Rechtsprechung
| BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 2.97 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Erhaltungssatzung - Milieuschutzsatzung - Zusammensetzung der Wohnbevölkerung - Städtebauliche Gründe - Einbau einer Loggia - Verdrängungsgefahr - Vorbildwirkung - Prognose - Lebenserfahrung - Atypische Fallgestaltung - Mietbelastungsobergrenze - Höchstbelastungswert - ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BauGB § 172 Abs. 4
Erhaltungssatzung; Milieuschutzsatzung; Zusammensetzung der Wohnbevölkerung; städtebauliche Gründe; Einbau einer Loggia; Verdrängungsgefahr; Vorbildwirkung; Prognose; Lebenserfahrung; atypische Fallgestaltung; Mietobergrenze; Höchstbelastungswert; Ermessen - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 172 Abs. 4 BauGB.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 172 Abs. 4
Bauplanungsrecht - Erhaltungssatzung/Milieuschutzsatzung, Versagung des Einbaus einer Loggia in Dachgeschoßwohnung, Verdrängungsgefahr aufgrund von Mietpreissteigerungen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Baurecht; Versagung einer baurechtlichen Genehmigung zum Milieuschutz
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Milieuschutzsatzung contra Loggia in DG-Wohnungen? (IBR 1998, 75)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 105, 67
- NVwZ 1998, 503
- NJ 1998, 97
- DVBl 1998, 40
- DVBl 1998, 47
- DÖV 1997, 1049
- BauR 1997, 992
- ZfBR 1997, 311
Wird zitiert von ... (72) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84
Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen …
Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 2.97
Diese Gründe sind geeignet, als auf die konkrete Situation bezogene und deshalb "besondere" (vgl. zu der entsprechenden Formulierung in § 1 Abs. 9 BauNVO Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 5 = NVwZ 1987, 1074) städtebauliche Zielsetzungen den Erlaß einer Erhaltungssatzung zu rechtfertigen. - BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80
Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei …
Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 2.97
Sonstige Gründe, die hier trotz Vorliegens der Verdrängungsgefahr die Erteilung der Genehmigung im Ermessenswege hätten nahelegen können, sind weder von der Klägerin vorgetragen noch sonst ersichtlich, so daß auch das Fehlen weiterer Erwägungen im Ablehnungsbescheid nicht zu dessen Rechtswidrigkeit führt (…vgl. auch Lemmel, a.a.O., Rn. 19; zu einer Reduzierung der Begründungspflicht bei Ermessensausübung vgl. auch Beschluß vom 28. August 1980 - BVerwG 4 B 67.80 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 168 = BRS 36 Nr. 93). - BVerfG, 26.01.1987 - 1 BvR 969/83
Verfassungsmäßigkeit des § 39h Abs. 1, Abs. 3 BBauG
Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 2.97
Ziel der Satzung ist es, den in einem intakten Gebiet wohnenden Menschen den Bestand der Umgebung zu sichern und so die Bevölkerungsstruktur in einem bestimmten Ortsteil vor unerwünschten Veränderungen zu schützen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 20. Januar 1987 - 1 BvR 969/83 - DVBl 1987, 465 [BVerfG 26.01.1987 - 1 BvR 969/83]).
- BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82
Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche …
Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 2.97
Ihrem prognostischen Verfahren könnte aus Rechtsgründen nur entgegengetreten werden, wenn sie willkürliche Annahmen zugrunde legen oder von offensichtlichen Unwahrscheinlichkeiten ausgehen würde (vgl. allgemein zu Prognoseentscheidungen z.B. Urteil vom 6. Dezember 1985 - BVerwG 4 C 59.82 - BVerwGE 72, 282 (286) [BVerwG 06.12.1985 - 4 C 59/82]). - BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 26.85
Notwendiger Inhalt einer Erhaltungssatzung; Abgrenzung von Baurech zum …
Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 2.97
Es läßt sich nicht erkennen, daß der Gesetzgeber auch in diesen Fällen eine strikte Regelung im Sinne der zwingenden Genehmigungsversagung normieren wollte (so auch im Ergebnis, aber ohne Begründung, Urteil vom 3. Juli 1987 - BVerwG 4 C 26.85 - BVerwGE 78, 23 = Buchholz 406.11 § 39 h BBauG Nr. 1 zu § 39 h BBauG). - BVerwG, 27.09.1995 - 4 C 12.94
Begründung von Wohnungseigentum in Fremdenverkehrsgemeinden erschwert
Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 2.97
