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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,635
BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02 (https://dejure.org/2003,635)
BVerwG, Entscheidung vom 08.04.2003 - 8 C 14.02 (https://dejure.org/2003,635)
BVerwG, Entscheidung vom 08. April 2003 - 8 C 14.02 (https://dejure.org/2003,635)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    GG Art. 28 Abs. 1; Hess. Verfassung Art. 78 Abs. 2; (Hess) KWG § 50 Nr. 2
    Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren; Unregelmäßigkeiten; Einfluss; Wahlfehler; Wahlfehlertatbestand, allgemeiner; Neutralitätspflicht; Organe, kommunale; Wahlgrundsatz; Wahlgrundsätze, bundesrechtliche; Wahlbeeinflussung, ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 28 Abs. 1
    Bestandsschutz; Chancengleichheit; Einfluss; Entscheidungsfreiheit; Erheblichkeitsgrundsatz; Freiheit der Wahl; Gemeindevertretung; Gemeindeverwaltung; Gewicht; Homogenitätsgebot; Information; Integrität; Kommunalwahl; Neutralitätspflicht; OB-Wahl; Oberbürgermeister; ...

  • Judicialis

    GG Art. 28 Abs. 1; ; Hess. Verfassung Art. 78 Abs. 2; ; (Hess) KWG § 50 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Gültigkeit der Direktwahl zum Oberbürgermeister; Auslegung des Begriffs "Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren"; Verstoß gegen bundesrechtlichen Wahlgrundsatz; Unerträglichkeit des Fortbestands des/der Gewählten ; Homogenitätsgebot des Art. 28 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG); ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren; Unregelmäßigkeiten; Einfluss; Wahlfehler; Wahlfehlertatbestand, allgemeiner; Neutralitätspflicht; Organe, kommunale; Wahlgrundsatz; Wahlgrundsätze, bundesrechtliche; Wahlbeeinflussung, ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02

    Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren;

    StGH Hessen, 10.07.2002 - P.St. 1774

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen fachgerichtliche

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Reinhard Wolters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 118, 101
  • NJW 2003, 3647 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 983
  • DVBl 2003, 943
  • DÖV 2003, 813
 
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Wird zitiert von ... (65)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Gültigkeit der Wahlprüfungsvorschriften der Hessischen Verfassung für die Landtagswahl (vom 8. Februar 2001 - 2 BvF 1/00 - BVerfGE 103, 111 = NJW 2001, 1048 ) den Begriff der "Unregelmäßigkeiten im Wahlverfahren" in Art. 78 Abs. 2 HV auf die Verletzung von Wahlvorschriften, die die Wahlvorbereitung, den Wahlakt und die Feststellung des Wahlergebnisses betreffen, beschränkt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 8. Februar 2001 (a.a.O.) die Hessische Verfassung ausgelegt, aber keinen allgemeinen bundesrechtlichen Wahlgrundsatz aufgestellt, dass die Ungültigerklärung einer Wahl generell nur in Betracht kommt, wenn ein Fortbestand der/des in dieser Weise Gewählten unerträglich erscheint.

    Der Eingriff in die Zusammensetzung einer gewählten Volksvertretung durch eine wahlprüfungsrechtliche Entscheidung müsse vor diesem Bestandserhaltungsinteresse gerechtfertigt werden (BVerfG, Urteil vom 8. Februar 2001, a.a.O., S. 135 bzw. 1051).

    Nach der wahlprüfungsrechtlichen Praxis (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Februar 2001 a.a.O. S. 127 bzw. 1049) wird zwischen privater Parteinahme und amtsseitiger Beeinflussung unterschieden.

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    Diese Annahme beruht auf der Auslegung und Anwendung irrevisiblen Landesrechts, die für das Revisionsverfahren bindend ist und lediglich darauf überprüft werden kann, ob Bundesrecht - insbesondere Bundesverfassungsrecht - eine andere Auslegung des Begriffes gebietet (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 19. April 2001 - BVerwG 8 B 33.01 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 47 = NVwZ 2001, 928; Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5.96 - BVerwGE 104, 323 = Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 44 m.w.N. und Beschluss vom 30. März 1992 - BVerwG 7 B 29.92 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 37).

