Rechtsprechung
| FG Köln, 04.12.1996 - 6 K 5101/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Kraftfahrzeugsteuer; zur Zulässigkeit der Änderung von KraftSt-Bescheiden
Verfahrensgang
- FG Köln, 04.12.1996 - 6 K 5101/96
- BFH, 29.07.1997 - VII R 19/97
- BFH, 29.07.1997 - VII R 20/97
Papierfundstellen
- EFG 1997, 309
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 09.09.1997 - VII R 28/97 Auf das in einem Parallelfall ergangene gleichlautende FG-Urteil vom 4. Dezember 1996 6 K 5101/96 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG 1997, 309) wird verwiesen.
Das FG hat lediglich ausgeführt, daß das FA "schon im März 1994" aufgrund der Datenübermittlung durch die Zulassungsstelle (verkehrsrechtliche Einstufung, Hubraum und Gesamtgewicht) über "genügend Daten und Anhaltspunkte" verfügt habe, um eine Überprüfung vorzunehmen (vgl. auch EFG 1997, 309, 310).
- BFH, 12.08.1997 - VII R 43/97 Im einzelnen wird auf das in einem Parallelfall ergangene gleichlautende FG-Urteil vom 4. Dezember 1996 6 K 5101/96 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1997, 309) verwiesen.
Das FG hat lediglich ausgeführt, daß das FA "schon im Oktober 1994" aufgrund der Datenübermittlung durch die Zulassungsstelle (verkehrsrechtliche Einstufung, Hubraum und Gesamtgewicht) über "genügend Daten und Anhaltspunkte" verfügt habe, um eine Überprüfung vorzunehmen (vgl. auch EFG 1997, 309, 310).
- FG Bremen, 11.06.2003 - 2 K 191/01
Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines Trike; Kraftfahrzeugsteuer 1998
Ein nicht ausschließlich oder überwiegend zur Beförderung von Gütern konzipiertes Fahrzeug, bei dem deshalb die vorrangige Verwendbarkeit zur Beförderung von Gütern zu verneinen ist, kann steuerlich nicht als Lastkraftwagen eingeordnet werden, sondern ist als Personenkraftwagen der Kraftfahrzeugsteuer zu unterwerfen (FG Köln Urteil vom 04.12.1996 6 K 5101/96, EFG 1997, 309, bestätigt durch BFH-Urteil vom 29.07.1997 VII R 19, 20/97, VII R 19/97, VII R 20/97, BFH/NV 1998, 217;… Strodthoff, KraftStG , § 8 Rz. 18).
- BFH, 12.08.1997 - VII R 49/97
Ermittlungspflichtverletzung seitens der Finanzbehörde im Falle einer …
Wegen der Begründung im einzelnen wird auf das in einem Parallelfall ergangene gleichlautende FG-Urteil vom 4. Dezember 1996 6 K 5101/96 (Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1997, 309) verwiesen. - FG München, 15.01.1997 - 4 K 2397/96
Kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung eines Fahrzeugs ; Berechtigung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Münster, 06.10.1997 - 13 K 6459/96
Ausgestaltung der steuerrechtlichen Qualifizierung eines Fahrzeugs des Typs …
A. BFH-Urteil vom 10.12.1991 VII R 10/90 , BStBl II 1992, 324, 325 f.; FG München in UVR 1997, 27; a.A. FG Köln, Urteil vom 04.12.1996 6 K 5101/96 , EFG 1997, 309; Egly/Mößlang, KraftStG, 3. Aufl., S. 326; Möllinger, DVR 1980, 90; Siepmann, UVR 1990, 270, 271; Strodthoff, a.a.O. § 12 Anm. 1; Vgl. auch BFH-Urteil vom 28.01.1976 II R 98/74 , BStBl II 1976, 390 (betr. Freistellungsbescheid). - FG Münster, 29.04.1997 - 13 K 4217/96 Denn eine von den Finanzbehörden gewählte technische Organisation der Verfahrensabläufe, mag sie auch sachlich begründet sein, darf im Ergebnis nicht zu Lasten der Steuerpflichtigen gehen (ebenso FG Köln, Urteil vom 04.12.1996 6 K 5101/96 , UVR 1997, 140, 141).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| FG München, 22.05.1996 - 4 K 3739/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung von Wohnmobilen; Voraussetzungen der Besteuerung von Personenkraftwagen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1997, 294