Es kommt vielmehr darauf an, ob die einzelne Maßnahme aufgrund ihrer Vorbildwirkung geeignet ist, eine Entwicklung in Gang zu setzen, die tendenziell die Veränderung der Zusammensetzung der vorhandenen Wohnbevölkerung nach sich zieht (vgl. zur ähnlichen Problematik bei den sog. Fremdenverkehrssatzungen nach § 22 BauGB: Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 4 C 12.94 - BVerwGE 99, 237 = Buchholz 406.11 § 22 BauGB Nr. 3). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.04.1983 - 1 C 1/82
Genehmigung und Auslegung einer Satzung ; Genehmigungspflicht für bauliche …
Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 2.97
Schutzwürdig ist deshalb ein Gebiet mit grundsätzlich jeder Art von Wohnbevölkerung, soweit deren Zusammensetzung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll (nahezu einhellige Meinung, vgl. etwa VGH Mannheim, NVwZ-RR 1994, 313; OVG Lüneburg, NJW 1984, 2905; Hessischer VGH, DVBl 1986, 693; Lemmel, Berliner Kommentar zum BauGB, 2. Auflage, Rn. 8 zu § 172; Bielenberg/Stock, Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand 1. Juni 1996, Rnrn. - VGH Hessen, 11.05.1992 - 3 UE 174/89
Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung - …
Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 2.97
Die Versagung der Genehmigung kommt deshalb auch dann in Betracht, wenn die Wohnung, an der bauliche Veränderungen vorgenommen werden sollen, derzeit leer steht oder wenn die davon betroffenen derzeitigen Bewohner mit der Baumaßnahme einverstanden sind (vgl. auch VGH Kassel, NVwZ-RR 1993, 401).
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2019 - 10 B 9.18
OVG bestätigt Vorkaufsrecht im Bereich von Erhaltungssatzungen in Berlin
Ihr Ziel ist die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, wobei schutzwürdig grundsätzlich jede Art von Wohnbevölkerung im Gebiet ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 2.97 -, juris Rn. 15). - BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03
Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftung; enteignungsgleicher Eingriff; …
Auch der Senat ist bereits in seinem Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 2.97 - (BVerwGE 105, 67 = BRS 59 Nr. 254) im Zusammenhang mit der rechtlichen Beurteilung des Einbaus einer Loggia in eine Dachgeschosswohnung auf der Grundlage der damals maßgeblichen Gesetzeslage (die das Instrument der Verpflichtung nach § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 BauGB noch nicht kannte) davon ausgegangen, dass der Schutzzweck der Regelung auch dann betroffen ist, wenn die Wohnung leer steht.Gleichwohl kommen atypische Fallgestaltungen in Betracht, die eine Erteilung der Genehmigung im Ermessenswege rechtfertigen (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation das Senatsurteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 2.97 - BVerwGE 105, 67).
- VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3087
Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum bei vorhandener …
Im Hinblick auf die nach § 172 Abs. 4 Satz 1 BauGB geforderte Einzelfallprüfung stellte sich die Beklagte auf den Standpunkt, dass eine Feststellung der Vorbildwirkung des Einzelfalles entsprechend der so genannten "Loggia-Entscheidung" des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 1997 (Az.: 4 C 2/97) ausreichend sei.Da an die Art der Wohnbevölkerung, deren Zusammensetzung durch eine Milieuschutzsatzung gewahrt werden soll, vom Gesetz keine besonderen Anforderungen gestellt werden, ist deshalb schutzwürdig ein Gebiet mit grundsätzlich jeder Art von Wohnbevölkerung, soweit deren Zusammensetzung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll (vgl. BVerwG, U.v. 18.6.1997 - 4 C 2/97; NVwZ 1998, 503- juris; BayVGH, U.v. 18.4.2005 - 2 N 02.2981 - juris).
Nach dem Bundesverwaltungsgericht (U.v. 18.6.1997 - 4 C 2/97 - juris) folgt daraus im Umkehrschluss, dass die Genehmigung nur versagt werden darf, wenn die Maßnahme geeignet ist, die Gefahr der Verdrängung der vorhandenen Wohnbevölkerung hervorzurufen und wenn eine solche Verdrängung aus den besonderen städtebaulichen Gründen nachteilige Folgen haben würde.
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 18. Juni 1997 ("Loggia-Entscheidung" - 4 C 2/97 - juris) ausgeführt, dass es für die Erteilung oder Versagung der Genehmigung nicht entscheidend sei, ob durch die konkrete Baumaßnahme die davon betroffenen Bewohner tatsächlich verdrängt werden.
Soweit dies aufgrund einer mangelnden Gewichtigkeit in Bezug auf das Erhaltungssatzungsgebiet zu verneinen wäre, ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 1997 (a. a. O.) zu berücksichtigen, inwieweit die beantragte Maßnahme durch eine etwaige Vorbildwirkung die Gefahr in sich birgt, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Erhaltungssatzungsgebiet zu gefährden.
