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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 14.06.1982

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.07.1982 - 7 C 74.78   

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https://dejure.org/1982,4641
BVerwG, 14.07.1982 - 7 C 74.78 (https://dejure.org/1982,4641)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1982 - 7 C 74.78 (https://dejure.org/1982,4641)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1982 - 7 C 74.78 (https://dejure.org/1982,4641)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Ausscheidens aus einer begonnenen Prüfung vor ihrem endgültigen Abschluss zum Wechsel in ein anderes Bundesland - Berücksichtigung des Zwecks eines Prüfungsverfahrens bei der Beurteilung dieser Frage - Umfang des Rechts auf freie Berufswahl in Verbindung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 156
  • DVBl 1983, 89
  • DÖV 1983, 258
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 27.02.2019 - 6 C 3.18

    Anforderungen an die Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von prüfungsrechtlichen …

    Die Prüfung ist in dem Stand, in dem sie sich vor dem Ergehen des Verwaltungsakts befand, fortzusetzen (vgl. hierzu allgemein: BVerwG, Urteile vom 14. Juli 1982 - 7 C 74.78 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 162 S. 92 …und vom 6. September 1995 - 6 C 2.94 - BVerwGE 99, 208 sowie Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 13 ff., 166 ff., 813, 821, 824).

    Das gesetzgeberische Ziel, ein beliebiges Aussteigen eines Prüflings aus der Prüfung und eine damit verbundene einseitige Veränderung der Prüfungsbedingungen zu seinen Gunsten zu verhindern, ist vor dem Hintergrund des Art. 12 Abs. 1 GG schon deshalb nicht zu beanstanden, weil es der Wahrung des in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten prüfungsrechtlichen Grundsatzes der Chancengleichheit dient (BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1982 - 7 C 74.78 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 162 S. 90 f.;… Beschluss vom 16. Februar 2017 - 6 B 58.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:160217B6B58.16.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 428 Rn. 8 ff.).

  • BVerwG, 16.02.2017 - 6 B 58.16

    Bachelor-Prüfung; Modulprüfungen; Bewertung versäumter Prüfungen als nicht …

    Der Normgeber darf ausschließen, dass Prüfungsteilnehmer ein laufendes Prüfungsverfahren vor dem Bestehen oder endgültigen Nichtbestehen der Prüfung einseitig abbrechen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1982 - 7 C 74.78 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 162).

    Die Möglichkeit eines Wechsels des Studienorts wird durch die Notwendigkeit, bereits begonnene Prüfungsverfahren zu Ende zu bringen, nicht in Frage gestellt (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1982 - 7 C 74.78 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 162).

  • OVG Sachsen, 16.08.2016 - 2 A 453/15

    Exmatrikulation; Wiederholungsprüfung; laufendes Prüfungsverfahren; …

    Das entspricht der überwiegenden Meinung (etwa BVerwG, Urt. v. 14. Juli 1982 - 7 C 74.78 -, juris; BayVGH, st. Rspr., etwa Beschl. v. 2. September 2009 - 7 CE 09.2035;… Niehues et al., a. a. O. Rn. 16, kritisch - dazu sogleich: Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, Rn. 421 ff.).

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 14. Juli 1982 a. a. O., Rn. 15) führt dazu aus:.

  • BVerwG, 05.08.1983 - 2 B 95.82

    Ladung eines Prüflings zu einer Wiederholungsprüfung während des streitigen …

    Diesem Zweck des Prüfungsverfahren widerspräche es, Wenn der Prüfling bestimmen könnte, ob und gegebenenfalls wann ein einmal begonnenes Prüfungsverfahren zu Ende geführt wird (vgl. hierzu Urteil vom 14. Juli 1982 - BVerwG 7 C 74.78 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 162 = NVwZ 1983, 156 f.]).

