Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
Zweites Kapitel - Leistungen der Sozialhilfe (§§ 8 - 26) |
Erster Abschnitt - Grundsätze der Leistungen (§§ 8 - 16) |
(1) 1Die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel können entsprechend den Erfordernissen des Einzelfalles für die Deckung des Bedarfs außerhalb von Einrichtungen (ambulante Leistungen), für teilstationäre oder stationäre Einrichtungen (teilstationäre oder stationäre Leistungen) erbracht werden. 2Vorrang haben ambulante Leistungen vor teilstationären und stationären Leistungen sowie teilstationäre vor stationären Leistungen. 3Der Vorrang der ambulanten Leistung gilt nicht, wenn eine Leistung für eine geeignete stationäre Einrichtung zumutbar und eine ambulante Leistung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. 4Bei der Entscheidung ist zunächst die Zumutbarkeit zu prüfen. 5Dabei sind die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände angemessen zu berücksichtigen. 6Bei Unzumutbarkeit ist ein Kostenvergleich nicht vorzunehmen.
(2) Einrichtungen im Sinne des Absatzes 1 sind alle Einrichtungen, die der Pflege, der Behandlung oder sonstigen nach diesem Buch zu deckenden Bedarfe oder der Erziehung dienen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) vom 23.12.2016
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2020 | Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) | 23.12.2016 | |
07.12.2006 | Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze | 02.12.2006 |
Rechtsprechung zu § 13 SGB XII
441 Entscheidungen zu § 13 SGB XII in unserer Datenbank:
- SG Hamburg, 04.12.2018 - S 28 SO 279/14
Gewährung von Leistungen einer ambulanten 24-Stunden Betreuung als persönliches ...
- SG Fulda, 07.03.2018 - S 7 SO 73/16
Landkreis hat das Persönliche Budget eines Behinderten rechtswidrig beschränkt
- LSG Baden-Württemberg, 14.07.2022 - L 7 SO 2892/20
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Erstattungsstreit zwischen Sozialhilfeträgern ...
- LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 3516/14
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Wohngemeinschaft - Leistungserbringung in ...
- LSG Sachsen-Anhalt, 07.11.2018 - L 8 SO 25/18
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Sicherstellung im Rahmen des ...
Zum selben Verfahren:
- SG Magdeburg, 12.06.2018 - S 7 SO 171/17
Anspruch des behinderten Menschen auf Bewilligung eines Persönlichen Budgets bei ...
- SG Magdeburg, 12.06.2018 - S 7 SO 171/17
- LSG Hamburg, 12.03.2018 - L 4 SO 56/15
Erstattung von Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe
- BSG, 05.08.2021 - B 4 AS 26/20 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen Aufenthalt in einer ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2020 - L 19 AS 1492/18
SGB II-Anspruch bei Beurlaubung im Maßregelvollzug
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2020 - L 19 AS 1492/18
- BSG, 14.12.2017 - B 8 SO 16/16 R
"Taschengeld" für Untersuchungsgefangene in Höhe des "Barbetrags"