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| StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023 |
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Alarmbereitschaft; allgemeine Persönlichkeitsrecht; Angestellter; Antragsrecht; Arbeitgeberverband; Auswahlkommission; BAT; Beamter; Beförderung; Behördenleiter; Beurteilungsrichtlinien; Büroorganisation; Datenschutzbeauftragter; Datenverarbeitung; Dienststellenleiter; ...
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Papierfundstellen
- NVwZ 1987, 43 (Ls.)
- DVBl 1986, 936
Wird zitiert von ... (34) Zitiert selbst (27)
- BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58
Bremer Personalvertretung
Auszug aus StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023
Unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 27. April 1959 (BVerfGE 9, 268 ff.) geht der Landesanwalt davon aus, daß der Gesetzgeber bei Regierungsaufgaben von erheblichem politischem Gewicht die letzte Entscheidung nicht Stellen übertragen dürfe, die - wie die Einigungsstellen - von Regierung und Parlament unabhängig seien.Rn. 105 2. Selbst wenn man die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bremischen Personalvertretungsgesetz von 1959 (BVerfGE 9, 268 ff.) auch für das Hessische Personalvertretungsgesetz für einschlägig halte, lasse sich aus ihr zur Stützung der vom Landesanwalt vertretenen Auffassung der Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Bestimmungen nichts herleiten.
Letztere besteht - abgesehen von bestimmten durch Verfassung oder Gesetz übertragenen Zuständigkeiten -grundsätzlich darin, "in Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung und von ihr getragen, der gesamten Staatstätigkeit eine bestimmte Richtung zu geben und für die Einhaltung dieser Linie durch die ihr unterstellten Instanzen zu sorgen" (BVerfGE 9, 268 [281]).
"Wohl aber gibt es Regierungsaufgaben, die wegen ihrer politischen Tragweite nicht generell der Regierungsverantwortung entzogen und auf Stellen übertragen werden können, die von Regierung und Parlament unabhängig sind; andernfalls würde es der Regierung unmöglich gemacht, die von ihr geforderte Verantwortung zu tragen, da auf diese Weise unkontrollierte und niemand verantwortliche Stellen Einfluß auf die Staatsverwaltung gewinnen würden" (BVerfGE 9, 268 [282]).
Es kommt insoweit nicht allein auf den Formalakt nach außen, wie zum Beispiel im Personalbereich den Ausspruch oder die Vornahme von Einstellungen, Beförderungen oder Entlassungen an, sondern um die diesen Akten zugrundeliegenden Entschließungen, da diese die wirklichen Entscheidungen darstellen; wenn diese Entscheidungen mitbestimmungspflichtig sind, so ist insoweit die Regierung bzw. das sonst für die zu treffende Maßnahme zuständige Staatsorgan nicht frei in ihrer bzw. in seiner Entscheidung (so auch BVerfGE 9, 268 [283]).
Daß es sich dabei um eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit handelt, ist seit der im Verfahren verschiedentlich angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1959 (BVerfGE 9, 268 [282]) anerkannt.
Gleichwohl hält sie der Staatsgerichtshof in seinem Ausspruch für gerechtfertigt, weil die besondere und bis zu einem gewissen Grade unaufgebbare Verantwortung der Regierung bzw. des zuständigen Vertretungsorgans des Dienstherrn und öffentlichen Arbeitgebers anhand der Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1959 (a.a.O.) für den Hoheitsbereich entwickelt worden ist, der nicht nur den vom Umfang her größten Teil des Aufgaben- und Tätigkeitsbereichs des Staates und der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts ausmacht, sondern auch der wesentliche ist, in dem sich der Staat und die juristischen Personen des öffentlichen Rechts von privaten bzw. privatrechtlich organisierten Arbeitgebern unterscheiden.
Derartige Beteiligungstatbestände können nun aber, wie in der Rechtsprechung mehrfach entschieden wurde und der Gesetzgeber des § 60 e HPVG selbst voraussetzt, zugleich die Voraussetzungen einer anderen Bestimmung des Personalvertretungsgesetzes erfüllen, bei der grundsätzlich - wie z.B. unbestritten (so auch BVerfGE 9, 268 [285]) und auch vom Landesanwalt unangegriffen in sozialen Angelegenheiten - die volle Mitbestimmung mit verbindlicher Entscheidung einer unabhängigen Einigungsstelle im Nichteinigungsfall zulässig ist.