    Dies entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5.96 - a.a.O. S. 329 f. m.w.N.), in der es offen gelassen wurde, ob der vom Bundesverfassungsgericht für die Wahlprüfung bei Parlamentswahlen entwickelte Erheblichkeitsgrundsatz (vgl. BVerfGE 29, 154 ) dem kommunalen Wahlprüfungsverfahren bundesverfassungsrechtlich zwingend vorgegeben ist.

    Dazu hat der Senat in Anknüpfung an die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits in seinem Urteil vom 18. April 1997 (BVerwG 8 C 5.96 - a.a.O. S. 327) ausgeführt, dass das Gebot der freien Wahl es gemeindlichen Organen untersagt, sich in amtlicher Funktion vor Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie als Amtsträger zu unterstützen oder zu bekämpfen.

  • BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvR 225/70

    Umfang des kommunalen Wahlprüfungsverfahrens)Der Zweck des kommunalen …

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    Dies entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats (…vgl. Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5.96 - a.a.O. S. 329 f. m.w.N.), in der es offen gelassen wurde, ob der vom Bundesverfassungsgericht für die Wahlprüfung bei Parlamentswahlen entwickelte Erheblichkeitsgrundsatz (vgl. BVerfGE 29, 154 ) dem kommunalen Wahlprüfungsverfahren bundesverfassungsrechtlich zwingend vorgegeben ist.

    Der Erheblichkeitsgrundsatz findet seine sachliche Rechtfertigung letztlich in dem zu den fundamentalen Prinzipien der Demokratie gehörenden Mehrheitsprinzip (vgl. BVerfGE 29, 154 ).

    Ein Wahlfehler kann den in einer Wahl zum Ausdruck gebrachten Volkswillen nur verletzen, wenn sich ohne ihn eine andere, über das maßgebliche Wahlergebnis entscheidende Mehrheit ergeben würde (vgl. BVerfGE 29, 154 ).

  • BVerwG, 30.03.1992 - 7 B 29.92

    Bürgermeister - Bürgermeisteramt - Wahlempfehlung

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    Diese Annahme beruht auf der Auslegung und Anwendung irrevisiblen Landesrechts, die für das Revisionsverfahren bindend ist und lediglich darauf überprüft werden kann, ob Bundesrecht - insbesondere Bundesverfassungsrecht - eine andere Auslegung des Begriffes gebietet (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 19. April 2001 - BVerwG 8 B 33.01 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 47 = NVwZ 2001, 928; Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5.96 - BVerwGE 104, 323 = Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 44 m.w.N. und Beschluss vom 30. März 1992 - BVerwG 7 B 29.92 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 37).

    Nur solche Wahlen verleihen demokratische Legitimation im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG, die ohne Verletzung der Integrität der Willensbildung des Volkes bzw. der Wahlbürger erfolgt sind (vgl. Beschluss vom 30. März 1992 - BVerwG 7 B 29.92 -).

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als …

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    Die Aufklärungsrüge im Revisionsverfahren ist aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kein Mittel, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222 = Buchholz 448.0 § 17 WpflG Nr. 7; Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265; vom 17. August 1998 - BVerwG 8 B 81.98 - n.v.).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    Die Aufklärungsrüge im Revisionsverfahren ist aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kein Mittel, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222 = Buchholz 448.0 § 17 WpflG Nr. 7; Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265; vom 17. August 1998 - BVerwG 8 B 81.98 - n.v.).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 B 49.02

    Reinhard Wolters

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    Der Wert des Streitgegenstandes wird unter Abänderung des Beschlusses BVerwG 8 B 49.02 vom 31. Juli 2002 für das Beschwerde- und das Revisionsverfahren auf je 4 000 ? festgesetzt.
  • BVerwG, 17.08.1998 - 8 B 81.98

