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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 2442/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,420
BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 2442/94 (https://dejure.org/2001,420)
BVerfG, Entscheidung vom 25.09.2001 - 2 BvR 2442/94 (https://dejure.org/2001,420)
BVerfG, Entscheidung vom 25. September 2001 - 2 BvR 2442/94 (https://dejure.org/2001,420)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Beamten; Privates Krankenversicherungsunternehmen; Pflegerisiko; Beihilfekonform versichern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Pflicht des Beamten, bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen das Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Pflegeversicherungspflicht für Beamte

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Pflegeversicherungspflicht für Beamte

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Pflegeversicherung: Auch Beamte müssen zahlen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Pflegeversicherungspflicht für Beamte verfassungsmäßig

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Pflegeversicherung; Pflegeversicherungspflicht für Beamte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1867 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 463
  • NZS 2002, 87
  • VersR 2002, 1094
  • DVBl 2002, 114
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 2442/94
    Dabei hat er die Alimentation so zu bemessen, dass sie nach Dienstrang, Bedeutung und Verantwortung des Amtes und entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angemessenen Lebensunterhalt gewährt (stRspr, vgl. BVerfGE 16, 94 ; 81, 363 ; 83, 89 ; 99, 300 ).

    Dementsprechend besteht auch keine spezielle verfassungsrechtliche Verpflichtung, den Beamten und Versorgungsempfängern für Krankheitsfälle und Ähnliches Unterstützung gerade in Form von Beihilfen im Sinne der Beihilfevorschriften oder gar von solchen Beihilfen in bestimmter Höhe zu gewähren (vgl. BVerfGE 58, 68 ; 79, 223 ; 83, 89 ).

    Bei einer solchen Sachlage wäre verfassungsrechtlich nicht eine Anpassung der nicht verfassungsverbürgten Beihilfesätze, sondern eine entsprechende Korrektur der Besoldungs- und Versorgungsgesetze, die das Alimentationsprinzip konkretisieren, geboten (vgl. BVerfGE 58, 68 ; 83, 89 ).

    Eine in Ergänzung der zumutbaren Eigenvorsorge lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen verlangt die Fürsorgepflicht nicht (vgl. BVerfGE 83, 89 ).

    Rn. 16 Die vom Bundesverfassungsgericht bisher offen gelassene Frage, ob dieses Prinzip zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört (vgl. BVerfGE 79, 223 ; 83, 89 ), bedarf auch vorliegend keiner Entscheidung.

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 2014/95

    Pflegeversicherung I

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 2442/94
    Dies ist vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 3. April 2001 - 1 BvR 2014/95 - (NJW 2001, S. 1709; demnächst in BVerfGE 103, 197) gebilligt worden.

    Die öffentliche Diskussion über eine bessere soziale Absicherung bei Pflegebedürftigkeit begann 1974 mit einem Gutachten des Kuratoriums Deutsche Altershilfe über die stationäre Behandlung von Krankheiten im Alter, dem 1976 die ersten Vorschläge des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge sowie ein Vorschlag der Arbeiterwohlfahrt folgten (vgl. auch dazu Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 - 1 BvR 2014/95 -, demnächst in BVerfGE 103, 197 ff.).

    Der mit der gesetzlichen Verpflichtung zum Abschluss eines privaten Pflegeversicherungsvertrages verbundene Eingriff in die Vorsorgefreiheit wahrt ebenso wie der Eingriff in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit (vgl. dazu Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 - 1 BvR 2014/95 -, NJW 2001, S. 1709 ) den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

    Rn. 19 4. Durch das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 - 1 BvR 2014/95 - (…a.a.O., S. 1710) ist auch geklärt, dass sich die Regelungen des SGB XI über die private Pflege-Pflichtversicherung im Rahmen der Gesetzgebungszuständigkeit nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG halten.

