Weitere Entscheidung unten: FG München, 30.07.2003

Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 13.08.2003 - 4 K 174/00   

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https://dejure.org/2003,7115
FG Niedersachsen, 13.08.2003 - 4 K 174/00 (https://dejure.org/2003,7115)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.08.2003 - 4 K 174/00 (https://dejure.org/2003,7115)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. August 2003 - 4 K 174/00 (https://dejure.org/2003,7115)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Jahresgrenzbetrag beim Kindergeld / Kinderfreibetrag

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 32 Abs. 4 S. 2 EStG ; § 31 Satz 1 EStG
    Sozialversicherungsbeiträge als bei der Ermittlung des Jahresgrenzbetrages berücksichtigungsfähige Einkünfte; Begriff der Einkünfte in § 32 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 2; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2
    Kindergeld; Sozialversicherungsbeiträge; Jahresgrenzbetrag; Kindeseinkünfte - Bei der Ermittlung des Kindergeld-Jahresgrenzbetrages sind die Sozialversicherungsbeiträge von den Einkünften des Kindes abzuziehen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bei der Ermittlung des Kindergeld-Jahresgrenzbetrages sind die Sozialversicherungsbeiträge von den Einkünften des Kindes abzuziehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialversicherungsbeiträge als bei der Ermittlung des Jahresgrenzbetrages berücksichtigungsfähige Einkünfte; Begriff der Einkünfte in § 32 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1798
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Niedersachsen, 16.04.2003 - 7 K 723/98

    Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld; Überschreitung des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.08.2003 - 4 K 174/00
    Die für die Gewährung von Kinderfreibeträgen und Kindergeld gleichermaßen geltende Vorschrift des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG gebietet es, bei der Ermittlung des Grenzbetrages von den Einkünften des Kindes Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen (Übernahme der Rechtsprechung des 7.Senats des Nieders.FG, Urteil v. 16.4.2003 - 7 K 723/98 Ki).

    Der Senat teilt vielmehr die Auffassung des 7. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts in seinem Urteil vom 16.04.2003 7 K 723/98 Ki (FR 2003, 656), wonach bei der Prüfung, ob der Jahresgrenzbetrag überschritten ist, der Wortlaut "Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausübung bestimmt und geeignet sind" dahingehend auszulegen ist, dass nur die Einkünfte (und Bezüge) zu berücksichtigen sind, die nicht durch bestimmte Sonderausgaben, wie etwa die Sozialversicherungsbeiträge, gebunden sind.

  • BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99

    Eckregelsatz für Alleinstehende im Bundesdurchschnitt monatlich

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.08.2003 - 4 K 174/00
    Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) entspricht der Begriff "Einkünfte" in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 EStG, mit der Folge, dass die Sonderausgaben (Sozialversicherungsbeiträge) bei der Ermittlung des Jahresgrenzbetrages unberücksichtigt bleiben (BFH-Urteil vom 21.07.2000 VI R 153/99, BStBl II 2000, 566).
  • FG Niedersachsen, 08.09.2003 - 7 K 119/02

    Auferlegung von Verfahrenskosten bei Unterschreitung des Jahresgrenzbetrags ohne

    Das sind die Einkünfte, die nicht durch Sonderausgaben (etwa Sozialversicherungsbeiträge) und außergewöhnliche Belastungen bereits anderweitig zweckgebunden sind und die deshalb "zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind" (so ausdrücklich § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG; vgl. auch die Urteile des Nds. FG vom 16.04.2003 - 7 K 723/98 Ki, vom 13.08.2003 - 4 K 174/00 und vom 15.08.2003 4 K 365/01; anders BFH vom 21.07.2000 - VI R 153/99, BStBl. II 2000, 566).

    Das sind die Einkünfte, die nicht durch Sonderausgaben (etwa Sozialversicherungsbeiträge) und außergewöhnliche Belastungen bereits anderweitig zweckgebunden sind und die deshalb "zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind" (so ausdrücklich § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG; vgl. auch gegen BFH BStBl. II 2000, 566 die Urteile des Niedersächsischen FG vom 16.04.2003 7 K 723/98 Ki, FR 2003, 856 sowie die in öffentlicher Sitzung verkündeten Urteile des Niedersächsischen FG vom 13.08.2003 4 K 174/00 und vom 15.08.2003 4 K 365/01).