Dies räumt auch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 18. Juni 1997 (a. a. O. - juris Rn. 18) ein, indem dort ausgeführt wird, dass die Erhaltungssatzung als städtebauliches Element - und dementsprechend auch die hieraus resultierenden Einschränkungen - jedenfalls nicht unmittelbar dem Schutz einzelner konkreter Bewohner, sondern dem allgemeinen und längerfristigen Ziel dient, die Struktur der Wohnbevölkerung zu erhalten.
Zwar stellte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18. Juni 1997 (a. a. O.) hinsichtlich der Frage, ob der genehmigungspflichtigen Maßnahme eine solche Wirkung zugeordnet werden kann, auf deren generelle Geeignetheit im Sinne einer Vorbildwirkung ab, da die seinerzeit zu beurteilende Baumaßnahme - Einbau einer Loggia - innerhalb eines größeren Satzungsgebiets kaum jemals unmittelbar zu einer städtebaulich ins Gewicht fallenden Änderung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung führen würde.
Dies wird den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 18. Juni 1997 (a. a. O.) nicht gerecht.
- VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3084
Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum in einem …
Im Hinblick auf die nach § 172 Abs. 4 Satz 1 BauGB geforderte Einzelfallprüfung stellte sich die Beklagte auf den Standpunkt, dass eine Feststellung der Vorbildwirkung des Einzelfalles entsprechend der so genannten "Loggia-Entscheidung" des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 1997 (Az.: 4 C 2/97) ausreichend sei.Da an die Art der Wohnbevölkerung, deren Zusammensetzung durch eine Milieuschutzsatzung gewahrt werden soll, vom Gesetz keine besonderen Anforderungen gestellt werden, ist deshalb schutzwürdig ein Gebiet mit grundsätzlich jeder Art von Wohnbevölkerung, soweit deren Zusammensetzung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll (vgl. BVerwG, U.v. 18.6.1997 - 4 C 2/97; NVwZ 1998, 503 - juris; BayVGH, U.v. 18.4.2005 - 2 N 02.2981 - juris).
Nach dem Bundesverwaltungsgericht (U.v. 18.6.1997 - 4 C 2/97 - juris) folgt daraus im Umkehrschluss, dass die Genehmigung nur versagt werden darf, wenn die Maßnahme geeignet ist, die Gefahr der Verdrängung der vorhandenen Wohnbevölkerung hervorzurufen und wenn eine solche Verdrängung aus den besonderen städtebaulichen Gründen nachteilige Folgen haben würde.
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 18. Juni 1997 ("Loggia-Entscheidung" - 4 C 2/97 - juris) ausgeführt, dass es für die Erteilung oder Versagung der Genehmigung nicht entscheidend sei, ob durch die konkrete Baumaßnahme die davon betroffenen Bewohner tatsächlich verdrängt würden.
Soweit dies aufgrund einer mangelnden Gewichtigkeit in Bezug auf das Erhaltungssatzungsgebiet zu verneinen wäre, ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 1997 (a. a. O.) zu berücksichtigen, inwieweit die beantragte Maßnahme durch eine etwaige Vorbildwirkung die Gefahr in sich birgt, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Erhaltungssatzungsgebiet zu gefährden.
Dies räumt auch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 18. Juni 1997 (a. a. O. - juris Rn. 18) ein, indem dort ausgeführt wird, dass die Erhaltungssatzung als städtebauliches Element - und dementsprechend auch die hieraus resultierenden Einschränkungen - jedenfalls nicht unmittelbar dem Schutz einzelner konkreter Bewohner, sondern dem allgemeinen und längerfristigen Ziel dient, die Struktur der Wohnbevölkerung zu erhalten.
Zwar stellte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18. Juni 1997 (a. a. O.) hinsichtlich der Frage, ob der genehmigungspflichtigen Maßnahme eine solche Wirkung zugeordnet werden kann, auf deren generelle Geeignetheit im Sinne einer Vorbildwirkung ab, da die seinerzeit zu beurteilende Baumaßnahme - Einbau einer Loggia - innerhalb eines größeren Satzungsgebiets kaum jemals unmittelbar zu einer städtebaulich ins Gewicht fallenden Änderung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung führen würde.
Dies wird den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 18. Juni 1997 (a. a. O.) nicht gerecht.
- BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01
Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation; …
Prognoseentscheidungen, die sich nicht lediglich auf die allgemeine Lebenserfahrung stützen (vgl. dazu z.B. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 2.97 - BVerwGE 105, 67 ), beruhen auf der Anwendung statistischer Methoden, die Aussagen über die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Entwicklungen ermöglichen. - VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3090
Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum in einem …
Im Hinblick auf die nach § 172 Abs. 4 Satz 1 BauGB geforderte Einzelfallprüfung stellte sich die Beklagte auf den Standpunkt, dass eine Feststellung der Vorbildwirkung des Einzelfalles entsprechend der so genannten "Loggia-Entscheidung" des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 1997 (Az.: 4 C 2/97) ausreichend sei.Da an die Art der Wohnbevölkerung, deren Zusammensetzung durch eine Milieuschutzsatzung gewahrt werden soll, vom Gesetz keine besonderen Anforderungen gestellt werden, ist deshalb schutzwürdig ein Gebiet mit grundsätzlich jeder Art von Wohnbevölkerung, soweit deren Zusammensetzung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll (vgl. BVerwG, U.v. 18.6.1997 - 4 C 2/97, NVwZ 1998, 503 - juris; BayVGH, U.v. 18.4.2005 - 2 N 02.2981 - juris).
Nach dem Bundesverwaltungsgericht (U.v. 18.6.1997 - 4 C 2/97 - juris) folgt daraus im Umkehrschluss, dass die Genehmigung nur versagt werden darf, wenn die Maßnahme geeignet ist, die Gefahr der Verdrängung der vorhandenen Wohnbevölkerung hervorzurufen und wenn eine solche Verdrängung aus den besonderen städtebaulichen Gründen nachteilige Folgen haben würde.
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 18. Juni 1997 ("Loggia-Entscheidung" - 4 C 2/97 - juris) ausgeführt, dass es für die Erteilung oder Versagung der Genehmigung nicht entscheidend sei, ob durch die konkrete Baumaßnahme die davon betroffenen Bewohner tatsächlich verdrängt würden.
Soweit dies aufgrund einer mangelnden Gewichtigkeit in Bezug auf das Erhaltungssatzungsgebiet zu verneinen wäre, ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 1997 (a. a. O.) zu berücksichtigen, inwieweit die beantragte Maßnahme durch eine etwaige Vorbildwirkung die Gefahr in sich birgt, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Erhaltungssatzungsgebiet zu gefährden.
Dies räumt auch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 18. Juni 1997 (a. a. O. - juris Rn. 18) ein, indem dort ausgeführt wird, dass die Erhaltungssatzung als städtebauliches Element - und dementsprechend auch die hieraus resultierenden Einschränkungen - jedenfalls nicht unmittelbar dem Schutz einzelner konkreter Bewohner, sondern dem allgemeinen und längerfristigen Ziel dient, die Struktur der Wohnbevölkerung zu erhalten.
Zwar stellte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18. Juni 1997 (a. a. O.) hinsichtlich der Frage, ob der genehmigungspflichtigen Maßnahme eine solche Wirkung zugeordnet werden kann, auf deren generelle Geeignetheit im Sinne einer Vorbildwirkung ab, da die seinerzeit zu beurteilende Baumaßnahme - Einbau einer Loggia - innerhalb eines größeren Satzungsgebiets kaum jemals unmittelbar zu einer städtebaulich ins Gewicht fallenden Änderung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung führen würde.
Dies wird den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 18. Juni 1997 (a. a. O.) nicht gerecht.
- VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3088
Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum bei vorhandener …
Im Hinblick auf die nach § 172 Abs. 4 Satz 1 BauGB geforderte Einzelfallprüfung stellte sich die Beklagte auf den Standpunkt, dass eine Feststellung der Vorbildwirkung des Einzelfalles entsprechend der so genannten "Loggia-Entscheidung" des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 1997 (Az.: 4 C 2/97) ausreichend sei.Da an die Art der Wohnbevölkerung, deren Zusammensetzung durch eine Milieuschutzsatzung gewahrt werden soll, vom Gesetz keine besonderen Anforderungen gestellt werden, ist deshalb schutzwürdig ein Gebiet mit grundsätzlich jeder Art von Wohnbevölkerung, soweit deren Zusammensetzung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll (vgl. BVerwG, U.v. 18.6.1997 - 4 C 2/97 - NVwZ 1998, 503 - juris; BayVGH, U.v. 18.4.2005 - 2 N 02.2981 - juris).
Nach dem Bundesverwaltungsgericht (U.v. 18.6.1997 - 4 C 2/97 - juris) folgt daraus im Umkehrschluss, dass die Genehmigung nur versagt werden darf, wenn die Maßnahme geeignet ist, die Gefahr der Verdrängung der vorhandenen Wohnbevölkerung hervorzurufen und wenn eine solche Verdrängung aus den besonderen städtebaulichen Gründen nachteilige Folgen haben würde.
