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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.08.2000 - 1 C 9.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4997
BVerwG, 22.08.2000 - 1 C 9.00 (https://dejure.org/2000,4997)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.2000 - 1 C 9.00 (https://dejure.org/2000,4997)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 2000 - 1 C 9.00 (https://dejure.org/2000,4997)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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  • lexetius.com

    Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung - WPO -) vom 24. Juli 1961 (... BGBl I S. 1049) i. d. F. der Bekanntmachung vom 5. November 1975 (BGBl I S. 2803), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Februar 2000 (BGBl I S. 154, 161) §§ 3, 47, 129 ff.
    Ausnahme; ortsansässiger Leiter; vereidigter Buchprüfer; Zweigniederlassung

  • Judicialis

    Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung - WPO -) vom 24. Juli 1961 (... BGBl I S. 1049) i.d.F. der Bekanntmachung vom 5. November 1975 (BGBl I S. 2803), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Februar 2000 (BGBl I S. 154, 161) § 3; ; Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung - WPO -) vom 24. Juli 1961 (BGBl I S. 1049) i.d.F. der Bekanntmachung vom 5. November 1975 (BGBl I S. 2803), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Februar 2000 (BGBl I S. 154, 161) § 47; ; Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung - WPO -) vom 24. Juli 1961 (BGBl I S. 1049) i.d.F. der Bekanntmachung vom 5. November 1975 (BGBl I S. 2803), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Februar 2000 (BGBl I S. 154, 161) §§ 129 ff.

  • Wolters Kluwer

    Ausnahme - Ortsansässiger Leiter - Vereidigter Buchprüfer - Zweigniederlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 351
  • NVwZ 2001, 435 (Ls.)
  • DVBl 2001, 136
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2000 - 1 C 9.00
    Der Entstehungsgeschichte einer Vorschrift kommt für deren Auslegung nur insofern Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach den anderen Grundsätzen erhaltenen Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die anderweit nicht ausgeräumt werden können (vgl. etwa BVerfGE 1, 299 ; 79, 106 ).
  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des …

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2000 - 1 C 9.00
    Hat der Gesetzgeber hingegen bestimmte Voraussetzungen im Blick, unter denen ein Verhalten zulässig sein soll, wird er diese tatbestandlich festlegen; in einem solchen Fall wird mit einer "Kann"-Bestimmung lediglich die Befugnis der Behörde festgelegt, den erforderlichen Verwaltungsakt zu erlassen (vgl. etwa BVerwGE 23, 25 ; 44, 339 ; 74, 315 ).
  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus BVerwG, 22.08.2000 - 1 C 9.00
    Hat der Gesetzgeber hingegen bestimmte Voraussetzungen im Blick, unter denen ein Verhalten zulässig sein soll, wird er diese tatbestandlich festlegen; in einem solchen Fall wird mit einer "Kann"-Bestimmung lediglich die Befugnis der Behörde festgelegt, den erforderlichen Verwaltungsakt zu erlassen (vgl. etwa BVerwGE 23, 25 ; 44, 339 ; 74, 315 ).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2000 - 1 C 9.00
    Der Entstehungsgeschichte einer Vorschrift kommt für deren Auslegung nur insofern Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach den anderen Grundsätzen erhaltenen Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die anderweit nicht ausgeräumt werden können (vgl. etwa BVerfGE 1, 299 ; 79, 106 ).
  • BVerwG, 08.12.1965 - V C 21.64

    Möglichkeit der Verwaltungsbehörde zur Abänderung von bis zum Ablauf von drei …

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2000 - 1 C 9.00
    Hat der Gesetzgeber hingegen bestimmte Voraussetzungen im Blick, unter denen ein Verhalten zulässig sein soll, wird er diese tatbestandlich festlegen; in einem solchen Fall wird mit einer "Kann"-Bestimmung lediglich die Befugnis der Behörde festgelegt, den erforderlichen Verwaltungsakt zu erlassen (vgl. etwa BVerwGE 23, 25 ; 44, 339 ; 74, 315 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2000 - 4 A 3311/97

    Berufsrecht - Wirtschaftsprüfer: Ausnahmegenehmigung für die Leitung von …

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2000 - 1 C 9.00
    BVerwG 1 C 9.00 OVG 4 A 3311/97.
  • BVerwG, 29.03.1966 - I C 8.65

    Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonntagen und Feiertagen im Sahnegroßhandel - …

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2000 - 1 C 9.00
    Die Kombination einer "Kann"-Bestimmung mit dem Begriff "Ausnahme" deutet in der Regel auf ein Befreiungsermessen der zuständigen Behörde in atypischen Fällen hin, mag dieses auch eingeschränkt sein (vgl. Urteil vom 29. März 1966 - BVerwG 1 C 8.65 - BVerwGE 24, 15 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - 4 A 2856/18

    Ausnahme für eine weitere Beratungsstelle ohne Leitung durch einen anderen …

    Voraussetzung für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sei daneben - wie vom Bundesverwaltungsgericht zu der vergleichbaren Regelung in § 47 WPO entschieden (Urteil vom 22.8.2000 - 1 C 9.00 -) - das Vorliegen atypischer Umstände, die das Abweichen vom Regelfall rechtfertigten.

    Rn. 53 Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.8.2000 - 1 C 9.00 -, Rn. 13; siehe ferner BFH, Urteil vom 23.8.2017.

    Rn. 57 Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.8.2000 - 1 C 9.00 -, juris, Rn. 13 f.

    Rn. 61 Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.8.2000 - 1 C 9.00 -, juris, Rn. 14.

  • VGH Bayern, 23.05.2023 - 1 B 21.2139

    Abweichung bei den baurechtlichen Abstandsflächen: Atypik weiterhin erforderlich

    Für die Auslegung einer Gesetzesbestimmung kommt es in erster Linie auf den objektivierten Willen des Gesetzgebers an (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2000 - 1 C 9.00 - DVBl 2001, 136).
  • BVerwG, 01.02.2024 - 8 C 1.23

    Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Leitererfordernis bei …

    Dies ergibt sich schon aus dem im Wortlaut der Vorschrift zum Ausdruck kommenden Regel-Ausnahme-Verhältnis und dem von der Norm eingeräumten Ermessen (vgl. zu der insoweit vergleichbaren Vorschrift des § 47 WPO, BVerwG, Urteil vom 22. August 2000 - 1 C 9.00 - juris Rn. 13).

    Diese Auslegung führt schließlich auch nicht zu einer Bevorzugung von in Einzelkanzlei niedergelassenen Steuerberatern gegenüber Berufsausübungsgesellschaften (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22. August 2000 - 1 C 9.00 - juris Rn. 14).

  • VG Berlin, 12.07.2012 - 16 K 234.11

    Zweigniederlassung ohne Wirtschaftsprüfer als Niederlassungsleiter

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. August 2000 - BVerwG 1 C 9.00 - Rn. 12, zit. nach juris) liegt der Vorschrift des § 47 WPO die Erwägung des Gesetzgebers zugrunde, dass die Berufspflichten in einer Zweigniederlassung in der Regel nur dann im gewünschten Maße erfüllt werden, wenn sie von einem ortsansässigen Berufsangehörigen geleitet wird.

    Rn. 30 Der legitime Zweck der Vorschrift des § 47 Satz 1 WPO liegt in der Erwägung des Gesetzgebers, dass die Berufspflichten in einer Zweigniederlassung in der Regel nur dann im gewünschten Maße erfüllt werden, wenn sie von einem ortsansässigen Berufsangehörigen geleitet wird (BVerwG, Urteil vom 22. August 2000 - BVerwG 1 C 9.00 - Rn. 12, zit. nach juris).

    Wie im Rahmen der Erörterung des legitimen Zwecks oben ausgeführt, ist das Leitungserfordernis nach § 47 Satz 1 WPO ein Mittel, die gewünschte hohe Qualität bei der Erfüllung der Berufspflichten der Wirtschaftsprüfer sicherzustellen (vgl. BVerwG, a.a.O. - BVerwG 1 C 9.00 - Rn. 12, zit. nach juris).

  • VG Arnsberg, 07.06.2018 - 7 K 5837/17

    Ausnahmegenehmigung vom Leitererfordernis

    Rn. 46 Vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 22. August 2000- 1 C 9.00 -, NJW-RR 2001, 351, zu einer vergleichbaren Regelung in § 47 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO); VG Ansbach, Urteil vom 2. März 2011 - AN 4 K 10.02072 -, juris, Rn. 19.

