Rechtsprechung
| FG Köln, 29.08.1996 - 2 K 4289/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 29.08.1996 - 2 K 4289/94
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-361/96
- EuGH, 11.06.1998 - C-361/96
Papierfundstellen
- EFG 1996, 1048
- EFG 1996, 1248
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (22)
- BFH, 12.10.1994 - XI R 63/93
Umsatzsteuer: Rechnung
Auszug aus FG Köln, 29.08.1996 - 2 K 4289/94
Diese Handhabung entspricht sowohl der höchstrichterlichen Rechtsprechung als auch der deutschen Besteuerungspraxis, die insbesondere im Streitjahr bestanden hat, aber auch durch den Vorlagebeschluß des BFH zum "Rechnungs-" Begriff des § 14 Abs. 4 UStG ( BFH-Beschluß vom 12. Oktober 1994 XI R 63/93 , BFHE 176, 466) bislang nicht berührt worden ist.Diese Frage liegt dem EuGH derzeit zur Vorabentscheidung vor (Rs. C-85/95; Vorlagebeschluß des BFH in BFHE 176, 466), weshalb es auch unter diesem Gesichtspunkt zweckmäßig erscheint, die entsprechende Problematik im Zusammenhang mit der Vorsteuerberechtigung des ausländischen Unternehmers ebenfalls an ihn heranzutragen.
- BFH, 25.01.1996 - IV R 91/94
Besteuerung eines Gewinns aus der Auflösung eines negativen Kapitalkontos, das …
Auszug aus FG Köln, 29.08.1996 - 2 K 4289/94
Letzteres ist - zumindest in der Regel - nicht der Fall, wenn und soweit das Ergebnis der Ermessensausübung eine unbillige Steuerfestsetzung fortbestehen läßt (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 1996 IV R 91/94 ,BStBl II 1996, 289).Eine Besteuerung ist demgemäß unbillig, wenn ein bestimmter Sachverhalt zwar einem gesetzlichen Besteuerungstatbestand unterfällt, seine Besteuerung aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft ( BFH-Urteil vom 23. November 1994 X R 124/92 ,BStBl II 1995, 824, 826; BFH inBStBl II 1996, 289, 290 [BFH 25.01.1996 - IV R 91/94] ; jeweils m.w.N.).
- BFH, 09.02.1995 - V R 57/93
Zollamtlicher Zahlungsbeleg ist materiell-rechtliche Voraussetzung für den Abzug …
Auszug aus FG Köln, 29.08.1996 - 2 K 4289/94
Denn nach dem deutschen Umsatzsteuerrecht ( § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG ) gehört zwar der Erhalt einer Original-Rechnung zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs ( BFH-Urteil vom 9. Februar 1995 V R 57/93 , BFHE 177, 513, 515; Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, UStG, § 15 Anm. 353).Deshalb kann (auch) ein inländischer Unternehmer, wenn er eine den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Rechnung nicht erhalten hat, eine Erstattung der Umsatzsteuer weder im Steuerfestsetzungsverfahren ( BFH-Urteil vom 12. Juni 1986 V R 75/78 ,BStBl II 1986, 721; BFH, BFHE 177, 513, 516 [BFH 09.02.1995 - V R 57/93] ) noch im Billigkeitswege (… BFH-Beschluß vom 12. März 1993 V B 215/91 , BFH/NV 1994, 220) erreichen.
- EuGH, 08.05.1990 - 175/88
Biehl / Administration des contributions
Auszug aus FG Köln, 29.08.1996 - 2 K 4289/94
Eine solche Handhabung könnte namentlich deshalb geboten sein, weil die Nichtberücksichtigung einer Zweitschrift in Fällen der vorliegenden Art. letztlich zu einer Schlechterstellung des ausländischen gegenüber dem inländischen Unternehmer führt und weil die nationalen Steuerbehörden zur Beseitigung einer solchen Ungleichbehandlung grundsätzlich nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet sind (vgl. EuGH-Urteil vom 8. Mai 1990 Rs. C-175/88, EuGHE 1990 I-1790 - Rechtssache Biehl). - EuGH, 29.02.1996 - C-110/94
Inzo / Belgischer Staat
Auszug aus FG Köln, 29.08.1996 - 2 K 4289/94
Diese in der Richtlinie enthaltenen Ausführungen verdeutlichen, daß das eigentliche Ziel der gesamten Regelung darin liegt, in jedem Mitgliedstaat dem ausländischen Unternehmer dieselben Wettbewerbschancen zu verschaffen wie seinem inländischen Mitbewerber und ihm zu diesem Zweck insbesondere die Neutralität der Umsatzsteuer (vgl. Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 13. Dezember 1989 Rs. C-342/87, EuGHE 1989, 4227; vom 29. Februar 1996 Rs. C-110/94 ,DStR 1996, 419) zu garantieren. - BFH, 26.10.1994 - X R 104/92
Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß
Auszug aus FG Köln, 29.08.1996 - 2 K 4289/94
Über die Gewährung einer Billigkeitsmaßnahme hat die hierfür zuständige Finanzbehörde grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BFH-Urteile vom 26. Oktober 1995 X R 104/92,BStBl II 1995, 297, 298; vom 6. März 1996 II R 102/93 ,BStBl II 1996, 396, 397). - EuGH, 13.12.1989 - 342/87
Genius Holding / Staatssecretaris van Financiën
Auszug aus FG Köln, 29.08.1996 - 2 K 4289/94
Diese in der Richtlinie enthaltenen Ausführungen verdeutlichen, daß das eigentliche Ziel der gesamten Regelung darin liegt, in jedem Mitgliedstaat dem ausländischen Unternehmer dieselben Wettbewerbschancen zu verschaffen wie seinem inländischen Mitbewerber und ihm zu diesem Zweck insbesondere die Neutralität der Umsatzsteuer (vgl. Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 13. Dezember 1989 Rs. C-342/87, EuGHE 1989, 4227; vom 29. Februar 1996 Rs. C-110/94 ,DStR 1996, 419) zu garantieren. - BFH, 26.04.1995 - XI R 81/93
Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ist im …
Auszug aus FG Köln, 29.08.1996 - 2 K 4289/94
Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, daß eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ( § 163 Abs. 1 AO ) dazu bestimmt ist, ungewollten Überhängen des gesetzlichen Tatbestandes entgegenzuwirken ( BFH-Urteil vom 26. April 1995 XI R 81/93 ,BStBl II 1995, 754, 755 m.w.N.). - BFH, 06.03.1996 - II R 102/93
Grunderwerbsteuergesetz des Landes Baden-Württemberg nicht mehr revisibel; …
Auszug aus FG Köln, 29.08.1996 - 2 K 4289/94
Über die Gewährung einer Billigkeitsmaßnahme hat die hierfür zuständige Finanzbehörde grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BFH-Urteile vom 26. Oktober 1995 X R 104/92,BStBl II 1995, 297, 298; vom 6. März 1996 II R 102/93 ,BStBl II 1996, 396, 397). - BFH, 12.06.1986 - V R 75/78
Zur Bedeutung der Rechnung für den Vorsteuerabzug
Auszug aus FG Köln, 29.08.1996 - 2 K 4289/94
Deshalb kann (auch) ein inländischer Unternehmer, wenn er eine den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Rechnung nicht erhalten hat, eine Erstattung der Umsatzsteuer weder im Steuerfestsetzungsverfahren ( BFH-Urteil vom 12. Juni 1986 V R 75/78 ,BStBl II 1986, 721; BFH, BFHE 177, 513, 516 [BFH 09.02.1995 - V R 57/93] ) noch im Billigkeitswege (… BFH-Beschluß vom 12. März 1993 V B 215/91 , BFH/NV 1994, 220) erreichen. - BFH, 20.04.1988 - I R 219/82
Beschränkte Steuerpflicht - Erlaß - Grenzgänger
- BFH, 23.11.1994 - X R 124/92
Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen, soweit Steuer vor Inkrafttreten der …
- BFH, 05.08.1988 - X R 55/81
Keine Versagung des Vorsteuerabzugs bei späterem Verlust der Originalrechnung
- BFH, 20.01.1988 - X R 48/81
Personenhandelsgesellschaft ist, soweit sie an anderen Gesellschaften beteiligt …
- EuGH, 11.12.1990 - 47/88
Kommission / Denmark
- EuGH, 27.02.1980 - 55/79
Kommission / Irland
- EuGH, 10.07.1984 - 42/83
Dansk Denkavit
- FG Köln, 29.08.1996 - 2 K 2498/94
- BFH, 12.03.1993 - V B 215/91
Kein Steuererlaß bei Versagung des Vorsteuerabzugs wegen fehlender Rechnungen (§ …
- FG Köln, 26.06.1996 - 2 K 2741/94
- BFH, 03.02.1994 - V B 89/93
Vorsteuervergütung nach § 59 UStDV
- FG Köln, 26.06.1996 - 2 K 6754/94
- BFH, 20.08.1998 - V R 55/96
Vorsteuervergütung ohne Originalrechnung
Im übrigen verweist die Klägerin, die die Vorsteuervergütung im vorliegenden Verfahren aus Rechtsgründen und in einem besonderen auf § 163 AO 1977 gestützten Verfahren aus Billigkeitsgründen erstrebt, auf das in jenem Verfahren ergangene Vorabentscheidungsersuchen des FG Köln (Vorlagebeschluß vom 29. August 1996 2 K 4289/94, EFG 1996, 1248; Rechtssache C-361/96 beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--). - FG Köln, 26.08.1997 - 2 K 3114/94
Vergütung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren gem. §§ 59 ff. UStDV …
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