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   EuGH, 02.07.2015 - C-684/13   

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EuGH, 02.07.2015 - C-684/13 (https://dejure.org/2015,15838)
EuGH, Entscheidung vom 02.07.2015 - C-684/13 (https://dejure.org/2015,15838)
EuGH, Entscheidung vom 02. Juli 2015 - C-684/13 (https://dejure.org/2015,15838)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Demmer

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Betriebsprämienregelung - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Art. 44 Abs. 2 - Verordnung (EG) Nr. 73/2009 - Art. 34 Abs. 2 Buchst. a - Begriff "beihilfefähige Fläche"- An Lande-, Stopp- und ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Demmer

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Betriebsprämienregelung - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Art. 44 Abs. 2 - Verordnung (EG) Nr. 73/2009 - Art. 34 Abs. 2 Buchst. a - Begriff "beihilfefähige Fläche"- An Lande-, Stopp- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Demmer

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Betriebsprämienregelung - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Art. 44 Abs. 2 - Verordnung (EG) Nr. 73/2009 - Art. 34 Abs. 2 Buchst. a - Begriff "beihilfefähige Fläche" - An Lande-, Stopp- und ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ECLI:EU:C:2015:439
 
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Wird zitiert von ... (56)

  • VGH Bayern, 19.04.2016 - 21 B 15.2391

    Durch Schafe beweidetes Grünland in Solarpark berechtigt zu Betriebsprämie

    An dieser Auffassung werde auch nach Ergehen der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 2. Juli 2015 (C-422/13 und C-684/13) festgehalten.

    Mit Beschluss vom 29. April 2015 hat der Senat das Verfahren bis zum Ergehen der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen C-422/13 und C-684/13 ausgesetzt (§ 94 VwGO) und gemäß Beschluss vom 3. November 2015 unter dem Az.: 21 B 15.2391 fortgesetzt.

    Diese Zielsetzung ist bei der Auslegung der Grundverordnungen zu berücksichtigen (vgl. Schlussanträge (EuGH) des Generalanwalts Nils Wahl vom 26.2.2015, Rs. "Demmer" C-684/13 Nr. 35 - BeckEuRS 2015, 411712).

    Die Einstufung einer Fläche als "Grünland" und damit als landwirtschaftliche Fläche hängt nämlich von der tatsächlichen Nutzung der betreffenden Flächen ab (vgl. in diesem Sinne EuGH, U. v. 14.10.2010 - "Bad Dürkheim" C-61/09 - juris Rn. 37; EuGH, U. v. 2.7.2015 - "Demmer" C-684/13 - juris Rn. 56).

    Der Europäische Gerichtshof führt hierzu folgendes aus (EuGH, U. v. 2.7.2015 - "Demmer" C-684/13 - juris Rn. 51f.): Während aus dem Wortlaut von Art. 34 Abs. 2 Buchst. a VO (EG) Nr. 73/2009 eindeutig hervorgeht, dass eine landwirtschaftliche Fläche, die für nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt wird, unter dem Begriff "beihilfefähige Hektarfläche" fällt, wenn sie hauptsächlich für eine landwirtschaftliche Tätigkeit genutzt wird, ist dies bei Art. 44 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1782/2003 nicht der Fall.

    Eine starke Einschränkung für die auf diesen Flächen ausgeübte landwirtschaftliche Tätigkeit wäre festzustellen, wenn für den betreffenden Betriebsinhaber tatsächliche - und nicht unerhebliche - Schwierigkeiten oder Hindernisse bei der Ausübung der landwirtschaftlichen Tätigkeiten bestehen, weil parallel eine anderweitige Tätigkeit ausgeübt wird (EuGH, U. v. 2.7.2015 - "Demmer" C-684/13 - juris Rn. 70).

    Flächen gehören zum Betrieb des betreffenden Betriebsinhabers, wenn er befugt ist, sie zum Zweck der Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit zu verwalten, d. h. wenn er hinsichtlich der Flächen über eine hinreichende Selbstständigkeit bei der Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit verfügt (EuGH, U. v. 2.7.2015 - "Demmer" C-684/13 - juris Rn. 58).