    Anspruch eines Beigeladenen auf rechtliches Gehör - Möglichkeit der Heilung eines …

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    Die Aufklärungsrüge im Revisionsverfahren ist aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kein Mittel, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222 = Buchholz 448.0 § 17 WpflG Nr. 7; Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265; vom 17. August 1998 - BVerwG 8 B 81.98 - n.v.).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    So sehr vom Verhalten der Staatsorgane Wirkungen auf die Meinungs- und Willensbildung des Bürgers ausgehen und dieses Verhalten selbst mit Gegenstand des Urteils des Wählers ist, so sehr ist es den Staatsorganen in amtlicher Funktion verwehrt, durch besondere Maßnahmen darüber hinaus auf die Willensbildung des Volkes bei Wahlen einzuwirken, um dadurch Herrschaftsmacht in Staatsorganen zu erhalten oder zu verändern (BVerfGE 44, 125 ).
  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 2/89

    Ausländerwahlrecht I

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    Innerhalb dieses Regelungsrahmens sind die Länder bei der Gestaltung ihres Wahlrechts grundsätzlich frei (vgl. BVerfGE 4, 31 ); die Übernahme der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG durch Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG auch für die Wahlen zu den Volksvertretungen in den Ländern, Kreisen und Gemeinden soll freilich sicherstellen, dass die Grundentscheidungen der Verfassung für die Prinzipien der Volkssouveränität und Demokratie sowie für ein demokratisches Wahlverfahren in den Gemeinden und Gemeindeverbänden ebenfalls gelten (vgl. BVerfGE 52, 95 ; 83, 37 ; Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 - BVerwGE 90, 104 ).
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78

    Schleswig-Holsteinische Ämter

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 20.91

    Rolle der Fraktionen

  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83

    Überprüfung der Bundestagswahl bei möglichem unzulässigen wirtschaftlichen auf …

  • BVerwG, 19.04.2001 - 8 B 33.01

    Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes; Neutralitätspflicht der Gemeinde; …

  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

  • VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00

    Erheblichkeit eines Fehlers bei der Wahl

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 35/19

    Normenkontrolle zur Abschaffung der Stichwahl und zur Wahlbezirkseinteilung

    Dementsprechend stand auch die frühere Wahl der Hauptverwaltungsbeamten und -beamtinnen durch die kommunalen Vertretungen im Einklang mit dem Demokratieprinzip und vermittelte eine hinreichende Legitimation (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Februar 1978 - 2 BvR 134/76 u. a. -, BVerfGE 47, 253 = juris, Rn. 46…, Urteil vom 31. Oktober 1990- 2 BvF 3/89 -, BVerfGE 83, 60 = juris, Rn. 38…, Beschluss vom 24. Mai 1995- 2 BvF 1/92 -, BVerfGE 93, 37 = juris, Rn. 136 f.; BVerwG, Urteil vom 8. April 2003 - 8 C 14.02 -, BVerwGE 118, 101 = juris, Rn. 18).

    Demnach sind an allgemeinpolitische Wahlen auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Art. 78 Abs. 1 Satz 2 LV bzw. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG besondere, aus dem Demokratieprinzip abzuleitende Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. April 2003 - 8 C 14.02 -, BVerwGE 118, 101 = juris, Rn. 19, …und vom 30. Juli 2003 - 8 C 16.02 -, BVerwGE 118, 345 = juris, Rn. 23; siehe auch BVerfG…, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 2 BvR 1975/07 -, BVerfGK 13, 189 = juris, Rn. 30).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 2/09

    Wahl von Bürgermeistern und Landräten mit relativer Mehrheit verfassungsgemäß

    Dementsprechend stand auch die frühere Wahl der Hauptverwaltungsbeamten durch die kommunalen Vertretungen im Einklang mit dem Demokratieprinzip und vermittelte eine hinreichende Legitimation (vgl. BVerfGE 93, 37, 67; BVerfGE 83, 60, 72/73; BVerfGE 47, 253, 275; BVerwGE 118, 101, 104).

