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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,833
BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00 (https://dejure.org/2000,833)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.2000 - 11 C 4.00 (https://dejure.org/2000,833)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 2000 - 11 C 4.00 (https://dejure.org/2000,833)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    GG Art. 105 Abs. 2 a
    Zweitwohnungssteuer; Vermietung eines Ferienhauses an eine juristische Person; Veranlagung der juristischen Person zur Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Steuergegenstand der Zweitwohnungssteuer; Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf durch Vorhalten ...

  • Judicialis

    GG Art. 105 Abs. 2 a

  • Wolters Kluwer

    Zweitwohnungssteuer - Vermietung eines Ferienhauses an eine juristische Person - Veranlagung der juristischen Person zur Zweitwohnungssteuer - Aufwandsteuer - Steuergegenstand der Zweitwohnungssteuer - Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf durch ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zweitwohnungssteuer für eine juristische Person?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 105 Abs. 2a
    Zweitwohnungssteuer; Vermietung eines Ferienhauses an eine juristische Person; Veranlagung der juristischen Person zur Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Steuergegenstand der Zweitwohnungssteuer; Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf durch Vorhalten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Zweitwohnungssteuer für juristische Personen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zweitwohnungsteuer; keine Heranziehung juristischer Personen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 439
  • DVBl 2001, 478
  • DÖV 2001, 292
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98

    Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
    Diese Annahme ist, obwohl sie Landesrecht betrifft, zumindest insofern revisibel (§ 137 Abs. 1 VwGO), als die Auslegung und Anwendung der Steuersatzung den mit Art. 105 Abs. 2 a GG vorgegebenen Begriff des Aufwands nicht verletzen darf (vgl. BVerwGE 109, 188 ).

    Dies hat das Verwaltungsgericht zu Recht festgestellt (ebenso: VGH Mannheim, Urteil vom 9. Dezember 1987 - 2 S 2335/86 - ;… Bayer/Elmenhorst, KStZ 1995, S. 141 ; Bayer, KStZ 1998, S. 1 und DVBl 2000, 274 ; a.A. Birk in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 3 Nr. 228).

  • BVerwG, 02.07.1990 - 5 B 37.90

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Berufsfachschülers auf …

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
    Insoweit handelt es sich im Übrigen um die Anwendung irrevisiblen Landesrechts, da die in Bezug genommenen Vorschriften der Abgabenordnung hier nur über den landesrechtlichen Gesetzesbefehl des § 11 Abs. 1 Nr. 5 b NKAG zur Anwendung kommen (stRspr vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1990 - BVerwG 5 B 37.90 - ).
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
    Die Zweitwohnungssteuer als vom Verfassungsgeber in Art. 105 Abs. 2 a GG begrifflich nicht bestimmte, sondern vorausgesetzte (so BVerfGE 65, 325 ) Aufwandsteuer ist eine Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf sichtbar wird (BVerfGE 16, 64 ; 49, 343 ; 65, 325 ).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
    Diese auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von Beginn an (vgl. BVerwGE 58, 230 ) verwendete und seitdem fortlaufend bestätigte (vgl. z.B. BVerwGE 99, 303 ; BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - ; BVerwG, Urteil vom 12. April 2000 - BVerwG 11 C 12.99 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 17) Begriffsbestimmung knüpft nicht allein an die Gewissheit oder die begründete Vermutung einer besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des potentiellen Steuerschuldners an.
  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99

    Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung aus Gründen der Berufstätigkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
    Diese auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von Beginn an (vgl. BVerwGE 58, 230 ) verwendete und seitdem fortlaufend bestätigte (vgl. z.B. BVerwGE 99, 303 ; BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - ; BVerwG, Urteil vom 12. April 2000 - BVerwG 11 C 12.99 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 17) Begriffsbestimmung knüpft nicht allein an die Gewissheit oder die begründete Vermutung einer besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des potentiellen Steuerschuldners an.
  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
    Die Zweitwohnungssteuer als vom Verfassungsgeber in Art. 105 Abs. 2 a GG begrifflich nicht bestimmte, sondern vorausgesetzte (so BVerfGE 65, 325 ) Aufwandsteuer ist eine Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf sichtbar wird (BVerfGE 16, 64 ; 49, 343 ; 65, 325 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1997 - 22 A 2455/96

    Hundesteuer

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
    In der Rechtsprechung (vgl. OVG Münster, Urteil vom 23. Januar 1997 - OVG 22 A 2455/96 ) ist die Möglichkeit, eine juristische Person zur Hundesteuer heranzuziehen, bislang verneint worden.
  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99

    Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in …

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
    Der Grund dafür ist jedoch allein darin zu sehen, dass es sich nach der verfassungsrechtlichen Ausprägung, die die letztgenannte Steuerart in ihrer Entwicklung erfahren hat (vgl. BVerfGE 31, 8 ff.; BVerfG, Beschluss vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a.- ; BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 1.99 - ), bei der Spielautomatensteuer um eine indirekte örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2 a GG handelt.
  • BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77

    Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
    Diese auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von Beginn an (vgl. BVerwGE 58, 230 ) verwendete und seitdem fortlaufend bestätigte (vgl. z.B. BVerwGE 99, 303 ; BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - ; BVerwG, Urteil vom 12. April 2000 - BVerwG 11 C 12.99 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 17) Begriffsbestimmung knüpft nicht allein an die Gewissheit oder die begründete Vermutung einer besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des potentiellen Steuerschuldners an.
  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
    Der Grund dafür ist jedoch allein darin zu sehen, dass es sich nach der verfassungsrechtlichen Ausprägung, die die letztgenannte Steuerart in ihrer Entwicklung erfahren hat (vgl. BVerfGE 31, 8 ff.; BVerfG, Beschluss vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a.- ; BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 1.99 - ), bei der Spielautomatensteuer um eine indirekte örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2 a GG handelt.
  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95

    Kommunalsteuern: Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer, Ausnahmen von …

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Pauschalsteuer Gewinnspielgeräte

  • BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 170.97

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot - …

  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/61

    Einwohnersteuer

  • BFH, 28.01.1992 - VIII R 7/88

    Vermutung für rechtsmissbräuchliche Zwischenschaltung von Basisgesellschaft im …

  • BVerwG, 20.02.1996 - 8 B 20.96

    Kommunalabgaben: Zweitwohnungssteuer bei zeitweiliger Vermietung

  • VG Oldenburg, 28.10.1999 - 2 A 4851/97

    Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer; Steuerpflichtigkeit von juristischen …

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1987 - 2 S 2335/86
  • BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11

    Aufwandsteuer; Aufwand; zwangsläufiger Aufwand; Einkommensverwendung; …

    Eine Aufwandsteuer kann nicht für Gegenstände oder Dienstleistungen erhoben werden, die nicht der Einkommensverwendung (privatem Aufwand), sondern allein der Einkommenserzielung dienen (BVerfG…, Beschluss vom 6. Dezember 1983 a.a.O. S. 347; BVerwG, Urteile vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 , vom 27. September 2000 - BVerwG 11 C 4.00 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 18 …und vom 19. Dezember 2008 - BVerwG 9 C 16.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 26 Rn. 14 f.;… Beschluss vom 2. November 2006 - BVerwG 10 B 4.06 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 11 Rn. 5).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2008 - 6 A 11354/07

    Zweitwohnungssteuer für studentische Nebenwohnung

    Begriffskonstitutives Merkmal der Zweitwohnungssteuer ist daher das Wohnen des Steuerschuldners in zwei Wohnungen (so BVerwG, Urteil vom 27. September 2000 - 11 C 4.00 - NVwZ 2001, 439 f.), genauer gesagt die Pluralität und die Chronologie der wohnungsspezifischen Aufwandsbetätigung.

    Damit erlangt das Vorhalten einer zweiten Wohnung im Lichte der Regelvermutung nur deshalb steuerliche Relevanz, weil der Steuerpflichtige zugleich Inhaber einer Erstwohnung ist (so BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ff. [345]; BVerwG, Urteil vom 27. September 2000 - 11 C 4.00 - NVwZ 2001, 439 f. st. Rspr. seit BVerwGE 58, 230 [234]; a.A. FG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 27. November 2007 - 14 K 10476/02 B - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 16.05.2007 - 10 C 1.07

    Aufwandsteuer, Hundesteuer, Steuerpflicht, Bundespolizei, Diensthund, …

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass die Aufwandsteuern i.S.d. Art. 105 Abs. 2a GG (nur) den besonderen, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehenden Aufwand für die persönliche Lebensführung erfassen und damit die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuern (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ; BVerwG, Beschluss vom 28. November 1997- BVerwG 8 B 224.97 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 5; Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 9 C 1.01 - BVerwGE 115, 165 ; Urteil vom 27. September 2000 - BVerwG 11 C 4.00 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 18).
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