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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 42.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1075
BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 42.91 (https://dejure.org/1994,1075)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1994 - 5 C 42.91 (https://dejure.org/1994,1075)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1994 - 5 C 42.91 (https://dejure.org/1994,1075)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1319 (Ls.)
  • DVBl 1994, 1298
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.05.1975 - V C 19.74

    Behördliche Zuständigkeitsstreitigkeiten als Grund für Überschreitung der …

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 42.91
    Nach der Rechtsprechung das Senats (BVerwGE 48, 228 ) zum Begriff der "Einrichtung zur teilstationären Betreuung" in § 100 Abs. 1 Nr. 1 BSHG, die sich auf den gleichlautenden Begriff in Nr. 5 ohne weiteres übertragen läßt, setzt eine "Einrichtung" persönliche, sächliche und räumliche Bezogenheit voraus und ist deshalb die Bindung dieses Begriffs an ein Gebäude oder überhaupt an das Räumliche unerläßlich.

    In einem Fall der Eingliederungshilfe für einen Tagesschüler einer Blindenschule hat der Senat für die Abgrenzung einer (teil-)stationären von einer ambulanten Betreuung auf das Kriterium der "Aufnahme" in die Einrichtung abgestellt und im Zusammenhang damit zum einen ein zeitliches Moment angesprochen - die Betreuung dürfe sich nicht nur auf einen unbedeutenden Teil des Tages wie bei der Ambulanz beziehen - und zum anderen die Erweiterung des Verantwortungsbereichs für den Träger der Einrichtung betont, der nicht nur die Pflicht zur eigentlichen Hilfeleistung erfüllen müsse, sondern darüber hinaus auch noch die Verantwortung für die gesamte Betreuung des Hilfesuchenden trage, solange dieser sich innerhalb der Einrichtung befinde (BVerwGE 48, 228 ).

  • BVerwG, 02.03.2006 - 5 C 15.05

    A: Annexleistungen, Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers gegen den Träger …

    Die Unterbringung in einer Familie als Vollzeitpflege ist aber nicht "Hilfe ... in der Einrichtung" im Sinne des Gesetzes; denn es fehlt an den nach der Rechtsprechung des Senats (siehe z.B. Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 5 C 42.91 - FEVS 45, 52 = DVBl 1994, 1298 = Info also 1994, 229 = ZfS 1994, 308) eine "Einrichtung" kennzeichnenden Merkmalen eines in einer besonderen Organisationsform unter verantwortlicher Leitung zusammengefassten Bestandes an personellen und sächlichen Mitteln, der auf eine gewisse Dauer angelegt und für einen größeren, wechselnden Personenkreis bestimmt ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.11.2015 - 7 A 10094/15

    Jugendhilferecht; Begriff der Einrichtung

    Damit entspricht der Einrichtungsbegriff des § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII seinem Wortlaut nach (…vgl. dazu die Gegenüberstellung von Happe/Schimke in Jans/Happe/ Saurbier/Maas, Kinder- und Jugendhilferecht, Loseblatt, Art. 1 § 45 KJHG Rn. 15 [Stand 4/2007]) dem später ebenfalls in Anlehnung an den Anstaltsbegriff Otto Mayers vom Bundesverwaltungsgericht zu § 100 BSHG entwickelten funktionalen Einrichtungsbegriff (vgl. dessen insoweit wortgleichen Urteile vom 24. Februar 1994 in den Verfahren 5 C 24.92 [BVerwGE 95, 149], 5 C 42.91 [FEVS 45, 52], 5 C 17.91 [ZfSH/SGB 1995, 535] und 5 C 13.91 [FEVS 45, 183]).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2019 - L 9 SO 478/17
    Im Zusammenhang mit der Legaldefinition des § 13 Abs. 2 SGB XII erfordere nach der Rechtsprechung des BSG und BVerwG eine "Einrichtung" einen in einer besonderen Organisationsform zusammengefassten Bestand von personellen und sächlichen Mitteln unter verantwortlicher Trägerschaft, der auf gewisse Dauer angelegt und für einen wechselnden Personenkreis zugeschnitten sei und der Pflege, der Behandlung oder sonstigen nach dem SGB XII zu deckenden Bedarfe oder der Erziehung diene (…Hinweis auf BSG, Urteile v. 23.08.2013 - B 8 SO 14/12 R Rn. 14 und v. 13.02.2014- B 8 SO 11/12 R Rn. 19; BVerwG, Urteile v. 24.02.1994-5 C 42/91, 5 C 13/91 und 5 C 17/91).

    Rn. 58 "Eine Einrichtung gemäß § 13 Abs. 2 SGB XII ist ein in einer besonderen Organisationsform zusammengefasster Bestand von personellen und sächlichen Mitteln unter verantwortlicher Trägerschaft, der auf gewisse Dauer angelegt und für einen wechselnden Personenkreis zugeschnitten ist (BVerwGE 95, 149, 152; BVerwG Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 42/91 - FEVS 45, 52 ff; Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 13/91 - FEVS 45, 183 ff; Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 17/91 - ZfSH/SGB 1995, 535 ff;… BSGE 106, 264 = SozR 4-3500 § 19 Nr. 2, RdNr 13;… BSG SozR 4-3500 § 98 Nr. 3) und der Pflege, der Behandlung oder sonstigen nach dem SGB XII zu deckenden Bedarfe oder der Erziehung dient (vgl § 13 Abs. 2 SGB XII;… näher dazu BSG SozR 4-5910 § 97 Nr. 1 RdNr 15).

    Dies ist nur dann der Fall, wenn die Unterkunft der Rechts- und Organisationssphäre des Einrichtungsträgers so zugeordnet ist, dass sie als Teil des Einrichtungsganzen anzusehen ist (BVerwG Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 42/91 - FEVS 45, 52 ff).

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