Rechtsprechung
| BVerwG, 12.07.2004 - 7 B 86.04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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GG Art. 14 Abs. 1 Satz 2
Folgenbeseitigungsanspruch; Anspruch auf Folgenbeseitigung. - Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 14 Abs. 1 Satz 2
Anspruch auf Folgenbeseitigung; Folgenbeseitigungsanspruch
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
GG Art. 14 Abs. 1 Satz 2.
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderung an die Begründung einer den Folgenbeseitigungsanspruch ausschließenden Unzumutbarkeit; Entfallen eines Anspruchs auf Folgenbeseitigung
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 24.06.2003 - 1 K 449/03
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.2004 - 1 A 12000/03
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2004 - 1 A 12000/03
- BVerwG, 12.07.2004 - 7 B 86.04
Papierfundstellen
- NJW 2005, 697 (Ls.)
- NVwZ 2004, 1511
- DVBl 2004, 1492
- DVBl 2004, 1493
- BauR 2005, 685
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91
Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen …
Auszug aus BVerwG, 12.07.2004 - 7 B 86.04
Der Anspruch auf Beseitigung der Folgen rechtswidrigen Handelns eines Trägers öffentlicher Gewalt entfällt, wenn die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands für den verpflichteten Rechtsträger unzumutbar ist (im Anschluss an Urteil vom 26. August 1993 - BVerwG 4 C 24.91 - BVerwGE 94, 100 ).Dies ist dann der Fall, wenn damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden ist, der zu dem erreichbaren Erfolg bei allem Respekt für das Verlangen nach rechtmäßigen Zuständen in keinem vernünftigen Verhältnis mehr steht (vgl. Urteil vom 26. August 1993 - BVerwG 4 C 24.91 - BVerwGE 94, 100 ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2024 - 4 L 204/22
Entfernung einer öffentlichen Abwasserleitung von einem Privatgrundstück
Dies ist dann der Fall, wenn damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden ist, der zu dem erreichbaren Erfolg bei allem Respekt für das Verlangen nach rechtmäßigen Zuständen in keinem vernünftigen Verhältnis mehr steht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. August 1993 - 4 C 24.91 -, juris, Rn. 59 und Beschluss vom 12. Juli 2004 - 7 B 86.04 -, juris, Rn. 7).Rn. 70 Ein unverhältnismäßig hoher Aufwand kann auch ein unverhältnismäßig hoher finanzieller Aufwand sein, weil technische Schwierigkeiten bei der Folgenbeseitigung nicht erforderlich sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2004 - 7 B 86.04 -, juris, Rn. 7).
- VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 5 S 1276/16
Feststellbarkeit der von einer straßenrechtlichen Widmung erfassten Grundstücke; …
Dies ist dann der Fall, wenn damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden ist, der zu dem erreichbaren Erfolg bei allem Respekt für das Verlangen nach rechtmäßigen Zuständen in keinem vernünftigen Verhältnis mehr steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.7.2004 - 7 B 86.04 - NVwZ 2004, 1511, juris Rn. 7). - VGH Bayern, 05.05.2011 - 4 ZB 10.760
Entfernung einer kommunalen Wasserleitung aus Privatgrund; Verjährung; …
Zwar kann auch ein finanzieller Aufwand nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Annahme der Unzumutbarkeit führen (BVerwG vom 12.7.2004 7 B 86/04 BayVBl 2005, 88; BayVGH vom 7.10.2004 4 B 01.1883 RdNr. 24).
