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   FG München, 25.07.2012 - 4 K 2675/09   

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FG München, 25.07.2012 - 4 K 2675/09 (https://dejure.org/2012,29107)
FG München, Entscheidung vom 25.07.2012 - 4 K 2675/09 (https://dejure.org/2012,29107)
FG München, Entscheidung vom 25. Juli 2012 - 4 K 2675/09 (https://dejure.org/2012,29107)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Erbschaftsteuerliche Anzeigepflicht Inländischer Kreditinstitute für ihre unselbständigen ausländischen Zweigstellen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbschaftssteuerliche Anzeigepflicht inländischer Kreditinstitute für ihre unselbstständigen ausländischen Zweigstellen in Österreich

  • Betriebs-Berater

    Kreditinstitute für unselbstständige ausländische Zweigstellen anzeigepflichtig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbschaftsteuerliche Anzeigepflicht inländischer Kreditinstitute für ihre unselbstständigen ausländischen Zweigstellen Maßgeblichkeit deutschen Strafrechts für die Nichtigkeit nach § 125 Abs. 2 Nr. 3 AO Aufforderung zur Erfüllung der Anzeigepflicht nach § 33 ErbStG durch ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaftsteuerliche Anzeigepflicht inländischer Kreditinstitute für ihre unselbstständigen ausländischen Zweigstellen - Maßgeblichkeit deutschen Strafrechts für die Nichtigkeit nach § 125 Abs. 2 Nr. 3 AO - Aufforderung zur Erfüllung der Anzeigepflicht nach § 33 ErbStG durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kreditinstitute für unselbstständige ausländische Zweigstellen anzeigepflichtig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 2224
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 31.05.2006 - II R 66/04

    Pflicht zur Anzeige des in ausländischen Zweigniederlassungen inländischer

    Auszug aus FG München, 25.07.2012 - 4 K 2675/09
    Diese Rechtsansicht stütze sich zudem auf bundesgerichtliche Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 31. Mai 2006 II R 66/04, BFHE 215, 520, BStBl II 2007, 49).

    In dieser Hinsicht folgt der erkennende Senat der vom Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des BFH vom 31. Mai 2006 (a.a.O.), sowie der mehrheitlichen Meinung in der Literatur (vgl. Meincke a.a.O. § 33 Rdn. 5; Pahlke in Fischer/Jüptner/Pahlke/Wachter a.a.O. § 33 Rdn. 13; Jülicher a.a.O. § 33 Rdn. 3; Tiedtke ErbStG 2009, § 33 Rdn. 4; a.A. Gärditz, WM 2010, 437).

    Von einer bloß "hausinternen Information" (vgl. BFH vom 31. Mai 2006 a.a.O.) lässt sich nur insoweit sprechen, als die unselbständige ausländische Zweigstelle unbestritten Teil des inländischen Kreditinstitutes ist und die in der Geschäftsstelle ... beschäftigten Mitarbeiter gegenüber der Geschäftsleitung der Klägerin im Inland zweifellos weisungsabhängig sind.

    III.) Die Revision zum BFH wird nicht zugelassen, weil der erkennende Senat im Hinblick auf die Frage der von der Klägerin behaupteten Rechtswidrigkeit des Auskunftsverlangens nicht von der Entscheidung des II. Senats vom 31. Mai 2006 (Az.: II R 66/04, a.a.O) abweicht (vgl. § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).

  • BFH, 16.04.1980 - I R 75/78

    Verdeckte Gewinnausschüttung im Verhältnis zur ausländischen Muttergesellschaft;

    Auszug aus FG München, 25.07.2012 - 4 K 2675/09
    So kann ein inländisches Unternehmen dem finanzbehördlichen Auskunftsersuchen um Mitteilung der die Verrechnungspreise von Leistungen im Verhältnis zu seinem ausländischen Mutterunternehmen betreffenden Umstände nicht entgegen halten, dass die Erteilung der Auskunft gegen eine Strafvorschrift des Sitzstaates des Mutterunternehmens verstößt (BFH-Urteil vom 16. April 1980 I R 75/78, BFHE 133, 19, BStBl II 1981, 492).

    In dieser Hinsicht greift der Grundsatz, dass der deutsche Gesetzgeber etwaige - auch strafrechtliche - Auswirkungen eines Auskunftsverbotes nach ausländischem Recht grundsätzlich nicht gegen sich gelten lassen muss und wegen der drohenden Sanktionierung der Verletzung dieses Verbotes durch ausländische Behörden mit seinem nach deutschem Recht berechtigten Auskunftsverlangen nicht zurückzustehen braucht (BFH-Urteile vom 16. April 1980 I R 75/78, BFHE 133, 19, BStBl. II 1981, 492 und vom 16. April 1986 I R 32/84, BFHE 147, 14, BStBl II 1986, 736).

