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   FG Niedersachsen, 09.11.2004 - 12 K 383/98   

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FG Niedersachsen, 09.11.2004 - 12 K 383/98 (https://dejure.org/2004,8601)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.11.2004 - 12 K 383/98 (https://dejure.org/2004,8601)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. November 2004 - 12 K 383/98 (https://dejure.org/2004,8601)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    (Gewinnerzielungsabsicht eines Kommanditisten bei von vorn herein geplanter alsbaldiger unentgeltlicher Übertragung des KG-Anteils auf die Kinder - Eröffnung eines Betriebs i.S. des § 6 Abs. 1 EStDV bei unentgeltlicher Übertragung eines KG-Anteils - Zurechnung des nicht ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs. 2 EStG; § 6 Abs. 2 EStG; § 6 Abs. 1 EStDV; Art. 6 GG
    Anforderungen an die Annahme gewerblicher Gewinne; Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht bei Personengesellschaften; Absicht der Gesellschaft zur Mehrung des Betriebsvermögens; Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht eines Gesellschafters im Hinblick auf seine Beteiligung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 2; EStG § 15 Abs. 2
    Gewinnerzielungsabsicht; Personengesellschaft; Totalüberschussprognose; Bewertungswahlrecht - Gewinnerzielungsabsicht bei Personengesellschaften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewinnerzielungsabsicht bei Personengesellschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Annahme gewerblicher Gewinne; Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht bei Personengesellschaften; Absicht der Gesellschaft zur Mehrung des Betriebsvermögens; Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht eines Gesellschafters im Hinblick auf seine Beteiligung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 770
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.11.2004 - 12 K 383/98
    Dies ergebe sich aus dem Beschluss des Großen Senates vom 25. Juni 1984 (GrS 4/82, BStBl II 1994, 751 ff.).

    Kennzeichnend hierfür ist, dass die Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen der Erzielung positiver Einkünfte dienen (BFH-Beschluss vom 25. Juni 1984, GrS 4/82, BStBl II 1984, 751).

    Zu der der Entscheidung zugrunde gelegten Rechtsprechung der Bundesfinanzhofes zur Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht auf Gesellschafterebene (siehe unter I.2.) steht der Beschluss des Großen vom 25. Juni 1984 (GrS 4/82, a.a.O.) nicht im Widerspruch.

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.11.2004 - 12 K 383/98
    Die Rechtsprechung des BFH lässt es - jedenfalls inzidenter - zu, dass auch der Zeitraum der Fortführung des Betriebes durch den Rechtsnachfolger bei der Bemessung des Prognosezeitraums zu berücksichtigen ist (vgl. BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl II 2002, 726).

    Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und überwiegender Auffassung im steuerlichen Schrifttum sind negative Einkünfte aufgrund Subventions- und Lenkungsnormen außer Ansatz zu lassen (vgl. BFH-Urteile vom 30. September 1997 IX R 80/94, BStBl II 1998, 771 u. vom 6. November 2001 IX R 97/00, FR 2002, 381; so auch FG Düsseldorf, Urteil vom 23. Februar 1999 3 K 1188/95 F, DStRE 1999, 783; Grube, DB 1991, 2220; Kohlhaus, BB 1998, 1139; Sauren, DStR 1998, 1877; Schwarz, DStR 1991, 401; Voos, DStR 1999, 877; anderer Ansicht: Fleischmann, DStR 1998, 364, 366; Schmittmann, StuB 1999, 463, 464; Söffing, StVj 1992, 235, 242).

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.11.2004 - 12 K 383/98
    Kann er innerhalb des derart verkürzten Prognosezeitraums (Zeitraum zwischen Erwerb und Ablauf der Frist) einen Gesamtüberschuss oder -gewinn nicht erzielen, kann eine Einkünfteerzielungsabsicht regelmäßig nicht festgestellt werden (vgl. BFH-Urteile vom 31. März 1987 IX R 111/86, BStBl II 1987, 668; vom 14. September 1994 IX R 71/93, BStBl II 1995, 116; vom 5. September 2000 IX R 33/97, BStBl II 2000, 676; vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFH/NV 2002, 1392, und IX R 57/00, BFH/NV 2002, 1394; v. 31.07.2002 X R 48/99.

    So sieht der BFH die kurzfristige Veräußerung innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren als Indiz für das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht (BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 a.a.O.).