  • FG Niedersachsen, 23.02.2006 - 1 K 76/04

    Auswirkungen der geringfügigen Überschreitung des Jahresgrenzbetrages für das

    In diesem Beschluss ist das BVerfG zu dem Ergebnis gekommen, dass in Höhe der Beiträge des Kindes zu seiner gesetzlichen Sozialversicherung, also auch zu seiner gesetzlichen Krankenversicherung, die Einkünfte des Kindes gebunden sind, also für die Bestreitung seines Unterhalts nicht zur Verfügung stehen und deshalb nicht in die Bemessungsgröße für den Grenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG einbezogen werden dürfen (so schon Nds. FG, Urteile vom 16.04.2003 - 7 K 723/98 - EFG 2003, 1250; vom 13.08.2003 - 4 K 174/00 - EFG 2003, 1798; vom 15.08.2003 - 4 K 365/01 - EFG 2004, 746; noch weitergehend Nds. FG, Urteil vom 20.07.1999 - 7 K 471/98 - EFG 1999, 1137).
  • FG Niedersachsen, 15.08.2003 - 4 K 365/01

    Anrechnungsumfang bei Jahresgrenzbeträgen; Zuständigkeit und Kompetenzen des

    Das Gericht folgt vielmehr dem 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts in seinem Urteil vom 16.04.2003 - 7 K 723/98 Ki - FR 2003, 656 (so auch der 4. Senat des Nds. FG, Urteil vom 13.08.2003 - 4 K 174/00 - noch nicht veröffentlicht; mit Vorbehalten zustimmend Greite, FR 2003, 865; "restlos überzeugt" Kanzler, FamRZ 2003, 1886), wonach bei der Prüfung, ob der Jahresgrenzbetrag überschritten ist, der Wortlaut "Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt und geeignet sind" dahingehend auszulegen ist, dass nur die Einkünfte (und Bezüge) zu berücksichtigen sind, die nicht durch bestimmte Sonderausgaben und gesetzliche Abzüge, wie etwa die Sozialversicherungsbeiträge und die einbehaltenen Lohnsteuern, gebunden sind.
  • FG Niedersachsen, 23.05.2005 - 7 S 4/03

    Zukünftige volle Besteuerung von Rentenbezügen; Abzug von gezahlten

    Im Übrigen hat das BVerfG mit Beschluss vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02 entschieden, dass die Einbeziehung der Sozialversicherungsbeiträge des Kindes in den Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG verfassungswidrig ist, und hat eine anderslautende Entscheidung des BFH aufgehoben (vgl. Presserklärung vom 13. Mai 2005 unter www.bundesverfassungsgericht.de; so schon - gegen die BFH-Rechtsprechung - Urteile des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 20. Juli 1999 VII 471/98 Ki, EFG 1999, 1137; vom 16. April 2003 7 K 723/98 Ki, EFG 2003, 1250; vom 13. August 2003 4 K 174/00, EFG 2003, 1798; vom 15. August 2003 4 K 365/01, EFG 2004, 746; Beschluss vom 8. September 2003 7 K 119/02, EFG 2004, 408 - im Kern zustimmend Greite, FR 2003, 865; "inzwischen restlos überzeugt" Kanzler, FamRZ 2003, 1886).
  • FG Hessen, 18.11.2003 - 2 K 2342/03

    Verfassungsmäßigkeit der Grenzbetragsregelung des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG beim

    Mit dem Grundsatzurteil des BFH vom 21.7.2000 ( VI R 153/99, a.a.O.) hält der Senat auch die Berechnungsmethode bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge des Kindes, bei welcher der existenzsichernde Aufwand des Kindes (wie Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) außer Betracht bleibt, für verfassungsgemäß (andere Ansicht: FG Niedersachen in den Urteilen vom 16.4.2003, 7 K 723/98 Ki, EFG 2003, 1250 ; Rev. anhängig unter dem BFH-Az.: VIII R 59/03 und vom 13.8.2003, 4 K 174/00, StE 2003, 654; Rev. anhängig unter dem BFH-Az.: VIII R 85/03).
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Rechtsprechung
   FG München, 30.07.2003 - 4 K 2805/01   

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https://dejure.org/2003,14526
FG München, 30.07.2003 - 4 K 2805/01 (https://dejure.org/2003,14526)
FG München, Entscheidung vom 30.07.2003 - 4 K 2805/01 (https://dejure.org/2003,14526)
FG München, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 4 K 2805/01 (https://dejure.org/2003,14526)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen mittelbarer Grundstücksschenkung bei einer Finanzierung eines Anteils von unter 10%; Zuwendung eines fiktiven Gebäudeteils eines noch nicht fertig gestellten Bauwerks anstelle eines bloßen Finanzierungsbeitrags ; Im Verhältnis zum Gesamtaufwand geringfügige ...