- StGH Hessen, 15.07.1970 - P.St. 548
Grundrechtsklage; Grundrechtsfähigkeit; Gesetzlicher Richter; Antragsbefugnis; …
Auszug aus StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023
Rn. 152 Hierfür ist zunächst wichtig, daß das Normenkontrollverfahren nach hessischem Recht auch mit dem Ziel der Feststellung der Gültigkeit einer Norm beantragt werden kann (so zum Beispiel StGH, Urteil vom 15.07.70 - P.St. 548/563 -, StAnz. 1970, S. 1669 = ESVGH 21, 1).Die lange Zeit streitige Frage nach dem Weitergelten von mit Bundesrecht übereinstimmendem Landesverfassungsrecht - umfangreiche Nachweise des Meinungsstandes aus Literatur und Rechtsprechung im Vorlagebeschluß des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 18. Juli 1969 (…DVBl. 1969, S. 740 [742]) - ist spätestens seit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 1974 (BVerfGE 36, 342 [357 ff.]) dahingehend klargestellt, daß Landesverfassungsrecht jedenfalls dann weitergilt, wenn es mit Bundesrecht übereinstimmt (a.A. noch StGH, Beschluß vom 21.08.53 - P.St. 143 -, ESVGH 11/II, 15 Nr. 27 [L]; Beschluß vom 20.10.65 - P.St. 425 - Beschluß vom 07.08.68 - P.St. 518 -, offengelassen im Urteil vom 15.07.70 - P.St. 548/563 -, StAnz.
1970, S. 1669 [1673] = ESVGH 21, 1 [2 f.] = DVBl. 1971, S. 66 [67]; wie hier dann im Urteil vom 28.11.73 - P.St. 653 -, …
- StGH Hessen, 24.04.1964 - P.St. 378
Abstrakte Normenkontrolle
Auszug aus StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023
Auch der Staatsgerichtshof habe in vier Entscheidungen (Urteil vom 08.07.49 - P.St. 22 -, vom 06.01.50 - P.St. 29 -, vom 24.04.64 - P.St. 378 - und vom 06.01.71 - P.St. 589 -) seine genannte Antragsbefugnis für verfassungsmäßig angesehen.2, S. 20 [21]), im übrigen auch in den Entscheidungen vom 6. Januar 1950 (- P.St, 29 -), vom 24. April 1964 (- P.St. 378 -, StAnz. 1964, S. 676 [677]) und vom 6. Januar 1971 (…- P.St. 589 -, StAnz. 1971, S. 205 [208]) angenommen.
Der Staatsgerichtshof hat eine solche Anschließung des Landesanwalts im Urteil vom 24. April 1964 (- P.St. 378 -, StAnz. 1964, S. 676 [677]), für zulässig gehalten.
- StGH Hessen, 28.11.1973 - P.St. 653
Anfechtbarkeit von negativen Gnadenakten - Grundrechtsklage in Hessen - …
Auszug aus StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023
1970, S. 1669 [1673] = ESVGH 21, 1 [2 f.] = DVBl. 1971, S. 66 [67]; wie hier dann im Urteil vom 28.11.73 - P.St. 653 -, …1973, S. 2322 [2326] = ESVGH 24, 1 [5]; vgl. auch Maunz, a.a.O., Art. 31 GG Rdnr. 14 und Art. 142 GG Rdnr. 10).
- StGH Hessen, 06.01.1971 - P.St. 589
Verhältniswahl mit nur einem Wahlvorschlag unzulässig
Auszug aus StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023
Auch der Staatsgerichtshof habe in vier Entscheidungen (Urteil vom 08.07.49 - P.St. 22 -, vom 06.01.50 - P.St. 29 -, vom 24.04.64 - P.St. 378 - und vom 06.01.71 - P.St. 589 -) seine genannte Antragsbefugnis für verfassungsmäßig angesehen.2, S. 20 [21]), im übrigen auch in den Entscheidungen vom 6. Januar 1950 (- P.St, 29 -), vom 24. April 1964 (…- P.St. 378 -, StAnz. 1964, S. 676 [677]) und vom 6. Januar 1971 (- P.St. 589 -, StAnz. 1971, S. 205 [208]) angenommen.
