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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,267
BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94 (https://dejure.org/1998,267)
BVerfG, Entscheidung vom 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94 (https://dejure.org/1998,267)
BVerfG, Entscheidung vom 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 (https://dejure.org/1998,267)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Flugsicherheitsgebühren

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen von Willkür bei einem Richterspruch ; Auslegung einer Rechtsverordnung durch ein Verwaltungsgericht; Flugsicherheitsgebühren als öffentlich-rechtliche Geldleistung; Verfassungsmäßigkeit von Flugsicherheitsgebühren

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Luftverkehrsrecht; Zulässigkeit von Flugsicherheitsgebühren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1857 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 176
  • DVBl 1998, 1220
 
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Wird zitiert von ... (80)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Gebührengesetz NRW

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94
    Gebühren sind öffentlichrechtliche Geldleistungen, die aus Anlaß individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlichrechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 91, 207 ).

    Vielmehr hat auch hier der Gebührengesetzgeber einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen will (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 91, 207 ).

  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührentatbestände des Bremer Hafengesetzes

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94
    Gebühren sind öffentlichrechtliche Geldleistungen, die aus Anlaß individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlichrechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 91, 207 ).

    Vielmehr hat auch hier der Gebührengesetzgeber einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen will (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 91, 207 ).

  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr - …

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94
    Daher sei die eigene Kostenbelastung gering und überfordere offensichtlich nicht die Leistungsfähigkeit der Fluggesellschaften (vgl. BVerwGE 95, 188 ).
  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94
    Sie führt keine den Grundsatz der Lastengleichheit verletzende Sonderabgabe ein (vgl. BVerfGE 55, 274 ), sondern eine verfassungsrechtlich zulässige Gebühr.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94
    Daher kann der Fluggast im verfassungsgerichtlichen Verfahren auch nicht als Kostenschuldner behandelt werden (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94
    Willkürlich ist ein Richterspruch nur dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß er auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 87, 273 ).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64

    Bundesrecht in Berlin

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94
    Sie sind häufig Gegenleistung für bestimmte staatliche Tätigkeiten (vgl. BVerfGE 18, 392 ) und damit Entgelt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verwaltung (vgl. BVerfGE 20, 257 ).
  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 10.92

    Gebühren für die Überprüfung von Fluggästen und mitgeführten Gegenständen - …

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94
    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1994 - BVerwG 4 C 10.92 -, b) das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 7. April 1992 - 5 K 175/90 -, c) die Kostenbescheide des Ministers für Wirtschaft des Saarlandes vom 15. Oktober 1990, 28. November 1990, 2. April 1991, 14. Juni 1991, 27. September 1991, 12. Dezember 1991 und 9. März 1992, 2. mittelbar gegen § 32 Abs. 1 Nr. 13 LuftVG.
  • BVerfG, 03.03.1965 - 1 BvR 208/59

    Beurkundungsbefugnis

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94
    Sie sind häufig Gegenleistung für bestimmte staatliche Tätigkeiten (vgl. BVerfGE 18, 392 ) und damit Entgelt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verwaltung (vgl. BVerfGE 20, 257 ).
  • BVerwG, 29.03.2019 - 9 C 4.18

    Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig

    Rn. 26 bb) Die öffentliche Leistung, an die eine Gebühr anknüpft, muss allerdings eine besondere Leistung sein, die sich von allgemeinen, steuerfinanzierten öffentlichen Leistungen klar abgrenzen lässt (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 - NVwZ 1999, 176 ; BVerwG…, Urteil vom 16. November 2017 - 9 C 15.16 - BVerwGE 160, 334 Rn. 11 m.w.N.).

    Eine dahin lautende These ist spätestens seit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Flugsicherheitsgebühr (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 - NVwZ 1999, 176 ) überholt (ebenso Heise, NVwZ 2015, 262 ).