  • rechtsportal.de

    Mittelbare Grundstücksschenkung; 10 % Grenze bei mittelbarer Grundstücksschenkung; Schenkungsteuer

  • datenbank.nwb.de

    Mittelbare Grundstücksschenkung - 10 % Grenze bei mittelbarer Grundstücksschenkung - Schenkungsteuer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Mittelbare Grundstücksschenkung - Mittelbare Grundstücksschenkung oder Geldschenkung?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1798
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 13.03.1996 - II R 51/95

    Teilfinanzierter Anbau als mittelbare Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG München, 30.07.2003 - 4 K 2805/01
    Wenn schon nach der BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 13. März 1996 II R 51/95, BStBl II 1996, 548 ) bei einer Finanzierung von grundstücksbezogenen Aufwendungen - letztlich im Wege der einer Rechtsverkehrsteuer grundsätzlich fremden wirtschaftlichen Betrachtungsweise - mittelbare Grundstücksschenkungen anzuerkennen sind, so muss sich diese wirtschaftliche Betrachtung auch darauf erstrecken, ob beim Empfänger tatsächlich ein Grundstücks- oder Gebäudeanteil ankommt.

    Gerade wegen der Ausdehnung der BFH-Rechtsprechung auf grundstücksbezogene Aufwendungen (z.B. Anbauten, Umbauten, Reparaturen, Modernisierungsmaßnahmen; s. BStBl II 1996, 548 ) und auf alle möglichen Gegenstände und Rechte (s. BFH-Urteil vom 17. Juni 1998 II R 51/96, BFH/NV 1998, 1379) bedarf es einer festen Grenze.

  • BFH, 17.06.1998 - II R 51/96

    Grundsätze der mittelbaren Grundstücksschenkung übertragbar

    Auszug aus FG München, 30.07.2003 - 4 K 2805/01
    Gerade wegen der Ausdehnung der BFH-Rechtsprechung auf grundstücksbezogene Aufwendungen (z.B. Anbauten, Umbauten, Reparaturen, Modernisierungsmaßnahmen; s. BStBl II 1996, 548 ) und auf alle möglichen Gegenstände und Rechte (s. BFH-Urteil vom 17. Juni 1998 II R 51/96, BFH/NV 1998, 1379) bedarf es einer festen Grenze.
  • BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvR 397/90

    Erbschaftsteuerliche Behandlung von Hinterbliebenenversorgungen auf

    Auszug aus FG München, 30.07.2003 - 4 K 2805/01
    Der Senat hält deshalb die in dem koordinierten Ländererlass vom 2. November 1989, BStBl I 1989, 49 aufgestellte 10 %-Grenze (s. Tz. II. 1.2., nunmehr R 16 Abs. 3 ErbStR 2001) für eine angemessene Wertgrenze (a. A. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 1993 4 K 1130/93; UVR 1994, 248 und eingeschränkt noch im Urteil vom 18. Juli 1996 4 K 2896/95, ZEV 1996, 356).
  • BFH, 12.12.1979 - II R 157/78

    Steuerrechtliche Bewertung des als unentgeltlich zugewendet geltenden Teils einer

    Auszug aus FG München, 30.07.2003 - 4 K 2805/01
    Zwar wird eine mittelbare Grundstücksschenkung nach der BFH-Rechtsprechung nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Schenker nur einen Teil der Kosten eines Gebäudes oder einer bestimmten an einem Grundstück oder einem Gebäude vorzunehmenden Maßnahme trägt (s. BFH-Urteile vom 13. März 1996 II R 50/95, BFH/NV 1996, 710; vom 12. Dezember 1979 II R 157/78, BStBl II 1980, 260 ; vom 11. Oktober 1978 II R 142/72, BFHE 128, 75 , BStBl II 1979, 533 - 21.62 v.H. - und vom 7. April 1976 II R 87 - 89/70, BFHE 119, 300 , BStBl II 1976, 632 ); Voraussetzung ist, dass sich Schenker und Beschenkter darüber einig sind, dass der zu kaufende oder herzustellende Gegenstand zu diesem Anteil Geschenk des Schenkers sein solle, wobei unerheblich ist, ob Geld direkt gegeben wird oder eine Geldforderung abgetreten wird (s. BStBl II 1976, 632 ).
  • BFH, 13.03.1996 - II R 50/95