  • BFH, 31.07.2002 - X R 48/99

    Betriebsübertragung bei Ehescheidung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.11.2004 - 12 K 383/98
    Kann er innerhalb des derart verkürzten Prognosezeitraums (Zeitraum zwischen Erwerb und Ablauf der Frist) einen Gesamtüberschuss oder -gewinn nicht erzielen, kann eine Einkünfteerzielungsabsicht regelmäßig nicht festgestellt werden (vgl. BFH-Urteile vom 31. März 1987 IX R 111/86, BStBl II 1987, 668; vom 14. September 1994 IX R 71/93, BStBl II 1995, 116; vom 5. September 2000 IX R 33/97, BStBl II 2000, 676; vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFH/NV 2002, 1392, und IX R 57/00, BFH/NV 2002, 1394; v. 31.07.2002 X R 48/99.

    BStBl II 2003, 282).

  • BFH, 24.08.2000 - IV R 46/99

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem landwirtschaftlichen Generationenbetrieb

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.11.2004 - 12 K 383/98
    Hinsichtlich der Bemessung des dabei zugrunde zu legenden Prognosezeitraums hat die Rechtsprechung des BFH - je nach Art des Betriebes und der jeweils einschlägigen Einkunftsart - anerkannt, dass ein Betrieb mehrere Generationen umfassen kann; dies gilt vor allem bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 46/99, 2, BStBl II 2000, 674).

    Zunächst geht der Senat davon aus, dass die oben genannte Rechtsprechung des BFH zur Generationen übergreifenden Totalperiode bei unentgeltlicher Übertragung eines Betriebes nicht die Prüfung der Gewinnabsicht des einzelnen Gesellschafters entbehrlich macht, worauf der BFH im diesbezüglichen Urteil vom 24. August 2000 (IV R 46/99, 2, BStBl II 2000, 674 unter 3. b) ausdrücklich hinweist (so auch die oben unter I. 2. zitierte Rechtsprechung zur zweistufigen Prüfung der Gewinnabsicht im Feststellungsverfahren).

  • BFH, 23.04.1999 - IV B 149/98

    PersG; Gewinnerzielungsabsicht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.11.2004 - 12 K 383/98
    Nachdem der Bundesfinanzhof im Beschwerdeverfahren wegen Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung festgestellt hatte, dass der angefochtene Steuerbescheid nur insoweit ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit aufweist, als H bei Abschluss des Gesellschaftsvertrages und bis zu seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft keine Gewinnerzielungsabsicht hatte, die anderen Mitunternehmer aber entgegen der Auffassung des Beklagten sehr wohl mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt hatten (vgl. hierzu Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 23. April 1999, IV B 149/98, BFH/NV 1999, 1336), änderte der Beklagte den negativen Gewinnfeststellungsbescheid vom 20. Juni 1997 mit Bescheid vom 14. Juni 1999 entsprechend.

    Andererseits sind nur für diejenigen Gesellschafter Einkünfte festzustellen, die auch persönlich die Absicht haben, aus ihrer Beteiligung einen Gewinn zu erzielen (höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. April 1999 IV B 147/98, BFH/NV 1999, 1336, und vom 24. Januar 2001 VIII B 59/00, BFH/NV 2001, 895; so auch Schmidt, EStG, 23. Aufl. 2004, § 15 Rz. 183, m.w.N.).

  • BFH, 01.10.1992 - IV R 130/90

    Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten bei Unternehmensbeteiligung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.11.2004 - 12 K 383/98
    Nach Auffassung des BFH sind Einkünfte einer Personengesellschaft, einem einzigen verbleibenden Mitunternehmer als Einzelunternehmer zuzurechnen, wenn nur dieser, nicht aber die anderen Mitgesellschafter die Stellung von Mitunternehmern des Betriebs im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG haben (vgl. z.B. Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 130/90, BStBl. II 1993, 574 ff.).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.11.2004 - 12 K 383/98
    Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und überwiegender Auffassung im steuerlichen Schrifttum sind negative Einkünfte aufgrund Subventions- und Lenkungsnormen außer Ansatz zu lassen (vgl. BFH-Urteile vom 30. September 1997 IX R 80/94, BStBl II 1998, 771 u. vom 6. November 2001 IX R 97/00, FR 2002, 381; so auch FG Düsseldorf, Urteil vom 23. Februar 1999 3 K 1188/95 F, DStRE 1999, 783; Grube, DB 1991, 2220; Kohlhaus, BB 1998, 1139; Sauren, DStR 1998, 1877; Schwarz, DStR 1991, 401; Voos, DStR 1999, 877; anderer Ansicht: Fleischmann, DStR 1998, 364, 366; Schmittmann, StuB 1999, 463, 464; Söffing, StVj 1992, 235, 242).
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.11.2004 - 12 K 383/98
    Kann er innerhalb des derart verkürzten Prognosezeitraums (Zeitraum zwischen Erwerb und Ablauf der Frist) einen Gesamtüberschuss oder -gewinn nicht erzielen, kann eine Einkünfteerzielungsabsicht regelmäßig nicht festgestellt werden (vgl. BFH-Urteile vom 31. März 1987 IX R 111/86, BStBl II 1987, 668; vom 14. September 1994 IX R 71/93, BStBl II 1995, 116; vom 5. September 2000 IX R 33/97, BStBl II 2000, 676; vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFH/NV 2002, 1392, und IX R 57/00, BFH/NV 2002, 1394; v. 31.07.2002 X R 48/99.
  • BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97