  • BFH, 16.04.1986 - I R 32/84

    Fortsetzungsfeststellungsantrag - Hilfsweiser Antrag - Vorlage von Bilanzen und

    Auszug aus FG München, 25.07.2012 - 4 K 2675/09
    Dasselbe gilt für die finanzbehördliche Aufforderung an ein inländisches Unternehmen zur Offenlegung seiner Geschäftsbeziehungen zu einem im Ausland ansässigen Unternehmen, um die Frage zu klären, ob es sich dabei um eine Zwischengesellschaft im außensteuerrechtlichen Sinne handelt (BFH-Urteil 16. April 1986 I R 32/84, BFHE 147, 14, BStBl II 1986, 736).

    In dieser Hinsicht greift der Grundsatz, dass der deutsche Gesetzgeber etwaige - auch strafrechtliche - Auswirkungen eines Auskunftsverbotes nach ausländischem Recht grundsätzlich nicht gegen sich gelten lassen muss und wegen der drohenden Sanktionierung der Verletzung dieses Verbotes durch ausländische Behörden mit seinem nach deutschem Recht berechtigten Auskunftsverlangen nicht zurückzustehen braucht (BFH-Urteile vom 16. April 1980 I R 75/78, BFHE 133, 19, BStBl. II 1981, 492 und vom 16. April 1986 I R 32/84, BFHE 147, 14, BStBl II 1986, 736).

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus FG München, 25.07.2012 - 4 K 2675/09
    Unzulässig sind damit alle hoheitlichen Maßnahmen in einem Staat durch fremde Staatsorgane (Ipsen Völkerrecht 5. Auflage 2004, § 23 Rdn. 69; Schweisfurth Völkerrecht 2006, 9. Kapitel Rdn. 172; Herdegen Völkerrecht 11. Auflage 2012, 1V. Kapital § 23 Tz. 1/2; BVerfG-Urteil vom 22. März 1983, 2 BvR 475/78, BVerfGE 63, 343).
  • BFH, 16.09.2010 - V R 57/09

    Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen

    Auszug aus FG München, 25.07.2012 - 4 K 2675/09
    Dies gilt gleichermaßen für den Fall des Verstoßes gegen europäisches Unionsrecht, so dass auch der diesbezügliche Einwand der Klägerin - ungeachtet seiner Richtigkeit - die Annahme der Nichtigkeit des klagegegenständlichen Bescheides nicht begründen kann (BFH-Urteil vom 16. September 2010 V R 57/09, BFHE 230, 504, BStBl II 2011, 151 und Beschluss vom 3. August 2010 XI B 104/09, BFH/NV 2010, 2308; EUGH-Urteil vom 6. Oktober 2009, C-40/08, EUGHE 2009 I-9579).
  • EuGH, 25.01.2007 - C-329/05

    Meindl - Niederlassungsfreiheit - Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43

    Auszug aus FG München, 25.07.2012 - 4 K 2675/09
    Unzulässig ist damit jede Rechtsnorm, Hoheitsmaßnahme oder sonstige staatliche Handlung, die eine offene oder verdeckte Diskriminierung gebietsfremder gegenüber gebietsansässigen Personen zur Folge hat (sog. Grundsatz der Inländergleichbehandlung; vgl. EuGH-Urteil vom 25. Januar 2007, C-329/05 - Meindl - Slg 2007, I 1107, Rn. 22/23).
  • BFH, 24.01.2001 - I R 100/99

    Einkommensteuerpflicht - Hongkong - Wohnsitz - Ausland

    Auszug aus FG München, 25.07.2012 - 4 K 2675/09
    So begegnet etwa die Anordnung der unbeschränkten Steuerpflicht bei Anknüpfung an den inländischen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Steuerpflichtigen mit der Rechtsfolge der weltweiten Erstreckung der steuerlichen Bemessungsgrundlage (z.B. Welteinkommen, Weltvermögen, Weltnachlass) auch dann keinen völkerrechtlichen Bedenken, wenn in Ermangelung eines bilateralen Abkommens mit dem jeweils zusätzlich sein nationales Besteuerungsrecht ausübenden anderen Staat die Doppelbesteuerung im Einzelfall nicht vermieden wird (BFH-Urteil vom 24. Januar 2001 I R 100/99, BFH/NV 2001, 1402).
  • EuGH, 06.10.2009 - C-40/08

