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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 16.07.1996 - 6 TG 2264/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2304
VGH Hessen, 16.07.1996 - 6 TG 2264/96 (https://dejure.org/1996,2304)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.07.1996 - 6 TG 2264/96 (https://dejure.org/1996,2304)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. Juli 1996 - 6 TG 2264/96 (https://dejure.org/1996,2304)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Antragsbefugnis für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung zwecks Durchführung eines Bürgerbegehrens - Sicherung der Rechte der Mitunterzeichner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 296
  • NJW 1997, 1721 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 310
  • DVBl 1997, 1280
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 6 TG 2221/93

    Anspruch des Initiators eines Bürgerbegehrens auf Erlaß einer einstweiligen …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.07.1996 - 6 TG 2264/96
    Daß einstweilige Anordnungen möglich sein sollen, wenn die aufschiebende Wirkung einer Maßnahme ausgeschlossen ist, ergibt sich auch aus § 123 Abs. 5 VwGO, wonach die Vorschriften der Absätze 1 bis 3 nicht für die Fälle der §§ 80 und 80 a VwGO gelten (vgl. auch Hess.VGH, Beschluß vom 26. Oktober 1993 - 6 TG 2221/93 - ESVGH 44, 99 = NVwZ 1994, 396).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.1993 - 1 S 1076/92

    Bürgerbegehren gegen wiederholenden Beschluss des Gemeinderats

    Auszug aus VGH Hessen, 16.07.1996 - 6 TG 2264/96
    Nach der einschlägigen kommunalrechtlichen Rechtsprechung können zwar nicht nur erstmalige, sondern unter Umständen auch wiederholende Grundsatzbeschlüsse einer Gemeindevertretung über eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde einem fristgerecht eingereichten Bürgerbegehren zugänglich sein, wenn sie aufgrund einer nochmaligen Sachdiskussion in der Gemeindevertretung gefaßt wurden (vgl. Hess.VGH, Beschluß vom 2. Juni 1995 - 6 TG 1554/95 - Seite 13 des amtlichen Umdrucks, unter Bezugnahme auf den Beschluß des VGH Baden-Württemberg vom 13. April 1993 - 1 S 1076/92 - VBlBW 1993, 381).
  • VGH Hessen, 17.05.1995 - 6 TG 1554/95

    Anspruch der Initiatoren eines Bürgerbegehrens auf Erlaß einer einstweiligen …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.07.1996 - 6 TG 2264/96
    Nach der einschlägigen kommunalrechtlichen Rechtsprechung können zwar nicht nur erstmalige, sondern unter Umständen auch wiederholende Grundsatzbeschlüsse einer Gemeindevertretung über eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde einem fristgerecht eingereichten Bürgerbegehren zugänglich sein, wenn sie aufgrund einer nochmaligen Sachdiskussion in der Gemeindevertretung gefaßt wurden (vgl. Hess.VGH, Beschluß vom 2. Juni 1995 - 6 TG 1554/95 - Seite 13 des amtlichen Umdrucks, unter Bezugnahme auf den Beschluß des VGH Baden-Württemberg vom 13. April 1993 - 1 S 1076/92 - VBlBW 1993, 381).
  • VGH Hessen, 18.10.1994 - 6 TG 2702/94

    Antrag auf Bürgerentscheid - Bezeichnung von Vertrauenspersonen gemäß GemO HE § …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.07.1996 - 6 TG 2264/96
    Rn. 3 Entgegen der auf Seite 2 der Beschwerdeschrift vom 17. Juni 1996 vertretenen Auffassung hat der Senat auch in seinem Beschluß vom 18. Oktober 1994 - 6 TG 2702/94 - nicht zu erkennen gegeben, daß er das Bürgerbegehren als solches für antragsbefugt hält.
  • VGH Hessen, 30.11.2015 - 8 A 889/13

    Bürgerbegehren

    Denn die Mitunterzeichner eines Bürgerbegehrens - zu denen in der Regel auch die Vertrauenspersonen gehören - können durch die verfahrensfehlerhafte Behandlung des Bürgerbegehrens bzw. -entscheids in der jedem einzelnen Unterzeichner durch § 8b HGO verliehenen verfahrensrechtlichen Rechtsposition auf Mitwirkung verletzt werden (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16. Juli 1996 - 6 TG 2264/96 - juris, Rdnr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2010 - 1 S 2810/09

    Zur Zulässigkeit der Sicherung eines Bürgerbegehrens bzw. Bürgerentscheids durch …

    Der Umstand, dass ein Bürgerbegehren keine aufschiebende Wirkung hat, schließt jedoch die Stellung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, die Durchführung eines Bürgerbegehrens bzw. Bürgerentscheids zu sichern, nicht aus (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.07.1996, NVwZ 1997, 310 ff. zur insoweit entsprechenden Regelung in § 8 b HGO).
  • VG Darmstadt, 24.01.2018 - 3 L 5117/17

    Unzulässiges Bürgerbegehren

    Die tatsächlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs und der Grund für eine notwendige vorläufige Sicherung bzw. Regelung sind glaubhaft zu machen (§ 920 Abs. 2 ZPO i. V. m. § 123 Abs. 3 VwGO), wobei Letzteres nur dann gelingt, wenn die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Antragsteller auch im Hauptsacheverfahren obsiegen wird (Hess. VGH, Beschluss vom 16.07.1996 - 6 TG 2264/96 -, ESVGH 46, 296).Einen Anordnungsgrund hat die Antragstellerin glaubhaft gemacht.

    Einen solchen Anspruch könnte die Antragstellerin allenfalls dann aus § 8b HGO ableiten, wenn das Bürgerbegehren zulässig wäre (…siehe VG Darmstadt, Beschluss v. 11.12.2012 - 3 L 1691/12.DA - , a.a.O., Rn. 23; Hess. VGH, Beschluss v. 16.07.1996 - 6 TG 2264/96 -, a.a.O., Rn 5;… VG Frankfurt, Beschluss v. 06.09.2016 - 7 L 2204/16.F -, a.a.O., Rn. 7;… VG Kassel, Beschluss v. 19.09.2012 - 3 L 1038/12.KS -, juris, Rn. 8).

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