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2017 - 1 A 10865/16
Ortsgemeinde Waldrach muss auf Privatgrundstück errichtetes Regenrückhaltebecken …
Dies ist dann der Fall, wenn damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden ist, der zu dem erreichbaren Erfolg bei allem Respekt für das Verlangen nach rechtmäßigen Zuständen in keinem vernünftigen Verhältnis mehr steht (BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2004 - 7 B 86/04 - sowie Urteil vom 26. August 1993 - 4 C 24.91 -, jeweils juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2019 - 2 L 10/17
Straßenentwässerung; Pflicht der Gemeinde zur schadlosen Abwasserabführung
Der Anspruch auf Beseitigung der Folgen rechtswidrigen Handelns eines Trägers öffentlicher Gewalt entfällt zwar, wenn die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands für den verpflichteten Rechtsträger unzumutbar ist (BVerwG, Beschluss vom 12.07.2004 - 7 B 86.04 -, NVwZ 2004, 1511, juris). - VGH Hessen, 20.02.2006 - 7 UZ 1979/05
Ansprüche des Grundstückseigentümers wegen einer stillgelegten …
Unter dem Blickwinkel des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO rügt der Kläger eine Abweichung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1993 - BVerwG 4 C 24.91 - sowie von dessen Beschluss vom 12. Juli 2004 - BVerwG 7 B 86.04 -.Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Folgenbeseitigung für den verpflichteten Hoheitsträger mit einem unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand verbunden ist (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - BVerwG 4 C 24.91 - BVerwGE 94, 100, 113 f.; Beschluss vom 12. Juli 2004 - BVerwG 7 B 86.04 - NVwZ 2004, 1511).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2010 - 11 A 1648/06
Heranziehung der Grundsätze der DIN 4150 Teil 2 zur Beurteilung von …
Rn. 69 zur Zumutbarkeitsgrenze für Folgenbeseitigungsansprüche: BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2004 - 7 B 86.04 -, DVBl. 2004, 1493. - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2023 - 8 A 2467/17
Straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung der Fernbushaltestelle an einem …
Rn. 112 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2004 - 7 B 86.04 -, juris Rn. 7; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - 4 C 24.91 -, juris Rn. 52 f. - OVG Niedersachsen, 29.11.2007 - 11 LA 172/07
Ingangsetzen einer Rechtsmittelfrist und Wirksamwerden eines Verwaltungsakts bei …
Eine auf ungenügende Sachaufklärung gestützte Verfahrensrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO hat jedenfalls dann keinen Erfolg, wenn der Rechtsmittelführer seine diesbezüglichen Mitwirkungspflichten verletzt hat, was dann zutrifft, wenn eine durch einen Anwalt vertretene Partei die von ihr vermisste Beweiserhebung nicht beantragt hat (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 12.7. 2004 - 7 B 86.04 -, NVwZ 2004, 1511;… Kopp/Schenke, a. a. O., § 124 Rdnr. 7 b). - OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2016 - 1 B 11.15
Folgenbeseitigungsanspruch; Widmung; Aufhebung; Veränderungssperre; Verjährung; …
Die Unzumutbarkeit der Folgenbeseitigung ist gegeben, wenn mit ihr ein unverhältnismäßig hoher - etwa finanzieller - Aufwand verbunden ist, der zu dem erreichbaren Erfolg bei allem Respekt für das Verlangen nach rechtmäßigen Zuständen in keinem vernünftigen Verhältnis mehr steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2004 - 7 B 86.04 -, juris Rn. 7). - OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.2025 - 7 A 10051/25
Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch; Unzumutbarkeit der …
- VG München, 11.02.2010 - M 10 K 07.6050
Verlegung einer Wasserleitung auf Privatgrund; Beseitigungsanspruch; …
- VG Cottbus, 16.06.2022 - 5 K 451/16
- VG Trier, 04.04.2018 - 9 K 9300/17
Ausschluss eines Folgenbeseitigungsanspruchs bei Unzumutbarkeit; Erlöschen des …
- VGH Bayern, 16.05.2023 - 8 ZB 22.2586
Klage gegen Beseitigung von Straßenbaumaßnahmen
- VGH Bayern, 11.11.2022 - 8 ZB 22.1469
Abstützung einer Gemeindestraße auf Privatgrund
- VG Freiburg, 11.11.2008 - 3 K 955/07
Folgenbeseitigungsanspruch wegen Einbringung von Abbruchmaterial bei Erstellung …
- VG Düsseldorf, 04.07.2025 - 17 K 8395/22
- VG Regensburg, 14.01.2025 - RO 2 K 22.101
Unzulässige Rechtsausübung, Streitwertfestsetzung, Folgenbeseitigungsanspruch, …
- VGH Bayern, 24.11.2025 - 8 ZB 25.1468
Berufungszulassung (abgelehnt), Folgenbeseitigungsanspruch des …
- VG Bayreuth, 25.05.2012 - B 5 K 11.130
Herstellung eines rückstaufreien Abwasserkanals; Anspruch auf Erschließung …
- VG Aachen, 27.09.2011 - 7 L 326/11
Herleitung eines Anspruchs auf ein Tätigwerden des Unterhaltungspflichtigen aus …
- VG Aachen, 14.04.2026 - 10 K 2917/23
Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch, Erfolglos, …
- VG Cottbus, 11.03.2021 - 3 K 1022/12
- VG Koblenz, 18.10.2021 - 1 K 504/21
Kein Anspruch auf Neupflanzung eines Friedbaums mit einem Stammdurchmesser von …
- VGH Bayern, 19.11.2008 - 4 ZB 06.2656
Wasserleitung; Privatgrund; Beseitigungsanspruch; Duldungspflicht
- VG Potsdam, 22.12.2023 - 8 K 1444/18
Duldungspflicht (§ 44 BbgNRG) bei mehreren vorderliegenden Grundstücken, …
- VG Köln, 24.06.2008 - 17 K 5253/06
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Rechtsprechung
| BVerwG, 30.06.2004 - 3 B 89.03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
SGG § 51 Abs. 1 Nr. 2; SGG a. F. § 51 Abs. 1 Satz 2; SGB XI § 82 Abs. 3, Abs. 4
Gesonderte Berechnung von Investitionsaufwendungen; Verwaltungsrechtsweg; Sozialgerichtsbarkeit; Pflegevergütung. - Bundesverwaltungsgericht
SGG § 51 Abs. 1 Nr. 2
Gesonderte Berechnung von Investitionsaufwendungen; Investitionsaufwendung; Investitionsförderung; Neufassung; Pflegeheimfinanzierung; Pflegevergütung; Pflegevergütung; Rechtsweg; Sachzusammenhang; Sozialgerichtsbarkeit; Sozialgerichtsbarkeit; Verwaltungsgerichtsbarkeit; ...
- Judicialis
SGG § 51 Abs. 1 Nr. 2; ; SGG a.F. § 51 Abs. 1 Satz 2; ; SGB XI § 82 Abs. 3; ; SGB XI § 82 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Zuständiges Gericht für die Klage auf Zustimmungen; Zustimmung der Heimbewohner zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen eines Pflegeheims; Notwendigkeit der Zustimmung der obersten Landesbehörde
- rechtsportal.de
Gesonderte Berechnung von Investitionsaufwendungen; Verwaltungsrechtsweg; Sozialgerichtsbarkeit; Pflegevergütung
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 22.05.2003 - 3 A 549/03
- OVG Niedersachsen, 29.07.2003 - 4 OB 269/03
- BVerwG, 30.06.2004 - 3 B 89.03
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2004, 911
- NZS 2005, 317
- DVBl 2004, 1492
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.04.2002 - 3 C 41.01
Pflegeheimfinanzierung; Zustimmung zur gesonderten Berechnung von …
Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 3 B 89.03
Für die Klage auf Zustimmung zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen eines Pflegeheims gegenüber den Heimbewohnern wie für die Klage auf Feststellung, dass die gesonderte Berechnung ohne Zustimmung der Landesbehörde zulässig ist, sind auch nach der Neufassung des § 51 Abs. 1 SGG durch das 6. SGGÄndG die Sozialgerichte zuständig (Fortschreibung des Urteils vom 26. April 2002 - BVerwG 3 C 41.01 - NVwZ-RR 2002 S. 607).Für die Klage auf Zustimmung zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen eines Pflegeheims gemäß § 82 Abs. 3 Satz 3 SGB XI hat der Senat durch Urteil vom 26. April 2002 - BVerwG 3 C 41.01 - NVwZ-RR 2002 S. 607 entschieden, dass dafür der Sozialrechtsweg gegeben sei.
- BSG, 31.01.2000 - B 3 SF 1/99 R
Rechtsweg bei der Klage eines Pflegeheims auf Zustimmung einer Landesbehörde zur …
Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 3 B 89.03
Er ist insoweit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gefolgt (vgl. BSG, Beschluss vom 31. Januar 2000 - B 3 SF 1/99 R - NZS 2000 S. 523 f.).
- VG Saarlouis, 12.08.2020 - 3 K 769/20
Rechtsweg zu den Sozialgerichten bei Rechtsstreitigkeiten um den …
Die Rechtswegzuweisung nach vorgenannter Norm bezieht sich auf alle Angelegenheiten nach dem SGB XI[vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.06.2004, 3 B 89/03, juris][vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.06.2004, 3 B 89/03, juris], auch, soweit durch diese Angelegenheiten Dritte betroffen sind. - OVG Saarland, 01.08.2008 - 3 A 16/08
Landesrechtliche Aufsichtsklage wegen bewohnerbezogenen Aufwendungszuschusses für …
Rn. 84 hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 30.6.2004, - 3 B 89/03 und 3 B 90/03 - und Urteil vom 26.4.2002 3 C 41/01, DVBL 2002, 1052; BSG, Beschluss vom 31.1.2000; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.2.2004 - 12 OB 391/03 -, zitiert nach Juris.Rn. 96 Die vorstehend erwähnten Entscheidungen des BSG vom 31.1.2000, a.a.O. und des BVerwG vom 30.6.2004, a.a.O stehen einer derartigen Auslegung nicht entgegen.