    Asturcom Telecomunicaciones - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherverträge -

    Auszug aus FG München, 25.07.2012 - 4 K 2675/09
    Dies gilt gleichermaßen für den Fall des Verstoßes gegen europäisches Unionsrecht, so dass auch der diesbezügliche Einwand der Klägerin - ungeachtet seiner Richtigkeit - die Annahme der Nichtigkeit des klagegegenständlichen Bescheides nicht begründen kann (BFH-Urteil vom 16. September 2010 V R 57/09, BFHE 230, 504, BStBl II 2011, 151 und Beschluss vom 3. August 2010 XI B 104/09, BFH/NV 2010, 2308; EUGH-Urteil vom 6. Oktober 2009, C-40/08, EUGHE 2009 I-9579).
  • BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 793/07

    Beschränkung des Normenverifikationsverfahren bzgl Regeln des Völkerrechts (Art

    Auszug aus FG München, 25.07.2012 - 4 K 2675/09
    Ohne eine Rechtfertigung durch eine derartige Anknüpfung würde sich die Ausübung staatlicher Regelungsgewalt als unzulässiger Übergriff in Belange anderer Staaten darstellen (Herdegen Völkerrecht § 26 Tz. 1; vgl. BVerfG-Beschluss vom 30. Januar 2008, 2 BvR 793/07, NVwZ 2008, 878).
  • BFH, 30.11.1987 - VIII B 3/87

    Großbetriebsprüfungsstelle - Oberfinanzdirektion - Außenprüfung - Nichtigkeit -

    Auszug aus FG München, 25.07.2012 - 4 K 2675/09
    Allein ein Verstoß gegen formelles oder materielles Recht führt in der Regel nicht zur Nichtigkeit sondern nur zur Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes (für viele: BFH-Beschluss vom 30. November 1987 VIII B 3/87, BFHE 151, 354, BStBl II 1988, 183; Seer in Tipke/Kruse AO § 125 Tz. 12).
  • BGH, 20.10.1976 - 3 StR 298/76

    Verurteilung wegen fortgesetzten Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz in

  • BFH, 03.08.2010 - XI B 104/09

    Weder Nichtigkeit noch Steuererlass bei unionsrechtswidriger Festsetzung der

  • FG Niedersachsen, 30.06.2015 - 9 K 343/14

    Rechtmäßigkeit eines an einen inländischen Servicedienstleister gerichteten

    Unzumutbarkeit eines Benennungsverlangens; FG München, Urteil vom 25. Juli 2012 4 K 2675/09, EFG 2012, 2224, Rev. eingelegt, Az. des BFH: II R 29/13; Verfahren ausgesetzt wegen Vorlage zum EuGH, dortiges Az: C-522/14 betr.
  • BFH, 16.11.2016 - II R 29/13

    Erbschaftsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts mit

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 25. Juli 2012  4 K 2675/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 2224 veröffentlicht.

  • BFH, 01.10.2014 - II R 29/13

    EuGH-Vorlage: Erbschaftsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines inländischen

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 2224 veröffentlicht.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2019 - 3 M 47/19

    Haltererlaubnis für gefährlichen Hund; Verstoß gegen Leinen- und Maul-korbzwang

    Voraussetzung ist allerdings ein hinreichender sachgerechter Anknüpfungspunkt (auch bezeichnet als "genuine link" oder "echte Verknüpfung", vgl. Jarass, Probleme der extraterritorialen Geltung verwaltungsrechtlicher Gesetze am Beispiel des neuen Geldwäschegesetzes, RIW 2017, 642, 643 m. w. N.), der von Völkerrechts wegen einem Mindestmaß an Einsichtigkeit genügen muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 1983 - 2 BvR 475/78 -, juris Rn. 96 f.; BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1986 - 7 C 29.85 -, juris Rn. 11; zur extraterritorialen Wirkung von verwaltungsrechtlichen Regelungen siehe im Übrigen auch BayVGH, Beschluss vom 2. April 2009 - 11 CS 09.292 -, juris Rn. 18; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. November 2011 - 27 K 6026/09 -, juris Rn. 31 ff. m. w. N. sowie FG München, Urteil vom 25. Juli 2012 - 4 K 2675/09 -, juris Rn. 31 m. w. N.).
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