Rechtsprechung
   EuGH, 02.07.2015 - C-422/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,15839
EuGH, 02.07.2015 - C-422/13 (https://dejure.org/2015,15839)
EuGH, Entscheidung vom 02.07.2015 - C-422/13 (https://dejure.org/2015,15839)
EuGH, Entscheidung vom 02. Juli 2015 - C-422/13 (https://dejure.org/2015,15839)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,15839) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Wree

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Betriebsprämienregelung - Verordnung (EG) Nr. 73/2009 - Art. 34 Abs. 2 Buchst. a - Begriff "beihilfefähige Fläche" - Begriff "landwirtschaftliche Fläche" - Fläche, die die renaturierte ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Wree

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Betriebsprämienregelung - Verordnung (EG) Nr. 73/2009 - Art. 34 Abs. 2 Buchst. a - Begriff "beihilfefähige Fläche" - Begriff "landwirtschaftliche Fläche" - Fläche, die die renaturierte ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfefähigkeit der landwirtschaftlich genutzten Abdeckschicht einer in Nachsorge befindlichen Abfalldeponie; Vorabentscheidungsersuchen des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Wree

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht - Auslegung von Art. 34 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates vom 19. Januar 2009 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ECLI:EU:C:2015:438
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.10.2010 - C-61/09

    Landkreis Bad Dürkheim - Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und

    Auszug aus EuGH, 02.07.2015 - C-422/13
    Die Einstufung der fraglichen Flächen als "Dauergrünland" im Sinne von Art. 2 Buchst. c der Verordnung Nr. 1120/2009 hängt sodann von der tatsächlichen Nutzung der fraglichen Flächen ab, wobei eine als "Dauergrünland" im Sinne dieser Bestimmung genutzte Fläche als "landwirtschaftlich" zu qualifizieren ist (vgl. entsprechend Urteil Landkreis Bad Dürkheim, C-61/09, EU:C:2010:606, Rn. 37).

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Fall, wenn der Landwirt befugt ist, die Flächen zum Zwecke der Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit zu verwalten, d. h., wenn er hinsichtlich dieser Flächen über eine hinreichende Selbständigkeit bei der Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit verfügt (vgl. entsprechend Urteil Landkreis Bad Dürkheim, C-61/09, EU:C:2010:606, Rn. 58 und 62).

  • VGH Bayern, 19.04.2016 - 21 B 15.2391

    Durch Schafe beweidetes Grünland in Solarpark berechtigt zu Betriebsprämie

    An dieser Auffassung werde auch nach Ergehen der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 2. Juli 2015 (C-422/13 und C-684/13) festgehalten.

    Der Europäische Gerichtshof stelle im Urteil vom 2. Juli 2015 - C-422/13, juris Rn. 35 - heraus, dass die renaturierte Abdeckschicht der Deponien als "Fläche" i. S. der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 anzusehen wäre, "wenn ihre Funktion gerade darin bestehen sollte, einer mit Gras und anderen Grünfutterpflanzen bedeckten natürlichen Fläche möglichst weitgehend zu entsprechen".

    Mit Beschluss vom 29. April 2015 hat der Senat das Verfahren bis zum Ergehen der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen C-422/13 und C-684/13 ausgesetzt (§ 94 VwGO) und gemäß Beschluss vom 3. November 2015 unter dem Az.: 21 B 15.2391 fortgesetzt.

    Vorliegend entsprechen die verfahrensgegenständlichen Flächen, auch wenn sie mit Solarmodulen einer Freiflächenphotovoltaikanlage bestanden sind, nach der gebotenen funktionalen Betrachtungsweise (vgl. EuGH, U. v. 2.7.2015 - "Wree" C-422/13 - juris Rn. 35) einer mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen bewachsenen natürlichen Fläche, auf der die tatsächliche Nutzung als Weidefläche für Schafe möglich ist und auch typischerweise vorgenommen wird.

  • VGH Bayern, 21.04.2016 - 21 B 15.2391

    Landwirtschaftsrecht; Betriebsprämie für 2007; Zur Schafbeweidung genutzte

    An dieser Auffassung werde auch nach Ergehen der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 2. Juli 2015 (C-422/13 und C-684/13) festgehalten.