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 18. Juni 1997 ("Loggia-Entscheidung" - 4 C 2/97 - juris) ausgeführt, dass es für die Erteilung oder Versagung der Genehmigung nicht entscheidend sei, ob durch die konkrete Baumaßnahme die davon betroffenen Bewohner tatsächlich verdrängt würden.
Soweit dies aufgrund einer mangelnden Gewichtigkeit in Bezug auf das Erhaltungssatzungsgebiet zu verneinen wäre, ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 1997 (a. a. O.) zu berücksichtigen, inwieweit die beantragte Maßnahme durch eine etwaige Vorbildwirkung die Gefahr in sich birgt, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Erhaltungssatzungsgebiet zu gefährden.
Dies räumt auch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 18. Juni 1997 (a. a. O. - juris Rn. 18) ein, indem dort ausgeführt wird, dass die Erhaltungssatzung als städtebauliches Element - und dementsprechend auch die hieraus resultierenden Einschränkungen - jedenfalls nicht unmittelbar dem Schutz einzelner konkreter Bewohner, sondern dem allgemeinen und längerfristigen Ziel dient, die Struktur der Wohnbevölkerung zu erhalten.
Zwar stellte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18. Juni 1997 (a. a. O.) hinsichtlich der Frage, ob der genehmigungspflichtigen Maßnahme eine solche Wirkung zugeordnet werden kann, auf deren generelle Geeignetheit im Sinne einer Vorbildwirkung ab, da die seinerzeit zu beurteilende Baumaßnahme - Einbau einer Loggia - innerhalb eines größeren Satzungsgebiets kaum jemals unmittelbar zu einer städtebaulich ins Gewicht fallenden Änderung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung führen würde.
Dies wird den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 18. Juni 1997 (a. a. O.) nicht gerecht.
- VG München, 06.07.2026 - M 8 K 24.5990
Verpflichtungsklage, Baugenehmigung, Erhaltungssatzung, Zeitgemäßer …
Eine Änderung einer baulichen Anlage, liegt dann vor, wenn die innere oder äußere Bausubstanz der Anlage berührt wird und die Änderung eine städtebauliche Relevanz aufweist (BVerwG, U.v. 18.6.1997 - 4 C 2/97 - BVerwGE 105, 67, juris Rn. 17;… BayVGH, U.v. 8.5.2002 - 2 B 98.2215 - juris Rn. 19;… VGH BW, U.v. 1.10.1993 - 8 S 901/93 - juris Leitsatz 1 und Rn. 25;… Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, 162. EL Januar 2026, § 172 Rn. 105a).Rn. 29 Vorliegend dient der Neubau von Dachterrassen nicht der Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustands unter Beachtung bauordnungsrechtlicher Mindeststandards (vgl. BVerwG, U.v. 18.06.1997 - 4 C 2/97 - BVerwGE 105, 67-73, juris;… VG München, U.v. 28.11.2016 - M 8 K 15.3460 - juris Rn. 44;… VG Berlin, U.v. 16.5.2018 - 19 K 559.17 - juris Rn. 41;… Mitschang in Battis/Krautzberger/Löhr BauGB, 16. Auflage 2025, § 172 Rn. 106;… Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger Baugesetzbuch, 162. EL Januar 2026, § 172 Rn. 189).
Eine Verdrängungsgefahr geht von einem Vorhaben dann aus, wenn es generell geeignet ist, aufgrund seiner Vorbildwirkung eine Verdrängung der Bevölkerung hervorzurufen (BVerwG, U.v. 18.6.1997 - 4 C 2/97 - BVerwGE 105, 67-73, juris Rn. 18;… BayVGH, U.v. 8.5.2002 - 2 B 98.2215 - juris Rn. 26).
Dabei kommt es nicht auf die Gefahr der Verdrängung der konkreten Bewohner des jeweiligen Gebäudes an, sondern darauf, ob die Baumaßnahme generell geeignet ist, eine Entwicklung in Gang zu setzen, die tendenziell die Veränderung der Zusammensetzung der vorhandenen Wohnbevölkerung im Satzungsgebiet nach sich zieht (BVerwG, U.v. 18.6.1997 - 4 C 2/97 - BVerwGE 105, 67-73, juris Rn. 18;… BayVGH, U.v. 8.5.2002 - 2 B 98.2215 - juris Rn. 26;… Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, 162. EL Januar 2026, § 172 Rn. 176).
