Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 02.02.1998 - 1 K 117/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1998, 669
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BFH, 14.06.1996 - III R 13/94
Für die Beurteilung, ob ein behindertes Kind außerstande ist, sich selbst zu …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 02.02.1998 - 1 K 117/97
Es genügt vielmehr, wenn der Betrag, welcher dem Existenzminimum des Kindes entspricht, aufgebracht werden kann ( BFH-Urteil vom 14. Juni 1996 III R 13/94 , BStBl II 1997, 173).Zu den Bezügen gehören deshalb auch Unterhaltsleistungen eines Trägers der Sozialhilfe ( BFH-Urteile vom 2. August 1974 VI R 148/71 , BStBl II 1975, 139; vom 14. Juni 1996 III R 13/94 , BStBl II 1997, 173).
Leistungen nach §§ 11 Abs. 1 Satz 1 und 27 Abs. 3 BSHG indizieren deshalb von Gesetzes wegen die Bereitstellung des existentiellen Lebensbedarfs durch die Eingliederungshilfe (im Ergebnis auch BFH III R 13/94, a.a.O.).
Das vorgenannte Ergebnis gilt jedenfalls, wenn der Sozialhilfeträger auf einen Unterhaltsbeitrag verzichtet hat (BFH VI R 148/71 und III R 13/94, a.a.O.).
- BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 12/95
Anspruch auf Kindergeldzuschlag
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 02.02.1998 - 1 K 117/97
Wird einem in einer der vorgenannten Einrichtungen untergebrachten Kind Eingliederungshilfe für Behinderte gewährt, ist es deshalb in der Regel nicht außerstande, sich selbst zu unterhalten (so auch BSG vom 3. Dezember 1996 10 RKg 12/95 , NDV-RD 1997, 77).In diesem Fall leistet der Träger der Sozialhilfe in eigener Verpflichtung und nicht anstelle des Unterhaltsverpflichteten (BSG 10 RKg 12/95, a.a.O.).
- BFH, 02.08.1974 - VI R 148/71
Zur Anrechnung von Unterhaltsbeträgen des Sozialamts als "andere Bezüge" der …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 02.02.1998 - 1 K 117/97
Zu den Bezügen gehören deshalb auch Unterhaltsleistungen eines Trägers der Sozialhilfe ( BFH-Urteile vom 2. August 1974 VI R 148/71 , BStBl II 1975, 139; vom 14. Juni 1996 III R 13/94 , BStBl II 1997, 173).Das vorgenannte Ergebnis gilt jedenfalls, wenn der Sozialhilfeträger auf einen Unterhaltsbeitrag verzichtet hat (BFH VI R 148/71 und III R 13/94, a.a.O.).
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 02.02.1998 - 1 K 117/97
Dies folgt aus § 31 Satz 1 EStG , der die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrages in Höhe des Existenzminimums eines Kindes als den vorrangigen Zweck der Gewährung des Kindergeldes bezeichnet (s. dazu auch Bundesverfassungsgericht-Beschluß vom 29. Mai 1990 1 BvL 20/84 , BVerfGE 82, 60; BStBl II 1990, 653). - BFH, 11.07.1990 - III R 111/86
Unterhaltsberechtigter - Krankheitskosten - Unterhaltsleistungen - …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 02.02.1998 - 1 K 117/97
Bezüge im einkommensteuerlichen Sinne sind alle Zuflüsse in Geld oder Geldeswert, die nicht im Rahmen der einkommensteuerlichen Einkunftsermittlung erfaßt werden ( BFH-Urteil vom 11. Juli 1990 III R 111/86 , BStBl II 1991, 62).
- BFH, 12.05.2000 - VI R 100/99
Aufhebung von Kindergeldbescheiden; Systemwechsel zum 01.01.1996
bb) Unabhängig davon, ob mit der herrschenden Meinung (Urteil des FG Baden-Württemberg vom 2. Februar 1998 1 K 117/97, EFG 1998, 669; DA-FamEStG 70.4.2 Abs. 1 Satz 2, BStBl I 1998, 389, 465;… Seewald/Felix in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 70 Rn. C 8) auch eine Rechtsänderung als Änderung i.S. des § 70 Abs. 2 EStG anzusehen ist, scheitert eine Anwendung dieser Vorschrift jedenfalls daran, dass sie nur eine Änderung der Verhältnisse nach Ergehen des zu ändernden Bescheids berücksichtigt (…vgl. Seewald/Felix, a.a.O., § 70 Rn. C 7). - FG Düsseldorf, 21.12.1998 - 14 V 8269/98
Statthaftigkeit des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung; Rückforderung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Rheinland-Pfalz, 24.07.2002 - 2 K 1273/02
Keine Änderung eines Kindergeldbescheides gemäß § 70 Abs. 2 EStG mit weiterer …
Der BFH hat hierzu im Urteil vom 12. Mai 2000 VI R 100/99, BFH/NV 2001, 21 , dem Sinne nach ausgeführt, unabhängig davon, ob mit der herrschenden Meinung (u. a. FG Baden-Württemberg EFG 1998, 669;… Seewald / Felix in Kirchhof / Söhn, EStG , § 70 Rz. C 8) auch eine Rechtsänderung als Änderung anzusehen sei, erfordere die Anwendung der Vorschrift, dass die Änderung der Verhältnisse nach Ergehen des zu ändernden Bescheids eingetreten sein muss (…ebenso BFH-Urteil vom 24. Mai 2000, BFH/NV 2000, 1204 ).
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