  • VGH Bayern, 21.04.2016 - 21 B 15.2391

    Landwirtschaftsrecht; Betriebsprämie für 2007; Zur Schafbeweidung genutzte

    An dieser Auffassung werde auch nach Ergehen der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 2. Juli 2015 (C-422/13 und C-684/13) festgehalten.

    Mit Beschluss vom 29. April 2015 hat der Senat das Verfahren bis zum Ergehen der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen C-422/13 und C-684/13 ausgesetzt (§ 94 VwGO ) und gemäß Beschluss vom 3. November 2015 unter dem Az.: 21 B 15.2391 fortgesetzt.

    Diese Zielsetzung ist bei der Auslegung der Grundverordnungen zu berücksichtigen (vgl. Schlussanträge (EuGH) des Generalanwalts Nils Wahl vom 26.2.2015, Rs. "Demmer" C-684/13 Nr. 35 - BeckEuRS 2015, 411712).

    Die Einstufung einer Fläche als "Grünland" und damit als landwirtschaftliche Fläche hängt nämlich von der tatsächlichen Nutzung der betreffenden Flächen ab (vgl. in diesem Sinne EuGH, U.v. 14.10.2010 - "Bad Dürkheim" C-61/09 - [...] Rn. 37; EuGH, U.v. 2.7.2015 - "Demmer" C-684/13 - [...] Rn. 56).

    Der Europäische Gerichtshof führt hierzu folgendes aus (EuGH, U.v. 2.7.2015 - "Demmer" C-684/13 - [...] Rn. 51f.): Während aus dem Wortlaut von Art. 34 Abs. 2 Buchst. a VO (EG) Nr. 73/2009 eindeutig hervorgeht, dass eine landwirtschaftliche Fläche, die für nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt wird, unter dem Begriff "beihilfefähige Hektarfläche" fällt, wenn sie hauptsächlich für eine landwirtschaftliche Tätigkeit genutzt wird, ist dies bei Art. 44 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1782/2003 nicht der Fall.

    Eine starke Einschränkung für die auf diesen Flächen ausgeübte landwirtschaftliche Tätigkeit wäre festzustellen, wenn für den betreffenden Betriebsinhaber tatsächliche - und nicht unerhebliche - Schwierigkeiten oder Hindernisse bei der Ausübung der landwirtschaftlichen Tätigkeiten bestehen, weil parallel eine anderweitige Tätigkeit ausgeübt wird (EuGH, U.v. 2.7.2015 - "Demmer" C-684/13 - [...] Rn. 70).

    Flächen gehören zum Betrieb des betreffenden Betriebsinhabers, wenn er befugt ist, sie zum Zweck der Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit zu verwalten, d. h. wenn er hinsichtlich der Flächen über eine hinreichende Selbstständigkeit bei der Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit verfügt (EuGH, U. v. 2.7.2015 - "Demmer" C-684/13 - [...] Rn. 58).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.02.2024 - 8 A 10277/23

    Landwirtschaftliche Subventionen; Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide

    (EuGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - C-684/13 -, juris.

    Von einem Betriebsinhaber als Berufslandwirt ist zu erwarten, dass er bei der Stellung eines Beihilfeantrags besondere Sorgfalt anwendet und von den Voraussetzungen für die Gewährung einer Beihilfe Kenntnis genommen hat (EuGH, Urteil vom 2. Juli 2015, a.a.O. Rn. 84).

    Allerdings sind die Vorschriften zum Vertrauensschutz eng auszulegen, weil die finanziellen Interessen der Union betroffen sind (OVG Nds, Urteil vom 5. Mai 2021 - 10 LB 201/20 -, juris Rn. 38; EuGH, Urteil vom 2. Juli 2015, a.a.O. Rn. 85 zum inhaltsgleichen Art. 73 Abs. 4 VO (EG) 796/2004).