Von einer Verdrängungsgefahr ist in der Regel auszugehen, wenn das geplante Vorhaben zu einer nicht nur geringfügigen Mieterhöhung führen kann (BVerwG, U.v. 18.6.1997 - 4 C 2/97 - BVerwGE 105, 67-73, juris Rn. 21;… BayVGH, U.v. 8.5.2002 - 2 B 98.2215 - juris Rn. 26;… Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, 162. EL Januar 2026, § 172 Rn. 177).
Dass der Einbau von Balkonen, Loggien oder Dachterrassen grundsätzlich zu einer Aufwertung von Wohnraum und damit einhergehend zu Mietpreiserhöhungen führt, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BVerwG, U.v. 18.06.1997 - 4 C 2/97 - BVerwGE 105, 67-73, juris;… VG München, U.v. 28.11.2016 - M 8 K 15.3460 - juris Rn. 44;… VG Berlin, U.v. 16.5.2018 - 19 K 559.17 - juris Rn. 41).
Bei § 172 Abs. 4 Satz 1 BauGB steht der Behörde bei der Versagung ein Ermessensspielraum zu, da nicht auszuschließen ist, dass es atypische Fallgestaltungen geben kann, die die Erteilung der Genehmigung in Einzelfällen trotz Vorliegens eines Versagungsgrundes gleichwohl rechtfertigen können (BVerwG, U.v. 18.6.1997 - 4 C 2/97 - BVerwGE 105, 67-73, juris Rn. 23;… BayVGH B.v. 14.4.2020 - 2 ZB 17.1411 - juris Rn. 5;… Mitschang in: Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch, 16. Auflage 2025, § 172 Rn. 71).
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - 10 B 19.19
Erweiterung von Bestandswohnungen sowie der Erweiterung von Balkonen in einem …
Rn. 26 Nicht den erhaltungsrechtlichen Anforderungen nach § 172 Abs. 1, Abs. 4 BauGB unterfallen lediglich solche Maßnahmen, die von vornherein nicht geeignet sind, die Ziele der Erhaltungssatzung zu berühren, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - 4 C 2.97 -, juris Rn. 17;… Beschluss vom 17. Dezember 2004 - 4 B 85, 04 -, juris Rn. 3; OVG Berlin…, Urteil vom 10. Juni 2004 - 2 B 3.02 -, juris Rn. 34 f.; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 13. März 2014 - OVG 2 B 7.12 -, juris Rn. 21).Rn. 35 a. Im Umkehrschluss ist der Formulierung des § 172 Abs. 4 Satz 1 BauGB zu entnehmen, dass die nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB erforderliche erhaltungsrechtliche Genehmigung versagt werden darf, wenn die bauliche Maßnahme geeignet ist, die Gefahr der Verdrängung der vorhandenen Bevölkerung hervorzurufen und wenn eine solche Verdrängung aus den besonderen städtebaulichen Gründen nachteilige Folgen haben würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997, a.a.O. Rn. 18).
Die Frage, ob eine einzelne genehmigungspflichtige Baumaßnahme zu einer solchen allgemeinen Verdrängungsgefahr führt, ist in den meisten Fällen nur aufgrund einer Prognose der künftigen Entwicklung zu beantworten (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997, a.a.O. Rn. 18 f.).
Ausreichend ist, dass die Vergrößerung der Wohnung geeignet ist, eine Entwicklung in Gang zu setzen, die tendenziell die Veränderung der Zusammensetzung der vorhandenen Wohnbevölkerung nach sich zieht, was aufgrund einer Prognose der künftigen Entwicklung zu beurteilen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997, a.a.O.).
So ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass es für die Feststellung, ob eine Baumaßnahme geeignet ist, eine Verdrängungsgefahr auszulösen, nicht etwa darauf ankommt, ob die betroffene Wohnung leer steht oder ob die Mieter mit den geplanten Maßnahmen einverstanden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15. März 2019, a.a.O. Rn. 6).
Rn. 51 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schließt § 172 Abs. 4 Satz 1 BauGB es trotz Vorliegens eines Versagungsgrundes nicht aus, dass die begehrte erhaltungsrechtliche Genehmigung nach pflichtgemäßem Ermessen erteilt werden kann, etwa wenn bei Annahme einer Verdrängungsgefahr im Einzelfall eine atypische Fallgestaltung vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997, a.a.O. Rn 23).
Rn. 54 Eine solche Ermessensentscheidung ist im Rahmen des § 172 Abs. 4 Satz 1 BauGB erst dann eröffnet, wenn eine atypische Fallgestaltung vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997, a.a.O. Ls. 4 und Rn. 23;… Urteil vom 30. Juni 2004, a.a.O. Rn. 51 f.; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 14. April 2020 - 2 ZB 17.1411 -, juris Rn. 3 ff.; wohl auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 28. März 2018 - OVG 2 N 64.15 -, juris Rn. 22 ff.; zu § 172 Abs. 3 Satz 1 BauGB VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 5 S 2134/98 -, NVwZ-RR 1999, 565).