  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Rentner-Pensionäre

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 2442/94
    Dementsprechend besteht auch keine spezielle verfassungsrechtliche Verpflichtung, den Beamten und Versorgungsempfängern für Krankheitsfälle und Ähnliches Unterstützung gerade in Form von Beihilfen im Sinne der Beihilfevorschriften oder gar von solchen Beihilfen in bestimmter Höhe zu gewähren (vgl. BVerfGE 58, 68 ; 79, 223 ; 83, 89 ).

    Rn. 16 Die vom Bundesverfassungsgericht bisher offen gelassene Frage, ob dieses Prinzip zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört (vgl. BVerfGE 79, 223 ; 83, 89 ), bedarf auch vorliegend keiner Entscheidung.

    Allerdings verbürgt ein etwa bestehender verfassungsrechtlicher Grundsatz der Vorsorgefreiheit dem Beamten nicht auch die Freiheit, hinsichtlich des Krankheitsrisikos schlechterdings keinerlei Vorsorge zu treffen (vgl. BVerfGE 79, 223 ).

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 2442/94
    Art. 33 Abs. 5 GG räumt dem Gesetzgeber in der Frage, welcher Lebensunterhalt angemessen ist, ein weit gehendes Ermessen ein (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 58, 68 ; 81, 363 ).

    Dementsprechend besteht auch keine spezielle verfassungsrechtliche Verpflichtung, den Beamten und Versorgungsempfängern für Krankheitsfälle und Ähnliches Unterstützung gerade in Form von Beihilfen im Sinne der Beihilfevorschriften oder gar von solchen Beihilfen in bestimmter Höhe zu gewähren (vgl. BVerfGE 58, 68 ; 79, 223 ; 83, 89 ).

    Bei einer solchen Sachlage wäre verfassungsrechtlich nicht eine Anpassung der nicht verfassungsverbürgten Beihilfesätze, sondern eine entsprechende Korrektur der Besoldungs- und Versorgungsgesetze, die das Alimentationsprinzip konkretisieren, geboten (vgl. BVerfGE 58, 68 ; 83, 89 ).

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum …

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 2442/94
    Dabei hat er die Alimentation so zu bemessen, dass sie nach Dienstrang, Bedeutung und Verantwortung des Amtes und entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angemessenen Lebensunterhalt gewährt (stRspr, vgl. BVerfGE 16, 94 ; 81, 363 ; 83, 89 ; 99, 300 ).

    Art. 33 Abs. 5 GG räumt dem Gesetzgeber in der Frage, welcher Lebensunterhalt angemessen ist, ein weit gehendes Ermessen ein (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 58, 68 ; 81, 363 ).

  • BVerwG, 26.10.1967 - II C 62.67

    Anspruch eines Beamten auf Beihilfen in Krankheitsfällen - Erhöhung des …

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 2442/94
    Rn. 15 Der beamtenrechtliche Grundsatz der Vorsorgefreiheit besagt, dass der Beamte in der Wahl seiner Krankenvorsorge frei ist, also in eigener Verantwortung darüber entscheidet, in welchem Umfang, bei welchem Versicherungsunternehmen, zu welchen Versicherungsbedingungen und mit welcher eigenen Beitragsverpflichtung er Vorsorge treffen (BVerwGE 28, 174 ) oder ob er anstelle einer Versicherung Rücklagen für den Krankheitsfall bilden will (BVerwGE 20, 44 ).
  • BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 268.63