    Die Erkennbarkeit des Irrtums scheidet jedenfalls nicht bereits dann aus, wenn die zuständige Behörde die Förderung ausgezahlt hat (EuGH, Urteil vom 2. Juli 2015, a.a.O. Rn. 88).

  • VG Regensburg, 15.11.2018 - RO 5 K 17.1331

    Beihilfefähigkeit eines Solarparks

    Dieser Maßstab sei nicht neu, sondern habe auch den Vorgängerregelungen zu Grunde gelegen, wie auch in der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshof mehrfach ausgeführt worden sei, insbesondere auch EuGH vom 2.7.2015 Rs. C-684/13, juris Rn.56 ff. "Demmer".

    Es sei daher auch nicht nachvollziehbar, warum nach Auffassung des Beklagten die Regelung in § 12 Abs. 3 DirektZahlDurchV mit den Entscheidungen des EuGH "Wree" (Rs. C-422/13) und "Demmer" (Rs. C-684/13) in Einklang stehen soll.

    Die Beihilfefähigkeit der Fläche hängt allein von ihrer tatsächlichen Nutzung (auch) als landwirtschaftliche Fläche ab (vgl. EuGH, U. v. 14.10.2010 - Rs. C-61/09 und EuGH,Urt. vom 2.7.2015 "Demmer" C -684/13 - juris Rn. 56).

    Eine starke Einschränkung für die auf diesen Flächen ausgeübte landwirtschaftliche Tätigkeit wäre festzustellen, wenn für den betreffenden Betriebsinhaber tatsächliche- und nicht unerheblicheSchwierigkeiten oder Hindernisse bei der Ausübung der landwirtschaftlichen Tätigkeit bestehen, weil parallel eine anderweitige Tätigkeit ausgeübt wird (so Bayer. Verwaltungsgerichtshof München vom 19.04.2016, Az. 21B 15.2391 Rn. 42, juris, mit Hinweis auf EuGH, Urt. vom 2.7.2015 "Demmer" C -684/13 Rn. 70).

  • EuGH, 29.04.2021 - C-294/19

    Piscicola Tulcea

    Das vorlegende Gericht äußert indessen Zweifel, ob die Rechtsprechung, die auf die Urteile vom 2. Juli 2015, Wree (C-422/13, EU:C:2015:438), und vom 2. Juli 2015, Demmer (C-684/13, EU:C:2015:439), zurückgehe, auf die vorliegende Situation übertragbar sei.

    In Bezug auf die Rechtssache C-294/19 ist einleitend darauf hinzuweisen, dass sich der Zeitraum, der im Sachverhalt des Ausgangsverfahrens maßgeblich ist, von 2007 bis 2014 erstreckt und dass für den Zeitraum von 2007 bis zum 31. Dezember 2008 die Verordnung Nr. 1782/2003 anwendbar war (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juli 2015, Demmer, C-684/13, EU:C:2015:439, Rn. 49 und 50).

    Der Gerichtshof hat jedoch entschieden, dass der Begriff "beihilfefähige Hektarfläche", wie er in Art. 34 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 73/2009 definiert ist, der gleiche ist wie der Begriff "beihilfefähige Fläche" im Sinne von Art. 44 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1782/2003 und dass somit die Auslegung der erstgenannten Bestimmung auch für die zweitgenannte gilt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juli 2015, Demmer, C-684/13, EU:C:2015:439, Rn. 52 und 53).

    Nach ständiger Rechtsprechung hängt die Einstufung als "Ackerland" und damit als "landwirtschaftliche Fläche" im Sinne dieser Bestimmungen jedoch von der tatsächlichen Nutzung der betreffenden Flächen ab (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Oktober 2010, Landkreis Bad Dürkheim, C-61/09, EU:C:2010:606, Rn. 37; vom 2. Juli 2015, Wree, C-422/13, EU:C:2015:438, Rn. 36, und vom 2. Juli 2015, Demmer, C-684/13, EU:C:2015:439, Rn. 56).