    A)

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.11.2004 - 12 K 383/98
    Kann er innerhalb des derart verkürzten Prognosezeitraums (Zeitraum zwischen Erwerb und Ablauf der Frist) einen Gesamtüberschuss oder -gewinn nicht erzielen, kann eine Einkünfteerzielungsabsicht regelmäßig nicht festgestellt werden (vgl. BFH-Urteile vom 31. März 1987 IX R 111/86, BStBl II 1987, 668; vom 14. September 1994 IX R 71/93, BStBl II 1995, 116; vom 5. September 2000 IX R 33/97, BStBl II 2000, 676; vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFH/NV 2002, 1392, und IX R 57/00, BFH/NV 2002, 1394; v. 31.07.2002 X R 48/99.
  • BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93

    Werbungskosten bei Rückkaufsangebot im Bauherrenmodell?

  • BFH, 06.03.2003 - IV R 26/01

    Liebhaberei bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

  • BFH, 31.03.1987 - IX R 111/86

    Mietkaufmodell mit fehlender Einnahme-Überschuß-Erzielungsabsicht; kein

  • BFH, 25.03.2003 - IX R 56/00

    Einkünfteerzielungsabsicht - Bauherrenmodell mit Wiederkaufsgarantie

  • BFH, 25.03.2003 - IX R 21/99

    Einkünfteerzielungsabsicht - Bauherrenmodell mit Wiederkaufsgarantie

  • BFH, 24.01.2001 - VIII B 59/00

    Stiller Gesellschafter: Gewinnerzielungsabsicht

  • FG Hamburg, 26.02.2003 - VII 207/99

    Gewinnerzielungsabsicht

  • FG Düsseldorf, 23.02.1999 - 3 K 1188/95

    Negative Einkünfte aufgrund steuerlicher Subventionsnormen und Lenkungsnormen

  • BFH, 18.04.2018 - I R 2/16

    Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei von vornherein geplanter Übertragung der

    Vor allem aber war nach den den Senat bindenden Feststellungen des FG bereits bei Eingehung des jeweiligen Investments durch S geplant, die Einkunftsquelle vor dem Eintreten positiver Einkünfte unentgeltlich auf die im niedrig besteuerten Ausland ansässige C zu übertragen (vgl. zum Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht bei derartigen Konstellationen Urteile des FG Niedersachsen vom 9. November 2004 12 K 383/98, EFG 2005, 770, sowie des FG Düsseldorf vom 10. Oktober 2007 7 K 2177/04 F, EFG 2008, 377).
  • FG Münster, 16.12.2016 - 4 K 2628/14

    Steuerliche Anerkennung von negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung;

    Soweit sich das Finanzgericht Düsseldorf auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 9. November 2004 12 K 383/98, EFG 2005, 770, rkr nach BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2006 IV B 8/05, BFH/NV 2007, 231) bezieht, trägt auch das nicht.
  • FG Hamburg, 26.09.2019 - 3 K 227/17

    Einkommensteuer: Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei sog. Disagio-Modell

    ee) Ist daher bereits bei Eingehung des Investments in eine Kapitalanlage geplant, die Einkunftsquelle vor dem Eintreten positiver Einkünfte unentgeltlich auf eine - im niedrig besteuerten Ausland ansässige - Kapitalgesellschaft zu übertragen, ist der Prognosezeitraum auf die Zeit bis zu der geplanten Übertragung zu begrenzen mit der Folge, dass eine Einkünfteerzielungsabsicht zu verneinen ist (BFH, Beschluss vom 18. April 2018, I R 2/16, BStBl II 2018, 567; vgl. zu ähnlichen Konstellationen Niedersächsisches FG, Urteil vom 9. November 2004, 12 K 383/98, EFG 2005, 770; FG Düsseldorf, Urteil vom 10. Oktober 2007, 7 K 2177/04 F, EFG 2008, 377).
  • FG Düsseldorf, 10.10.2007 - 7 K 2177/04

    Zuordnung der Einkünfte aus einem geschlossenen Immobilienfonds zu der

    Insofern kann das Kriterium der Entgeltlichkeit bei der hier zu beurteilenden Frage keine Rolle spielen (vgl. auch Nieders. FG vom 9.11.2004 12 K 383/98 EFG 2005, 770).
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