    Teilfinanzierter Anbau als mittelbare Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG München, 30.07.2003 - 4 K 2805/01
    Zwar wird eine mittelbare Grundstücksschenkung nach der BFH-Rechtsprechung nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Schenker nur einen Teil der Kosten eines Gebäudes oder einer bestimmten an einem Grundstück oder einem Gebäude vorzunehmenden Maßnahme trägt (s. BFH-Urteile vom 13. März 1996 II R 50/95, BFH/NV 1996, 710; vom 12. Dezember 1979 II R 157/78, BStBl II 1980, 260 ; vom 11. Oktober 1978 II R 142/72, BFHE 128, 75 , BStBl II 1979, 533 - 21.62 v.H. - und vom 7. April 1976 II R 87 - 89/70, BFHE 119, 300 , BStBl II 1976, 632 ); Voraussetzung ist, dass sich Schenker und Beschenkter darüber einig sind, dass der zu kaufende oder herzustellende Gegenstand zu diesem Anteil Geschenk des Schenkers sein solle, wobei unerheblich ist, ob Geld direkt gegeben wird oder eine Geldforderung abgetreten wird (s. BStBl II 1976, 632 ).
  • BFH, 11.10.1978 - II R 142/72

    Einlagenrückzahlungsforderung - Schenkung - Grundstücksmiteigentumsanteil

    Auszug aus FG München, 30.07.2003 - 4 K 2805/01
    Zwar wird eine mittelbare Grundstücksschenkung nach der BFH-Rechtsprechung nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Schenker nur einen Teil der Kosten eines Gebäudes oder einer bestimmten an einem Grundstück oder einem Gebäude vorzunehmenden Maßnahme trägt (s. BFH-Urteile vom 13. März 1996 II R 50/95, BFH/NV 1996, 710; vom 12. Dezember 1979 II R 157/78, BStBl II 1980, 260 ; vom 11. Oktober 1978 II R 142/72, BFHE 128, 75 , BStBl II 1979, 533 - 21.62 v.H. - und vom 7. April 1976 II R 87 - 89/70, BFHE 119, 300 , BStBl II 1976, 632 ); Voraussetzung ist, dass sich Schenker und Beschenkter darüber einig sind, dass der zu kaufende oder herzustellende Gegenstand zu diesem Anteil Geschenk des Schenkers sein solle, wobei unerheblich ist, ob Geld direkt gegeben wird oder eine Geldforderung abgetreten wird (s. BStBl II 1976, 632 ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.12.1993 - 4 K 1130/93

    Erschaftssteuerrechtliche Erfassung von Versicherungsssummen aus

    Auszug aus FG München, 30.07.2003 - 4 K 2805/01
    Der Senat hält deshalb die in dem koordinierten Ländererlass vom 2. November 1989, BStBl I 1989, 49 aufgestellte 10 %-Grenze (s. Tz. II. 1.2., nunmehr R 16 Abs. 3 ErbStR 2001) für eine angemessene Wertgrenze (a. A. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 1993 4 K 1130/93; UVR 1994, 248 und eingeschränkt noch im Urteil vom 18. Juli 1996 4 K 2896/95, ZEV 1996, 356).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.07.1996 - 4 K 2896/95

    Hingabe von Geldbeträgen als mittelbare Grundstücksschenkung ;

    Auszug aus FG München, 30.07.2003 - 4 K 2805/01
    Der Senat hält deshalb die in dem koordinierten Ländererlass vom 2. November 1989, BStBl I 1989, 49 aufgestellte 10 %-Grenze (s. Tz. II. 1.2., nunmehr R 16 Abs. 3 ErbStR 2001) für eine angemessene Wertgrenze (a. A. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 1993 4 K 1130/93; UVR 1994, 248 und eingeschränkt noch im Urteil vom 18. Juli 1996 4 K 2896/95, ZEV 1996, 356).
  • BFH, 05.10.2005 - II R 48/03

    Keine mittelbare Grundstücksschenkung bei Abtretung einer Forderung

    Das Finanzgericht (FG), dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1798 veröffentlicht ist, vertrat den Standpunkt, es handele sich wegen der minimalen Beteiligung der A an den Bauerrichtungskosten um einen Finanzierungsbeitrag.
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