    Des Weiteren ist festzustellen, dass, um beihilfefähig sein zu können, die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Flächen landwirtschaftliche Flächen sein müssen, zum Betrieb des Betriebsinhabers gehören müssen und für landwirtschaftliche Tätigkeiten oder, wenn die Flächen auch anderweitig genutzt werden, hauptsächlich für landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juli 2015, Demmer, C-684/13, EU:C:2015:439, Rn. 54).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 3 C 11.17

    Basisprämie; Freizeit- und Erholungszwecke; Kriterien; Labyrinth;

    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist geklärt, dass die Qualifizierung einer Fläche als "landwirtschaftlich" und als für eine "landwirtschaftliche Tätigkeit" genutzt, von der tatsächlichen Nutzung der fraglichen Fläche abhängt (EuGH, Urteile jeweils vom 2. Juli 2015 - C-422/13 Wree [ECLI:EU:C:2015:438] - Rn. 36, 39 und - C-684/13 Demmer [ECLI:EU:C:2015:439] - Rn. 56).

    Mit der Betonung der tatsächlichen Nutzung ist zudem die Aussage verbunden, dass Zwecke, die die landwirtschaftliche Nutzung überlagern, ohne sie tatsächlich zu beeinträchtigen, unerheblich sind (EuGH, Urteile jeweils vom 2. Juli 2015 - C-422/13 Wree - Rn. 37 f., 43 und - C-684/13 Demmer - Rn. 56 f., 65).

    Es verhält sich insoweit nicht anders als mit den notwendigen Sicherheitszonen um Lande-, Roll- und Stoppbahnen von Flughäfen, deren Beihilfefähigkeit sich danach beurteilt, inwieweit auf ihnen tatsächlich nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt werden und dadurch die betreffende landwirtschaftliche Tätigkeit eingeschränkt wird (EuGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - C-684/13 Demmer - Rn. 68 ff.).

    Die Ermächtigung erfasst zwanglos ein Verzeichnis, das alle tatsächlich hauptsächlich nichtlandwirtschaftlich genutzten Flächen erfasst, vergleichbar dem Verzeichnis aller landwirtschaftlich genutzten Flächen, wie es in Dänemark geführt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - C-684/13 Demmer - Rn. 42).

  • VGH Bayern, 01.06.2021 - 6 BV 19.98

    Zahlungsansprüche für Flächen, auf denen ein Solarpark errichtet ist und die

    aa) In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist geklärt, dass die Qualifizierung einer Fläche als "landwirtschaftlich" und als für eine "landwirtschaftliche Tätigkeit" genutzt, von der tatsächlichen Nutzung der fraglichen Fläche abhängt (EuGH, U.v. 2.7.2015 - C-422/13 Wree - juris Rn. 36, 39 und U.v. 2.7.2015 - C-684/13 Demmer - juris Rd. 56).

    Mit der Betonung der tatsächlichen Nutzung ist zudem die Aussage verbunden, dass Zwecke, die die landwirtschaftliche Nutzung überlagern, ohne sie tatsächlich zu beeinträchtigen, unerheblich sind (EuGH, U.v. 2.7.2015 - C-422/13 Wree - juris Rn. 36 f.; U.v. 2.7.2015 - C-684/13 Demmer - juris Rd. 57, 65).

    Die Ermächtigung erfasst zwanglos ein Verzeichnis, das alle tatsächlich hauptsächlich nichtlandwirtschaftlich genutzten Flächen erfasst, vergleichbar dem Verzeichnis aller landwirtschaftlich genutzten Flächen, wie es in Dänemark geführt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - C-684/13 Demmer - Rn. 42).

  • BVerwG, 10.03.2022 - 3 C 5.21

    Vorlagebeschluss zur Verwendung der Bezeichnung "Weingut"

    Dem Betriebsinhaber muss zwar nicht die uneingeschränkte Verfügungsgewalt zustehen, er hat aber über einen gewissen Handlungsspielraum bei der Durchführung seiner Tätigkeiten zu verfügen (EuGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - C-684/13 [ECLI:EU:C:2015:439], Demmer - Rn. 61 f.).