    Der Europäische Gerichtshof stelle im Urteil vom 2. Juli 2015 - C-422/13, [...] Rn. 35 - heraus, dass die renaturierte Abdeckschicht der Deponien als "Fläche" i.S. der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 anzusehen wäre, "wenn ihre Funktion gerade darin bestehen sollte, einer mit Gras und anderen Grünfutterpflanzen bedeckten natürlichen Fläche möglichst weitgehend zu entsprechen".

    Mit Beschluss vom 29. April 2015 hat der Senat das Verfahren bis zum Ergehen der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen C-422/13 und C-684/13 ausgesetzt (§ 94 VwGO ) und gemäß Beschluss vom 3. November 2015 unter dem Az.: 21 B 15.2391 fortgesetzt.

    Vorliegend entsprechen die verfahrensgegenständlichen Flächen, auch wenn sie mit Solarmodulen einer Freiflächenphotovoltaikanlage bestanden sind, nach der gebotenen funktionalen Betrachtungsweise (vgl. EuGH, U.v. 2.7.2015 - "Wree" C-422/13 - [...] Rn. 35) einer mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen bewachsenen natürlichen Fläche, auf der die tatsächliche Nutzung als Weidefläche für Schafe möglich ist und auch typischerweise vorgenommen wird.

  • VG Regensburg, 15.11.2018 - RO 5 K 17.1331

    Beihilfefähigkeit eines Solarparks

    Es sei daher auch nicht nachvollziehbar, warum nach Auffassung des Beklagten die Regelung in § 12 Abs. 3 DirektZahlDurchV mit den Entscheidungen des EuGH "Wree" (Rs. C-422/13) und "Demmer" (Rs. C-684/13) in Einklang stehen soll.

    Die Regelung des § 12 DirektZahlDurchV stehe auch in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des EuGH im Verfahren C-422/13 "Wree" und im Verfahren C-6847/13 "Demmer" sowie mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.11.2012 (3 B 17.12), die bei der Erstellung des Verzeichnisses berücksichtigt worden seien.

  • EuGH, 23.11.2023 - C-354/22

    Weinbereitung und -etikettierung: Ein Weinerzeuger darf seinen eigenen

    In Bezug auf landwirtschaftliche Flächen habe der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 14. Oktober 2010, Landkreis Bad Dürkheim (C-61/09, EU:C:2010:606), und vom 2. Juli 2015, Wree (C-422/13, EU:C:2015:438), bereits klargestellt, dass für die Feststellung, ob eine gepachtete Produktionseinheit dem Betrieb des Betriebsinhabers zuzuordnen sei und von ihm verwaltet werde, insbesondere maßgeblich sei, ob der Betriebsinhaber über eine hinreichende Selbständigkeit bei der Ausübung seiner Tätigkeit verfüge.
  • OVG Saarland, 25.10.2023 - 1 A 50/21

    Agrarförderrechtliche Ausgleichszulage für aus naturbedingten Gründen

    [vgl. EuGH, Urteile vom 2.7.2015 - C-422/13 - juris Rn. 36, 39 und - C-684/13 - juris Rn. 56, sowie vom 14.10.2012 - C-61/09 - juris Ls. 1 und Rn. 37] Insbesondere kann der Beklagte entgegen seiner Argumentation im Schriftsatz vom 24.7.2023 seine Sichtweise nicht auf den Wortlaut des Art. 4 Abs. 1 lit. f VO (EU) 1307/2013 stützen, wonach der Ackerlandbegriff für den Anbau von Kulturpflanzen verfügbare, aber brachliegende Flächen umfasst.

    In Bezug auf Dauergrünland als Unterfall der landwirtschaftlichen Fläche hat der Generalanwalt in der Rechtssache "Wree" ausgeführt, [Schlussantrag vom 17.7.2014 - C-422/13 - juris Rn. 28] der Begriff setze voraus, dass es sich um Land- bzw. Erdboden handele, während eine bauliche Anlage oder ein Bauwerk der Definition des Grünlands nicht entspreche.