    Demnach sind an allgemeinpolitische Wahlen auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG besondere, aus dem Demokratieprinzip abzuleitende Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwGE 118, 345, 347; BVerwGE 118, 101, 104/105; siehe auch BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats…, Beschluss vom 14.1.2008 - 2 BvR 1975/07 -, DVBl. 2008, 236, Rn. 30).

  • OVG Niedersachsen, 16.09.2024 - 10 LA 84/24

    Ungültigkeit der Wahl zur Bürgermeisterin der Stadt Bad Gandersheim sowie der …

    So sehr vom Verhalten der staatlichen oder kommunalen Organe Wirkungen auf die Meinungs- und Willensbildung des Bürgers ausgehen und ihr Tun selbst der Beurteilung durch den Wähler unterliegt, so sehr ist es diesen Organen in amtlicher Funktion verwehrt, darüber hinaus durch besondere Maßnahmen auf die Willensbildung des Volkes bzw. der Bürger bei Wahlen einzuwirken, um dadurch Herrschaftsmacht zu erhalten oder zu verändern (BVerwG, Urteil vom 8.4.2003 - 8 C 14.02 -, juris Rn. 23; BVerfG…, Urteil vom 2.3.1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 49).

    Das Gebot der freien Wahl untersagt daher staatlichen und gemeindlichen Organen, sich in amtlicher Funktion vor Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie als Amtsträger zu unterstützen oder zu bekämpfen (BVerwG, Urteile vom 8.4.2003 - 8 C 14.02 -, juris Rn. 24, …und vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 17;… Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 26).

    Nur Wahlen, die ohne Verstoß gegen das Gebot strikter staatlicher und gemeindlicher Neutralität und ohne Verletzung der Integrität der Willensbildung des Volkes und der Wahlbürger erfolgt sind, können demokratische Legitimation verleihen (BVerwG, Urteile vom 8.4.2003 - 8 C 14.02 -, juris Rn. 24, …und vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 17;… Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 26).

    Anders als nichtstaatliche bzw. nichtkommunale Dritte ist die vollziehende Gewalt dem Gebot der Freiheit der Wahl unterworfen (Art. 20 Abs. 3 GG) und damit zu ihrer Gewährleistung verpflichtet (BVerwG, Urteil vom 8.4.2003 - 8 C 14.02 -, juris Rn. 25; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 5.6.2012 - 8 B 24.12 -, juris Rn. 12;… Senatsbeschluss vom 29.1.2009 - 10 LA 316/08 -, juris Rn. 11).

    Mit den Ausführungen des Verwaltungsgerichts zum Bestandsschutz der Wahl unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 26. März 2008 (…- 10 LC 203/07 -, juris Rn. 40), wonach die hohen Anforderungen für die Auswirkungen eines Rechtsverstoßes auf das Wählerverhalten für die Frage der Relevanz von Wahlfehlern für Direktwahlen - wie die Bürgermeisterwahl - nicht gelten (…vgl. auch Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 19; BVerwG, Urteil vom 8.4.2003 - 8 C 14.02 -, juris Rn. 19 f.), hat sich der Beklagte nicht ausreichend auseinandergesetzt.

    Hinsichtlich der Frage der Relevanz von Wahlfehlern für Direktwahlen ist in der Rechtsprechung des Senats auch bereits geklärt, dass der verfassungsrechtliche Grundsatz des Bestandsschutzes gewählter Volksvertretungen und der daraus folgende strenge Maßstab (vgl. BVerfG…, Urteil vom 3.7.2008 - 2 BvC 1/07, 2 BvC 2/07 -, juris Rn. 135) nicht zu berücksichtigen sind (…Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 19;… Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 40; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 8.4.2003 - 8 C 14.02 -, juris Rn. 19 f.).

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