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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,549
BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98 (https://dejure.org/1999,549)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1999 - 2 C 27.98 (https://dejure.org/1999,549)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1999 - 2 C 27.98 (https://dejure.org/1999,549)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    BBesG § 3 Abs. 3, Abs. 5, §§ 9, 12 Abs. 2; BGB § 826; LBG BW § 96 Abs. 1; LDO BW §§ 119, 128; VwGO § 86 Abs. 1, Abs. 3, § 108 Abs. 1, Abs. 2
    Bezüge Verlust wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst; Billigkeitsentscheidung bei der Rückforderung überzahlter Bezüge eines Beamten; - bei Leistungsklage des Dienstherrn; Bindungswirkung eines Disziplinarurteils für den vermögensrechtlichen ...

  • Judicialis

    VwGO § 86 Abs. 1;... ; VwGO § 86 Abs. 3; ; VwGO § 108 Abs. 1; ; VwGO § 108 Abs. 2; ; LBG BW § 96 Abs. 1; ; BBesG § 3 Abs. 3; ; BBesG § 3 Abs. 5; ; BBesG § 9; ; BBesG § 12 Abs. 2; ; LDO BW § 119; ; LDO BW § 128; ; BGB § 826

  • Wolters Kluwer

    Dienstvergehen - Verlust der Bezüge - Ungenehmigtes schuldhaftes Fernbleiben - Feststellung - Konstitutive Wirkung - Rückforderung - Leistungsklage des Dienstherrn - Billigkeitsentscheidung - Schadensersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht; Besoldungsrecht - Bezüge Verlust wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst; Billigkeitsentscheidung bei der Rückforderung überzahlter Bezüge eines Beamten; - bei Leistungsklage des Dienstherrn; Bindungswirkung eines Disziplinarurteils für den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 109, 357
  • NJW 2000, 1737 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 445
  • DVBl 2000, 495
  • DÖV 2000, 290
 
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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92

    Rückforderung überzahlter Bezüge wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98
    Der Anspruch auf Dienstbezüge, die gemäß § 3 Abs. 5 BBesG im voraus gezahlt werden, steht unter dem gesetzlichen Vorbehalt der Feststellung ihres Verlustes wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst gemäß § 9 BBesG (vgl. BVerwGE 95, 94 ).

    Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung eine Berufung auf den Wegfall der Bereicherung auch in Fällen der verschärften Haftung nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BVerwGE 28, 68 ; 95, 94 ).

    Nach ständiger Rechtsprechung hat die Billigkeitsentscheidung die Aufgabe, eine allen Umständen des Einzelfalls gerecht werdende, für die Behörde zumutbare, für den Bereicherten tragbare Lösung zu ermöglichen, bei der auch Alter, Leistungsfähigkeit und sonstige Lebensverhältnisse des Herausgabepflichtigen eine maßgebende Rolle spielen (vgl. BVerwGE 66, 251 m.w.N.; Urteil vom 21. September 1989 - BVerwG 2 C 68.86 - ; BVerwGE 95, 94 ; Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - ).

    Die Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, daß von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen oder daß die Rückzahlung ganz oder teilweise erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll oder daß eine Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) festgesetzt wird (vgl. u.a. BVerwGE 24, 92 ; 28, 68 ; 95, 94 ; Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - ).

  • BVerwG, 12.10.1967 - II C 71.67

    Auszahlung eines als Bruttoleistung geschuldeten Betrags ohne Abzug der …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98
    Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung eine Berufung auf den Wegfall der Bereicherung auch in Fällen der verschärften Haftung nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BVerwGE 28, 68 ; 95, 94 ).

    Eine solche Billigkeitsentscheidung, die schon mit Blick auf die Höhe der gegen den Beklagten geltend gemachten Forderung von Amts wegen ergehen mußte, ist auch dann zu treffen, wenn der Erstattungsanspruch im Wege der verwaltungsgerichtlichen Leistungsklage geltend gemacht wird (stRspr; u.a. BVerwGE 18, 72 ; 28, 68 ; 30, 296 ).

    Die Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, daß von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen oder daß die Rückzahlung ganz oder teilweise erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll oder daß eine Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) festgesetzt wird (vgl. u.a. BVerwGE 24, 92 ; 28, 68 ; 95, 94 ; Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - ).