    Die parallele Ausübung andersartiger Tätigkeiten darf die für die Zuordnung maßgebliche Tätigkeit des Betriebsinhabers durch ihre Intensität, Art, Dauer oder ihren Zeitpunkt nicht zu stark einschränken (EuGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - C-684/13, Demmer - Rn. 69 f.).

  • BVerwG, 16.09.2015 - 3 C 11.14

    Betriebsprämie; Zahlungsanspruch; zusätzlicher betriebsindividueller Betrag;

    Nichts anderes gilt für sein Urteil vom 2. Juli 2015 (EuGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - C-684/13 [ECLI:EU:C:2015:439], Demmer - Rn. 46).

    In diesem Zusammenhang steht die allgemein gehaltene Aussage, Art. 137 VO (EG) Nr. 73/2009 werde durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes begründet (EuGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - C-684/13, Demmer - Rn. 78), was für die hier in Rede stehende Auslegung keine das Ergebnis infrage stellenden Rückschlüsse erlaubt.

    Entsprechendes gilt für die Aussage, auf Art. 137 VO (EG) Nr. 73/2009 könne sich nicht berufen, wer vor dem Stichtag davon unterrichtet wurde, dass die Zahlungsansprüche zu Unrecht zugewiesen worden sind, zumal diese Aussage (uneingeschränkt) nur für den Fall gelten soll, dass es dem Betriebsinhaber um eine Berichtigung seiner Zahlungsansprüche gehe (EuGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - C-684/13, Demmer - Tenor Nr. 2 und Rn. 78).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2016 - C-333/15

    Planes Bresco - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 -

    11 - Vgl. Urteil Demmer (C-684/13, EU:C:2015:439, Rn. 54).

    12 - Urteil Demmer (C-684/13, EU:C:2015:439, Rn. 58).

    13 - Urteile Landkreis Bad Dürkheim (C-61/09, EU:C:2010:606, Rn. 58 und 62), Wree (C-422/13, EU:C:2015:438, Rn. 44) und Demmer (C-684/13, EU:C:2015:439, Rn. 58).

    14 - Urteil Demmer (C-684/13, EU:C:2015:439, Rn. 63).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-793/22

    Biohemp Concept - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2020 - 12 A 1345/19
  • BVerwG, 09.03.2023 - 3 C 6.22

    Zuweisung von Zahlungsansprüchen und Gewährung von Direktzahlungen für Flächen

  • BVerwG, 05.12.2019 - 3 C 22.17

    Agrarförderung: Klage auf Zahlung einer weiteren Betriebsprämie für das

  • OVG Niedersachsen, 04.05.2020 - 10 LA 14/19

    Beihilfefähige Fläche; Dauergrünland; Grünfutterpflanzen

  • EuGH, 16.12.2021 - C-225/20

    Euro Delta Danube - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame

  • OVG Niedersachsen, 05.05.2021 - 10 LB 201/20

    Doppelförderung; Ermessensbindung; Gleichbehandlungsgebot; Kombinationstabelle;

  • VG Lüneburg, 18.01.2018 - 1 A 131/15

    Betriebsprämie; Günstigkeitsprinzip; Rückforderung; Rücknahme - Beihilfebescheide

  • VG Neustadt, 13.10.2022 - 2 K 162/22

    Landwirtschaftliche Subvention; Rückforderung von Zahlungen der

  • EuGH, 07.04.2022 - C-176/20

    Avio Lucos

  • VG Bremen, 27.09.2018 - 5 K 52/17

    Zur Frage der Zuordnung von Flächen zu einem landwirtschaftlichen Betrieb im

  • VGH Bayern, 27.03.2020 - 6 ZB 17.2395

    Aktivierung von Zahlungsansprüchen für auf einem Truppenübungsplatz gelegene und

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-116/20

    Avio Lucos

  • OVG Thüringen, 05.07.2021 - 3 ZKO 278/16

    Mitwirkungsobliegenheiten des Klägers; Verfahren auf Gewährung von durch den

  • BVerwG, 09.07.2020 - 3 C 11.19

    Prämienberechtigung einer GmbH & Co. KG

  • VG Lüneburg, 15.11.2017 - 1 A 37/15

    Betriebsprämie; Vertrauensschutz; Zahlungsansprüche

  • OVG Thüringen, 05.07.2021 - 3 ZKO 280/16

    Mitwirkungsobliegenheiten des Klägers; Gewährung von durch den Europäischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2021 - 12 A 733/19

