Rechtsprechung
| FG Nürnberg, 30.01.2007 - II 205/2003 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
AO 1977 § 37 Abs. 2 S. 1; ; AO 1977 § 218 Abs. 2 S. 1; ; AO 1977 § 309
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 37 Abs. 2 § 218 Abs. 2
Erstattungsanspruch i.S.v. § 37 Abs. 2 AO bei Zahlung eines Dritten aufgrund gegen ihn gerichteter unwirksamer Vollstreckungsmaßnahme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für den Erlass eines steuerrechtlichen Abrechnungsbescheides; Pfändung einer Geldforderung im finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren; Bedeutung eines tatsächlichen Bestehens der Forderung für den Vollstreckungsschuldner im Zeitpunkt der Zustellung der ...
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Erstattungsanspruch bei Zahlung als Dritter
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.05.1987 - IX ZR 201/86
Befreiende Wirkung von Leistungen des Drittschuldners
Auszug aus FG Nürnberg, 30.01.2007 - II 205/03
Da die gepfändete Forderung der Klägerin somit auch nicht durch eine Genehmigung zustand, war sie wirkungslos (vgl. BGH-Urteil vom 26.05.1987 IX ZR 201/86, NJW 1988, 495). - BFH, 28.04.1992 - VII R 33/91
Besteuerung von Einkünften des Erblassers nach dessen Tod
Auszug aus FG Nürnberg, 30.01.2007 - II 205/03
Der Abrechnungsbescheid ergeht im steuerlichen Erhebungsverfahren und hat nur die Feststellung zum Inhalt, ob eine bestimmte Zahlungsverpflichtung erloschen ist, d.h. wirksam gezahlt, aufgerechnet, verrechnet, erlassen, ob Verjährung eingetreten, die Schuld bereits vor Begründung der Zahlungspflicht erloschen oder wie hier im Streitfall der Forderungsausgleich durch Vollstreckungsmaßnahmen erreicht worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 28.04.1992 VII R 33/91, BStBl. II 1992, 781).
- OLG München, 26.06.2012 - 1 U 1409/11
Amtshaftung bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des Finanzamtes: Pfändung einer …
112 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Forderung dem Vollstreckungsschuldner im Zeitpunkt der Pfändung zustehen, wobei dies nach materiellem Recht zu beurteilen ist, und die Pfändung geht, sofern die gepfändete Forderung dem Vollstreckungsschuldner nicht zusteht, ins Leere und ist unwirksam (BGH NJW 2002, 755; BGH NJW 1988, 495; FG Nürnberg DstRE 2007, 856;… Pahlke/Koenig AO 2. Auflage 2009 § 309 Rn. 32).
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