- StGH Hessen, 08.07.1949 - P.St. 22
Lehrmittelfreiheit
Auszug aus StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023
Auch der Staatsgerichtshof habe in vier Entscheidungen (Urteil vom 08.07.49 - P.St. 22 -, vom 06.01.50 - P.St. 29 -, vom 24.04.64 - P.St. 378 - und vom 06.01.71 - P.St. 589 -) seine genannte Antragsbefugnis für verfassungsmäßig angesehen.Daß diese Voraussetzung für den Landesanwalt gegeben ist, hat der Staatsgerichtshof in einem früheren Fall einer abstrakten Normenkontrolle (Urteil vom 08.07.49 - P.St. 22 -, VerwRspr.
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023
Rn. 295 d) Nach heute allgemein anerkannter Auffassung, die insbesondere im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 (BVerfGE 65, 1 ff.) über die Verfassungsbeschwerden gegen das Volkszählungsgesetz vom 25. März 1982 (BGBl. I S. 369) ihren Ausdruck gefunden hat, umfaßt das allgemeine Persönlichkeitsrecht den Schutz des einzelnen gegen eine unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten. - BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvG 1/58
Volksbefragung Hessen
Auszug aus StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023
Sie üben infolgedessen öffentliche Gewalt und damit Staatsgewalt im weiteren Sinne aus (so für die Gemeinden BVerfGE 8, 122 [132]). - BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76
Gemeindeparlamente
Auszug aus StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023
Neben dem Volks selbst sind nur verfassungsgemäß bestellte Organe zur Ausübung der Staatsgewalt befugt; verfassungsmäßig bestellte Organe sind aber in einem demokratisch organisierten Staat nur solche, die eine Legitimation besitzen, die sich auf die Gesamtheit der Bürger und damit das Volk, das Inhaber und Träger der Staatsgewalt ist, zurückführen läßt (so auch BVerfGE 38, 258 [271]; 47, 253 [272]). - BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69
Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz
Auszug aus StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023
Die lange Zeit streitige Frage nach dem Weitergelten von mit Bundesrecht übereinstimmendem Landesverfassungsrecht - umfangreiche Nachweise des Meinungsstandes aus Literatur und Rechtsprechung im Vorlagebeschluß des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 18. Juli 1969 (…DVBl. 1969, S. 740 [742]) - ist spätestens seit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 1974 (BVerfGE 36, 342 [357 ff.]) dahingehend klargestellt, daß Landesverfassungsrecht jedenfalls dann weitergilt, wenn es mit Bundesrecht übereinstimmt (a.A. noch StGH, Beschluß vom 21.08.53 - P.St. 143 -, ESVGH 11/II, 15 Nr. 27 [L]; Beschluß vom 20.10.65 - P.St. 425 - Beschluß vom 07.08.68 - P.St. 518 -, offengelassen im Urteil vom 15.07.70 - P.St. 548/563 -, StAnz. - BVerfG, 10.12.1974 - 2 BvK 1/73
Magistratsverfassung Schleswig-Holstein
- BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53
Gerichtsbezirke
- BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvF 2/84
Unzulässigkeit des Betritritts im Verfahren zur abstrakten Normenkontrolle
- BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvL 67/52
Nachrückende Ersatzleute
- VerfGH Bayern, 09.07.1985 - 44-VI-84
- BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 66/61
Verwirkung einer Feststellungsklage
- StGH Hessen, 20.12.1971 - P.St. 608
Elternrecht; Förderstufe; Gleichheitssatz; Grundrechtsklage; Jahresfrist; …
- BVerfG, 03.10.1957 - 2 BvL 7/56
Personalvertretung
- BVerfG, 18.03.1969 - 2 BvF 1/66
Bundeshaushaltsplan
- StGH Bremen, 03.05.1957 - St 1/56