    Der Europäische Gerichtshof ist dieser Einschätzung im Kern gefolgt und hat mit Urteil vom 2.7.2015 [- C-422/13 - juris Rn. 35] entschieden, die renaturierte Abdeckschicht einer Deponie stelle sich (nur dann) als Fläche im Sinne der Verordnung (EU) 73/2009 dar, wenn ihre Funktion gerade darin bestehe, einer mit Gras und anderen Grünfutterpflanzen bedeckten natürlichen Fläche "möglichst weitgehend zu entsprechen".

  • VGH Bayern, 01.06.2021 - 6 BV 19.98

    Zahlungsansprüche für Flächen, auf denen ein Solarpark errichtet ist und die

    aa) In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist geklärt, dass die Qualifizierung einer Fläche als "landwirtschaftlich" und als für eine "landwirtschaftliche Tätigkeit" genutzt, von der tatsächlichen Nutzung der fraglichen Fläche abhängt (EuGH, U.v. 2.7.2015 - C-422/13 Wree - juris Rn. 36, 39 und U.v. 2.7.2015 - C-684/13 Demmer - juris Rd. 56).

    Mit der Betonung der tatsächlichen Nutzung ist zudem die Aussage verbunden, dass Zwecke, die die landwirtschaftliche Nutzung überlagern, ohne sie tatsächlich zu beeinträchtigen, unerheblich sind (EuGH, U.v. 2.7.2015 - C-422/13 Wree - juris Rn. 36 f.; U.v. 2.7.2015 - C-684/13 Demmer - juris Rd. 57, 65).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 3 C 11.17

    Basisprämie; Freizeit- und Erholungszwecke; Kriterien; Labyrinth;

    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist geklärt, dass die Qualifizierung einer Fläche als "landwirtschaftlich" und als für eine "landwirtschaftliche Tätigkeit" genutzt, von der tatsächlichen Nutzung der fraglichen Fläche abhängt (EuGH, Urteile jeweils vom 2. Juli 2015 - C-422/13 Wree [ECLI:EU:C:2015:438] - Rn. 36, 39 und - C-684/13 Demmer [ECLI:EU:C:2015:439] - Rn. 56).

    Mit der Betonung der tatsächlichen Nutzung ist zudem die Aussage verbunden, dass Zwecke, die die landwirtschaftliche Nutzung überlagern, ohne sie tatsächlich zu beeinträchtigen, unerheblich sind (EuGH, Urteile jeweils vom 2. Juli 2015 - C-422/13 Wree - Rn. 37 f., 43 und - C-684/13 Demmer - Rn. 56 f., 65).

  • BVerwG, 10.03.2022 - 3 C 5.21

    Vorlagebeschluss zur Verwendung der Bezeichnung "Weingut"

    Maßgeblich ist danach insbesondere, ob der Betriebsinhaber über eine hinreichende Selbständigkeit bei der Ausübung seiner Tätigkeit verfügt (EuGH, Urteile vom 14. Oktober 2010 - C-61/09 [ECLI:EU:C:2010:606], Landkreis Bad Dürkheim - Rn. 62 und vom 2. Juli 2015 - C-422/13 [ECLI:EU:C:2015:438], Wree - Rn. 44).
  • BVerwG, 09.03.2023 - 3 C 6.22

    Zuweisung von Zahlungsansprüchen und Gewährung von Direktzahlungen für Flächen

    aa) Dass es sich bei den Flächen im Sinne der genannten unionsrechtlichen Bestimmungen um landwirtschaftliche Flächen des vom Kläger geführten Betriebs handelt, die als mit Schafen beweidetes Dauergrünland für eine landwirtschaftliche Tätigkeit genutzt werden, hat das Berufungsgericht anhand der Begriffsbestimmungen in Art. 4 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1307/2013 und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteile vom 2. Juli 2015 - C-422/13 [ECLI:EU:C:2015:438], Wree - Rn. 30 ff. und - C-684/13 [ECLI:EU:C:2015:439], Demmer - Rn. 54 ff.) gemäß § 137 Abs. 2 VwGO für das Revisionsverfahren bindend festgestellt (UA Rn. 23 f.).
  • BVerwG, 05.12.2019 - 3 C 22.17