    Rn. 48 Vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 2000 - 1 C 9.00 -, NJW-RR 2001, 351 zu § 47 WPO.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - 4 A 1940/10

    Anspruch eines freiberuflichen Steuerberaters auf Erteilung einer …

    Rn. 73 Vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 20. November 2008 - 7 C 10.08 -, BVerwGE 132, 261, vom 22. August 2000 - 1 C 9.00 -, DVBl. 2001, 136, vom 7. Februar 1974 - III C 115.71 -, BVerwGE 44, 339, und vom 8. Dezember 1965 - V C 21.64 -, BVerwGE 23, 25.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 2 L 104/10

    Wohnsitzauflage für jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion

    Für die Auslegung einer Gesetzesbestimmung kommt es in erster Linie auf den objektivierten Willen des Gesetzgebers an; der Entstehungsgeschichte einer Vorschrift kommt für deren Auslegung nur insofern Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach den anderen Grundsätzen erhaltenen Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die anderweit nicht ausgeräumt werden können (…vgl. BVerfGE, Urt. v. 21.05.1952 - 2 BvH 2/52 -, BVerfGE 1, 299 [312]; BVerwG, Urt. v. 22.08.2000 - 1 C 9.00 -, DVBl. 2001, 136 [137]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 2 L 151/10

    Wohnsitzauflage für jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion

    Für die Auslegung einer Gesetzesbestimmung kommt es in erster Linie auf den objektivierten Willen des Gesetzgebers an; der Entstehungsgeschichte einer Vorschrift kommt für deren Auslegung nur insofern Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach den anderen Grundsätzen erhaltenen Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die anderweit nicht ausgeräumt werden können (…vgl. BVerfGE, Urt. v. 21.05.1952 - 2 BvH 2/52 -, BVerfGE 1, 299 [312]; BVerwG, Urt. v. 22.08.2000 - 1 C 9.00 -, DVBl. 2001, 136 [137]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2014 - 12 N 72.12

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Zweigniederlassung; Gebot der Leitung durch …

    Dass der Gesetzgeber in Satz 2 der Vorschrift eine Ausnahmeregelung lediglich für in eigener Praxis tätige Wirtschaftsprüfer, nicht aber für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zugelassen hat, stellt die zutreffende Auslegung des Verwaltungsgerichts daher nicht mit Erfolg in Frage (vgl. zur Geltung des § 47 Satz 1 WPO für Buchprüfungsgesellschaften: BVerwG, Urteil vom 22. August 2000 - 1 C 9.00 - juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen, 20.12.2022 - 6 A 429/19

    Festsetzung von Säumniszuschlägen wegen rückständiger Beitragszahlungen; …

    Mit einer "Kann"- oder "Darf"-Bestimmung kann die Befugnis der Behörde festgelegt werden, den erforderlichen Verwaltungsakt zu erlassen, wenn der Gesetzgeber z. B. bestimmte Voraussetzungen im Blick hat, unter denen ein Verhalten zulässig sein soll, und er diese tatbestandlich festlegt (BVerwG, Urt. v. 22. August 2000 - 1 C 9.00 -, juris Rn. 13;… v. 20. November 2008 - 7 C 10.08 -, juris Rn. 45;… Geis, in: Schoch/Schneider, VwVfG, Stand Juli 2020, § 40 Rn. 22).
  • VG Ansbach, 23.07.2024 - AN 3 K 22.01769

    Nachbarklage gegen nachträgliche Baugenehmigung

  • OLG Dresden, 11.07.2003 - 2 U 382/03

    Berufung

  • OVG Sachsen, 27.04.2022 - 6 A 583/19

    Recht der freien Berufe; Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk; …

  • VG Arnsberg, 11.11.2016 - 7 K 7/15

    Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits unter Berücksichtigung des …

  • VG Ansbach, 24.03.2026 - AN 9 K 25.2759

    Anfechtungsklage gegen die Anordnung der Beseitigung eines Imbisswagens und eines …

  • VG Ansbach, 21.10.2025 - AN 17 K 24.826

    Aufstockung eines zweigeschossigen Wohngebäudes um ein drittes Geschoss., …

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