip des Gesetzesvorbehalts verträglich an, wenn sich die Befugnis zum Eingriff im Wege der Auslegung ermitteln läßt. - BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75
Erstattung der Abschiebungskosten durch den Arbeitgeber - Vereinbarkeit von § 24 …
Auszug aus OVG Berlin, 30.01.1981 - 2 B 75.78
Das Bundesverwaltungsgericht (U. v. 12.12.1979 - 8 C 2/79 -, NJW 1980, 1970 [1971]; vgl. auch U. v. 23.10.1979 - 1 C 48/75 -, NJW 1980, 1243 [1245]) sieht es als mit dem Prinzip des Gesetzesvorbehalts verträglich an, wenn sich die Befugnis zum Eingriff im Wege der Auslegung ermitteln läßt. - Drs-Bund, 29.12.1952 - BT-Drs I/3981
Auszug aus OVG Berlin, 30.01.1981 - 2 B 75.78
Da nach der Begründung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (Bundestags-Drucksache 1/3981, S. 8) "die Bestimmungen über Androhung, Festsetzung und Anwendung des Zwangsmittels ... grundsätzlich nichts Neues" brachten und das Zwangsmittelsystem des Entwurfs im allgemeinen dem in den deutschen Ländern bestehenden entsprach, wollte der Gesetzgeber offenbar an die frühere Rechtslage anknüpfen. - OVG Niedersachsen, 26.01.1994 - 1 M 5660/93
Formelle Illegalität; Bauliche Anlage; Nutzungsverbot; Sofortige Vollziehung; …
Auszug aus OVG Berlin, 30.01.1981 - 2 B 75.78
Daher kann die Ansicht des Preußischen Oberverwaltungsgerichts (OVGE 44, 418 [423]) heute keine Billigung mehr verdienen, wonach die Bestimmung eines ziffernmäßigen Betrages "keinen notwendigen Bestandteil der Androhung" bilde. - OVG Hamburg, 08.07.1980 - Bf III 92/78
Auszug aus OVG Berlin, 30.01.1981 - 2 B 75.78
Keiner Erörterung bedarf es, ob die vom Berliner Landesgesetzgeber vorgenommene sogenannte dynamische oder gleitende Verweisung auf das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz des Bundes "in der jeweils geltenden Fassung" verfassungsrechtlich zulässig ist (vgl. hierzu OVG Hamburg, U. v. 8.7.1980 - Bf. III 92/78 -, NJW 1980, 2830 - DVBl. 1980, 967; Schenke, NJW 1980, 743;… dens., Verwaltung im Dienste von Wirtschaft und Gesellschaft - Festschrift für Ludwig Fröhler, 1980, S. 87).
- VG Cottbus, 04.05.2017 - 6 K 531/11
Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2005 - 2 L 785/03
Vollstreckungsbehörde darf ihr in Rechnung gestellte Kosten Dritter bei der …
Dieser Grundsatz erleidet nur dann Durchbrechungen, wenn die Ersatzvornahme mangels Ungeeignetheit der angewandten Mittel nicht zum Erfolg der Gefahrenbeseitigung führt oder Schäden am Eigentum des Pflichtigen verursacht (so auch OVG Berlin, Urt. v. 30.01.1981 - 2 B 75.78 -, BRS 38, Nr. 210). - OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 6 L 6340/95
Kostenerstattungsanspruch; Voraussetzung eines Kostenerstattungsanspruchs; …
Der Umstand, daß die voraussichtlichen Kosten seinerzeit mit nur 1500 DM, d.h. mit einem erheblich geringeren Betrag veranschlagt worden waren, als die Durchführung der Ersatzvornahme tatsächlich verursacht hat, führt nicht zur Rechtswidrigkeit des angegriffenen Heranziehungsbescheides (vgl. BVerwG, BRS 42 Nr. 229 = DVBl. 1984, 1172 = DÖV 1984, 887; vgl. ebenso schon OVG Berlin, DVBl. 1981, 788 = NJW 1981, 2484); die entgegenstehende frühere Rechtsprechung des Senats (DÖV 1970, 789) ist damit überholt.
- VG Augsburg, 20.11.2023 - Au 9 K 23.1235
Anfechtungsklage gegen Kostenbescheid, Kosten der Ersatzvornahme, …
Rn. 27 In Bezug auf den Einwand des Klägers im Schriftsatz vom 15. November 2023 ist überdies darauf hinzuweisen, dass es dem Pflichtigen verwehrt ist, Rechte geltend zu machen, die der Behörde als Vertragspartner eines privaten Unternehmers zustehen mögen (vgl. OVG Berlin, U.v. 30.1.1981 - 2 B 75/78 - NJW 1981, 2484). - VG München, 24.03.2023 - M 32 K 19.2636
Kosten der Ersatzvornahme
Zum anderen ist es - wie vom OVG Berlin bereits im Urteil vom 30.1.1981 - Az. 2 B 75/78 - NJW 1981, 2484 ausgeführt worden ist - dem Pflichtigen ohnehin "verwehrt, Rechte geltend zu machen, die der Behörde als Vertragspartner eines privaten Unternehmers zustehen mögen. - OVG Berlin, 22.01.1982 - 2 B 46.80
Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens; Anforderungen an die …
Wie der Senat in seinem - noch nicht rechtskräftigen - Urteil vom 30. Januar 1981 (OVG 2 B 75.78 - DVBl. 1981, 788 = NJW 1981, 2484) ausgeführt hat, ist es dem Pflichtigen verwehrt, Rechte geltend zu machen, die der Behörde als Vertragspartner eines privaten Unternehmers zustehen mögen. - VG Berlin, 16.11.1982 - 16 A 129.82
Rechtmäßigkeit eines Leistungsbescheides und eines Gebührenbescheides aufgrund …
Deshalb führt selbst eine beträchtliche Überschreitung des vorläufig veranschlagten Kostenbetrags nicht zu einer Minderung des Nachforderungsrechts der Vollzugsbehörde (vgl. Urteil des 2. Senats des OVG Berlin vom 30. Januar 1981 - OVG 2 B 75.78 -).
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