    Agrarförderung: Klage auf Zahlung einer weiteren Betriebsprämie für das

    Dem entsprechend hat der Europäische Gerichtshof in nachfolgenden Urteilen die Voraussetzungen der Zuordnung von Flächen im Sinne von Art. 44 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 dahingehend zusammengefasst, dass eine Fläche zum Betrieb gehöre, "wenn der Betriebsinhaber befugt ist, die Fläche zum Zwecke der Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit zu verwalten, das heißt, wenn er hinsichtlich dieser Fläche über eine hinreichende Selbständigkeit bei der Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit verfügt" (EuGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - C-684/13 [ECLI:EU:C:2015:439], Demmer - Rn. 58 und - zur Folgevorschrift der Verordnung Nr. 73/2009 - Urteil vom 2. Juli 2015 - C-422/13 [ECLI:EU:C:2015:438], Wree - Rn. 44).

    Vertragliche Vereinbarungen können gegebenenfalls die Nutzung von Flächen tatsächlich einschränken (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - C-684/13, Demmer - Rn. 59), reichen andererseits aber nicht ohne weiteres aus, die Frage nach der tatsächlichen Nutzung zu beantworten (EuGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - C-422/13, Wree - Rn. 43).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2023 - C-354/22

    Weingut A - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame

  • EuGH, 29.04.2021 - C-294/19

    Piscicola Tulcea

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-793/22

    Biohemp Concept - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik -

  • BVerwG, 09.07.2020 - 3 C 11.19

    Prämienberechtigung einer GmbH & Co. KG

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2018 - C-341/17

    Griechenland / Kommission - Rechtsmittel - EAGFL, EGFL und ELER - Von der

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2017 - 10 LC 39/16

    Betriebsindividueller Betrag; Betriebsprämie; Futterfläche; Herabsetzung;

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 10 ME 112/20

    Beweislast; Flächen, landwirtschaftliche; Flächen: Zuordnung; Selbstständigkeit,

  • VGH Bayern, 27.03.2020 - 6 ZB 17.2395

    Aktivierung von Zahlungsansprüchen für auf einem Truppenübungsplatz gelegene und

  • VG Lüneburg, 18.01.2018 - 1 A 131/15

    Betriebsprämie; Günstigkeitsprinzip; Rückforderung; Rücknahme - Beihilfebescheide

  • VG Augsburg, 01.12.2015 - Au 3 K 15.527

    Einstufung landwirtschaftlicher Flächen, Grünlandumbruch und Ackerlandnutzung

  • VG Lüneburg, 01.09.2023 - 1 A 245/20

    NiB-AUM; Nib-Aum; Wirtschaftliches Risiko der landwirtschaftlichen Tätigkeit; Zum

  • VG Lüneburg, 01.09.2023 - 1 A 79/20

    Direktzahlungen; Wirtschaftliches Risiko der landwirtschaftlichen Tätigkeit;

  • VG Regensburg, 05.10.2017 - RO 5 K 16.1862

    Anspruch auf Gewährung von Förderung von landwirtschaftlich genutzten Flächen im

  • VG Lüneburg, 19.02.2019 - 8 A 57/19

    Beweislast; Günstigkeitsprinzip; Sanktion; Vertrauensschutz; Verwaltungskosten;

  • VG Arnsberg, 05.02.2019 - 3 K 4895/16
  • VG Bremen, 27.09.2018 - 5 K 52/17

    Zur Frage der Zuordnung von Flächen zu einem landwirtschaftlichen Betrieb im

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2016 - C-333/15

    Planes Bresco - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 -

  • VG Regensburg, 08.10.2015 - RO 7 K 14.410

    Kein Anspruch auf Wiederaufgreifen der bestandskräftig abgeschlossenen Verfahren

  • VG Cottbus, 11.05.2021 - 3 K 573/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht