Rechtsprechung
| BVerwG, 08.04.1998 - 8 B 38.98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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BauGB § 133 Abs. 3 Satz 3
- Wolters Kluwer
Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge - Anspruch auf Rückzahlung und Verzinsung - Untätigkeit der Gemeinde - Gewährleistung der "Benutzbarkeit" der Erschließungsanlage
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 133 Abs. 3 Satz 3.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 133 Abs. 3 S. 3
Kommunalabgaben - Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge; Anspruch auf Rückzahlung und Verzinsung; Untätigkeit der Gemeinde; Gewährleistung der "Benutzbarkeit" der Erschließungsanlage - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Rückzahlung des Erschließungsbeitrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 27.01.1994 - 7 K 1605/93
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1997 - 3 A 1466/94
- BVerwG, 08.04.1998 - 8 B 38.98
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1998, 581
- ZMR 1998, 598
- DVBl 1998, 1224
- DÖV 1998, 692
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81
Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht
Auszug aus BVerwG, 08.04.1998 - 8 B 38.98
Mit der Vorschrift des § 133 Abs. 3 Satz 3 BauGB hat der Gesetzgeber der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - BVerwGE 64, 186 = Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 21 S. 2 ) Rechnung getragen, nach der einem Vorausleistenden auf der Grundlage des Bundesbaugesetzes ein einklagbarer Erschließungsanspruch entstand, wenn eine Gemeinde die entsprechende Straße nicht innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren in einen Zustand versetzt hatte, der die funktionsgerechte Nutzbarkeit der genehmigten baulichen Anlage gewährleistete, sofern nicht die Gemeinde die Vorausleistung vor Entstehen dieses Anspruchs zurückerstattet hatte (…vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 4. Aufl. 1995, § 21 Rn. 40).Dieser unter Geltung des Bundesbaugesetzes von der Rechtsprechung entwickelte Erschließungsanspruch, an dessen Stelle nunmehr der Anspruch auf Rückzahlung der Vorausleistungen nach § 133 Abs. 3 Satz 3 BauGB getreten ist, sollte den Fällen Rechnung tragen, in denen der Zustand der Erschließungsanlage trotz gezahlter Vorausleistung nicht einmal die funktionsgerechte Nutzbarkeit der genehmigten Baulichkeiten gewährleistet (Urteil vom 28. Oktober 1981, a.a.O. S. 193 bzw. S. 10).
- BVerwG, 24.01.1997 - 8 C 19.96
Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Benutzbarkeit einer Anbaustraße …
Auszug aus BVerwG, 08.04.1998 - 8 B 38.98
Ob dies auf Leistungen der Gemeinde beruht (vgl. dazu Urteil vom 24. Januar 1997 - BVerwG 8 C 19.96 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 127 S. 26 ist - für den Regelfall - ebenso unerheblich, wie die von der Beschwerde aufgeworfene Frage, seit welchem Zeitpunkt der tatsächliche Zustand der Erschließungsanlage den Anforderungen genügt, die an das Merkmal "benutzbar" zu stellen sind. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1997 - 3 A 1466/94
Benutzbarkeit einer Wohnstraße; Anspruch auf Rückzahlung und Verzinsung einer …
Auszug aus BVerwG, 08.04.1998 - 8 B 38.98
BVerwG 8 B 38.98 OVG 3 A 1466/94.
- VGH Baden-Württemberg, 11.11.2004 - 2 S 2220/03
Verzinsung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag
Etwaige Pfützenbildungen bei starken Regenfällen müssen für die Beurteilung der Benutzbarkeit der Straße im Sinne des § 133 Abs. 3 S. 3 BauGB nach der oben genannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 28.10.1981, aaO) ohnehin außer Betracht bleiben (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.11.1997 - 3 A 1466/94 -, Juris Rechtsprechung; sowie dazu den Beschluss des BVerwG vom 8.4.1998 - 8 B 38.98 -, DVBl. 1998, 1224, mit welchem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des OVG NRW vom 28.11.1997 zurückgewiesen wurde).Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der erkennende Senat folgt, kommt es nach dem Wortlaut des § 133 Abs. 3 S. 3 BauGB nur darauf an, ob im entscheidenden Zeitpunkt die Benutzbarkeit der Erschließungsanlage gewährleistet ist (BVerwG, Beschluss vom 8.4.1998 - 8 B 38.98 -, DVBl. 1998, 1224).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2013 - 15 A 530/08
Zurückverlangen von bereits gezahlten Vorausleistungen auf den …
Rn. 30 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. April 1998 - 8 B 38.98 -, BRS 75 Nr. 166, und Urteil vom 28. Oktober 1981 - 8 C 4.81 -, BVerwGE 64, 186 (194 ff.); OVG NRW, Urteil vom 28. November 1997 - 3 A 1466/94 -, Gemeindehaushalt 2000, 261 f. - VG Ansbach, 05.03.2015 - AN 3 K 13.01480
Nichtige Vorauszahlungsvereinbarung; Erstattungsanspruch verjährt
Der amtliche Leitsatz aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 8. April 1998 - 8 B 38/98, wonach ein Anspruch auf Rückzahlung der Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag auch dann nicht bestehe, wenn die Gemeinde innerhalb des in § 133 Abs. 3 Satz 3 BauGB bestimmten sechsjährigen Zeitraumes untätig geblieben sei, die Benutzbarkeit der Anlage aber bereits vor Erhebung der Vorausleistung gewährleistet sei, treffe voll umfänglich auf den verfahrensgegenständlichen Sachverhalt zu. - BVerwG, 23.06.1999 - 8 B 18.99
Grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung der …
Schließlich hat das Oberverwaltungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 8. April 1998 - BVerwG 8 B 38.98 - Buchholz 406.11 § 133 Nr. 128) zutreffend dargelegt, daß der Kläger eine Verzinsung seiner "Vorausleistung" selbst dann nicht beanspruchen könnte, wenn die Vorschrift des § 133 Abs. 3 Sätze 3 und 4 BauGB auf die vertraglich vereinbarte Leistung des Klägers unmittelbar Anwendung fände.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 26.05.1998 - 8 B 82.98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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GG Art. 28 Abs. 2; ; NAbfG § 12 Abs. 2 Satz 2
- Wolters Kluwer
Lenkungsgebühr - Nebenzweck - Abfallvermeidung - Kommunale Selbstverwaltung
- rechtsportal.de
Kommunalabgaben; Benutzungsgebühr; Abfallbeseitigungsgebühr; Abgabenrecht; Lenkungsgebühr; Nebenzweck; Abfallvermeidung; kommunale Selbstverwaltung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 27.09.1995 - 1 A 702/95
- OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 9 L 594/96
- BVerwG, 26.05.1998 - 8 B 82.98
Papierfundstellen
- NVwZ 1998, 1186
- DVBl 1998, 1224
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 03.05.1994 - 8 NB 1.94
Abfallrecht - Gebührengestaltung - Selbstverwaltung - Abfallgebühren
Auszug aus BVerwG, 26.05.1998 - 8 B 82.98
Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG) und die Kompetenzordnung des Grundgesetzes stehen einer landesgesetzlichen Verpflichtung der Gemeinden, durch die Gebührengestaltung spürbare Anreize zur Abfallvermeidung zu schaffen (§ 3 a Abs. 2 Satz 2 NAbfG 1991 = § 12 Abs. 2 Satz 2 NAbfG 1994) nicht entgegen; der damit verfolgte Nebenzweck der Abfallvermeidung stimmt mit § 4 Abs. 1 Nr. 1 KrW-/AbfG überein (im Anschluß an Beschluß vom 3. Mai 1994 - BVerwG 8 NB 1.94 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 70 S. 13).ist in ihrer abstrakten Formulierung ohne weiteres zu bejahen, da die kommunale Selbstverwaltungsgarantie bezüglich aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft "im Rahmen der Gesetze" gewährleistet ist (vgl. Beschluß vom 3. Mai 1994 - BVerwG 8 NB 1.94 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 70 S. 13 mit weiteren Nachweisen).
Im übrigen ist auch bereits geklärt, daß eine Regelung, die den Kommunen bei der Gebührengestaltung einen spürbaren Anreiz zur Abfallvermeidung vorschreibt, in den durch Art. 28 Abs. 2 GG geschützten Kernbestand an hinreichend zahlreichen und gewichtigen Aufgaben nicht eingreift, die Selbstverwaltungsgarantie nicht unverhältnismäßig beschneidet und auch im übrigen mit höherrangigem Recht vereinbar ist (Beschluß vom 3. Mai 1994, a.a.O.).
Da § 3 a Abs. 2 Satz 2 NAbfG 1991 (= § 12 Abs. 2 Satz 2 NAbfG 1994) in der bindenden Auslegung durch das Oberverwaltungsgericht dem örtlichen Satzungsgeber bei der Gebührengestaltung die Schaffung eines spürbaren Anreizes zur Abfallvermeidung vorschreibt, unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt entgegen der Ansicht der Beschwerde nicht von dem in dem Beschluß vom 3. Mai 1994 (a.a.O.) beurteilten landesrechtlichen Gebot (§ 3 Abs. 2 Satz 5 SächsEGAB), durch die Gebührengestaltung nachhaltige Anreize zur Vermeidung ... von Abfällen zu schaffen.
- BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche …
Namentlich hat es die in den Abfallgesetzen der Länder normierte Verpflichtung des kommunalen Satzungsgebers gebilligt, Abfallgebühren so zu gestalten, dass hierdurch die Vermeidung und Verwertung von Abfällen gefördert wird (vgl. Beschluss vom 3. Mai 1994 - BVerwG 8 NB 1.94 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 70 S. 15 ff.; Beschluss vom 26. Mai 1998 - BVerwG 8 B 82.98 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 89 S. 75 f.). - OVG Niedersachsen, 02.11.2000 - 9 K 2785/98
Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsgebühr; Abfallgebührensatzung; Gebühr; …
Die Nichtzulassungsbeschwerde des Antragsgegners ist erfolglos geblieben (BVerwG, Beschl. v. 22.5.1998 - BVerwG 8 B 84.98 -, abgedruckt der Parallelbeschluss vom 26. Mai 1998 - BVerwG 8 B 82.98 - NVwZ 1998, 1186 = DVBl. 1998, 1224 (teilweise) = ZKF 1999, 63 = NuR 1999, 149).Das BVerwG hat in seinem Beschluss vom 26. Mai 1998 (- 8 B 82.98 - aaO) festgestellt, dass eine Regelung, die den Kommunen bei der Gebührengestaltung einen spürbaren Anreiz zur Abfallvermeidung vorschreibt, in den durch Art. 28 Abs. 2 GG geschützten Kernbestand nicht eingreift, die Selbstverwaltungsgarantie nicht unverhältnismäßig beschneidet und auch im Übrigen mit höherrangigem Recht vereinbar ist.
- VGH Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 2 S 3175/98
Abfallrechtliche Überlassungspflicht; Mindestgebühr
Derartige Bestimmungen sind mit Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar (BVerwG, Beschluss vom 3.5.1994 - 8 NB 1.94 -, DÖV 1994, 786; Beschluss vom 26.5.1998 - 8 B 82.98 -, NVwZ 1998, 1186 und Urteil vom 20.12.2000 - 11 C 7.00 -, DÖV 2001, 468).
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2006 - 4 L 284/05
Zur Erhebung von Abfallgebühren und insbesondere der Auslegung des § 6 Abs. 3 …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass eine landesrechtliche Vorschrift, die den Kommunen bei der Gebührengestaltung einen spürbaren bzw. nachhaltigen Anreiz zur Abfallvermeidung vorschreibt, bundesrechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerwG, Beschlüsse v. 26. Mai 1998 - 8 B 82.98 -, NVwZ 1998, 1186 zum KrW/AbfG und v. 3. Mai 1994 - 8 NB 1.94 -, NVwZ 1994, 900 f. zum AbfG). - OVG Niedersachsen, 19.12.2005 - 9 LA 87/05
Gestaltungsspielraum des Satzungsgebers bei der Bemessung von Abfallgebühren; …
Namentlich hat es die in den Abfallgesetzen der Länder normierte Verpflichtung des kommunalen Satzungsgebers gebilligt, Abfallgebühren so zu gestalten, dass hierdurch die Vermeidung und Verwertung von Abfällen gefördert wird (vgl. Beschluss vom 3. Mai 1994 - BVerwG 8 NB 1.94 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 70 S. 15 ff.; Beschluss vom 26. Mai 1998 - BVerwG 8 B 82.98 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 89 S. 75 f.). - VG Münster, 06.01.2012 - 7 K 499/10
Anforderungen an die kommunale Festsetzung von Schmutzwassergebühren; …
Rn. 31 vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1998 - 8 B 82.98 -, NVwZ 1998, 1186 m.w.N.
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