    Begriff der Sachleistungen - Umfang der Alimentationspflicht - Grundsatz des …

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 2442/94
    Rn. 15 Der beamtenrechtliche Grundsatz der Vorsorgefreiheit besagt, dass der Beamte in der Wahl seiner Krankenvorsorge frei ist, also in eigener Verantwortung darüber entscheidet, in welchem Umfang, bei welchem Versicherungsunternehmen, zu welchen Versicherungsbedingungen und mit welcher eigenen Beitragsverpflichtung er Vorsorge treffen (BVerwGE 28, 174 ) oder ob er anstelle einer Versicherung Rücklagen für den Krankheitsfall bilden will (BVerwGE 20, 44 ).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 2442/94
    Rn. 5 Unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde kann allerdings nicht verlangt werden, dass ein Betroffener vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen eine straf- oder bußgeldbewehrte Rechtsnorm zunächst eine Zuwiderhandlung begeht, um dann im Straf- oder Bußgeldverfahren die Verfassungswidrigkeit der Norm geltend zu machen (BVerfGE 81, 70 ).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 2442/94
    Dabei hat er die Alimentation so zu bemessen, dass sie nach Dienstrang, Bedeutung und Verantwortung des Amtes und entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angemessenen Lebensunterhalt gewährt (stRspr, vgl. BVerfGE 16, 94 ; 81, 363 ; 83, 89 ; 99, 300 ).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 2442/94
    Dies gilt nicht nur dann, wenn das Gesetz einen Auslegungs- oder Entscheidungsspielraum offen lässt (BVerfGE 43, 291 ), sondern auch, wenn ein solcher Spielraum fehlt (BVerfGE 58, 81 ; 72, 39 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Urheberrechtsgesetz

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 481/60

    Wehrmachtspensionäre

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 1341/82

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2007 - 1 A 4955/05

    Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht des Landes NRW seit 2003 …

    Rn. 58 Vgl. zum maßgeblichen Kriterium der Gefährdung BVerfG, Beschlüsse vom 25. September 2001 - 2 BvR 2442/94 -, DVBl. 2002, 114, und vom 13. November 1990 - 2 BvF 3/88 -, BVerfGE 83, 89; BVerwG, Urteile vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 -, a. a. O., und vom 3. Juli 2003 - 2 C 36.02 -, a. a. O.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2007 - 1 A 995/06

    Minderung beihilfefähiger Aufwendungen um die sogenannte Praxisgebühr unter dem …

    BVerfG, Beschluss vom 25.9.2001 - 2 BvR 2442/94 -, DVBl. 2002, 114, 115 (zu 2 a bb), unter Bezug auf Beschluss vom 13.11.1990, a. a. O., S. 100 f., 102; BVerwG, Urteile vom 3.7.2003, a. a. O., S. 282, vom 15.12.2005 - 2 C 35.04 -, a. a. O. (…= juris Rn. 33), und vom 31.1.2002 - 2 C 1.01 -, NJW 2002, 2045, m. w. N. aus der st. Rspr.

    Lässt sich nach Maßstäben materiellen Rechts nicht mehr hinreichend bestimmen, ob die Einschnitte "einen solchen Umfang erreichen, dass der amtsangemessene Lebensunterhalt nicht mehr gewährleistet ist", so BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.9.2001, a. a. O., S. 115 (zu 2 b), oder der "Wesenskern der Fürsorgepflicht" verletzt ist, so VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.11.2006 - 4 S 101/05 -, VBlBW 2007, 263 (…= juris Rn. 22), müssen im Gesamtgefüge erheblicher Einschnitte andere Wege beschritten werden, um das verfassungsrechtlich gesicherte Ziel angemessener Fürsorgegewährleistungen zu erreichen, zumal dem Dienstherrn als Fürsorgegeber ein "weiter Gestaltungsspielraum" zugestanden wird.

    BVerfG, Beschlüsse vom 25.9.2001, a. a. O., S. 115, vom 7.11.2002 a. a. O., S. 232, und vom 13.11.1990, a. a. O., S. 100, 101.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2007 - 6 A 3535/06

    Abzug der Kostendämpfungspauschale von der Beihilfe ist rechtswidrig

    BVerfG, Beschluss vom 25.9.2001 - 2 BvR 2442/94 -, DVBl 2002, 114.

    BVerfG, Beschluss vom 25.9.2001 (a.a.O.) und vom 13.11.1990 (…a.a.O.) m.N. der Rechtsprechung des BVerwG.

    BVerfG, Beschlüsse vom 23.6.1981 - 2 BvR 1067/80 -, BVerfGE 58, 68, und vom 25.9.2001 (a.a.O.).

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