Rn. 100 Da das Bundesverwaltungsgericht, in seiner Entscheidung vom 30.6.2004, a.a.O., auf den Beschluss des BSG vom 31.1.2000, a.a.O., Bezug nimmt, ist davon auszugehen, dass auch die dortigen Ausführungen zur Auslegung des Begriffs "Streitigkeiten, die in Angelegenheiten nach dem SGB XI entstehen", nicht in Frage gestellt werden.
- BSG, 09.02.2006 - B 3 SF 1/05 R
Rechtsweg für Streitigkeit zwischen einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen …
Die Tatsache, dass die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit an Streitfragen nach dem SGB XI gekoppelt ist, wird zudem auch noch dadurch verdeutlicht, dass die Benennung der sozialen und privaten Pflegeversicherung sowohl in § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG als auch in Absatz 2 Satz 2 dieser Vorschrift jeweils um den Klammerzusatz "Elftes Buch Sozialgesetzbuch" ergänzt worden ist, um klarzustellen, in welchem Umfang die Sozialgerichte zur Entscheidung berufen sein sollen (vgl BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2004 - 3 B 89/03 -, NZS 2005, 317).
- BVerwG, 09.02.2006 - 2 B 58.05
Zulassung einer Revision - Berücksichtigung von Beiträgen eines Beamten bei einer …
Das Revisionsverfahren gibt Gelegenheit, die im Urteil des Berufungsgerichts und im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Mai 1990 - 3 B 89.03 631 - unterschiedlich beantwortete Frage zu klären, ob bei einer dienstlichen Beurteilung Beiträge eines Beamten berücksichtigt werden dürfen, der derselben Laufbahn und Besoldungsgruppe wie der beurteilte Beamte angehört. - OVG Niedersachsen, 07.03.2006 - 11 ME 217/05
Für jeden tatsächlich in Anspruch genommenen Kurzzeitpflegeplatz unabhängig vom …
Ob eine derartige Zustimmung zu erteilen ist, kann im vorliegenden Verfahren nicht entschieden werden; denn für Klagen auf Zustimmung der zuständigen Landesbehörde zur gesonderten Berechnung nach § 82 Abs. 3 SGB XI ist (ebenso wie für Klagen auf Feststellung, dass die gesonderte Berechnung bei Fehlen einer objektiven institutionellen Förderung ohne Zustimmung zulässig ist (§ 82 Abs. 4 SGB XI)) der Sozialrechtsweg eröffnet (BVerwG, Beschl. v. 30.6.2004 - 3 B 89.03 - NVwZ-RR 2004, 911;… Urt. v. 26 4.2002 - 3 C 41.01 - NVwZ-RR 2002, 607; BSG, Beschl. v. 31.1.2000 - B 3 SF 1/99 R - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2009 - 12 A 1488/08
Gewährung einer Förderung der bewohnerorientierten Investitionsaufwendungen nach …
zur Zuständigkeit der Sozialgerichte: BVerwG, Urteil vom 26.4.2002 - 3 C 41.01 -, Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 287 = NVwZ-RR 2002, 607 f.; Beschluss vom 30.6.2004 - 3 B 89.03 -, NVwZ-RR 2004, 911 = DVBl. 2004, 1492 f. - OVG Niedersachsen, 12.12.2005 - 12 LA 402/04
Bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss; Investitionsaufwendungen; …
Im Recht der bewohnerbezogenen Aufwendungszuschüsse nach §§ 13 ff. NPflegeG hat sich dies auch in Bezug auf die lange Zeit umstrittene, erst spät endgültig zugunsten des Sozialrechtsweges entschiedene (insbesondere durch: BVerwG, Urteil vom 26.4.2002 - 3 C 41/01 -, DVBl. 2002, 1052 f.; Beschluss vom 30.6.2004 - 3 B 89/03 -, DVBl. 2004, 1492 f.; BSG, Urteil vom 24.6.2003 - B 3 P 1/03 R -, BSGE 91, 182 ff.) Frage des zulässigen Rechtsweges erwiesen.
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