Rechtsprechung
| BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 42.91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- Wolters Kluwer
Sozialhilfe - Stationäre Gewährung - Einrichtung - Therapie - Mobile Betreuung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1994, 1319 (Ls.)
- DVBl 1994, 1298
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.05.1975 - V C 19.74
Behördliche Zuständigkeitsstreitigkeiten als Grund für Überschreitung der …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 42.91
Nach der Rechtsprechung das Senats (BVerwGE 48, 228 ) zum Begriff der "Einrichtung zur teilstationären Betreuung" in § 100 Abs. 1 Nr. 1 BSHG, die sich auf den gleichlautenden Begriff in Nr. 5 ohne weiteres übertragen läßt, setzt eine "Einrichtung" persönliche, sächliche und räumliche Bezogenheit voraus und ist deshalb die Bindung dieses Begriffs an ein Gebäude oder überhaupt an das Räumliche unerläßlich.In einem Fall der Eingliederungshilfe für einen Tagesschüler einer Blindenschule hat der Senat für die Abgrenzung einer (teil-)stationären von einer ambulanten Betreuung auf das Kriterium der "Aufnahme" in die Einrichtung abgestellt und im Zusammenhang damit zum einen ein zeitliches Moment angesprochen - die Betreuung dürfe sich nicht nur auf einen unbedeutenden Teil des Tages wie bei der Ambulanz beziehen - und zum anderen die Erweiterung des Verantwortungsbereichs für den Träger der Einrichtung betont, der nicht nur die Pflicht zur eigentlichen Hilfeleistung erfüllen müsse, sondern darüber hinaus auch noch die Verantwortung für die gesamte Betreuung des Hilfesuchenden trage, solange dieser sich innerhalb der Einrichtung befinde (BVerwGE 48, 228 ).
- BVerwG, 02.03.2006 - 5 C 15.05
A: Annexleistungen, Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers gegen den Träger …
Die Unterbringung in einer Familie als Vollzeitpflege ist aber nicht "Hilfe ... in der Einrichtung" im Sinne des Gesetzes; denn es fehlt an den nach der Rechtsprechung des Senats (siehe z.B. Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 5 C 42.91 - FEVS 45, 52 = DVBl 1994, 1298 = Info also 1994, 229 = ZfS 1994, 308) eine "Einrichtung" kennzeichnenden Merkmalen eines in einer besonderen Organisationsform unter verantwortlicher Leitung zusammengefassten Bestandes an personellen und sächlichen Mitteln, der auf eine gewisse Dauer angelegt und für einen größeren, wechselnden Personenkreis bestimmt ist. - OVG Rheinland-Pfalz, 13.11.2015 - 7 A 10094/15
Jugendhilferecht; Begriff der Einrichtung
Damit entspricht der Einrichtungsbegriff des § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII seinem Wortlaut nach (…vgl. dazu die Gegenüberstellung von Happe/Schimke in Jans/Happe/ Saurbier/Maas, Kinder- und Jugendhilferecht, Loseblatt, Art. 1 § 45 KJHG Rn. 15 [Stand 4/2007]) dem später ebenfalls in Anlehnung an den Anstaltsbegriff Otto Mayers vom Bundesverwaltungsgericht zu § 100 BSHG entwickelten funktionalen Einrichtungsbegriff (vgl. dessen insoweit wortgleichen Urteile vom 24. Februar 1994 in den Verfahren 5 C 24.92 [BVerwGE 95, 149], 5 C 42.91 [FEVS 45, 52], 5 C 17.91 [ZfSH/SGB 1995, 535] und 5 C 13.91 [FEVS 45, 183]). - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2019 - L 9 SO 478/17 Im Zusammenhang mit der Legaldefinition des § 13 Abs. 2 SGB XII erfordere nach der Rechtsprechung des BSG und BVerwG eine "Einrichtung" einen in einer besonderen Organisationsform zusammengefassten Bestand von personellen und sächlichen Mitteln unter verantwortlicher Trägerschaft, der auf gewisse Dauer angelegt und für einen wechselnden Personenkreis zugeschnitten sei und der Pflege, der Behandlung oder sonstigen nach dem SGB XII zu deckenden Bedarfe oder der Erziehung diene (…Hinweis auf BSG, Urteile v. 23.08.2013 - B 8 SO 14/12 R Rn. 14 und v. 13.02.2014- B 8 SO 11/12 R Rn. 19; BVerwG, Urteile v. 24.02.1994-5 C 42/91, 5 C 13/91 und 5 C 17/91).