- EFG 1997, 309
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BFH, 05.05.1994 - VI R 98/93
Während Klageverfahren ergehender Änderungsbescheid ist i. d. R. dem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 29.10.1992 - V R 48/90
Wirksame Berichtigung des Steuerbetrags (§ 14 Abs. 2 S. 2 UStG
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 24.01.1995 - IX R 22/94
Jahresfrist für Antrag auf Klageänderung gem. § 68 FGO nach unterlassenem Hinweis …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 28.07.1992 - VII R 118/91
Wohnmobil bis 2,8t und Kapazität bis 8 Personen ist PKW
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 22.06.1983 - II R 64/82
Wohnmobil - Hubraum - Gesamtgewicht
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 08.02.2001 - VII R 59/99
Kfz-Steuerbefreiung für Hilfsgütertransporte
So liegt es hier (vgl. zum Verhältnis von unbefristeter Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung zum Kraftfahrzeugsteuer-Endbescheid, Urteil des FG München vom 22. Mai 1996 4 K 3739/94, EFG 1997, 294). - BFH, 10.06.2019 - III R 47/18
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Krankenbeförderung; Endbescheid im …
Zwar ersetzt ein solcher Endbescheid nicht die bisherige Steuerfestsetzung in vollem Umfang; er tritt jedoch für den letzten Entrichtungszeitraum an dessen Stelle (Niedersächsisches FG, Urteil vom 5. Juni 2008 - 14 K 240/05, juris; FG München, Urteile vom 12. März 2003 - 4 K 4462/02, juris; vom 20. Februar 2002 - 4 K 5095/00, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 870, und vom 22. Mai 1996 - 4 K 3739/94, EFG 1997, 294; Strodthoff, Kraftfahrzeugsteuergesetz, § 12 Rz 16). - FG München, 20.02.2002 - 4 K 5095/00
Endbescheid i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 3 KraftStG; Kraftfahrzeugsteuer
Nach Auffassung des Senats (s. Urteil vom 22. Mai 1996 4 K 3739/94, EFG 1997, 294) wird deshalb bei Ergehen des Endbescheids während eines Einspruchsverfahrens oder Klageverfahrens gegen einen unbefristeten Kraftfahrzeugsteuerbescheid dieser automatisch gemäß § 365 Abs. 3 Abgabenordnung ( AO ) oder § 68 Finanzgerichtsordnung ( FGO ) n. F. zum Gegenstand des Verfahrens.
- FG München, 12.03.2003 - 4 K 235/03
Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung aufgelasteter Pick-Up-Fahrzeuge; …
Dieser wurde entsprechend § 68 Finanzgerichtsordnung ( FGO ) n.F. (automatisch) zum Gegenstand des Verfahrens (s. Urteil des Senats vom 22. Mai 1996 4 K 3739/94, EFG 1997, 294). - FG München, 19.02.2003 - 4 K 795/00
Schuldner der KraftSt bei Weiterverkauf des Fahrzeugs
Soweit die Klage sich gegen die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer ab dem 27. Februar 1999 bis zum 15. Oktober 2000 wendet (der sog. Endbescheid vom 2. November 2000. der während des Klageverfahrens erging, ist entsprechend § 68 FGO auch Streitgegenstand s. Urteil des FG München vom 22. Mai 1996 4 K 3739/94, EFG 1997, 294), ist die Klage unbegründet. - FG München, 12.03.2003 - 4 K 4462/02 Der während des Klageverfahrens aufgrund der Abmeldung durch das FA ergangene sog. Endbescheid gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 3 KraftStG ist automatisch entsprechend § 68 Finanzgerichtsordnung (FGO) zum Gegenstand des Verfahrens geworden (s. Urteil des Senats vom 22. Mai 1996 4 K 3739/94, EFG 1997, 296).
- FG München, 12.08.1998 - 4 K 4809/96
Streit über die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Kfz; Einordnung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".