Gutachten des Staatsgerichtshofs zur Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzentwurfs …
- BVerfG, 22.09.1958 - 1 BvF 3/52
Volksbefragungsverbot
- StGH Hessen, 06.07.1984 - P.St. 1014
Normenkontrolle gegen das Kreditgesetz und Bürgschaftsgesetz 1984
- StGH Hessen, 29.05.1974 - P.St. 730
Gesetzgeber; Besoldung; Richteramt; Richterbesoldung; Betroffenheit; …
- StGH Hessen, 20.10.1965 - P.St. 425
Bundesrat; Bundesratsmitglieder; Bundesrecht; Gesetzlicher Richter; Grundrecht; …
- StGH Hessen, 21.08.1953 - P.St. 143
Verfassungsbestimmung; Aufhebung; Grundgesetz; Bundesrecht; Landesrecht; …
- VGH Hessen, 21.12.1984 - II OE 99/83
- StGH Hessen, 06.01.1950 - P.St. 29
Bundesrecht; Überpositive Normen; Normenkontrolle; Ministerpräsident; …
- EuGH, 28.03.2000 - C-158/97
NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG UND DES AUFSTIEGS VON …
Dem habe auch der Staatsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 30. April 1986 (P.St. 1023, StAnz. S. 1089) erhebliche verfassungsrechtliche Bedeutung zugemessen. - StGH Hessen, 27.04.1994 - P.St. 1172
Abstrakte Normenkontrolle; Tenorierung; Klarstellungsinteresse; Rechtskraft; …
Die Rechtskraft der früheren Normenkontrollentscheidung zum HPVG - P.St. 1023 - steht einem Normenkontrollantrag nicht entgegen, der die in dem damaligen Verfahren noch nicht geprüfte Anwendbarkeit der gleichen Normen auf Maßnahmen der Rechnungsprüfung zum Gegenstand hat.Der Zulässigkeit stehe nämlich das Urteil des Staatsgerichtshofs vom 30. April 1986 (P.St. 1023, StAnz. 1986, S. 1089 = PersV 1986, S. 227 = GVBl. 1986 I S. 207) entgegen.
Zwar sei in der Entscheidung P.St. 1023 Art. 144 HV als Prüfungsmaßstab nicht genutzt worden.
Er gehört nach § 17 Abs. 2 Nr. 6 StGHG zum Kreis der Antragsberechtigten (vgl. StGH, Urteil vom 30.04.1986 - P.St. 1023 -, a.a.O.).
Die Anschließung ist auch mit einem dem Antrag des Antragstellers entgegengesetzten Ziel und dem Begehren auf Feststellung der Gültigkeit einer Norm zulässig (vgl. StGH, Urteil vom 30.04.1986 - P.St. 1023 -, a.a.O. m.w.N.).
Rn. 36 2. Die Anträge sind nicht fristgebunden (vgl. StGH, Urteil vom 30.04.1986 - P.St. 1023 -, a.a.O.), so daß es nicht darauf ankommt, daß die zur Überprüfung gestellten Bestimmungen teilweise nicht erst durch die Novelle vom 25. Februar 1992 eingeführt oder verändert wurden, sondern schon in früheren Fassungen des Hessischen Personalvertretungsgesetzes enthalten waren.
Rn. 37 3. Der Zulässigkeit der Anträge steht die Rechts- und Gesetzeskraft des Urteils des Staatsgerichtshofs vom 30. April 1986 - P.St. 1023 -, mit dem über die Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften des Hessischen Personalvertretungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 6. März 1985 entschieden worden ist, nicht entgegen.
Rn. 40 Soweit der Landesanwalt § 72 Abs. 3 HPVG zur Überprüfung stellt, steht dem die Rechts- und Gesetzeskraft der genannten früheren Entscheidung des Staatsgerichtshofs schon deshalb nicht entgegen, weil der gleichlautende § 60 c Abs. 3 HPVG 1985 im Verfahren P.St. 1023 überhaupt nicht überprüft wurde.
- StGH Hessen, 10.12.2007 - P.St. 2016
1. § 68 Abs. 2 HBG und § 86 Abs. 3 HSchG verstoßen nicht gegen die Grundrechte …
Rn. 48 1. Die Landesanwaltschaft ist befugt, ein Verfahren der abstrakten Normenkontrolle nach Art. 131 Abs. 1 HV in Verbindung mit §§ 39 f. des Gesetzes über den Staatsgerichtshof, kurz: Staatsgerichtshofsgesetz - StGHG -, vor dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen - StGH - einzuleiten (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. - grundlegend - StGH, StAnz. 1986, 1089 [1095 f.], ferner etwa StAnz.
- StGH Hessen, 06.03.2025 - P.St. 2920
Nur Verstoß gegen Zitiergebot: Hessisches Versammlungsgesetz ist weitgehend …
- Vgl. StGH, Urteil vom 30.04.1986 - P.St. 1023 -, juris, Rn. 167, 295, 324 zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich durch Art. 3 HV bzw. i. V. m. Art. 2 Abs. 1 HV, während das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nunmehr in Art. 12a HV abgesichert ist -.20/9471, S. 33; vgl. zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Verfassung des Landes Hessen StGH, Urteil vom 30.04.1986 - P.St. 1023 -, juris, Rn. 167, 295, 324 -.
- BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84
Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei EDV-gestütztem …
Das gilt jedenfalls dann, wenn - worauf der Hessische Staatsgerichtshof in Abschnitt IV Nr. 8 b seines Urteils vom 30. April 1986 - P. St. 1023 - (PersV 1986, 227) zu dem Mitbestimmungstatbestand des § 61 Abs. 1 Nr. 17, zweiter Spiegelstrich, des Hessischen Personalvertretungsgesetzes in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 11. Juli 1984 (GVBl. 1984 I S. 181) zu Recht hingewiesen hat - bei der Auslegung und Anwendung des Mitbestimmungstatbestandes des § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG der dem Dienstherrn in organisatorischen Angelegenheiten zustehende Regelungsspielraum, in den die Mitbestimmung nicht eindringen darf, als Schranke des Mitbestimmungsrechts beachtet wird (vgl. § 104 Satz 3 BPersVG). - VerfGH Berlin, 21.10.1999 - VerfGH 42/99
Einzelne Vorschriften des Gesetzes zur Änderung des Berliner Betriebegesetzes, …
Die Erfüllung öffentlicher Aufgaben - wie hier im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung - ist selbst dann Ausübung staatlicher Gewalt, wenn sie durch öffentlich-rechtlich organisierte selbständige Einrichtungen des Staates wahrgenommen wird (vgl. NRW VerfGH…, Urteil vom 15. September 1986 - VerfGH 17/85 - a. a. O., S. 212 zu kommunalen Sparkassen; HessStGH, Urteil vom 30. April 1986 - P.St. 1023 - DVBI. 1986, 936, 937). - StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1714
Allzuständigkeit; Aufgabenverteilungsprinzip; Ballungsraum; Demokratie; …
Rn. 154 Auch die Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung durch den Staat nach Art. 137 Abs. 3 HV gilt nicht unbeschränkt (vgl. Staatsgerichtshof, Urteil vom 30.04.1986 - P.St. 1023 -, StAnz. 1986, S. 1089 [1099] - Hess. Personalvertretungsgesetz - Urteil vom 11.02.1987 - P.St. 1036 -, StAnz. 1987, S. 562 [579 f., 581]).Rn. 175 Dieses findet seinen Niederschlag in Art. 70 HV, wonach die Staatsgewalt unveräußerlich beim Volke liegt (StGH, Urteil vom 30.04.1986 - P.St. 1023 -, StAnz 1986, S. 1089 [1098];… zu Art. 20 Abs. 2 GG vgl. BVerfG, NVwZ 2003, S. 974 [976 f.]).
- StGH Hessen, 12.02.2020 - P.St. 2610
Hessische Jagdverordnung: Normenkontrollantrag der Fraktion der FDP im Hessischen …
1994, 1331 [1334] = juris, Rn. 35; Urteil vom 30.04.1986 - P.St. 1023 -, … - StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1713
Kommunale Grundrechtsklage: Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen …
Rn. 220 Auch die Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung durch den Staat nach Art. 137 Abs. 3 HV gilt nicht unbeschränkt (vgl. Staatsgerichtshof, Urteil vom 30.04.1986 - P.St. 1023 -, StAnz. 1986, S. 1089 [1099] - Hess. Personalvertretungsgesetz - Urteil vom 11.02.1987 - P.St. 1036 -, StAnz. 1987, S. 562 [579 f., 581]).Dieser Grundsatz ist Ausdruck des demokratischen Prinzips (StGH, Urteil vom 30.04.1986 - P.St. 1023 -, StAnz 1986, S. 1089 [1098];… zu Art. 20 Abs. 2 GG vgl. BVerfG, NVwZ 2003, S. 974 [976 f.]).