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils - …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98
    Nach ständiger Rechtsprechung zu inhaltsgleichen Vorschriften erstreckt sich die durch § 128 Abs. 2 LDO angeordnete Bindungswirkung auf Beschlüsse nach § 119 LDO und bezieht sich jedenfalls auf den Tenor und die disziplinarrechtliche Würdigung des Sachverhalts (vgl. BVerwGE 95, 86 ; Beschlüsse vom 2. Juli 1998 - BVerwG 2 B 130.97 - und vom 17. Januar 1990 - BVerwG 1 DB 35.89 - ).

    Aufgrund dieser Bindungswirkung sind die Gerichte bei vermögens- oder statusrechtlichen Folgeprozessen gehalten, die Entscheidung des Disziplinargerichts in der Gestalt zu beachten, daß sie sich die im Urteil zum Ausdruck gekommene rechtliche Würdigung des Sachverhalts als vorgegeben zu eigen machen müssen (BVerwGE 95, 86 ).

  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98
    Nach ständiger Rechtsprechung hat die Billigkeitsentscheidung die Aufgabe, eine allen Umständen des Einzelfalls gerecht werdende, für die Behörde zumutbare, für den Bereicherten tragbare Lösung zu ermöglichen, bei der auch Alter, Leistungsfähigkeit und sonstige Lebensverhältnisse des Herausgabepflichtigen eine maßgebende Rolle spielen (vgl. BVerwGE 66, 251 m.w.N.; Urteil vom 21. September 1989 - BVerwG 2 C 68.86 - ; BVerwGE 95, 94 ; Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - ).

    Die Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, daß von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen oder daß die Rückzahlung ganz oder teilweise erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll oder daß eine Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) festgesetzt wird (vgl. u.a. BVerwGE 24, 92 ; 28, 68 ; 95, 94 ; Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - ).

  • BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 56.82

    Studienreferendarin - Rückzahlungsanspruch nach § 12 Abs. 2 BBesG, § 820 BGB bei …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98
    Indessen besteht nach ständiger Rechtsprechung kein allgemeiner Anwendungsvorrang des § 12 Abs. 2 BBesG gegenüber der Haftungsregelung nach Bundes- oder Landesrecht (vgl. BVerwGE 17, 286 ; 29, 114 f.; 39, 307 hinsichtlich der Haftung eines Soldaten für Überzahlungen der Dienstbezüge; BVerwGE 71, 354 ; Urteil vom 29. August 1991 - BVerwG 2 C 5.91 - ).

    Liegen sowohl die Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 BBesG als auch die des § 96 LBG vor, besteht Anspruchskonkurrenz (vgl. BVerwGE 71, 354 ).

  • BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 11.99

    Rückforderung beamtenrechtlicher Bezüge nach Rücknahme der Ernennung; -, …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98
    Hinsichtlich der Bezüge, die dem Beklagten für die Zeit nach seiner Entlassung aus dem Beamtenverhältnis vom 4. Juli bis 31. Juli 1993 zugeflossen sind, kommt eine Rückforderung ausschließlich nach § 12 Abs. 2 BBesG (zur Anwendbarkeit dieser Vorschrift, wenn ein Beamtenverhältnis nicht besteht, vgl. Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 11.99 - ) in Betracht.
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98
    Ein den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (§ 108 Abs. 2 VwGO; Art. 103 Abs. 1 GG) verletzendes Überraschungsurteil liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (z.B. BVerwGE 36, 264 ; Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 3 C 38.81 - m.w.N.; auch BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98
    Die Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, daß von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen oder daß die Rückzahlung ganz oder teilweise erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll oder daß eine Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) festgesetzt wird (vgl. u.a. BVerwGE 24, 92 ; 28, 68 ; 95, 94 ; Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - ).
  • BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94

    Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98
    Vielmehr kann die Forderung des Klägers - bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen - ihre Grundlage auch in § 96 Abs. 1 LBG (i.d.F. des Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesrichtergesetzes vom 7. Februar 1994, GBl S. 85; vgl. BVerwGE 100, 280 ) finden, der als beamtenrechtliche Sonderregelung die Haftungsverhältnisse zwischen Dienstherrn und Beamten abschließend bestimmt (stRspr; BVerwGE 52, 255 ; Urteil vom 15. September 1977 - BVerwG 2 C 41.74 - ; Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 2 C 20.93 - ) und der unter den gegebenen Voraussetzungen ebenfalls im Wege der Leistungsklage verfolgt werden kann (vgl. Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG 6 C 173.61 - ; BVerwGE 24, 225 ; 100, 280 ff.).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 14.81

    Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenrechtliche Rückforderungsansprüche - …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98
    Nach ständiger Rechtsprechung hat die Billigkeitsentscheidung die Aufgabe, eine allen Umständen des Einzelfalls gerecht werdende, für die Behörde zumutbare, für den Bereicherten tragbare Lösung zu ermöglichen, bei der auch Alter, Leistungsfähigkeit und sonstige Lebensverhältnisse des Herausgabepflichtigen eine maßgebende Rolle spielen (vgl. BVerwGE 66, 251 m.w.N.; Urteil vom 21. September 1989 - BVerwG 2 C 68.86 - ; BVerwGE 95, 94 ; Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - ).
  • BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 68.86

    Beamter auf Widerruf - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Anwärterbezüge - …

  • BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 14.75

    Schalterdienst der Deutschen Bundespost - Beweislast bei Kassenfehlbestand - …

  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der …

  • BVerwG, 24.06.1966 - VI C 183.62

    Leistungsbescheid zur Geltendmachung eines Entschädigungsanspruches - …

  • BVerwG, 21.02.1964 - VI C 8.61

    Anwendung des Bereicherungsrechts auf die Rückforderung von Bezügen eines Beamten …

  • BVerwG, 26.08.1993 - 1 DB 15.93

    Vorliegen des Dienstvergehens eines Beamten aufgrund eines schuldhaften …

  • BVerwG, 22.10.1981 - 3 C 38.81

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Gericht - Mündliche Verhandlung - Rechtlicher …

  • BVerwG, 13.10.1994 - 2 C 20.93

    Zivildienst - Haftung - Beschäftigungsstelle - Schuldhafte Pflichtverletzung

  • BVerwG, 02.07.1998 - 2 B 130.97

    Rechtssatzwiderspruch bei Feststellung der Unwirksamkeit oder Rechtswidrigkeit …

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 4 S 504/95

    Rückforderung überzahlter Dienstbezüge wegen unentschuldigten Fernbleibens vom …

  • BVerwG, 23.10.1968 - VI C 28.66

    Kündigung eines Beamtenverhältnisses - Dienstfähigkeit für einen …

  • BVerwG, 17.12.1963 - II C 24.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.01.1990 - 1 DB 35.89

    Umfang der Bindungswirkung des § 120 Abs. 2 BDO

  • BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 5.91

    Anspruch eines Soldaten auf Ortszuschlag - Rückforderung überzahlter Dienstbezüge …

  • BVerwG, 31.01.1968 - VI C 49.67

    Bewilligung der Trennungsentschädigung eines Polizeibeamten

  • BVerwG, 10.02.1972 - II C 9.72

    Zur Rückforderung überzahlter Bezüge aus dem Rechtsgrund des Schadensersatzes im …

  • BVerwG, 15.09.1977 - II C 41.74

    Zahlung eines Kassenfehlbestands - Verletzung von Amtspflichten

  • BVerwG, 17.07.1963 - VI C 173.61

    Begehren auf Ersatz grob fahrlässig verursachten Schadens - Haftungsminderung bei …

  • BVerwG, 20.08.1985 - 1 DB 35.85
  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 7.99

    Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge, Offensichtlichkeit des Mangels bei -, …

    Die Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, dass von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen, dass die Rückzahlung ganz oder teilweise erst für einen späteren Zeitpunkt verlangt oder dass eine Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) gestattet wird (vgl. u.a. Urteil vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 2 C 27.98 - BVerwGE 109, 357 m.w.N. ).
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2014 - 5 LA 240/13

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Bezügen eines Beamten auf Widerruf nach …

    Rn. 16 Die Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, dass von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen, dass die Rückforderung ganz oder teilweise erst für einen späteren Zeitpunkt verlangt oder dass die Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) gestattet wird (BVerwG, Urteil vom 21.10.1999 - BVerwG 2 C 27.98 -, juris Rn 28;… Urteil vom 25.1.2001, a. a. O., Rn 22).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 2 C 2.01

    Aufrechnung; Billigkeitsentscheidung; Disziplinarmaßnahme; Gehaltskürzung; …

    Im Falle der Leistungsklage oder der Aufrechnung kann die Billigkeitsentscheidung noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bis zum Sachantrag beim Tatsachengericht nachgeholt werden (Urteile vom 19. Dezember 1995 - BVerwG 10 A 1.94 - BVerwGE 100, 206 m.w.N. und vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 2 C 27.98 - BVerwGE 109, 357 ).
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