    Nicht überzeugend ist auch der Einwand, die der Gebührenpflicht unterworfene Maßnahme der Gefahrenabwehr diene vorwiegend dem Interesse der Allgemeinheit; denn fast alle gebührenpflichtigen Handlungen erfolgen auch oder vorwiegend im öffentlichen Interesse (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 - NVwZ 1999, 176 ; BVerwG, Urteil vom 3. März 1994 - 4 C 1.93 - BVerwGE 95, 188 ).

    Auf den konkreten (objektiven und subjektiven) Sicherheitsvorteil durch Risikominimierung zugunsten des Gebührenschuldners hat auch das Bundesverfassungsgericht zur Rechtfertigung der Luftsicherheitsgebühr maßgebend abgestellt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 - NVwZ 1999, 176 ).

  • BVerfG, 14.01.2025 - 1 BvR 548/22

    Polizeikosten Hochrisikospiele - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen …

    In einer solchen übermäßigen Inanspruchnahme staatlicher Angebote kann eine besondere Leistung liegen, an die der Gebührenbegriff anknüpft (siehe dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. August 1993 - 1 BvR 1270/94 -, Rn. 20).

    Entgegen einer in der Literatur vertretenen Ansicht (…Böhm, NJW 2015, S. 3000 ;… dies., Gewaltprävention im Umfeld von Fußballspielen, 2022, S. 160 f.;… Brüning, VerwArch 2015, S. 417 ;… Leines, Die Kostentragung für Polizeieinsätze anlässlich von Fußballspielen, 2017, S. 168;… Mayer, Polizeikosten im Profifußball, 2018, S. 188 ff.;… Müller-Eiselt, SpuRt 2018, S. 95 ;… P. Kirchhof/G. Kirchhof, Recht auf unentgeltliche Sicherheit, 2020, S. 63 f., 93) kennt das Grundgesetz keinen Grundsatz, der es geböte, Polizeikosten nur Störerinnen und Störern oder solchen Personen aufzuerlegen, die nach den Vorschriften des Polizeigesetzes anstelle der Störerinnen und Störer in Anspruch genommen werden können oder die sich rechtswidrig verhalten (so schon VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 18. Juni 1979 - I 47/79 -, juris, Rn. 27; siehe auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 -, Rn. 19 ff. sowie Siegel, DÖV 2014, S. 867 ;… Wienbracke, DVBl. 2019, S. 344 ;… Schönenbroicher, NWVBl 2020, S. 494 ).

  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr; …

    b) Daß dem Gebührenschuldner aus der behördlichen Tätigkeit kein unmittelbarer, konkret bezifferbarer Wert im Sinne eines objektiven Nutzens zufließt, steht der Gebührenerhebung unter dem Aspekt des Äquivalenzprinzips nicht entgegen (Urteil vom 7. November 1980 - BVerwG 1 C 46.77 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 10 S. 15 ;… Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz, 1973, S. 74 f.); dementsprechend sind Gebühren zwar "häufig", aber nicht stets Gegenleistungen für behördliche Maßnahmen (vgl. BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des 1. Senats am 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 - DVBl 1998, 1220 ).

    Danach werden Gebühren allgemein dadurch gekennzeichnet, daß sie aus Anlaß individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung der Verwaltung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (ebenso BVerfG, Beschluß vom 11. August 1998, a.a.O.).

    Insoweit steht dem Gebührengesetzgeber - wie die Rechtsprechung stets betont hat (BVerfG, Beschluß vom 11. August 1998, a.a.O., S. 1221) - ein weiter Gestaltungsspielraum zu, welche individuell zurechenbaren Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen will und welche nicht.

    d) Nach Maßgabe des Bundesrechts ebenfalls unerheblich wäre es, wenn die gebührenpflichtige Tätigkeit überwiegend im öffentlichen Interesse erfolgt sein sollte (…Urteile vom 7. November 1980, a.a.O., S. 18 und vom 8. Dezember 1961 - BVerwG VII C 2.61 - BVerwGE 13, 214 ; BVerfG, Beschluß vom 11. August 1998, a.a.O., S. 1221).

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