    Von der Gültigkeit derartiger Prüfungsbestimmungen, die im Wege einer Fiktion vom Nichtbestehen der Prüfung ausgehen, obwohl der Prüfling keine oder nur unvollständige Prüfungsleistungen erbracht hat, geht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stillschweigend aus (vgl. z.B. Beschluß vom 27. August 1980 - BVerwG 7 B 191.80 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 131]; siehe auch Urteil vom 14. Juli 1982 - BVerwG 7 C 74.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 08.07.1992 - 6 B 7.92

    Wiederholungsprüflinge, keine grundgesetzwidrige Benachteiligung von - durch …

    Ferner hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 14. Juli 1982 - BVerwG 7 C 74.78 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 162 = DVBl. 1983, 89) entschieden, daß es keinen bundesrechtlichen Rechtssatz gibt, der dadurch verletzt wird, daß das Landesrecht eine Regelung enthält, mit der jedes Prüfungsverfahren möglichst bald zu einem - positiven oder negativen - Abschluß geführt werden soll.
  • VG Bremen, 14.07.2026 - 7 K 1952/25

    Kein Recht auf folgenlosen Ausstieg aus dem Prüfungsrechtsverhältnis, Urteil vom …

    Dem Zweck des Prüfungsverfahrens entspricht grundsätzlich nur ein Abschluss mit einem bestimmten - positiven oder negativen - Ergebnis, nicht aber eine bloße ergebnislose Verfahrensbeendigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1982 - 7 C 74/78, Rn. 15, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.04.2018 - 5 N 35.16

    Zulassung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung; Feststellung des …

    Es ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass dieses Grundrecht normativen Regelungen nicht entgegensteht, die den einseitigen Abbruch eines Prüfungsverfahrens durch den Prüfungsteilnehmer ausschließen; vielmehr kann der Normgeber, wie in der Approbationsordnung für Ärzte geschehen, festlegen, dass das Prüfungsverfahren nur durch das Bestehen oder endgültige Nichtbestehen der Prüfung abgeschlossen wird (vgl. Urteil vom 14. Juli 1982 - BVerwG 7 C 74.78 -, juris Rn. 15 ff., …und Beschluss vom 16. Februar 2017 - BVerwG 6 B 58.16 -, juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.1993 - 22 A 992/91

    Prüfungsordnung; Prüfungsrechtsverhältnis; Freie Wahl der Ausbildungsstätte; …

    Vgl. BVerwG, Urteil vom 14.06.1982 7 C 74.78 -, DVBl. 1983, 89 f. [4] Das Fortbestehen eines Prüfungsrechtsverhältnisses beim Beklagten oder das endgültige Nichtbestehen der Prüfung beim Beklagten führt nicht ohne weiteres dazu, daß eine Fortsetzung oder ein Neubeginn einer Prüfung an einer anderen Hochschule unmöglich wäre.
  • VG Mainz, 09.08.2018 - 1 K 760/17

    Erscheinungspflicht des Prüflings zur Staatsprüfung

    Es ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass dieses Grundrecht normativen Regelungen nicht entgegensteht, die den einseitigen Abbruch eines Prüfungsverfahrens durch den Prüfungsteilnehmer ausschließen; vielmehr kann der Normgeber, wie in der LVO geschehen, festlegen, dass das Prüfungsverfahren grundsätzlich nur durch das Bestehen oder endgültige Nichtbestehen der Prüfung abgeschlossen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1982 - BVerwG 7 C 74.78 -, juris Rn. 15 ff., …und Beschluss vom 16. Februar 2017 - BVerwG 6 B 58.16 -, juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1986 - 22 A 2737/85
    (Vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urt. v. 14.06.1982 - 7 C 74.78 DVBl. 1983, 89;… OVG NW, Urt. v. 06.04.1984 - 15 A 1355/82).
  • VG München, 31.07.2009 - M 3 E 09.3356

    Fortsetzung des Prüfungsverfahrens trotz Exmatrikulation

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   BVerwG, 14.06.1982 - 7 C 74.78   

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BVerwG, 14.06.1982 - 7 C 74.78 (https://dejure.org/1982,4304)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.1982 - 7 C 74.78 (https://dejure.org/1982,4304)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 1982 - 7 C 74.78 (https://dejure.org/1982,4304)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederholung von Prüfungen - Wiederholung trotz anderer Ausbildung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 156
  • DVBl 1983, 89
 
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