    Einstufung der Landebahnen und Startbahnen eines Segelflugplatzes als starke

  • VG Regensburg, 28.04.2016 - RN 5 K 15.25

    "Totalrücknahme" bei nachträglicher Unterschreitung des

  • VG Cottbus, 11.05.2021 - 3 K 573/16
  • OVG Niedersachsen, 21.03.2017 - 10 LC 39/16

    Betriebsindividueller Betrag; Betriebsprämie; Futterfläche; Herabsetzung;

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 10 ME 112/20

    Beweislast; Flächen, landwirtschaftliche; Flächen: Zuordnung; Selbstständigkeit,

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2023 - C-354/22

    Weingut A - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 10 S 945/18

    Pflicht zur Rückzahlung einer Zuwendung zur Förderung der Landschaftspflege;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2023 - 21 A 1461/20
  • OVG Saarland, 25.10.2023 - 1 A 50/21

    Agrarförderrechtliche Ausgleichszulage für aus naturbedingten Gründen

  • OVG Sachsen, 09.03.2017 - 1 A 147/15

    Zuwendung, Betriebsprämie, beihilfefähige Fläche, Betriebsinhaber

  • EuGH, 07.04.2022 - C-116/20

    Avio Lucos

  • OVG Niedersachsen, 06.02.2019 - 10 LB 52/15

    Beihilfefähige Fläche, förderungsfähige Fläche, Produktionsfläche;

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2018 - C-120/17

    Ministru kabinets

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2022 - 12 A 2612/19

    Teilweise Rücknahme eines Festsetzungs- und Zuweisungsbescheids betreffend die

  • VG Darmstadt, 23.05.2019 - 7 K 306/15

    Landebahn und Vorfeld der Flughalle eines Segelflugplatzes ist keine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2017 - 12 A 2128/16
  • VG Augsburg, 01.12.2015 - Au 3 K 15.527

    Einstufung landwirtschaftlicher Flächen, Grünlandumbruch und Ackerlandnutzung

  • VG Lüneburg, 01.09.2023 - 1 A 245/20

    NiB-AUM; Nib-Aum; Wirtschaftliches Risiko der landwirtschaftlichen Tätigkeit; Zum

  • VG Lüneburg, 01.09.2023 - 1 A 79/20

    Direktzahlungen; Wirtschaftliches Risiko der landwirtschaftlichen Tätigkeit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2022 - 12 A 1042/20

    Rückforderung gezahlter staatlicher Förderungsleistungen im Agrarbereich wegen

  • VG Regensburg, 05.10.2017 - RO 5 K 16.1862

    Anspruch auf Gewährung von Förderung von landwirtschaftlich genutzten Flächen im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2022 - 12 A 4576/19

    Ablehnung der Festsetzung und Zuweisung von Zahlungsansprüchen und die Gewährung

  • VG Lüneburg, 19.02.2019 - 8 A 57/19

    Beweislast; Günstigkeitsprinzip; Sanktion; Vertrauensschutz; Verwaltungskosten;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2022 - 12 A 4302/19

    Rücknahme des Bewilligungsbescheides und Rückforderung von Milchsonderbeihilfe;

  • VG Potsdam, 10.11.2015 - 3 K 4192/13

    Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2022 - 12 A 3276/20

    Erfüllen der Voraussetzungen für die Prämienbewilligung durch Nachweis eines

  • VG Münster, 11.05.2016 - 9 K 200/15
  • VG Regensburg, 08.10.2015 - RO 7 K 14.410

    Kein Anspruch auf Wiederaufgreifen der bestandskräftig abgeschlossenen Verfahren

  • VG Schleswig, 19.07.2023 - 1 A 222/19
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