- BVerwG, 17.12.2004 - 4 B 85.04
Erhaltungssatzung; Milieuschutzsatzung; besondere städtebauliche Gründe; …
Der Senat ist in seinem Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 2.97 - (BVerwGE 105, 67 = BRS 59 Nr. 254) beim Einbau einer Loggia in eine Dachgeschosswohnung zu dem Ergebnis gelangt, dass diese Maßnahme vom Umfang her geeignet war, die Ziele der Erhaltungssatzung zu berühren, da sie jedenfalls prinzipiell zu einer Mieterhöhung und damit möglicherweise zur Gefahr der Verdrängung der ansässigen Bevölkerung führen konnte.An ihr hat sich dementsprechend auch die Genehmigungspraxis auszurichten (vgl. auch das bereits angeführte Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 2.97 - BVerwGE 105, 67 ).
Sie verweist zum einen auf das Urteil des Senats vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 2.97 - (…a.a.O.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2021 - 2 A 13.19
Wirksamkeit einer Erhaltungsverordnung
- BVerwG, 23.06.2026 - 4 CN 2.25
Keine Kontrolle des Abwägungsvorgangs bei Erhaltungssatzungen
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - 10 B 9.11
Bezirk Pankow muss Genehmigung zum nachträglichen Einbau von zusätzlichen …
- BVerwG, 24.05.2006 - 4 C 9.04
Besonderes Städtebaurecht; Sanierungsrecht; sanierungsrechtliche Genehmigung; …
- VGH Bayern, 14.04.2020 - 2 ZB 17.1411
Verdrängungsgefahr aufgrund atypischer Fallgestaltung - keine Zulassung der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2007 - 2 A 3.07
Bebauungsplan für das "Spreedreieck" unwirksam
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - 10 A 6.18
Normenkontrollantrag gegen die Wirksamkeit einer Verordnung zur Erhaltung der …
- VG Berlin, 08.09.2015 - 19 K 125.15
Erteilung einer erhaltungsrechtlichen Genehmigung zum Zwecke der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2024 - 2 A 9.22
OVG bestätigt Milieuschutzverordnung für das Gebiet "Reinickendorfer Straße" in …
- OVG Hamburg, 12.12.2007 - 2 Bf 10/02
Abrissgenehmigung im Bereich einer Erhaltungssatzung; wirtschaftliche …
- OVG Hamburg, 09.07.2014 - 2 E 3/13
Wirksamkeit einer Sozialen Erhaltungsverordnung - unerwünschte Veränderung der …
- VG Berlin, 24.08.2023 - 19 K 99.20
- VG Berlin, 21.02.2026 - 19 K 54.24
- VG München, 02.06.2025 - M 8 K 23.3755
Klageänderung, Änderung von Anfechtungszu, Verpflichtungsklage, …
- VG Berlin, 05.03.2021 - 19 L 507.20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Rücknahme einer fingierten erhaltungsrechtlichen …
- VG Berlin, 10.02.2021 - 19 L 447.20
Genehmigung im Rahmen einer Berliner Erhaltungsverordnung: Bauliche Änderungen
- VG Berlin, 31.10.2019 - 13 K 19.16
Bauliche Änderung im Erhaltungsgebiet: Grundrissveränderungen bei den …
- OVG Berlin, 30.01.2004 - 2 B 18.02
Mietobergrenzen im Sanierungsgebiet
- VG Berlin, 09.10.2025 - 19 K 344.23
- VG Berlin, 17.11.2020 - 19 L 315.20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Rücknahme einer Genehmigungsfiktion
- VG Berlin, 28.03.2026 - 19 K 344.25
- VG Berlin, 25.02.2022 - 13 K 10.21
- VG München, 28.11.2016 - M 8 K 15.3460
Verwirkung und Fälligkeit einer Vertragsstraße aus öffentlich-rechtlichem Vertrag
- BVerwG, 17.12.2004 - 4 B 83.04
Bestehen eines Genehmigungsvorbehalts bei Änderungen baulicher Anlagen, die sich …
- BVerwG, 17.12.2004 - 4 B 84.04
Gebietsbezogenheit einer Erhaltungssatzung
- VG München, 07.12.2020 - M 8 K 19.5422
Gemeindliches Vorkaufsrecht und Erhaltungssatzung zur Sicherung der …
- VG Berlin, 19.05.2022 - 13 K 247.19
Kein Außenaufzug an denkmalgeschützem Gebäude
- VGH Hessen, 03.03.2022 - 3 C 2655/19
Rechtfertigung einer städtebaulichen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung)
- OVG Niedersachsen, 09.05.2014 - 1 KN 102/11
