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   BVerwG, 24.03.2016 - 6 B 5.16   

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https://dejure.org/2016,8186
BVerwG, 24.03.2016 - 6 B 5.16 (https://dejure.org/2016,8186)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.2016 - 6 B 5.16 (https://dejure.org/2016,8186)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 2016 - 6 B 5.16 (https://dejure.org/2016,8186)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer politischen Partei auf Unterlassung der weiteren Verbreitung des Verfassungsschutzberichtes 2013 des Freistaates Bayern

  • rewis.io

    Politische Partei; Verbreitung des Verfassungsschutzberichts; öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch einer politischen Partei auf Unterlassung der weiteren Verbreitung des Verfassungsschutzberichtes 2013 des Freistaates Bayern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Partei ist verfassungswidrig! - sagt der Landesinnenminister

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ECLI:DE:BVerwG:2016:240316B6B5.16.0
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.05.2014 - 6 A 3.13

    Vereinsverbot; Klagebefugnis; Zuständigkeit; Anhörung; Vereinsbegriff; religiöser

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2016 - 6 B 5.16
    Stammen Texte und Äußerungen von leitenden Mitgliedern einer Vereinigung oder wird ihr Inhalt von ihnen erkennbar befürwortet, sind diese Äußerungen und Texte der Vereinigung auch dann zuzurechnen, wenn sie als solche nicht für die Vereinstätigkeit erstellt oder in ihr verwandt worden sind, jedoch den ideologischen Hintergrund kennzeichnen, vor dem die Verantwortlichen der Vereinigung handeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2014 - 6 A 3.13 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 62 Rn. 35).

    Die Klägerin macht lediglich geltend, das angegriffene Urteil weiche von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - (BVerfGE 113, 63) sowie von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 2014 - 6 A 3.13 - (Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 62) ab.

  • BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09

    Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten;

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2016 - 6 B 5.16
    Die verantwortlich Handelnden müssen auf den Erfolg der Rechtsgüterbeeinträchtigung hinarbeiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 59 f.).
  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2016 - 6 B 5.16
    Die Klägerin macht lediglich geltend, das angegriffene Urteil weiche von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - (BVerfGE 113, 63) sowie von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 2014 - 6 A 3.13 - (Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 62) ab.
  • BVerwG, 04.10.2013 - 6 B 13.13

    Studienplatzvergabe für Humanmedizin; Auswahlgrenze

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2016 - 6 B 5.16
    Ist eine angegriffene Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2013 - 6 B 13.13 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 181 Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.08.2003 - 6 B 53.03

    Vereinbarkeit der Rundfunkgebührenpflicht mit dem Gebot der Gleichheit aller

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2016 - 6 B 5.16
    Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde muss dementsprechend darlegen, dass die Auslegung einer gegenüber dem angewendeten Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten bundes(verfassungs)rechtlichen Vorschrift ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 27. August 2003 - 6 B 53.03 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 38 S. 30 f.).
  • VGH Bayern, 30.01.2017 - 10 ZB 15.1085

    Beobachtung der Bürgerrechtspartei DIE FREIHEIT durch den Verfassungsschutz

    Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits in die Klägerin zu 2) betreffenden Parallelverfahren wegen Bezeichnung als verfassungsfeindliche Bewegung und Erwähnung im Verfassungsschutzbericht rechtskräftig entschieden (U. jeweils v. 22.10.2015 - 10 B 15.1320 und 10 B 15.1609 - jeweils juris sowie BVerwG, B. jeweils v. 24.3.2016 - 6 B 4.16 und 6 B 5.16 - jeweils juris), dass sich aus dem vom Beklagten vorgelegten Erkenntnismaterial hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen (der Klägerin zu 2) nach Art. 3 Abs. 1 BayVSG (1997) ergeben.

    Vielmehr hat der Verwaltungsgerichtshof in den bereits oben genannten rechtskräftigen Entscheidungen vom 22. Oktober 2015 (ebenfalls) festgestellt, dass wegen der engen personellen und programmatischen Verflechtung des Klägers zu 1) als Landesvorsitzender der Klägerin zu 2) und als Vorsitzender des Klägers zu 3) letzteren die diesbezüglichen Aktivitäten und Äußerungen des Klägers zu 1) zuzurechnen sind (U.v. 22.10.2015 - 10 B 15.1609 - juris Rn. 33 sowie U.v. 22.10.2015 - 10 B 15.1320 - juris Rn. 37 f.; vgl. nachfolgend auch BVerwG, B. v. 24.3.2016 - 6 B 4.16 sowie 6 B 5.16 - jeweils juris Rn. 5 ff. bzw. 7 ff.).

  • BVerwG, 07.09.2018 - 3 B 29.17

    Übertragung rettungsdienstrechtlicher Genehmigung auf eine GmbH bzw. auf

    Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 3. August 2016 - 1 B 91.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:030816B1B91.16.0] - juris Rn. 9, vom 24. März 2016 - 6 B 5.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:240316B6B5.16.0] - Buchholz 402.7 BVerfSchG Nr. 16 Rn. 8 und vom 3. September 2015 - 9 BN 4.15 [ECLI:DE:BVerwG:2015:030915B9BN4.15.0] - juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).
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