Rechtsprechung
| FG Münster, 28.04.1998 - 6 K 4223/97 Kg |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
Papierfundstellen
- EFG 1998, 1208
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BFH, 22.04.1994 - III R 22/92
Ausbildungsfreibetrag für ausländisches Kind
Auszug aus FG Münster, 28.04.1998 - 6 K 4223/97
Da die Kinder seit März 1995 sich ununterbrochen in der Türkei aufgehalten haben, schließen diese Umstände regelmäßig aus, daß weiterhin von einem Innehaben einer Wohnung bei den Eltern auszugehen ist (vgl. BFH-Urteil vom 22. April 1994 III R 22/92 - BStBl II 1994, 887).
- BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 3/99 R
Anspruch von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina auf Kindergeld
Obwohl der Kläger diese Voraussetzungen nicht erfüllt, weil er in Deutschland ausländerrechtlich nur geduldet wird, ihm somit ein qualifizierter Aufenthaltstitel fehlt und er sich hier mangels eines rechtlich gesicherten und damit zukunftsoffenen Aufenthalts auch nicht "gewöhnlich" iS des § 30 Abs. 1, 3 Sozialgesetzbuch - Erstes Buch - (SGB I) iVm dem BKGG aufhält (vgl dazu - zuletzt - das Senatsurteil vom 22. November 1998 - B 14 KG 2/97 R -), hat er Anspruch auf Kg. Denn nach den spezielleren Vorschriften des Abk steht er einem deutschen Staatsangehörigen gleich, und die Voraussetzung des Inlandsaufenthaltes gilt für ihn nicht (ebenso für das einkommenssteuerrechtliche Kg: FG Düsseldorf, EFG 1999, 567; Hildesheim, DStZ 2000, 25, 29 f; aA FG Rheinland-Pfalz, EFG 1998, 1598; FG Münster, EFG 1998, 1208; Hessisches FG, EFG 1999, 78 für das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit). - BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R
Anspruch von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina auf Kindergeld
Obwohl der Kläger diese Voraussetzungen nicht erfüllt, weil er in Deutschland ausländerrechtlich nur geduldet wird, ihm somit ein qualifizierter Aufenthaltstitel fehlt und er sich hier mangels eines rechtlich gesicherten und damit zukunftsoffenen Aufenthalts auch nicht "gewöhnlich" iS des § 30 Abs. 1, 3 Sozialgesetzbuch - Erstes Buch - (SGB I) iVm dem BKGG aufhält (vgl dazu - zuletzt - das Senatsurteil vom 22. November 1998 - B 14 KG 2/97 R -), hat er Anspruch auf Kg. Denn nach den spezielleren Vorschriften des Abk steht er einem deutschen Staatsangehörigen gleich und die Voraussetzung des Inlandsaufenthaltes gilt für ihn nicht (ebenso für das einkommenssteuerrechtliche Kg: FG Düsseldorf, EFG 1999, 567; Hildesheim, DStZ 2000, 25, 29 f; aA FG Rheinland-Pfalz, EFG 1998, 1598; FG Münster, EFG 1998, 1208; Hessisches FG, EFG 1999, 78 für das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit). - FG Bremen, 03.02.1999 - 498091K 1
Anspruch auf Kindergeld nach deutsch-türkischem Abkommen; Finanzrechtsweg bei …
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- FG Münster, 01.07.2004 - 6 K 2517/03
Kindergeldanspruch aufenthaltsrechtlich geduldeter Ausländer; Erfüllungswirkung …
Die Frage, ob das früher geschlossene Abkommen trotz der Systemänderung auch die Ansprüche aus später gesetzten Rechtsnormen erfasst, brauchte im vorliegenden Falle nicht entschieden zu werden (vgl. zum Sozialabkommen mit der Türkei Urteil des erkennenden Senats in EFG 1998, 1208). - FG München, 20.03.2002 - 9 K 2636/97
Kindergeldanspruch einer als Flüchtling nach Deutschland gekommenen Kurdin nach …
Damit können die weiteren Fragen, ob das deutsch-türkische Abkommen über seinen Wortlaut hinaus auch anwendbar ist für in Deutschland lebende Kinder eines türkischen Staatsangehörigen, der die in § 62 Abs. 2 EStG normierten Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt (verneinend Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 11. August 1998 2 K 1399/98, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1999, 78), und ob ein Anspruch auf Kindergeld nach dem deutsch-türkischen Abkommen nicht schon deshalb versagt ist, weil Kindergeld seit dem 1. Januar 1996 als Steuervergütung nach § 31 Satz 3 EStG gezahlt wird (so Finanzgericht Münster, Urteil vom 28. April 1998 6 K 4223/97 Kindergeld, EFG 1999, 1208), offen bleiben. - OLG Hamm, 04.11.2002 - 28 W 82/02
Ablehnung einer rückwirkenden Bewilligung von Kindergeld gem. § 62 Abs. 2 des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Düsseldorf, 21.01.1999 - 10 K 5596/97
Kindergeldberechtigung; Jugoslawischer Staatsbürger; Sozialabkommen; Ausländer - …
Der Senat folgt aus diesen Gründen nicht der von den Finanzgerichten Rheinland-Pfalz (Urteil vom 8. September 1998 2 K 2268/97, EFG 1998, 1598 ) und Münster (Urteil vom 28. April 1998 6 K 4223/97 Kg, EFG 1998, 1208) vertretenen Auffassung. - FG Köln, 21.05.2001 - 15 K 9458/98
Kindergeldanspruch nach dem Deutsch-Tunesischen Abkommen über Kindergeld
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