Zweckverband aus Kreis und Gemeinden; Voraussetzungen einer städtebaulichen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2026 - 10 S 1.26
Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz; Milieuschutzgebiet; Veräußerung von …
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2024 - 10 A 14.20
OVG hebt Erweiterung der Erhaltungsverordnung "Hornstraße" um den Baublock 205 …
- VG Berlin, 13.11.2020 - 19 L 288.20
Anwendung des § 172 BauGB auf Maßnahmen zur Energieeinsparung
- VG Karlsruhe, 11.07.2025 - 2 K 6041/24
Erhaltungssatzung; Milieuschutzsatzung; Genehmigung; Wohnungsbevölkerung; …
- VG Berlin, 22.03.2022 - 13 K 321.20
Genehmigungsfiktion im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren: Beginn der …
- VG Berlin, 25.02.2022 - 13 K 208.21
- VG Berlin, 10.09.2015 - 19 K 174.14
- VGH Baden-Württemberg, 13.10.1998 - 5 S 2134/98
Genehmigung für den Abbruch eines Gebäudes im Bereich einer Erhaltungssatzung - …
- VG Berlin, 16.05.2018 - 19 K 559.17
- VGH Bayern, 09.08.2007 - 25 B 05.1341
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 2 B 7.12
Einbau einer Gaube in ein in einem Erhaltungsgebiet gelegenen Gebäude; Gaube als …
- VG Berlin, 25.11.2021 - 13 K 36.20
Umwandlungsschutz: "Herausteilung" einer einzigen Eigentumswohnung im Vorfeld …
- VGH Hessen, 03.03.2022 - 3 C 2656/19
Städtebauliche Erhaltungssatzungen
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2021 - 2 A 36.18
Antragsbefugnis des Erwerbers eines Grundstücks im Geltungsbereich einer …
- VG München, 05.03.2018 - M 8 K 16.2803
Wirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Schaffung der …
- VG Berlin, 17.10.2001 - 19 A 234.00
Rechtmäßigkeit von Mietobergrenzen als Auflagen in einer Genehmigung; Genehmigung …
- OVG Hamburg, 28.11.2002 - 2 Bf 209/00
Versagung einer Umwandlungsgenehmigung für den Verkauf von Wohnungen in sozialen …
- VG Hamburg, 09.06.2026 - 12 K 483/26
- VG Schwerin, 29.10.2021 - 2 A 1632/18
Umbau und Nutzungsänderung zu Ferienwohnzwecken
- VG Frankfurt/Main, 21.12.2020 - 8 K 507/20
Modernisierungsmaßnahmen im Gebiet einer Erhaltungssatzung
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2022 - 2 A 21.19
Ziel einer sog. Milieuschutzsatzung
- VG Berlin, 17.09.2018 - 19 L 175.18
Zuständigkeit des Bezirksamtes hinsichtlich des Aufstellungsbeschlusses zum …
- VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - 9 S 2818/98
Erstattung der Beförderungskosten für Schüler - Gleichheitssatz
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2019 - 2 S 59.18
Anordnung zur Einstellung des Abbruchs von Garagen in einem Erhaltungsgebiet
- VG Düsseldorf, 02.12.2004 - 4 K 2843/04
Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung zur Einrichtung von rechteckig "stehenden" …
- VG Schleswig, 19.02.2025 - 8 A 70/21
Bauvorbescheid für Umnutzung zu Ferienwohnungen - Unwirksamkeit einer …
- OVG Berlin, 12.06.2002 - 2 S 8.02
Isolierte Aufhebung einer Nebenbestimmung durch eine Anfechtung; Schutz der …
- OVG Thüringen, 12.08.2025 - 1 KO 156/25
Anspruch auf Abrissgenehmigung im Gebiet einer Erhaltungssatzung
- VG Hamburg, 14.02.2025 - 7 K 694/23
Erfolglose Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines zur Abwendung eines …
- VG Augsburg, 22.11.2012 - Au 5 K 11.1539
Errichtung eines Mobilfunk-Sendemastes; Außenbereich; Privilegierung; …
- VG Berlin, 11.11.1998 - 19 A 86.98
Ermittlung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrages; Anfangs- und Endwert …
- VG Schleswig, 09.10.2025 - 8 A 174/2
Baugenehmigung in einem "Mischgebiet"
- VG München, 13.02.2012 - M 8 K 11.1084
Verfahrenseinstellung im Urteil bei teilweiser Erledigung der Hauptsache; …
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