Rn. 58 "Eine Einrichtung gemäß § 13 Abs. 2 SGB XII ist ein in einer besonderen Organisationsform zusammengefasster Bestand von personellen und sächlichen Mitteln unter verantwortlicher Trägerschaft, der auf gewisse Dauer angelegt und für einen wechselnden Personenkreis zugeschnitten ist (BVerwGE 95, 149, 152; BVerwG Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 42/91 - FEVS 45, 52 ff; Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 13/91 - FEVS 45, 183 ff; Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 17/91 - ZfSH/SGB 1995, 535 ff;… BSGE 106, 264 = SozR 4-3500 § 19 Nr. 2, RdNr 13;… BSG SozR 4-3500 § 98 Nr. 3) und der Pflege, der Behandlung oder sonstigen nach dem SGB XII zu deckenden Bedarfe oder der Erziehung dient (vgl § 13 Abs. 2 SGB XII;… näher dazu BSG SozR 4-5910 § 97 Nr. 1 RdNr 15).
Dies ist nur dann der Fall, wenn die Unterkunft der Rechts- und Organisationssphäre des Einrichtungsträgers so zugeordnet ist, dass sie als Teil des Einrichtungsganzen anzusehen ist (BVerwG Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 42/91 - FEVS 45, 52 ff).
- OVG Niedersachsen, 24.08.2005 - 4 L 811/99
Festsetzung der Pflegesätze für die Betreiber von Behinderteneinrichtungen durch …
Dies ergebe sich aus der Inhaltsbestimmung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Einrichtung durch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 24.2.1994 - BVerwG 5 C 42.91 -, DVBl. 1994, 1298). - OVG Niedersachsen, 13.02.2006 - 12 LC 538/04
Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine Erziehungsstelle mit zwei Plätzen; …
Denn auch der Betrieb einer sonstigen Wohnform stellt eine Einrichtung dar (vgl. Jans/Happe in: Jans/Happe/Saurbier/Maas, Jugendhilferecht, 3. Aufl., Stand: August 2005, § 48 a Art. 1 KJHG Rn. 4, 16 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 24.2.1994 - BVerwG 5 C 42.91 -, FEVS 45, 52 zu § 100 Abs. 1 BSHG), für die die §§ 45 bis 48 SGB VIII entsprechend gelten. - BVerwG, 28.04.2010 - 6 C 6.09
Revisibilität, Rundfunkgebühren, Befreiung, Autoradio, Behinderteneinrichtung
Eine Einrichtung war danach zu definieren als ein für Hilfen nach dieser Vorschrift in einer besonderen Organisationsform unter verantwortlicher Leitung zusammengefasster Bestand an persönlichen und sächlichen Mitteln, die auf eine gewisse Dauer angelegt und für einen größeren, wechselnden Personenkreis bestimmt ist (Urteile vom 24. Februar 1994 - BVerwG 5 C 13.91 - juris Rn. 14 und - BVerwG 5 C 42.91 - juris Rn. 13). - BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 452/96
Eingruppierung: Leiter eines Altenzentrums nach AVR Caritasverband
Im Hinblick auf die Regelung in § 103 Abs. 4 BSHG ist von einem einheitlichen "Einrichtungs"begriff auszugehen (…Knopp/Fichtner, BSHG, 7. Aufl., § 103 Rz 27; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1994 - 5 C 42.91 - FEVS Bd. 45 (1995) S. 52 ff. = ZfS 1994, 308). - BVerwG, 19.10.2006 - 5 C 26.06
Eingliederungshilfe in Einrichtungen; Einrichtung, Eingliederungshilfe in -en; …
Im Streitfall ist zu beachten, dass die Hilfeempfängerin die hier im Streit stehende Hilfe zwar nicht in ihrer Wohneinrichtung, aber ebenfalls in einer Einrichtung - die Betreuung in der Werkstatt für seelisch behinderte Menschen in L. bezog sich nicht nur auf einen unbedeutenden Teil des Tages (BVerwG, Urteile vom 24. Februar 1994 - BVerwG 5 C 17.91 - ZfSH/SGB 1995, 535 = juris Rn. 18 und - BVerwG 5 C 42.91 - DVBl 1994, 1298 = juris Rn. 16) - und zudem ebenfalls als Eingliederungshilfe erhalten hat. - BVerwG, 28.04.2010 - 6 C 7.09
Autoradios von Behinderteneinrichtungen gebührenfrei
Eine Einrichtung war danach zu definieren als ein für Hilfen nach dieser Vorschrift in einer besonderen Organisationsform unter verantwortlicher Leitung zusammengefasster Bestand an persönlichen und sächlichen Mitteln, die auf eine gewisse Dauer angelegt und für einen größeren, wechselnden Personenkreis bestimmt ist (Urteile vom 24. Februar 1994 - BVerwG 5 C 13.91 - juris Rn. 14 und - BVerwG 5 C 42.91 - juris Rn. 13). - LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2015 - L 23 SO 16/14
Umstellung - Leistungsklage auf Feststellungsklage - Klageänderung - gewöhnlicher …