- StGH Hessen, 08.11.2006 - P.St. 1981
1. Nach Art. 120 HV hat der Ministerpräsident mit den zuständigen Ministern die …
Die gegenteilige Rechtsansicht, wie sie der Staatsgerichtshof des Landes Hessen in seiner Entscheidung vom 30. April 1986 (P.St. 1023) geäußert habe, überzeuge nicht.Der Staatsgerichtshof hält an seiner Entscheidung vom 30. April 1986 - P.St. 1023 - fest, in der in diesem Zusammenhang ausgeführt ist (StAnz. 1986, S. 1089 [1100 f.]):.
- VerfGH Sachsen, 22.02.2001 - 51-II-99
Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen …
- VerfGH Bayern, 14.02.2011 - 2-VII-10
Keine Mitbestimmung bei bayerischen Sparkassen
- StGH Hessen, 16.04.1997 - P.St. 1202
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz nach bisherigem Erkenntnisstand des StGH bei …
- StGH Hessen, 04.04.2006 - P.St. 2027
Begründung; Begründungspflicht, Darlegung; Darlegungspflicht; konkrete …
- GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86
Differierende Auslegung des Begriffs "der zu ihrer Berufsausbildung …
- BVerfG, 20.07.2001 - 2 BvL 8/00
Zur Verfassungsmäßigkeit des Personalvertretungsgesetzes für das Land Brandenburg
- LAG Hamburg, 26.11.2009 - 7 TaBV 2/09
Anspruch des Betriebsrats auf Zur-Verfügung-Stellung personenbezogener Daten …
- StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1296
Vereinbarkeit des Betriebs einer vollautomatischen Waschanlage an gesetzlichen …
- StGH Hessen, 04.10.1995 - P.St. 1170
Abstrakte Normenkontrolle; Schulrecht; Gesetzesvorbehalt; Elternrecht; …
- VGH Hessen, 06.11.2012 - 22 A 2202/11
Mitwirkungsrecht bei Arbeitsplatz- und Dienstpostenbewertung nach dem Hessischen …
- VGH Hessen, 14.12.1998 - 22 TL 1945/98
Entsendungsrecht des Personalrates - Teilnahme an Stellenbesetzungsverfahren - …
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 3130/89
1. Zur Beteiligung des Vertreters des öffentlichen Interesses am …
- VGH Hessen, 01.06.1994 - TL 864/94
Voraussetzungen und Wirkungen einer auf Feststellung gerichteten einstweiligen …
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 2410/89
1. Zum Weisungsrecht der Landesregierung bei Arbeitszeitregelung
- VGH Hessen, 27.02.1992 - HPV TL 630/87
Personalvertretung: Mitbestimmung bei der Gestaltung des Lehrerzimmers
- VGH Hessen, 27.09.1994 - TL 1053/94
Bestehen eines Mitbestimmungsrechts bei der Schaffung von Arbeitsplätzen ohne …
- VG Wiesbaden, 27.06.2005 - 23 LG 766/05
- VGH Hessen, 23.09.1993 - HPV TL 1958/92
Kein Teilnahmerecht eines Personalratsmitgliedes an einem - unter vier Augen - …
- OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 18 L 8483/91
Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden; Beteiligungsrechte von …
- VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 915/85
Mitbestimmung - Einführung eines autonomen ADV-System
- VG Wiesbaden, 23.05.2005 - 23 LG 560/05
Verletzung von Mitbestimmungsrechten und Mitwirkungsrechten des örtlichen …
- VG Wiesbaden, 23.05.2005 - 23 LG 511/05
- VG Wiesbaden, 23.05.2005 - 23 LG 485/05V
Anspruch auf Mitbestimmung bzw. Mitwirkung in personellen Angelegenheiten bei der …
- VG Wiesbaden, 27.06.2005 - 23 LG 765/05
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