Eine stationäre Einrichtung im Sinne des § 13 SGB XII ist ein in einer besonderen Organisationsform zusammengefasster Bestand von personellen und sächlichen Mitteln unter verantwortlicher Trägerschaft, der auf gewisse Dauer angelegt und für einen wechselnden Personenkreis zugeschnitten ist (BVerwGE 95, 149, 152; BVerwG, Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 42/91 -, FEVS 45, 52 ff.; Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 13/91 -, FEVS 45, 183 ff.; Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 17/91 -, ZfSH/SGB 1995, 535 ff.;… BSGE 106, 264 ff. Rn. 13 = juris) und der Pflege, der Behandlung oder sonstigen nach dem SGB XII zu deckenden Bedarfe oder der Erziehung dient (vgl. § 13 Abs. 2 SGB XII;… näher dazu BSG SozR 4-5910 § 97 Nr. 1, Rn. 15).Insoweit hat bereits das BVerwG zur so genannten "Außenstelle" einer stationären Einrichtung ausgeführt, dass betreute Personen auch in einer dezentralen Unterkunft stationär untergebracht sein können, wobei eine dezentrale Unterkunft in diesem Sinne nur dann zu den Räumlichkeiten "der" Einrichtung gehört, wenn die Unterkunft der Rechts- und Organisationssphäre des Einrichtungsträgers so zugeordnet ist, dass sie als Teil des Einrichtungsganzen anzusehen ist (BVerwG, Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 42/91 -, FEVS 45, 52 ff.).
- VG Minden, 14.12.2006 - 9 K 1549/05
Bethel vor dem Verwaltungsgericht Minden erfolgreich
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2004 - 19 A 2510/03
Rundfunkgebührenbefreiung für Einrichtungen der Altenhilfe; Gebührenbefreiung für …
- BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 33.11
Rundfunkgebühren; Befreiung; Rundfunkempfangsgerät; Einrichtung; behinderte …
- VG Minden, 26.07.2007 - 9 K 2704/06
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2004 - 19 A 2349/02
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für ein Hörfunkgerät in einem …
- BVerwG, 19.10.2006 - 5 C 29.05
Eingliederungshilfe in Einrichtungen; Einrichtung, Eingliederungshilfe in -en; …
- OVG Saarland, 30.09.2005 - 3 Q 14/04
Zum Begriff der gleichartigen Einrichtung in § 97 BSHG (Einzelfall)
- VG Gelsenkirchen, 26.04.2002 - 15 K 3421/00
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Befreiung von der …
- BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 34.11
Keine Rundfunkgebührenbefreiung für Radios in den Fahrzeugen eines …
- BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 35.11
Keine Rundfunkgebührenbefreiung für Radios in den Fahrzeugen eines …
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 2 S 395/04
Keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für ein in ein …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2008 - 12 A 2340/07
Anwendungsbereich des § 89e Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII); Schutz einer …
- OVG Niedersachsen, 24.08.2005 - 4 L 926/99
Angemessenheit; Bandbreite der Entgelte; externer Vergleich; Gewinnzuschlag; …
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.2003 - 2 S 963/03
Autoradio in Bus einer Jugendhilfeeinrichtung nicht gebührenbefreit
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.03.2002 - 12 A 11623/01
Rundfunkgebührenbefreiung für Fahrzeug einer Behindertenwerkstatt
- BVerwG, 15.04.2004 - 6 B 26.04
Befreiung eines Autoradios in einem Transportbus einer dezentral organisierten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.1998 - 16 A 6892/95
Sozialhilferecht: Eingriederungshilfe bei betreutem Wohnen
- VG Göttingen, 27.11.2008 - 2 A 406/06
Auto; Autoradio; Befreiung; Befreiungsvoraussetzung; Behindertenwerkstätte; …
- VG Stuttgart, 10.12.2003 - 3 K 1945/03
Rundfunkgebührenbefreiung für Autoradios in Transportbussen einer …
- OLG Köln, 15.03.1996 - 25 UF 209/95
- SG Düsseldorf, 12.10.2022 - S 28 SO 356/20
- OVG Niedersachsen, 21.09.1999 - 10 L 2704/99
Rundfunkgebührenbefreiung für Autoradios; Autoradio; Einrichtung (Jugendhilfe); …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.1998 - 16 A 6892/95
Gewährung von Eingliederungshilfe für Behinderte; Voraussetzungen der Anerkennung …
- VG Düsseldorf, 03.08.2020 - 21 K 7498/19
- VG Kassel, 18.06.2002 - 5 E 1318/97
- VG Potsdam, 17.08.2004 - 11 K 6462/00
- VG Düsseldorf, 20.12.2001 - 19 K 10440/97
Ausgestaltung der örtlichen Zuständigkeit eines Sozialhilfeträgers; …
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